Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 11

Anlage/n:

 

1 Förderantrag vom 01.07.2021 

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 01.07.2021 beantragte der Landschildkröten Auffangstation Kitzingen e.V. die Gewährung eines Zuschusses für seine in Kitzingen betriebene Schildkrötenauffangstation. 

 

Die Auffangstation wurde 2010 errichtet und im Frühjahr 2011 vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises Kitzingen nach § 11 Tierschutzgesetzt (Tierheimanerkennung) abgenommen. Das Sondertierheim hat es sich zur Aufgabe gemacht, Landschildkröten aufzunehmen und in artgerechter Haltung weiterzuvermitteln. Bei den Schildkröten handelt es sich überwiegend und besonders und streng geschützte Arten.

 

Neben der Aufnahme von z.B. Fundtieren aus dem Landkreis Würzburg unterstützt die Auffangstation die uNB auch durch ihre Fachkompetenz, z.B. bei der Altersbestimmung oder bei Übereinstimmungsprüfungen (Übereinstimmung Tier mit Fotodokumentation der EU-Bescheinigung).

 

Nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege durch den Landkreis Würzburg können Auffangstationen mit Sitz außerhalb des Landkreises gefördert werden, soweit diese besonders oder streng geschützte Tiere auch aus dem Landkreis Würzburg in nennenswerter Größenordnung aufnehmen (Nr. 2.2). Nach Nr. 5.1.2 der Richtlinien erhalten Auffangstationen für besonders oder streng geschützte Tierarten grundsätzlich gegen Vorlage eines entsprechenden Aufnahme- und Auslieferungsbuches sowie einer Kostenzusammenstellung einen jährlich neu festzulegenden Festbetrag. Über Zuwendungsanträge für sonstige Tierauffangstationen entscheidet der Kreistag im Rahmen der Haushaltsplanungen nach Empfehlung durch den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft (Nr. 5.7.2).

 

In der Zeit von 2011 bis 2020 wurden von der Auffangstation im Durchschnitt 3,3 Tiere pro Jahr aufgenommen und versorgt. Auch wenn diese durchschnittliche jährliche Aufnahmequote eher gering erscheint, ist doch zu berücksichtigen, dass jede neu eintreffende Schildkröte Grundaufwendungen von 150 € verursacht.

 

Zur Unterstützung der wertvollen Arbeit der Auffangstation schlägt die Verwaltung vor, dem Antragsteller im Haushaltsjahr 2022 einen Anerkennungsbetrag i.H.v. 200,00 € zu gewähren.

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth erläutert den Sachverhalt. Er weist ergänzend drauf hin, dass es im Landkreis Kitzingen zwei Auffangstationen für Landschildkröten gebe und der Landkreis Kitzingen diese nicht fördere.

 

Fragen aus dem Gremium, zur Herkunft der Tiere (Fundtiere) und was mit den Tieren passiert, die von der Untere Naturschutzbehörde aufgenommen und gepflegt werden müssten (Beschlagnahmung), werden von Frau Hellstern dahingehend beantwortet, dass diese entweder von Privatpersonen (z.B. dem Finder) aufgenommen oder in die Auffangstation gebracht werden, mit denen dann ein Verwahr- und Pflegevertrag geschlossen werde.

 

Der anschließenden Debatte ist zu entnehmen, dass die Mehrheit der Kreisräte*innen eine Förderung der Auffangstation ablehnt.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Landschildkröten Auffangstation Kitzingen e.V. mit einem Anerkennungsbetrag i.H.v. 200,00 € gemäß der Richtlinie zu fördern.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, FB 51

 

Zur Kenntnis an