Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Kooperationsvereinbarung Bezirk

 

 

Sachverhalt:

 

In der Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger Unterfranken am 27.04.2021 wurde die Kooperationsvereinbarung nach Art. 84 Abs.3 bzw. Art. 66 d AGSG besprochen und im Anschluss an alle Sozialhilfeträger Unterfrankens weitergeleitet.

 

Das Landratsamt Würzburg wird der Vereinbarung zur sozialräumlichen Kooperation in Unterfranken beitreten. Der Beitritt erfolgt durch Zustimmungserklärung durch Herrn Landrat Eberth, die er bereits unterschrieben hat.

 

Sinn und Zweck der Kooperationsvereinbarung ist es die bestehenden Strukturen durch eine Kooperationsvereinbarung zu manifestieren.

 

Die festgelegten Kooperationsbereiche sind

 

a)    Senioren

·         Beratung

·         Pflegebedarfsplanung

·         Angebote für besondere Zielgruppen

·         Begegnungs- und Freizeitangebote

·         Wohnortnahe Versorgung und Mobilität

·         Entwicklung von Maßnahmen zur Fachkraftbindung und –gewinnung

·         Zusammenarbeit bei der Erstellung, Umsetzung und Evaluierung von seniorenpolitischen Konzepten und Maßnahmen

 

b)    Menschen mit Behinderung

·         Wohnraum für Menschen mit Behinderung

·         Lokal bedarfsorientierte Angebote der Eingliederungshilfe

·         Zusammenarbeit bei der Erstellung, Umsetzung und Evaluierung etwaiger Aktionspläne und Aktivitäten zur Inklusion

·         Begegnungs- und Freizeitangebote

·         Wohnortnahe Versorgung, Mobilität

·         Entwicklung von Maßnahmen zur Fachkraftbindung und -gewinnung

 

 

Die Kooperationsvereinbarung tritt zum 01.07.2021 in Kraft und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien sechs Monate zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Opfermann stellt die Kooperationsvereinbarung vor.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.