Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:        

 

-       Vereinbarung vom 19.08.2021

-       Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.09.2021

-       Beschlussbuchauszug über die Kreisausschusssitzung vom 22.10.2021

-       Präsentation

 

 

 

Sachverhalt:

 

Im nördlichen Landkreis Würzburg werden in der sog. Bergtheimer Mulde auf über ca. 1.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen bewässert. Das hierfür benötigte Wasser wird bislang aus Grundwasser gewonnen. Da Unterfranken zu den niederschlagsärmsten Regionen Bayerns zählt, die Auswirkungen des Klimawandels den Wassermangel weiter verschärfen und die Landwirtschaft in der Bergtheimer Mulde aufgrund der Bodenqualität und der zunehmenden Nachfrage des Marktes ein starkes Wachstumspotenzial aufweist, droht künftig eine Verschärfung bereits bestehender oder sich abzeichnender Nutzungskonflikte um das Wasserdargebot. Die derzeitigen Grundwasserentnahmen liegen bereits nahe an einer kritischen Nutzung der Grundwasservorkommen. Speziell im Kerngebiet der Bergtheimer Mulde führte der verstärkte Anbau von Sonderkulturen in den letzten Jahrzehnten zu einem ausgeprägten Nutzungsdruck auf das Grundwasser. Um auszuschließen, dass durch weitere, mengenmäßig bedeutende Entnahmen eine Übernutzung des Grundwassers stattfindet, wurde durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg in Abstimmung mit dem Landratsamt Würzburg im Jahr 2016 vorsorglich für die Gemeinden Bergtheim, Unterpleichfeld und Oberpleichfeld ein sog. Moratorium ausgesprochen.

 

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Landkreis Würzburg betroffene Gemeinden und Landwirte durch finanzielle Beteiligung an einer Machbarkeitsstudie bei der Suche nach Möglichkeiten, um den Nutzungsdruck auf das Grundwasser unter Wahrung und Förderung der Vielfalt und der regionalen Besonderheiten der Kulturlandschaft, insbesondere der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nachhaltig und umweltgerecht zu senken. Als alternative Wassernutzung sind die Entnahme von Wasser aus dem Main in abflussstarken Zeiten bzw. aus dessen Uferbereichen (Uferfiltrat) und Zwischenspeicherung in Jahresspeichern in der Überlegung. Um eine alternative Wassernutzung zu prüfen, ist beabsichtigt, ein Bewässerungskonzept für die landwirtschaftlichen Nutzungen in der Bergtheimer Mulde entwickeln zu lassen, das im Einklang mit der Vielfalt und Eigenart der vorhandenen Kulturlandschaft und des Natur- sowie insbesondere des Artenschutzes (z.B. Feldhamster- und Wiesenweiheschutz) steht. Es sollen vorrangig Lösungen untersucht werden, die eine Versorgung aus gespeichertem Niederschlagswasser und aus Oberflächengewässern (Main) oder Uferfiltrat vorsehen, um das Grundwasservorkommen zu schonen und zu entlasten. Dabei sollen gezielt Möglichkeiten der Beileitung, Zwischenspeicherung sowie Verteilung von Bewässerungswasser (Verteilungsinfrastruktur) für ein zusammenhängendes Bewässerungsgebiet dargestellt, untersucht und projektiert werden.

 

Für die Entwicklung des Bewässerungskonzepts werden beim Freistaat Bayern Fördermittel nach den RZWas 2021 (Vorhaben zur Verbesserung des Boden- und Landschaftswasserhaushalts) beantragt werden. Die näheren Inhalte des Bewässerungskonzepts werden daher mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt als Bewilligungsbehörde abgestimmt.

 

Die Gemeinde Bergtheim hat sich bereit erklärt, die Beantragung der Förderung und die Beauftragung des Bewässerungskonzepts zu übernehmen. Neben der Gemeinde Bergtheim und dem Landkreis Würzburg werden sich auch die Gemeinden Hausen und Oberpleichfeld sowie der Bewässerungsverein Bergtheimer Mulde e.V., ein Zusammenschluss von ortsansässigen Landwirten, nach Maßgabe einer im August 2021 abgeschlossenen Vereinbarung finanziell an den hierfür anfallenden Kosten beteiligen. Die Gemeinden Kürnach, Prosselsheim und Rimpar werden der Vereinbarung voraussichtlich beitreten.

 

Die genannte Vereinbarung dient der Regelung der Finanzierung der Entwicklung des Bewässerungskonzepts unter Berücksichtigung der beabsichtigen Fördermittelbeantragung. Ob und inwieweit die Ergebnisse des Bewässerungskonzepts umgesetzt werden und wie eine etwaige Umsetzung finanziert wird, bleibt einer gesonderten Regelung vorbehalten. Aus der vorliegenden Vereinbarung erwächst den Vertragsparteien keine Verpflichtung zur Beteiligung an späteren Maßnahmen, die auf dem zu entwickelnden Bewässerungskonzept beruhen.

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat am 24.09.2021 den aus der Anlage ersichtlichen Antrag gestellt. Gegenstand des Antrags sind Fragen und Anregungen zum Inhalt des zu entwickelnden Bewässerungskonzepts (Machbarkeitsstudie). Es wird um Darstellung der Informationen zur Beauftragung und zum Inhalt der Machbarkeitsstudie gebeten. Daraufhin erfolgte am 22.10.2021 eine Darstellung des Projekts im Kreisausschuss. Nunmehr soll das Projekt auch dem Umweltausschuss vorgestellt werden, nachdem die Kreistagsfraktionen sich darauf geeinigt haben, dass fachlich-inhaltliche Fragen des Projekts in diesem Ausschuss behandelt werden sollen.

 

Eine weitere Darstellung des Projekts erfolgt in der Sitzung.

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern (Geschäftsbereich 5 – Umweltamt) erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass in der Machbarkeitsstudie auch die alternativen Bewässerungsmöglichkeiten mit untersucht werden und welche Pflanzen in der Region bei dem Bewässerungsbedarf noch sinnvoll seien.

 

Kreisrat Rettner spricht das Thema Brunnenverträge an. Er äußert sich, dass bis zum Abschluss der Machbarkeitsstudie sicherlich einige Brunnenverträge auslaufen werden. Er fragt nach, wie mit der Verlängerung der Verträge umgegangen werde.

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern teilt mit, dass anhand der vorliegenden Informationen Einzelfallbezogen geprüft und entschieden werde, inwieweit eine Neuerteilung der Genehmigung für eine Grundwasserentnahme erfolgen könne. Sie weist darauf hin, dass eine Genehmigung in erster Linie von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes abhängig sei. Des Weiteren erläutert sie, dass das Wasserwirtschaftsamt die Erkenntnisse, die aktuell zur Klimaveränderung und zur Auswirkung auf das Grundwasser vorliegen, bei der Stellungnahme mit einbeziehe. Weiterhin werde nicht mehr auf die 30-Jahreszeiträume der Grundwasserneubildungsrate geschaut, sondern nur noch auf 10-Jahreszeiträume. Zudem sei das Wasserwirtschaftsamt gerade dabei ein neues Berechnungsmodell zu entwickeln, mit dem auch die gesamten Grundwasserströme anders betrachten werden können.

Die Befristungen über die Genehmigung der Grundwasserentnahme werden deshalb derzeit so kurz wie möglich (2-5 Jahre) gefasst, bis das neue Modell abgeschlossen ist.

 

Kreisrat Wild meldet sich zu Wort und betont, dass oberstes Gebot der Schutz des Grundwassers sei. Aus diesem Grund müsse geprüft werden, welche Alternativen es in der Wassergewinnung (z.B. Oberflächenwasser, Uferfiltrat usw) gebe. Er ist der Auffassung, dass die Studie nicht nur für die Bergtheimer Mulde wichtig sei, sondern auch Erkenntnisse daraus gezogen werden können für andere Gebiete (z.B. Ochsenfurter Gau).

 

Landrat Eberth konkretisiert den angesprochenen Vergleich dahingehend, dass die Situation im Ochsenfurter Gau eine völlig andere sei (Vergleich Esslöffel und Badewanne). Er nennt Beispiele von Firmen im Bereich Ochsenfurt, die enorme Grundwasserentnahmen haben, die in dem Bereich jedoch unproblematisch seien, da hier ein anderes Grundwasservorkommen vorliege. Dennoch werde die Studie nicht nur für den Landkreis Würzburg interessant sein (Entwicklung in der Landwirtschaft), sondern es könnten für ganz Unterfranken Rückschlüsse gezogen werden.

 

Kreisrat Grimm sieht die Problematik in der Bergtheimer Mulde als zunehmend erschreckend an. Er sei der Auffassung, dass definitiv etwas passieren müsse.

Sein Vorschlag wäre daher, neben der Machbarkeitsstudie, den Druck in Richtung München aufzubauen, um eine Lösung zu finden.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass sowohl beim Landwirtschaftsministerium als auch beim Umweltministerium bereits mehrfach nachgefragt worden sei und dies nicht nur wegen der Förderung, sondern auch wegen der inhaltlichen Begleitung.

 

Kreisrat Dr. Hock fragt nach, wie starr die Begrenzung des Gebietes sei oder eine Ausdehnung des Gebietes erweiterbare wäre. Er könne sich beispielsweise vorstellen, dass es gerade wenn es um das Uferfiltrat gehe, dann mit den Brunnen näher an den Main gerückt werden müsste, was jedoch außerhalb des Gebietes liegen würde.

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern teilt mit, dass dies für den Raum des Bewässerungsbedarfs schon die angedachte Dimension wäre und eine weitere Ausdehnung fraglich sei. Wenn es jedoch darum gehe, welche Auswirkungen das Vorhaben habe und inwieweit beispielsweise Entnahmestellen errichtet, Speichereinrichtungen oder Leitung geschaffen werden müssten, müsse dies natürlich berücksichtigt werden.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass es sich um eine skizzenhafte Markierung der Grenzen handele und dass die Grenzen fließend seien. Sollte es eine Uferfiltratlösung geben, so wäre dies vor allem für Ober- und Untereisenheim oder sogar Volkach eine sinnvolle Lösung.

 

Kreisrätin Marold fragt nach, wie es mit dem Grundwasserspiegel und den Kontrollen der Brunnen aussehe.

 

Hierzu äußert sich Landrat Eberth, dass es unterschiedliche Ebenen gebe, zum einen die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung und die landwirtschaftliche Bewässerung im Sinne der Tierhaltung und der Feldfruchtbewirtschaftung. Hier sei es so, dass es ein relativ gutes Netz an Probebohrungen seitens des Wasserwirtschaftsamtes gebe, um die Pegelstände zu kontrollieren, weiterhin sei davon auszugehen, dass alle Brunnen, die im Privatbereich gebohrt wurden, relativ gut überwacht werden. Nachdem das Gremium die Studie weiterhin begleite, könne jedoch gerne mit aufgenommen werden, wo sich die Probeentnahmestellen befinden.

 

Kreisrat Wild teilt aus eigener Erfahrung mit, dass in jedem Brunnen eine Suchsonde enthalten sei, die im Jahr zweimal abgelesen werde und so der Wasserstand festgestellt wird.

 

Kreisrätin Marold weist auf das Wasserhaus in Randersacker hin. Hierzu äußert sich Landrat Eberth, dass es einige solcher Fälle gebe, dies aber Spezialfälle seien. Auch sei die Entnahme dieser Wassermengen eher gering und nicht problematisch anzusehen, anders als die Bewässerungen die nachts über Pumpen gezogen werden.

 

Die Kreisräte Eck und Hoffmann sind der Auffassung, dass es wichtig sei, das Pilotprojekt auf den Weg zu bringen, da dies einen Mehrwert an Erkenntnissen bringen könne, wie es perspektivisch weitergeht, was technisch gebraucht werde und wo eventuell noch etwas zu optimieren ist.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

Landrat Eberth bittet Frau Hellstern das Gremium über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, FB 52

 

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