Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:

 

-       Präsentation

-       Vereinbarung vom 19.08.2021 über die Beantragung einer Förderung zur Erstellung von umweltverträglichen Bewässerungskonzepten nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorgaben (RZWas 2021), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09. Dezember 2020, Az. 58g-U4450-2020/1-95, die Beauftragung eines geeigneten Fachbüros mit der Erstellung dieses Konzeptes und die Finanzierung des zu tragenden Eigenanteils (zuwendungsfähiger Kosten) sowie nicht zuwendungsfähiger Kosten

-       Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.09.2021

 

Sachverhalt:

 

Im nördlichen Landkreis Würzburg werden in der sog. Bergtheimer Mulde auf über ca. 1.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen bewässert. Das hierfür benötigte Wasser wird bislang aus Grundwasser gewonnen. Da Unterfranken zu den niederschlagsärmsten Regionen Bayerns zählt, die Auswirkungen des Klimawandels den Wassermangel weiter verschärfen und die Landwirtschaft in der Bergtheimer Mulde aufgrund der Bodenqualität und der zunehmenden Nachfrage des Marktes ein starkes Wachstumspotenzial aufweist, droht künftig eine Verschärfung bereits bestehender oder sich abzeichnender Nutzungskonflikte um das Wasserdargebot. Die derzeitigen Grundwasserentnahmen liegen bereits nahe an einer kritischen Nutzung der Grundwasservorkommen. Speziell im Kerngebiet der Bergtheimer Mulde führte der verstärkte Anbau von Sonderkulturen in den letzten Jahrzehnten zu einem ausgeprägten Nutzungsdruck auf das Grundwasser. Um auszuschließen, dass durch weitere, mengenmäßig bedeutende Entnahmen eine Übernutzung des Grundwassers stattfindet, wurde durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg in Abstimmung mit dem Landratsamt Würzburg im Jahr 2016 vorsorglich für die Gemeinden Bergtheim, Unterpleichfeld und Oberpleichfeld ein sog. Moratorium ausgesprochen.

 

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Landkreis Würzburg betroffene Gemeinden und Landwirte durch finanzielle Beteiligung an einer Machbarkeitsstudie bei der Suche nach Möglichkeiten, um den Nutzungsdruck auf das Grundwasser unter Wahrung und Förderung der Vielfalt und der regionalen Besonderheiten der Kulturlandschaft, insbesondere der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nachhaltig und umweltgerecht zu senken. Als alternative Wassernutzung sind die Entnahme von Wasser aus dem Main in abflussstarken Zeiten bzw. aus dessen Uferbereichen (Uferfiltrat) und Zwischenspeicherung in Jahresspeichern in der Überlegung. Um alternative Wassernutzungen zu prüfen, ist beabsichtigt, ein Bewässerungskonzept für die landwirtschaftlichen Nutzungen in der Bergtheimer Mulde entwickeln zu lassen, das im Einklang mit der Vielfalt und Eigenart der vorhandenen Kulturlandschaft und des Natur- sowie insbesondere des Artenschutzes (z.B. Feldhamster- und Wiesenweiheschutz) steht. Es sollen vorrangig Lösungen untersucht werden, die eine Versorgung aus gespeichertem Niederschlagswasser und aus Oberflächengewässern (Main) oder Uferfiltrat vorsehen, um das Grundwasservorkommen zu schonen und zu entlasten. Dabei sollen gezielt Möglichkeiten der Beileitung, Zwischenspeicherung sowie Verteilung von Bewässerungswasser (Verteilungsinfrastruktur) für ein zusammenhängendes Bewässerungsgebiet dargestellt, untersucht und projektiert werden.

 

Für die Entwicklung des Bewässerungskonzepts werden beim Freistaat Bayern Fördermittel nach den RZWas 2021 (Vorhaben zur Verbesserung des Boden- und Landschaftswasserhaushalts) beantragt werden. Die näheren Inhalte des Bewässerungskonzepts werden daher mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt als Bewilligungsbehörde abgestimmt.

 

Die Gemeinde Bergtheim hat sich bereit erklärt, die Beantragung der Förderung und die Beauftragung des Bewässerungskonzepts zu übernehmen. Neben der Gemeinde Bergtheim und dem Landkreis Würzburg werden sich auch die Gemeinden Hausen und Oberpleichfeld der Bewässerungsverein Bergtheimer Mulde e.V., ein Zusammenschluss von ortsansässigen Landwirten, nach Maßgabe einer im August 2021 abgeschlossenen Vereinbarung finanziell an den hierfür anfallenden Kosten beteiligen. Die vorliegende Vereinbarung dient der Regelung der Finanzierung der Entwicklung des Bewässerungskonzepts unter Berücksichtigung der beabsichtigen Fördermittelbeantragung. Ob und inwieweit die Ergebnisse des Bewässerungskonzepts umgesetzt werden und wie eine etwaige Umsetzung finanziert wird, bleibt einer gesonderten Regelung vorbehalten. Aus der vorliegenden Vereinbarung erwächst den Vertragsparteien keine Verpflichtung zur Beteiligung an späteren Maßnahmen, die auf dem zu entwickelnden Bewässerungskonzept beruhen.

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat am 24.09.2021 den aus der Anlage ersichtlichen Antrag gestellt. Gegenstand des Antrags sind Fragen und Anregungen zum Inhalt des zu entwickelnden Bewässerungskonzepts (Machbarkeitsstudie). Es wird um Darstellung der Informationen zur Beauftragung und zum Inhalt der Machbarkeitsstudie gebeten. Die erbetene Darstellung und Beantwortung der Fragen erfolgt in der Sitzung.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.

 

Kreisrat Lehrieder findet die Entwicklung in diesem Bereich positiv. Er weist auf die Bedenken von konventionellen Landwirten hin, die um die Leistbarkeit des Anbaus von Getreide, Zuckerrüben etc. und den Anstieg der Pachtpreise befürchten, wenn die Bewässerung komme. Er fragt nach, ob für Landwirte, die keine Sonderkulturen anbauen, außerhalb der Bergtheimer Mulde Ausgleichsflächen angeboten werden können.

 

Landrat Eberth erwidert, dass analysiert werden müsse, wie sich die konventionelle Landwirtschaft aufstellt. Es müsse betrachtet werden, welche Änderungen sich künftig bei der Tierhaltung oder beim Früchteanbau entwickeln und wie der Agrarmarkt darauf reagiere. Ebenso muss das Konsumverhalten der Bürger betrachtet werden.

 

Stellv. Landrätin Heußner sieht die Studie als großen Auftrag. Sie frage sich, ob dies in einem gewissen Zeitraum leistbar sei. Grundsätzlich war es der Wunsch ihrer Fraktion Einspareffekte, die notwendig seien, in den Mittelpunkt dieser Studie zu stellen.

Sie fragt nach, ob Kreisrat Rettner als Fachmann ein Rederecht erteilt werden kann.

 

Landrat Eberth fragt das Gremium, ob damit Einverständnis bestehe Kreisrat Rettner ein Rederecht zu geben. Damit besteht Einverständnis.

 

Kreisrat Rützel teilt mit, dass die Fraktion UWG ausdrücklich die Machbarkeitsstudie begrüße. Er informiert darüber, dass die Gemeinde Unterpleichfeld die Teilnahme an der Studie abgelehnt habe.

 

Kreisrat Kuhl teilt mit, dass die Ausschussgemeinschaft FDP/ÖDP es auch begrüße, sich mit der Wasserversorgung in der Bergtheimer Mulde zu beschäftigen. Er weist darauf hin, dass in der Bergtheimer Mulde nicht für die Region, sondern für Deutschland und darüber hinaus produziert werde. So werden dort u.a. auch Pfingstrosten für Abu Dhabi mit Trinkwasser produziert. Das Grundwasserniveau in dieser Region sei in den letzten Jahren 4 bis 6 Meter gefallen. In Bezug auf die Genehmigungen zur Grundwasserentnahme frage er sich, ob dies dem Landratsamt bekannt sei.

 

Landrat Eberth erwidert, dass im Jahr 2016 mit dem Wasserwirtschaftsamt als Fachbehörde das Moratorium beim Thema Grundwasserentnahme auf dem Weg gebracht wurde, weil die Grundwasserneubildungsrate das Wasserangebot, das im Boden vorhanden ist, nicht mehr deckt. Das Landratsamt sei Wasserrechtsbehörde und für die rechtliche Würdigung zuständig. Wichtig sei es deshalb durch diese Studie weg vom Halbwissen zu kommen und kontierte Unterlagen zu bekommen.

 

Kreisrat Jungbauer ist es wichtig in Partnerschaft mit den Kommunen und den Landwirten alle in „ein Boot“ zu nehmen, um alles faktenbasiert anzuschauen. Den Fachleuten für die Machbarkeitsstudie sollte ein Vertrauen gegeben und das Ergebnis abgewartet werden.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass die Federführung bei den Kommunen liege. Die Gemeinden werden vom Landratsamt durch den Fachbereich Wasserrecht begleitet.

 

Kreisrat Wolfhörndl ist der Meinung, dass auch der Freistaat Bayern in die Pflicht genommen werden müsse, da dieser bei den Wasserwirtschaftsämtern jahrelang Personal abgebaut habe. Die Wasserversorgung in der Region sei eine Kernaufgabe des Staates.

 

Die Kernfragen beim Trinkwasser werden sein:

a. für wen wie viel und

b. muss in einer der regenärmsten Regionen des Landes der

wasserintensivste Ackerbau betrieben werden

 

Landrat Eberth erteilt Kreisrat Rettner als Fachmann das Wort.

 

Kreisrat Rettner möchte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründen.

Er betont, dass Lösungen gefunden werden müssen, die in Zukunft den Anbau und die Bewässerung ohne Grundwasser in der Bergtheimer Mulde möglich machen.

 

Dies funktioniere mit wassersparenden Maßnahmen, wofür 4 Faktoren ausschlaggebend sind:

 

1.   Die Bewässerung an sich (Tröpfchenbewässerung etc.)

2.   Wassersparende Kulturen

3.   Gereinigtes/unbelastetes Abwasser

(kein Klärwasser für Gemüse, aber z.B. Waschwasser für Gemüse wieder nutzen)

4.   Möglichkeiten Regenwasser vor Ort zu speichern

(nicht nur über Dächer und Zisternen, sondern auch in der Landschaft Möglichkeiten schaffen)

 

Landrat Eberth findet es wichtig darüber nachzudenken, wie zukünftig mit der Wassernutzung rechtlich umgegangen werden sollte. Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. Heckenstrukturen, Grünstreifen oder Ausgleichsflächen schaffen, könnten als Auflagen im Wasserentnahmebescheid aufgenommen werden.

 

Kreisrat Rützel regt an mit der Machbarkeitsstudie die spätere Nutzung der Kühltürme vom Kernkraftwerk Grafenrheinfeld zu berücksichtigen.

 

Landrat Eberth nimmt den Gedanken auf, sieht es aber als äußerst schwierig an. Es wäre zu prüfen, ob dies realistisch sei.

 

Kreisrat Winzenhörlein sieht das Projekt als „Leuchtturmprojekt“, auf das nicht nur deutschlandweit, sondern sogar europaweit geblickt werden könnte. Deshalb wäre es ein Ansporn für alle Gemeinden mitzumachen.

 

Kreisrat Juks bittet um Verständnis für Gemeinden, die sich bisher zurückhalten. Er befürchte, dass evtl. größere Kosten auf die Kommunen zukommen könnten.

 

Landrat Eberth entgegnet, dass er noch Verständnis dafür habe, wenn von einer Kommune hohe Kosten bei der Umsetzung befürchtet werden. Wenig Verständnis habe er dafür wenn eine Gemeinde sich nicht an der Studie beteilige, da die hierfür aufzuwendenden Kosten überschaubar sind.

 

Kreisrätin Hecht nimmt dazu Stellung. Sie habe Verständnis für die Ängste der Bürger, dass am Ende alles immer teurer wird. Es helfe nichts sich den Tatsachen nicht zu stellen. Das gelte sowohl für Bürger wie für Kommunen. Deshalb sei die Studie wichtig, nicht zuletzt auch weil Wasser im knapper werde, da die hierfür aufzuwendenden Kosten überschaubar sind.

 

Kreisrat Krämer geht auf die Äußerungen von Kreisrat Juks ein. Es gehe hier um die Studie und nicht um die Folgemaßnahmen. Er erwarte von Kommunen, die unmittelbar betroffen sind, sich an der Studie zu beteiligen, da dadurch eine Diskussionsgrundlage geschaffen werde.

 

Kreisrat Kuhl bittet darum, dass der Kreisausschuss zeitnah über den Fortgang der Studie informiert werde.

 

Landrat Eberth antwortet, dass angedacht sei das Thema im Umweltausschuss inhaltlich zu behandeln. Der Kreisausschuss soll über wichtige Zwischenschritte informiert werden.

 

Kreisrätin Schmidt fragt nach wann mit ersten Zwischenberichten zu rechnen sei.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass jetzt eine Projektskizze ausgearbeitet wird, wo die wichtigsten Fragen der Kommunen, der Behörden und des Umweltausschusses mit einfließen. Diese Skizze geht an das Wasserwirtschaftsamt mit der Bitte um Zustimmung und Förderzusage des 75 %-Staatszuschusses für die Machbarkeitsstudie bzw. für die Studie in Gänze. Wenn der Förderbescheid da ist, wird aufgrund der Projektskizze europaweit nach einem Büro gesucht. Er gehe davon aus, dass Mitte nächsten Jahres ein Zwischenbericht erfolgen kann.


Zur weiteren Veranlassung an GB 5

 

Zur Kenntnis an