Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg gibt einen kurzen Überblick zu den aktuell laufenden Baumaßnahmen des Landkreises Würzburg.

 

-       WÜ4:               Ausbau Kaltenhäuser Berg

-       WÜ3/WÜ21:    Ausbau Veitshöchheim - Gadheim

-       WÜ5:               Umbau Kreuzung WÜ3 in Oberpleichfeld

-       WÜ16:             Ausbau Sommerhausen bis Kreisgrenze

-       WÜ33:             Teilverlegung bei Geroldshausen

-       WÜ43:             Erneuerung Fahrbahndecke Rittershausen - Sonderhofen

-       WÜ46/47:        Teilausbau und Erneuerung zwischen B19 und Tückelhausen

incl. Brückeninstandsetzung

 

 

Debatte:

 

Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg (Straßenbauamt) informiert über die aktuellen Baumaßnahmen anhand einer Power-Point-Präsentation und erläutert diese.

 

·         Wü 4 – Ausbau Kaltenhäuser Berg:

Baubeginn:      26.07.2021

 

·         Wü 55 – Deckenerneuerung Fährbrück – B19

Baubeginn:      Ende September/Ende Oktober 2021

 

·         Wü 5 – Umbau Kreuzung Wü 3 in Oberpleichfeld

Baufertigstellung:        Ende August 2021

 

·         Wü 16 - Ausbau Sommerhausen – Kreisgrenze

Bauabschnitt 1: von Sommerhausen bis Erlach        Baufertigstellung:        Anfang Juli 2021

Bauabschnitt 2: von Erlach bis Landkreisgrenze

Baufertigstellung: voraussichtlich Anfang August 2021

Einrichtung eines Amphibienleitsystems

 

·         Wü 33 – Teilverlegung bei Geroldshausen

Baubeginn:      20.03.2021

aktueller Stand: Rückbau alte Wü 33 soweit abgeschlossen, Fläche zu ca. 90 % rekultiviert,

neue Strecke - Baufertigstellung voraussichtlich Ende September 2021

 

·         Wü 43 – Deckenerneuerung Rittershausen – Sonderhofen

Baudurchführung: 14.06.-18.06.2021

Kreuzung Wü 49 Rittershausen – Errichtung eines Fahrbahnteilers, aufgrund der Unfallhäufigkeit

 

·         Wü 46/47 Tückelhausen – B19/Acholshausen

Baufertigstellung: 23.07.2021

 

·         Wü 3/21 – Ausbau Veitshöchheim – Gadheim

Baubeginn:      02/2021

Aktueller Stand: Erdbauarbeiten auf freier Strecke nahezu abgeschlossen,

Umbindung der Fernwasserleitung an die Wasserversorgung am Kreisverkehr abgeschlossen,

Wü 3 Süd – Bereich Veitshöchheim bis zum neuen Kreisverkehr Einbindung der Asphaltbindeschicht

OD Gadheim – 1. Abschnitt Erdbau, Versorgungsleitung werden verlegt,

Baugrundgutachten wurden durchgeführt; im Rahmen des Ausbaus wurde eine teerbelastete Asphaltdecke gefunden, die im Baugrundgutachten nicht erkundet war, Mehraufwand: Ausbau und Entsorgung des teerhaltigen Asphalts

Thema Ertüchtigung des Feldweges

 

Anschließend geht Herr Voll auf den Fragenkatalog der CSU-Fraktion zu „Aus/Einbau von teerhaltigem Asphalt in einen Feldweg bei Veitshöchheim“ ein.

 

(1)    Im Zeitungsartikel der Mainpost vom 19.06.21 ist die Rede von erwarteten 350 to Teerhaltiger Asphalt.

Entsprechend ist von Voruntersuchungen auszugehen.

Die Frage ist:

- Wann wurden diese Voruntersuchungen vorgenommen?

StBA WÜ:

Im September 2017 wurde das Baustoffprüfinstitut bpi Ingenieurgesellschaft mbh aus Oettingen mit einem Straßenbaugutachten beauftragt. Die hierfür notwendigen Probenahmen erfolgtem im Oktober 2017. Insgesamt wurden hierbei im Bereich der WÜ3/WÜ21 22 Asphaltbohrkerne gezogen und 9 Schürfen erstellt.

 

- Wer hat diese Untersuchungen bewertet?

StBA WÜ:

Die bau- und altlastentechnischen Bewertungen und Empfehlungen der Bohrkern- und Schürfenanalysen erfolgte durch das Baustoffprüfinstitutes bpi. Diese Ergebnisse sind in die technische Planung der Maßnahme eingeflossen und waren die Grundlage für die Ausschreibung der Baumaßnahme.

 

(2)  Wer ist für die örtliche Bauleitung zuständig?

StBA WÜ:

Für die örtliche Bauleitung vor Ort wurde das Ingenieurbüro ISB – Ingenieurgesellschaft Steenken & Breitenbach beauftragt.

 

(3)  Ist für die speziellen Abfallrechtlichen Fragen ein externes Ingenieurbüro eingeschaltet?

StBA WÜ:

Die Beauftragung eines speziellen Ingenieurbüros für „Abfallrechtliche Fragen“ erfolgt bei derartigen Straßenbaumaßnahmen nicht. Diese Dinge werden üblicherweise im Rahmen der Planung und Bauausführung von uns bzw. den beauftragten Ingenieurbüros selbst bearbeitet. Im StBA Würzburg selbst haben wir hierzu bspw. einen eigenen Geologen für derartige Sachverhalte. In speziellen Fällen werden aber auch baubegleitend weitere externe Gutachter mit einbezogen.

 

(4)  War am Tag des Ausbaus eine Fachkundige Person von Seiten des Staatlichen Bauamtes oder eines externen Büros anwesend?

StBA WÜ:

Der Ausbau des Asphaltfräsgutes erfolgte am 19. und 20.04.2021. An beiden Tagen war die zuständige Bauleitung des Ingenieurbüros ISB zeitweise vor Ort.

 

(5)  Die Idee einen direkten Einbau des Fräsgutes in den betreffenden Waldweg scheint aus logistischer Sicht sinnvoll. Aber auch gefährlich, wie man sieht.

Bei der Annahme, dass es sich um nicht belastetes Material handelt, wäre eine Abfuhr zu Mischwerken (Derzeit mit Rückvergütung) auch eine Variante gewesen.

-          Frage: Warum wurde nicht ein anderes Ausbaumaterial z.B. Schotter aus Unterbau oder Recycling aus Betonresten für den Weg eingeplant?

StBA WÜ:

Vorab eine kurze Erläuterung zur Ertüchtigung des Waldweges: Diese Maßnahme war nicht Bestandteil der ursprünglichen Planung und somit auch nicht Bestandteil der 2019/2020 ausgeschriebenen Leistung. Im Winter 2020/2021 wurde auf Wunsch der Gemeinde Veitshöchheim das Thema der Ertüchtigung des Waldweges aufgegriffen. Auf Wunsch des Landkreises Würzburg hat das StBA WÜ in Abstimmung mit dem Büro ISB und der Gemeinde Veitshöchheim eine Möglichkeit zur Ertüchtigung des Waldweges erarbeitet. Nachdem die Busumleitungsstrecke mit Ausbauasphalt aus der WÜ3/WÜ21 ausgebaut wurde, wurde von Seiten des StBA WÜ die analoge Ausbauform für den Waldweg vorgeschlagen. Nach der Freigabe durch die Gemeinde Veitshöchheim bzw. den Landkreis Würzburg, wurde die vor Ort tätige Baufirma entsprechend beauftragt.

Unbenommen dessen ist im Rahmen der Gesamtmaßnahmen kein Massenüberschuss vorhanden, so dass eine Ertüchtigung mit anderem Ausbaumaterial ohnehin nicht möglich gewesen wäre.

 

(6)  Im Zeitungsartikel ist von einer Länge 950 m die Rede.

-          Wie breit und in welcher Tiefe sollte der Weg aufgeschottert werden?

StBA WÜ:

Der aufzuschotternde Weg ist ca. 950 m lang. Der Weg sollte je nach Örtlichkeit zwischen 20 und 40 cm stark aufgeschottert werden, oben 3,50 m und unten 4,10 m breit.

 

(7)  Im Zeitungsartikel ist die Rede von gut verdichtetem Untergrund. In diesem Kontext kann man davon ausgehen, dass vor Einbau ein entsprechend ebenes Planum vorbereitet war. Trotzdem muss das belastete Material rückstandsfrei ausgebaut werden.

-          Mit welchen Mehrmengen ist durch den wiederholten Ausbau zu rechnen?

StBA WÜ:

Die vorhandene Vegetationsdecke und Spurrillenwulste wurden abgetragen und auf der Waldseite seitlich des Weges gelagert. Die Wegetrasse wurde vor dem Fräsguteinbau mit einem Quergefälle zum Wald planiert.

Somit wurden nur äußerst geringe Mengen Boden beim Wiederausbau abgetragen.

 

(8)  Im Bereich Ortsdurchfahrt Gadheim wurde eine Qualifizierte Bodenverbesserung geplant. Diese Ausführung erscheint in einem Bereich mit vielen Kreuzungssituationen von bestehenden, aber auch zukünftigen Versorgungsträgern eher ungewöhnlich.

-   Frage: Warum hat man sich in der Planung zu dieser Sanierungsvariante entschieden und welche Alternativen hätte es gegeben?

StBA WÜ:

Gemäß dem bpi-Gutachten von 2017 ist „…der anstehende Boden für eine Bodenverbesserung mit hydraulischen Bindemitteln zur Steigerung der Tragfähigkeit geeignet“.

Als Alternative wäre eine Bodenstabilisierung durch Bodenaustausch in nahezu gleicher Dicke in Frage gekommen, welche ebenso eine erforderliche Tieferlegung von Bestandsleitungen zur Folge gehabt hätte, da diese in diesem Bodenhorizont liegen. Durch einen Bodenaustausch hätte der Oberbau stärker dimensioniert und somit weiteres Material von der Baustelle entsorgt werden müssen. Von daher kann an dieser Stelle durch eine qualifizierte Bodenverbesserung eine wirtschaftliche Bauweise erzielt werden.

(9)  Kann man zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Mehrkosten dieser Baumaßnahme beziffern ?

StBA WÜ:

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt erst eine Abschlagsrechnung der Baufirma vor. Dies liegt u.a. daran, dass die Aufmaße und damit einhergehenden Mengenermittlung noch nicht vorliegen. Von daher kann derzeit noch keine Aussage zu Mehrkosten der Baumaßnahme getroffen werden.

 

Kreisrat Hansen fragt zum einen nach, inwieweit im Vorfeld der Baumaßnahme alte Pläne durchgesehen worden sind, was den Untergrund hätte erkennen lassen können. Weiterhin fragt er nach, inwieweit bereits beim Fräsen hätte erkennbar sein müssen, dass es sich um teerhaltiges Material handele.

 

Herr Voll teilt mit, dass zu dieser Strecke keine alten Planunterlagen im Archiv vorhanden waren. Deshalb wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt (22 Bohrkerne und 9 Schürfungen). Des Weiteren sei das Fräsgutmaterial, was im Feldweg eingebaut war, nicht in diesem Streckenbereich gewesen, sondern im Bereich vor der OD Gadheim. Hier sei durch abfräsen der Asphaltschicht nachweislich durch die vorliegenden Ergebnisse PAK-belastetes Material enthalten gewesen.

Er weist darauf hin, dass die Masse des Ausbaumaterials unbelastet gewesen sei und der Ausbauasphalt – so die Ausschreibung – in das Eigentum des Auftraggebers übergeht. Er weist darauf hin, dass das Asphaltgut nicht ausgebaut worden sei, um den Feldweg zu ertüchtigen, sondern der Asphalt musste herausgenommen werden. Dieser wird dann nach Möglichkeit einer entsprechenden Verwertung zugeführt, in dem Fall Zuführung zum Feldweg und der Bushaltestelle und anschließend beprobt, da die Strecke nicht in der Baulast des Landkreises bleibe, sondern in die Baulast der Gemeinde übergehe. Somit werde dem neuen Baulastträger eine gewisse Sicherheit gegeben. Im Falle des Feldweges seien bei der nachträglichen Beprobung erhöhte PAK-Belastungen aufgetreten, daher erfolgt der unmittelbare Rückbau.

 

Kreisrat Hansen hält die gängige Praxis was den Einbau und die nachträgliche Beprobung angehe nicht für sinnvoll. Deshalb sollte bei der Busumleitungsstrecke mit dem Einbau zunächst gewartet werden, bis die Beprobung abgeschlossen ist. Auch hätte man beim Feldweg diese Strategie anwenden können, da keine Dringlichkeit des Einbaus gegeben war.

 

Landrat Eberth erläutert nochmal den Arbeitsablauf, zudem würde es für die Lagerung des gesamten abgefrästen Asphaltes eine riesige Fläche benötigen und dies auch aus versicherungstechnischen Gründen (Eindringen von belastetem Materials in den Boden) nicht sein dürfe. Deshalb sei es gängige Praxis, das Fräsgut sofort weiterzuverarbeiten. Er verweist auf die ähnliche Situation in Rimpar. Deshalb müsse das Staatliche Bauamt künftig bei solchen Altstrecken entsprechend drauf reagieren. Er gehe davon aus, dass für den Wiederein- und ‑ausbau ca. 30.000 bis 35.000 Euro Mehrkosten notwendig sein werden.

Die Entsorgung des belasteten Materials wäre jedoch sowieso angefallen.

Er sei dennoch froh, dass seitens der Gemeinde Veitshöchheim und des Staatlichen Bauamtes so schnell reagiert worden sei.

 

Kreisrat Hansen weist auf ein „Spray“ hin, das zum Erkennen der Belastung von PAK-Material eingesetzt werde.

 

Herr Voll teilt mit, dass dies bei einer so großen Menge von Asphalt nicht umsetzbar sei, dennoch sei im Vorgriff der Baumaßnahme und auch während der Maßnahme das „Lackansprühverfahren“ eingesetzt worden sowie nachträglich zusätzliche Untersuchungen durchgeführt worden.

 

Kreisrat Hansen fragt nach, wer in dem Falle die Kosten trage?

 

Landrat Eberth teilt mit, dass es sich um eine gemeinsame Maßnahme der Gemeinde Veitshöchheim und dem Landkreis Würzburg handele. Die Kostenverteilung sei über die Kostenvereinbarung klar geregelt.

 

Kreisrat Haaf bedankt sich zunächst bei Herrn Voll für die ausführliche Beantwortung des Fragenkatalogs der CSU-Fraktion. Was die angesprochenen Mehrkosten von 30.000 bis 35.000 Euro angehen, so gehe er davon aus, dass die Mehrkosten wesentlich höher ausfallen werden.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass die zuvor genannten Mehrkosten von 30.000 bis 35.000 Euro sich lediglich auf den Ein- und Ausbau beziehen, für die Entsorgung kommen noch rund 300.000 Euro Mehrkosten hinzu.

 

Herr Voll ergänzt, dass dies natürlich nicht Bestandteil der Ausschreibung in der Planung war. Es werde daher in der Gesamtmaßnahme unter Bezug auf Entsorgung von teerhaltigem Material im Vergleich zur Planung mit Sicherheit eine Kostensteigerung geben, die derzeit noch nicht zu beziffern sei.

 

Kreisrat Haaf spricht nochmal das Thema Voruntersuchungen an. Grundsätzlich sei der direkte Einbau des Fräsgutes eine gute Überlegung gewesen, da man hier die Synergien genutzt habe. Er fragt nach, ob eine sogenannte in-Situ-Beprobung gemacht worden sei? Dies müsste bei der Firma bpi nachgefragt werden, da es sich hier evtl. auch um eine rechtliche Frage handele, inwieweit die Prüfung auch technisch richtig ausgeführt worden sei, denn anderenfalls gäbe es dafür auch eine Haftpflichtversicherung.

Die Kernfrage sei jedoch, inwieweit bereits bei der Planung oder bei der Voruntersuchung etwas anders gemacht hätte werden müssen.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass bei künftigen Maßnahmen überlegt werden müsse, wie intensiv in die Vorprüfungen gegangen werde. Bei dieser Maßnahme müsse geprüft werden, inwieweit es einen Schuldigen gebe und wie dieser finanziell belangt werden könnte.

 

Kreisrat Götz widerspricht Kollegen Hansen, was die Notwendigkeit des Ausbaues des Weges angehe. Er führt aus, dass mit der Maßnahme das Staatliche Bauamt auch den Landwirten eröffnet wurde, dass zukünftig die Einfahrt in die Felder von der Kreisstraße aus nicht mehr möglich sei, d.h. die einzige Zufahrt für die Landwirte in ihre Felder ist dieser Weg.

Deshalb war ein gewisser Handlungsbedarf gegeben.

 

Kreisrat Fischer zweifelt nicht an der Kompetenz der Fachexperten. Eine engmaschige Beprobung sei finanziell für die Gemeinde kaum tragbar. Er vertritt die Auffassung, dass wenn nach einem Schuldigen gesucht werde, in Zukunft niemand mehr eine Verantwortung übernehmen werde, es werden Kosten entstehen, es werde nichts mehr passieren. Auch was die Entsorgung von Z2-Material angehe, so sei das Verfahren sicherlich den meisten bekannt (Zwischenlagerung, Recycling). Er weist darauf hin, dass das Material zum Recyceln für viel Geld nach Rotterdam gefahren werde, was eine Unsumme an Geld kostet, geschweige denn der CO²-Wert, der hier entstehe. Diese Maßnahme sei zwar nicht so glatt verlaufen, aber es soll auch den Effekt haben, dass Materialien vor Ort in Beläge eingebaut werden. In der Regel funktioniere das auch immer.

 

Kreisrat Haaf stellt klar, dass seine Äußerung nicht falsch verstanden werden solle. Er habe mit seiner Äußerung nicht die fachliche Kompetenz des Staatlichen Bauamtes angezweifelt. Es gehe ihm auch nicht darum, alle 5 Meter einen Bohrkern zu ziehen. Das Raster nach Merkblatt liege bei 20 und 40 Metern. Dennoch gebe es gewisse Regelwerke, über die auch ein kleines Ingenieurbüro das Staatliche Bauamt informieren müsse.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass dies im weiteren Vorgang geprüfte werde.