Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Frau stv. Landrätin Elisabeth Schäfer erteilt Herrn Blenk das Wort zur Vorstellung der Einrichtung der Stelle des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter des Landkreises Würzburg.

 

Herr Blenk trägt den Sachverhalt wie folgt vor:

 

Was bisher nur von den Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung vorgehalten werden musste ist nun seit 01.01.2011 auf der gesetzlichen Grundlage des § 18 e des SGB II auch in den Jobcentern in der Option eine notwendige Einrichtung geworden. Das bedeutet, dass alle Grundsicherungsstellen „Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)“ einrichten müssen (§ 18 e Abs. 6 SGB II).

 

Der/die Beauftragte soll aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Jobcenter Tätigkeiten zugewiesen bekommen. Der/die Beauftragte sind unmittelbar der/dem jeweiligen Geschäftsführerin/Geschäftsführer zugeordnet.

 

Die Aufgaben für den/die Beauftragte werden wie folgt beschrieben:

 

-          Beratung und Unterstützung in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, die sich im Bezug von Grundsicherungsleistungen befinden sowie

-          Beratung und Unterstützung der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Diese Unterstützung und Beratung erfolgt insbesondere bei den Fragen der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie bei Abklärung des Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase.

 

-          Beteiligung bei der Erarbeitung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms sowie

-          bei der geschlechter- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters

 

Die BCA haben Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrecht in Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern haben.

Die BCA beraten und unterstützen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden erbracht für:

 

  • Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber-Organisationen

 

-          Zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt arbeiten die Beauftragten mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Stellen, die mit diesen Fragen konfrontiert sind, zusammen.

-          Die BCA sollen in den Sitzungen kommunaler Gremien zu Themen, die Aufgabenbereiche der Beauftragten betreffen, vertreten sein.

-          Die BCA sind ordentliche Mitglieder im örtlichen Beirat.


Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Funktion der BCA nicht identisch ist mit den Gleichstellungsstellen in den einzelnen Kommunen.

 

Im Jobcenter des Landkreises Würzburg soll die Funktion mit insgesamt 0,25 Anteilen einer Vollzeitstelle besetzt werden.

 

Nachdem die BCA in ihren sonstigen bisherigen Dienstaufgaben entsprechend freigestellt werden sollen, wird der für diese Position vorgesehene Mitarbeiter, Herr Manfred Kothe, von seinen bisherigen Aufgaben im Bereich des Eingliederungsmanagement um 0,.25 Stellenanteile entlastet.

 

Eine entsprechende Stellenbeschreibung wird deshalb in den Geschäftsverteilungsplan des Jobcenters eingearbeitet.

 

Debatte:

 

Frau Kreisrätin Reuther fragt nach, ob sich dann der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt auch für gleiche Bezahlung bei gleicher Leistung im Bezug auf Frauen als Arbeitnehmerinnen einsetzt.

 

Herr Kreisrat Mühleck sieht das Anliegen auf Chancengleichheit als arbeitsrechtliche Notwendigkeit grundsätzlich als Aufgabenstellung aller Mitarbeiter im Jobcenter und hält deshalb die zusätzliche Funktion des BCA für überflüssig.

 

Frau Kreisrätin Pumpurs stellt hierzu fest, dass es sicher Selbstverständlichkeiten gibt, die aber immer wieder wiederholt werden sollten. Sie hält deshalb die Einrichtung eines BCA mit 0,25 Stellenanteilen für richtig, damit immer wieder auf diese Selbstverständlichkeiten hingewiesen werden kann.

 

Frau Kreisrätin Reuther unterstützt dieses Anliegen und sieht hier insbesondere auch in der Gremienarbeit ein sinnvolles Betätigungsfeld.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge mehr gewünscht sind, schließt Frau stv. Landrätin Schäfer den Tagesordnungspunkt 2.