Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Förderung der Turn- und Talentschule Veitshöchheim

 

Fachbereichsleiter Rostek nimmt Bezug auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt am 07.05.2021. Er teilt mit, dass unter dem Tagesordnungspunkt Ö 3 der Förderantrag der TG Veitshöchheim zur Förderung der Turn- und Talentschule auf 3 Jahre sehr kontrovers und kritisch diskutiert worden sei. Aufgrund der kontroversen Diskussion, inwieweit der Landkreis in eine solche Einzelförderung der Turn- und Talentschule einsteigen solle oder nicht, wurde zunächst eine Förderung für 1 Jahr beschlossen, und zwar für dieses laufende Jahr. Gleichzeitig wurde die Sportentwicklungsplanung unter Leitung der stellv. Landrätin, Frau Haupt-Kreutzer, beauftragt, hierzu eine Empfehlung abzugeben. Diese Empfehlung werde abschließend im Frühjahr nächsten Jahres dem Ausschuss vorgelegt. Als kurze Zwischeninformation könne er jedoch mitteilen, dass die Sportentwicklungsplanung sich bisher in der Diskussion dazu positioniert habe. Grundsätzlich sei es so, dass der Antrag zu verstehen sei, im Spannungsverhältnis zwischen Leistungssport und Breitensport. In diesem Spannungsverhältnis war die Sportentwicklungsplanung der Meinung, dass originäre Aufgabe der Sportförderung des Landkreises Würzburg der Breitensport sei und der Leistungssport eher nachteilig zu berücksichtigen sei.

 

Der 2. Punkt, der bei dem Antrag im Frühjahr eine Rolle gespielt habe, war das überörtliche Einzugsgebiet, das heißt, dass die Turn- und Talentschule Veitshöchheim sehr viele Kinder aus unterschiedlichsten Gemeinden des Landkreises habe, dadurch wäre das zweite Argument durch die Überörtlichkeit als Zuständigkeit des Landkreises gegeben. Dieses Argument wurde jedoch in der Sportentwicklungsplanung sehr kritisch gesehen, da sonst bei allen anderen sportlichen Angeboten von Vereinen, die Kinder und Jugendliche aus den Nachbargemeinden mitbetreuen und in ihr Programm aufnehmen auch als Überörtlich zu betrachten wäre, wodurch eine Tür geöffnet werden würde, die unter Umständen nicht mehr zu schließen wäre.  Diese beiden Argumente seien in der Diskussion gewesen. Er teilt mit, dass der Tenor dahingehe, dass eine allein individuell über den Verein bezogene Förderung von Sporttalenten nicht Aufgabe des Landkreises sein könne, sondern der jeweiligen Gemeinde bzw. der Verein selbst Sorge für die Finanzierung tragen müsse. Es werde die Auffassung vertreten, dass der Begriff der Überörtlichkeit mehr darstellen müsse, als nur die Zusammensetzung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Landkreisgemeinden. Er weist nochmal darauf hin, dass die Thematik nochmal präziser diskutiert und ausformuliert werde und dann in der nächsten Sitzung des Ausschusses als Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorgelegt werde.

 

Frau stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer weist explizit drauf hin, dass nicht ausgeschlossen wurde, Talente fördern zu wollen. Sie teilt mit, dass Frau Handke während der kontroversen Diskussion Beispiele anderer Städte und Gemeinden vorgestellt habe, wie diese das Thema handhaben (Sportförderrichtlinie). Sie bittet dahingehend die Möglichkeiten und Vorschläge zu prüfen. Des Weiteren sei sie der Auffassung, dass man sich Gedanken machen müsse, wie man das ganze vereinheitlichen könnte und keinen Präzedenzfall schaffen. Sie weist darauf hin, dass es Förderzentren für Fußball, Basketball und Handball gebe und dass die Turngemeinde Veitshöchheim im Bereich Turnen nicht der einzige Standort sei, sondern es verschiedene Ansätze im Landkreis gebe. Um hier letztendlich keinen Einzelfall zu schaffen, müsse nochmal genau beurteilt werden, was es hier für Möglichkeiten gebe. Sie betont nochmals, dass man sich nicht gegen eine Talentförderung ausgesprochen habe, sondern hier nochmal etwas „nachgesteuert“ werden müsse.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass die Thematik heute zunächst zur Information diene und für die nächste Sitzung im Kontext mit dem Sportentwicklungsplan entsprechend vorbereitet werde.

 

Kreisrat Eck äußert sich, dass es in vielen Sportarten Leistungszentren gebe. Er warnt jedoch davor, Leistungszentren zu unterstützen und wenn, dann müsse es den Breitensportcharakter haben. Er betont, dass es sicherlich immer den Zwiespalt gebe, wo hört Breitensport auf und wo fängt Leistungssport an. Er sehe es jedoch nicht als originäre Aufgabe des Landkreises hier zu unterstützen. Er betont weiter, dass es in dem Bereich viele Player gebe, deshalb sei die Entscheidung mit Fingerspitzengefühl zu betrachten.

 

Kreisrat Losert weist darauf hin, dass die Basisförderung über die Vereinspauschale gehe. Hier werden die Daten des Landessportvereins herangezogen. Kinder und Jugendliche werden 10-fach gefördert, die Erwachsenenmitglieder 1-fach und Übungsleiter. Weiterhin seien solche Talente auch in den Vereinen angemeldet und werden dadurch bereits gefördert, auch die Fachverbände haben ihre Nachwuchs-Leistungszentren. Er wäre daher sehr vorsichtig und zurückhaltend was eine spezielle Förderung angehe, da ansonsten eine Co-Förderung für alle Fachverbände in Angriff genommen werden müsste, was nicht zielführend sei, da dies zu weit ins Detail gehe.

 

 

 

Herausgabe von Handlungsempfehlungen für Vereine und Gemeinden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer greift das Thema Service-Leistungen der Servicestelle Ehrenamt auf. Sie weist auf die steigenden Inzidenzwerte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hin. Hierdurch komme es derzeit wieder vermehrt zu Anfragen von Vereinen und Gemeinden, wie sie mit Veranstaltungen und Weihnachtsfeiern umgehen sollen. Sie fragt nach, ob seitens des Landkreises eine Empfehlung an die Vereine und Gemeinden herausgegeben werde.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass heute Morgen ein Gespräch mit Bürgermeisterin Rothenbucher als Vorsitzende des Bayer. Gemeindetages zum Thema Herausgabe von Empfehlungen geführt worden sei. Er erläutert, dass aktuell noch die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelte, in der Veranstaltungen usw. mit 2-G und 3-G-Plus noch zulässig wären. Viele Vereine und Verbände sagen derzeit bereits ihre Konzerte und Veranstaltungen ab. Er weist auf das Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag hin. Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte sei jedoch davon auszugehen, dass eine entsprechende Empfehlung kommen werde, Weihnachtsmärkte, Großveranstaltungen usw. abzusagen. Momentan sei seine persönliche Tendenz den Bürgermeistern, den Gemeinden und Vereinen für Großveranstaltungen eher Zurückhaltung anzuraten.

Er äußert sich, dass es rechtlich derzeit zwar zulässig sei, inwieweit es jedoch moralisch vertretbar sei, müsse jeder selbst einschätzen.

Sobald seitens der Regierung nähere Informationen bekannt werden, werden diese über die Servicestelle Ehrenamt und die verschiedenen Kanäle weitergegeben.

 

 

Nachdem keine weiteren Anfragen, Wünsche und Anregungen der Ausschussmitglieder zu verzeichnen sind, beendet Landrat Eberth die Sitzung um 11:55 Uhr.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 31 c

 

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