Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Bauprogramm 2022 -2024

                        Präsentation

 

Sachverhalt:

 

Wie in den vergangenen Jahren gliedert sich auch das Bauprogramm 2022 – 2024 in drei Teile.

 

Teil 1: Um- und Ausbau

 

Der Bereich Um- und Ausbau umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

-           bestandsorientierter Ausbau von Straßenzügen

-           Umbau von Kreuzungen

-           Ausbau von Ortsdurchfahrten

-           Beseitigung von Unfallschwerpunkten

 

Die Projekte wurden auf Grundlage der Maßnahmenumsetzung im Jahr 2021 sowie der laufenden Planungsaktivitäten fortgeschrieben.

 

Die gelisteten Projekte wurden aufgrund der Länge und der Breite sowie dem augenscheinlichen Zustand kostentechnisch geschätzt. Genauere Kostenrahmen erfolgen im Zuge der Planung mittels Kostenberechnung auf Grundlage von Baugrunduntersuchungen und Detailplanungen.

 

Aufgrund der anstehenden Fortschreibung des Ausbauplans für Kreisstraßen im Jahr 2022 wurden für das Jahr 2024 noch keine Projekte ins Bauprogramm aufgenommen.

 

 

Teil 2: Straßenerhaltung

 

Der Bereich Straßenerhaltung umfasst Maßnahmen, die vordergründig darauf abzielen, den Fahrbahnbestand der Kreisstraßen zu erhalten sowie bestimmte Oberflächeneigenschaften gezielt zu verbessern. Hierzu gehören

-              Deckenbauten,

-              Aufbringung von Dünnschichtbelägen und

-              Oberflächenbehandlungen.

 

Die konkreten Streckenabschnitte werden Anfang 2022 in Abstimmung mit den Straßenmeistereien festgelegt und anschließend im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur vorgestellt.

 


 

Teil 3: Ingenieurbau

 

Bei den im aktuellen Bauprogramm vorgesehenen Projekten des Ingenieurbaus handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen im Bestand. Die genannten Bauwerke müssen aufgrund ihres schlechten Zustands instandgesetzt werden. In der Fortschreibung der Bauprogramme der vergangenen Jahre soll deshalb die Instandsetzung von Brücken- und Stützbauwerken kontinuierlich fortgeführt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt das Bauprogramm 2022 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, die nötigen Planungsschritte einzuleiten beziehungsweise die bereits beschlossenen Maßnahmen weiter voran zu treiben.

 

 

Debatte:

 

Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Straßenbauamt – erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrat Hansen hat ein Anliegen zum Ausbau der Straße Hettstadt – Greußenheim. Er regt an, im Zuge der Sanierung einen Radweg parallel neben der Straße zu bauen und bittet um entsprechende Prüfung. Da die Strecke kreuzungsfrei und einmündungsfrei sei, sollte eine Realisierung des Radweges relativ einfach sein.

 

Landrat Eberth bittet Herrn Voll kurz Stellung zu nehmen zur Topografie, der Länge sowie zu einer möglichen Umsetzung.

 

Herr Voll weist zunächst darauf hin, dass die Straße durch das Wasserschutzgebiet führe, weshalb auch der Aufbau gemacht werde. Zudem sei es schwierig, die Straße überhaupt mit einer entsprechenden Richtlinie in einem Wasserschutzgebiet auszubauen. Wie bei jeder Maßnahme stehe das Staatliche Bauamt in enger Abstimmung mit Herrn Dröse vom SFB 4. Er weist auf die Fortschreibung des Alltagsradwegenetzes hin, bei dem die Kommunen ihre Radwegevorschläge melden können. Diese werden dann geprüft.

Zu dem von Herrn Hansen vorgeschlagenen Radwegebau seien diverse Dinge, wie Grunderwerb und Naturschutz zu bedenken. Er verdeutlicht, dass die Kreisstraßen in der Regel eine Fahrbahnbreite von 6 m haben, der Mindestsicherheitsabstand zum Radweg betrage 1,50 m, dann komme das Bankett von 1 m rechts und links des Radweges und der Radweg mit einer Breite von 2,50 m. Am Ende des Tages würde eine neue Kreisstraße neben der Kreisstraße gebaut werden, d.h. der Grunderwerb müsse durchgeführt werden, Ausgleichsflächen geplant und eine Abstimmung mit dem Naturschutz gemacht werden, dies alles sei ein erheblicher Aufwand, dennoch werden bei größeren Maßnahmen die Möglichkeiten geprüft.

 

Kreisrat Schmidt äußert sich, dass sowohl von der Gemeinde Hettstadt als auch von der Gemeinde Waldbüttelbrunn im Radverkehrswegenetz angegeben worden sei, dass der vorgeschlagene Radweg auf der Staatsstraße nicht akzeptabel ist. Von Roßbrunn nach Hettstadt ist der vorgeschlagene Radweg auf der Staatsstraße. Die Straße sei jedoch relativ eng, unübersichtlich und kurvig. Wenn es irgendwie möglich ist, bittet er zu prüfen, inwieweit parallel ein Radweg gebaut werden könnte.

 

Kreisrat Hansen weist drauf hin, dass für den Straßenausbau 12,5 Mio. Euro in die Hand genommen werden, dennoch sollte auch darüber nachgedacht und geprüft werden, inwieweit der Bau eines Radweges möglich ist, da die Radwege auf dem Land meist Feldwege seien. Ihm wäre wichtig, dass beide Verkehrsmöglichkeiten gleichbehandelt werden.

 

Landrat Eberth weist nochmal auf den Unterscheid hin. So handele es sich bei der einen Maßnahme um die Sanierung einer Bestandsstraße und bei der anderen Maßnahme wäre es ein komplett neuer Eingriff in die Natur und Landschaft, deshalb sei dies nicht miteinander vergleichbar, auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten, wie Grunderwerb usw.

 

Kreisrat Menig fragt nach, wie es sich mit der Kostenübernahme verhalten würde, sollte der Radweg gebaut werden.

Hierzu äußert sich Landrat Eberth, dass dies bei einer eventuellen Planung diskutiert werden müsste.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt das Bauprogramm 2022 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die nötigen Planungsschritte einzuleiten bzw. die bereits beschlossenen Maßnahmen weiter voranzutreiben.

Es wird überprüft, ob ein Radweg auf der Strecke Hettstadt – Greußenheim realisierbar wäre.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Voll, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA