Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter

Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG

Auswirkungen auf den Landkreis Würzburg, die Gemeinden und das Amt für Jugend und Familie

 

 

Mit Beschluss im Bundestag am 07.09.2021 und Bestätigung im Bundesrat am 10.09.2021 ist bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Stufenweise erfolgt die Umsetzung ab 01.08.2026 für Grundschulkinder der 1. Klasse, in den Folgejahren wird in jedem Jahr der Rechtsanspruch ausgebaut bis zur 4. Klasse am 01.08.2029.

 

Der Rechtsanspruch beinhaltet eine Betreuung von bis zu 8 Stunden am Tag an 5 Tagen in der Woche einschließlich der Ferienzeiten.

 

Das Ganztagsförderungsgesetz ist Teil des SGB VIII und somit vom Gesetzgeber als Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe (kreisfreie Städte und Landkreise) festgelegt worden. Ähnlich wie bereits im Bereich der Kindertagesbetreuung (Art. 5 BayKiBiG: Zuständigkeit der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis) ist zu erwarten, dass auch im Bereich der Ganztagsbetreuung für Grundschüler die Gemeinden die notwendigen Plätze gewährleisten müssen. 

 

Nachdem auf Grundlage des SGB VIII die Gesamtverantwortung beim örtlichen Jugendamt liegt, ergeben sich daraus folgende zu implementierende Schritte:

 

-       Zeitnahe Information der Gemeinden, Schulen und Schulverbände als Sachaufwandsträger der Grundschulen

-       Klärung der Zusammenarbeit der Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung (staatliches Schulamt)

-       Erhebung des aktuellen Bestands an Einrichtungen (Horte, Schulkindbetreuung in Kindertagesstätten, Mittagsbetreuung, offene und gebundene Ganztagsschule) und ergänzenden Angeboten (z.B. Jugendarbeit/Vereinsarbeit an der Schule, Sport nach Eins, …).

-       Insbesondere ist auch der Bestand der Räumlichkeiten und deren rechtserfüllende Ausstattung bzw. des sich daraus ergebenden Ausbaubedarfs zu erheben.

-       Zum Ausbaubedarf: Es werden voraussichtlich umfangreiche Investitionen in Betreuungseinrichtungen an den Grundschulen erforderlich. Hierzu stellt der Bund bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung, die nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden. Diese Mittel können ab dem Jahr 2022 abgerufen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mittel, die nicht bis zum 31.12.2026 bewilligt worden sind, umverteilt werden und späteren Antragsstellern nicht mehr zur Verfügung stehen! Hinsichtlich des bekannten Zeitbedarfs baulicher Maßnahmen mit Investitionsförderung ist der Zeitrahmen insgesamt sehr knapp bemessen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass notwendige Bauvorhaben im Landkreis Würzburg nicht leer ausgehen, weil die Anträge zu spät eingereicht werden. Vonseiten des Freistaats Bayern wird in Kürze eine Information zur weiteren Verteilung der Fördermittel erfolgen. Die Gemeinden werden von uns fortlaufend und zeitnah informiert.

-       Neben den quantitativen Planungsbereichen geht es im neuen Gesetz auch um einen qualitativen Ausbau. Das GaFöG ist in den Rechtskontext des Jugendhilfegesetzes SGB VIII eingebunden, somit gelten die entsprechenden rechtlichen Standards. Das bedeutet z.B., dass die in Bayern ausgebaute Mittagsbetreuung in der heutigen Form nicht Rechtsanspruch erfüllend ist. Allerdings, so im einheitlichen Tenor des Bay. Landkreistages, wäre es sinnentleert, ein eingeführtes und bewährtes Betreuungskonzept wie die Mittagsbetreuung abzuschaffen, um etwas Neues aufzubauen. Wir werden uns aktiv einbringen, um eine Rechtsanspruch erfüllende Umgestaltung der Mittagsbetreuung zu erreichen.

-       Damit zusammen hängt auch die Frage nach dem Fachkräftebedarf. Im Gegensatz zu den Kindertageseinrichtungen gibt es in der Mittagsbetreuung keine Fachkräfteerfordernis. Diese wird zukünftig aber notwendig werden, auch wenn sich die Frage anschließt, woher die Fachkräfte kommen sollen.

-       Unabhängig von der Förderung der Investitionskosten gibt es ab 2026 eine Förderung der Betriebskosten. Näheres hierzu liegt noch nicht vor.

 

Beratend und unterstützend wird das Amt für Jugend und Familie mit der Jugendhilfeplanung und mit der Kindertagesstättenfachaufsicht und –beratung tätig. In einem ersten Schritt werden wir gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt, den Gemeinden, örtlichen Grundschulen und Schulverbänden die Schulentwicklungsplanung sowie die Planung der Betreuung am Nachmittag und in den Ferienzeiten angehen, um rechtzeitig auf die Umsetzungsphase des Gesetzes vorbereitet zu sein. Hierzu wird neben den einzelnen örtlichen Planungen auch ein landkreisweites Informationsnetzwerk für alle Beteiligten und Betroffenen aufgebaut, um eine möglichst transparente und konzertierte Umsetzung des Rechtsanspruchs im Landkreis Würzburg sicher zu stellen.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird noch in diesem Jahr die Jugendhilfeplanung beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Staatl. Schulamt in die Vorplanungen einzusteigen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Rostek erläutert den Sachverhalt.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer weist darauf hin, dass bereits viele Gemeinden auf einem guten Weg sind. Sie wünsche sich allerdings mehr finanzielle Unterstützung, da u.a. die Personalkostenzuschüsse in den letzten 10 Jahren nicht erhöht wurden. Die Datenerhebung dürfte nicht schwierig sein, da u.a. bereits eine Liste bei der Regierung von Unterfranken vorhanden sei.

 

In der Diskussion wird festgehalten, dass der Landkreis künftig eine Gesamtverantwortung haben werde. Bisher war der Landkreis in die Betreuung nicht involviert. Bisher galt die kommunale Selbstverwaltung. Seit Jahren existiere in vielen Gemeinden eine Mittagsbetreuung. Eine offene Ganztagesschule wollen nicht alle Eltern, da sie dadurch zeitlich gebunden seien. Einig ist man sich, dass die Personalgewinnung und die zeitliche Umsetzung herausfordernd werden kann.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 c

 

Zur Kenntnis an GB 3