Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Herr Fachbereichsleiter Gabel führt zu folgenden Arbeitsschwerpunkten aus:

 

Auf Seite 33 des Geschäftsberichtes 2011 des Amtes für Jugend und Familie ist zunächst nach dem neuen Erfassungssystem ein Vergleich des Vorjahres 2010 auf das Berichtsjahr 2011 möglich. Es wurde außerdem eine Erfassung in Sozialregionen (Nord-Süd-West) vorgenommen.

 

Die Fallzahlen insgesamt, hinsichtlich der Meldungen, sind gestiegen (Ermittlungsverfahren sind leicht angestiegen, wobei hier ausgeführt werden muss, dass es sich um einzelne Straftaten handelt. Eine Täterstatistik wird hier nicht geführt.). Insgesamt muss festgestellt werden, dass von den Straftatgruppen her Gewaltdelikte den größten Anteil an der Jugendkriminalität im Landkreis Würzburg machen. Hier ist eine Steigerung von ca. 4 % feststellbar.

 

Den zweitgrößten Bereich stellen die Eigentumsdelikte dar, die nur geringfügig gestiegen sind, in etwa gleich mit den Verkehrsdelikten. Bei der Verteilung auf die Sozialregionen muss festgestellt werden, dass das Regionalteam Süd einen kleinen Umfang, was Einwohnerzahlen und auch der Anteil der Jugendlichen betrifft, umfasst, den größten Anteil umfasst das Regionalteam Nord, gefolgt von West und dann Süd.

 

Bei der Inobhutnahme und der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII, stellen sich die statistischen Ergebnissen wie folgt dar:

 

Inobhutnahmen: 21 (davon § 8a SGB VIII 10)

 

Die Entwicklung vom Vorjahr ist hier in etwa gleich geblieben (2010 im Vergleich zu 2011).

 

Im fiskalischen Bereich muss festgestellt werden, dass im Jahr 2011 eine massive Steigerung der Ausgaben im Bereich der Inobhutnahmen, sowohl was die Bereitschaftspflegefamilien, als auch die Einrichtungen angeht, zu verzeichnen ist. Der Haushaltsansatz wurde um ca. 70.000,00 € überzogen. Dies rührt daher, dass vor allem die Verweildauer in Inobhutnahmestellen wegen mangelnder Anschlussbetreuung auffällig höher ist, als in den vergangenen Jahren. Die Fälle werden außerdem problematischer und komplexer und hierfür müssen spezielle Einrichtungen in ganz Süddeutschland angefragt werden.

 

Außerdem ist zu beobachten, dass die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung hinsichtlich der Krisenintervention im geschlossenen Rahmen nicht auszureichen scheint, da sehr viele Jugendliche frühzeitig aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie entlassen werden. Hier wird offen von der Kinder- und Jugendpsychiatrie von einem weiteren intensiven Bedarf gesprochen, der dann der Jugendhilfe angelastet wird. Hier möchte Herr Gabel noch einmal deutlich herausstellen, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz ein sozialpädagogisch geprägtes Leistungsgesetz ist, das auch von den Fachleuten im Jugendamt hinsichtlich der entsprechenden Hilfen umgesetzt wird. Es fällt auf, dass immer mehr andere Professionen von außen über Hilfen im Jugendhilfebereich massiv und offensiv mitbestimmen möchten und Eltern hier entsprechend vorberaten. Dies stellt einen Verstoß gegen die Hilfeplanung und die Steuerungsoption des Jugendamtes in diesem Hilfeplanverfahren als federführende Stelle dar. Die unterfränkischen Jugendamtsleitungen sind sich hier einig, dass medizinische Versorgungsengpässe nicht über die Jugendhilfe gelöst werden können. Dies ist Aufgabe der Gesundheitsversorgung. Kranke Kinder können nicht in der Jugendhilfe aufgenommen werden.

 

Im Bereich des Schutzauftrages des Jugendamtes, bei gewichtigen Anhaltspunkten im Hinblick auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung, sind die Meldungen leicht zurückgegangen. Im Jahr 2011 sind 38 Meldungen beim Amt für Jugend und Familie eingegangen. Jeder Meldung wurde nach dem 4-Augen-Prinzip standardisiert nachgegangen. In 36 Fällen wurde ein Hausbesuch durchgeführt. Bei 10 Fällen wurde ein HzE-Bedarf und bei 20 Fällen andere Hilfen in Betracht gezogen. Bei 8 Fällen war kein Hilfebedarf seitens des Jugendamtes feststellbar.

 

Im Bereich der Kommunalen Jugendarbeit und hier speziell im Jugendschutz, hat das Amt für Jugend und Familie nach dem 4-Säulen-Prinzip im Konzept KiK (Klar im Kopf) wieder den präventiven und ordnungsrechtlichen Jugendschutz in einer Einheit vollzogen. Es wurden 163 ordnungsrechtliche Verfahren durchgeführt, 525 Stellungnahmen zur vorübergehenden Gaststättenkonzessionen erteilt, 201 Alkoholtestkäufe durchgeführt und verschiedenes Informationsmaterial verteilt. Bußgelder in Höhe von 13.000,00 € wurden gegen Gewerbetreibende, Vereine und Privatpersonen im Jahr 2011 verhängt.

 

An die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wurden aus dem Amt für Jugend und Familie im Jahr 2011 191 Anträge auf Indizierungen (79 auf Videos und DVDs und 112 auf Magazine oder Zeitschriften gestellt. Hier nimmt das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Würzburg bayernweit einen Spitzenplatz ein und in der Bundesstatistik steht unser Amt auf Platz 2 der Indizierungsanträge.

 

Nachfragen:

 

Nachfrage, weshalb bei der JGH-Statistik zwischen Eigentumsdelikten und Ladendiebstahl unterschieden wird.

 

Antwort durch Herrn Gabel, weil die Qualität von Ladendiebstählen und Eigentumsdelikten von Tatenergie und vom Tatwillen her unterschiedlich gesteuert ist. Diese Statistik ist nicht deckungsgleich mit der polizeilichen Tatstatistik.

 

Nachfrage von Frau Kreisrätin Heeg zur Problematik Übergang von Kinder- und Jugendpsychiatrie auf Jugendhilfe, im Bezug auf die gestiegene Verweildauer bei den Inobhutnahmen. „Was machen wir mit den Jugendlichen und jungen Volljährigen, die aus der Psychiatrie entlassen und einen Nachsorgebedarf haben?“ Sie betont auch, dass Familien hier oft alleine gelassen werden.

 

Fachbereichsleiter Gabel stellt nochmals fest, dass die Jugendhilfe alleine hier nicht die Verantwortung trägt, sondern die Medizin, da noch nicht austherapierten und letztendlich gesundeten Jugendlichen ebenfalls in der Verantwortung steht. Dieses Szenario, wie im Landkreis Würzburg beschrieben, gibt es auch in vielen anderen Landkreisen in Unterfranken und insbesondere in der Region II. Hier werden in der nächsten Zeit Gespräche zu führen sein, im Rahmen der Unterfränkischen Jugendamtsleitertagung am 18.04.2012, im Rahmen der Bayerischen Jugendamtsleitertagung vom 13. bis 15.06.2012 in Straubing und im Rahmen des Arbeitskreises Jugendhilfe - Kinder- und Jugendpsychiatrie am 28.06.2012 beim Bezirk Unterfranken.

 

Es schloss sich eine Debatte über die Versorgungssysteme Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Gesundheitswesen an. In der Debatte führte Herr Fachbereichsleiter Gabel einige Fallbeispiele auf, um das Problem transparent zu machen. Auf jeden Fall besteht hier weiterhin Gesprächsbedarf. Es gibt oft auch Fälle, in denen die Systeme bezüglich der Hilfestellungen Ratlosigkeit aufzeigen. Auch die fachliche Zuständigkeit wurde in der Debatte nochmals erörtert (Bezirk - Krankenkasse - Jugendhilfe). Das Amt für Jugend und Familie wird dieses Thema weiterhin sehr engmaschig beobachten und sich mit den jeweiligen Verantwortlichen auseinandersetzen.

 

Ebenfalls wurde nachgefragt, wo das betreute Wohnen in der Statistik des Geschäftsberichtes 2011 niedergeschrieben ist. Herr Fachbereichsleiter Gabel erläutert, dass die Fälle von betreutem Wohnen unter dem § 34 SGB VIII, Heimerziehung, subsumiert werden, analog SGB VIII.

 

Auch gibt es Fälle, in denen das Amt für Jugend und Familie die ambulante pädagogische Betreuung sicherstellt und das Wohnen bzw. der Lebensunterhalt von den Klienten selbst sichergestellt wird, über Eltern sichergestellt wird, oder über andere Sozialleistungsträger. Herr Landrat Nuß bedankt sich für den Vortrag und die Erstellung des Geschäftsberichtes.