Sitzung: 16.04.2012 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Frau
stv. Landrätin Elisabeth Schäfer erteilt Herrn Blenk das Wort zur Vorstellung der Einrichtung der Stelle des
Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter des Landkreises
Würzburg.
Herr
Blenk trägt den Sachverhalt wie folgt vor:
Was bisher nur von den Jobcentern in
gemeinsamer Einrichtung vorgehalten werden musste ist nun seit 01.01.2011 auf
der gesetzlichen Grundlage des § 18 e des SGB II auch in den
Jobcentern in der Option eine notwendige Einrichtung geworden. Das bedeutet,
dass alle Grundsicherungsstellen „Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt (BCA)“ einrichten müssen (§ 18 e Abs. 6
SGB II).
Der/die Beauftragte soll aus dem Kreis der
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Jobcenter Tätigkeiten zugewiesen bekommen.
Der/die Beauftragte sind unmittelbar der/dem jeweiligen Geschäftsführerin/Geschäftsführer
zugeordnet.
Die
Aufgaben für den/die Beauftragte werden wie folgt beschrieben:
-
Beratung und Unterstützung in Fragen der
Gleichstellung von Frauen und Männern, die sich im Bezug von
Grundsicherungsleistungen befinden sowie
-
Beratung und Unterstützung der Frauenförderung und
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Diese Unterstützung und Beratung erfolgt
insbesondere bei den Fragen der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie
bei Abklärung des Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer
Familienphase.
-
Beteiligung bei der Erarbeitung des örtlichen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms sowie
-
bei der geschlechter- und familiengerechten
fachlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters
Die BCA haben Informations-, Beratungs- und
Vorschlagsrecht in Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von
Frauen und Männern haben.
Die BCA beraten und unterstützen in
übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Beratungs- und Unterstützungsleistungen
werden erbracht für:
- Leistungsberechtigte
und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
und Arbeitgeber-Organisationen
-
Zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen und Männern am Arbeitsmarkt arbeiten die Beauftragten mit den in ihrem
Zuständigkeitsbereich tätigen Stellen, die mit diesen Fragen konfrontiert sind,
zusammen.
-
Die BCA sollen in den Sitzungen kommunaler Gremien
zu Themen, die Aufgabenbereiche der Beauftragten betreffen, vertreten sein.
-
Die BCA sind ordentliche Mitglieder im örtlichen
Beirat.
Es wird
ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Funktion der BCA nicht identisch ist
mit den Gleichstellungsstellen in den einzelnen Kommunen.
Im Jobcenter des Landkreises Würzburg soll
die Funktion mit insgesamt 0,25 Anteilen einer Vollzeitstelle besetzt
werden.
Nachdem die BCA in ihren sonstigen
bisherigen Dienstaufgaben entsprechend freigestellt werden sollen, wird der für
diese Position vorgesehene Mitarbeiter, Herr Manfred Kothe, von seinen
bisherigen Aufgaben im Bereich des Eingliederungsmanagement um
0,.25 Stellenanteile entlastet.
Eine entsprechende Stellenbeschreibung wird
deshalb in den Geschäftsverteilungsplan des Jobcenters eingearbeitet.
Debatte:
Frau
Kreisrätin Reuther fragt nach, ob sich dann der Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt auch für gleiche Bezahlung bei gleicher Leistung im Bezug auf
Frauen als Arbeitnehmerinnen einsetzt.
Herr
Kreisrat Mühleck sieht das Anliegen auf Chancengleichheit als arbeitsrechtliche
Notwendigkeit grundsätzlich als Aufgabenstellung aller Mitarbeiter im Jobcenter
und hält deshalb die zusätzliche Funktion des BCA für überflüssig.
Frau
Kreisrätin Pumpurs stellt hierzu fest, dass es sicher Selbstverständlichkeiten gibt, die
aber immer wieder wiederholt werden sollten. Sie hält deshalb die Einrichtung
eines BCA mit 0,25 Stellenanteilen für richtig, damit immer wieder auf
diese Selbstverständlichkeiten hingewiesen werden kann.
Frau
Kreisrätin Reuther unterstützt dieses Anliegen und sieht hier insbesondere auch in der
Gremienarbeit ein sinnvolles Betätigungsfeld.
Nachdem keine weiteren Wortbeiträge mehr
gewünscht sind, schließt Frau stv.
Landrätin Schäfer den
Tagesordnungspunkt 2.