Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Für den Jugendhilfeausschuss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Pflegepauschalen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) mit Wirkung ab 01.01.2012 wie folgt festzusetzen:

 

1.      0 - 6. Lebensjahr:                  696,00 €

2.      7. - 13. Lebensjahr:               790,00 €

3.      ab 13. Lebensjahr:                914,00 €

 

Für den Kreistag:

 

Die Pflegepauschalen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) werden rückwirkend zum 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:

 

1.      0 - 6. Lebensjahr:                  696,00 €

2.      7. - 13. Lebensjahr:               790,00 €

3.      ab 13. Lebensjahr:                914,00 €