Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Kreisausschusssitzung am 16.09.2021 wurde beschlossen, dass der Landkreis Würzburg im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes „Hubrettungsfahrzeuge als Arbeitsgeräte“ fördert.

 

Der Landkreis gewährt hierzu den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung. Außerdem wird für die jährlichen Aufwendungen ein Pauschalbetrag in Höhe von 5.000 €/Jahr gewährt.

 

Von der Gemeinde Gerbrunn wurde ein entsprechender Förderantrag für die Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges gestellt.

 

Der Antrag wurde durch die Kreisbrandinspektion geprüft. Die Stationierung eines Hubrettungsfahrzeuges in der Gemeinde Gerbrunn entspricht den Festlegungen des Feuerwehrbedarfsplanes bzw. dessen strategischem Stationierungskonzept.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Förderung eines Hubrettungsfahrzeuges in der Gemeinde Gerbrunn durch den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis gewährt der Gemeinde Gerbrunn im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen einmaligen Beschaffungszuschuss von 75 % des staatlichen Zuschusses und für die jährlichen Aufwendungen einen Pauschalförderbetrag von 5.000 €/Jahr, welcher Mitte des Jahres an die Gemeinde Gerbrunn auszuzahlen ist.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht. Aus dem Gremium gibt es keine Fragen an Kreisbrandinspektor Ott.

 

 

Kreisrat Juks fragt nach der Umsetzung der Förderung der Drehleitern laut Feuerwehrbedarfsplan und ob die Kommunen diesbezüglich kontaktiert werden könnten.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass letztes Jahr beschlossen wurde auch Bestandsdrehleitern mit 5000 € für Wartung und Instandhaltung zu unterstützen. Eine Auszahlung soll noch 2021 erfolgen.

 

Kreisrat Fiederling möchte wissen, ob bezüglich Feuerwehrbedarfsplan ein festes Konzept für die Umsetzung schon vorhanden sei.

 

Landrat Eberth berichtet, dass noch kein festes Konzept vorhanden sei bei der Frage, wo welches Fahrzeug oder Boot stationiert werden soll. Es bestehe noch ein intensiver Austausch mit den Gemeinden und den Feuerwehren.

Festgelegt seien die Big Points, die im Kreisausschuss vorgestellt und behandelt werden sollen. Kleinere Punkte werden in der Arbeitsgruppe mit Feuerwehr, Bürgermeister und Landkreis behandelt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Förderung eines Hubrettungsfahrzeuges in der Gemeinde Gerbrunn durch den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis gewährt der Gemeinde Gerbrunn im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen einmaligen Beschaffungszuschuss von 75 % des staatlichen Zuschusses und für die jährlichen Aufwendungen einen Pauschalförderbetrag von 5.000 €/Jahr, welcher Mitte des Jahres an die Gemeinde Gerbrunn auszuzahlen ist.


Zur weiteren Veranlassung an FB 13, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an GB 1, ZB, KrPA