Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

Förderrichtlinien Vergleich alte und neue Fassungen

 

Sachverhalt:

 

Der Kreistag verabschiedete in seiner Sitzung am 01.03.2021 die „Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg“ und die drei Förderrichtlinien. Die notwendigen Haushaltsmittel wurden im Kreishaushalt 2021ff bereitgestellt.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 sind Mittel in Höhe von 100.000 € und für die Finanzplanungsjahre jeweils 200.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Bei den Finanzmitteln wurde nicht zwischen den einzelnen Förderrichtlinien differenziert.

 

Nach der Veröffentlichung der Innenentwicklungsstrategie und der Richtlinien gingen einige Anträge auf Förderung von Maßnahmen beim SFB 4 ein. Im Kreistag wird ein kurzer Sachstandsbericht abgegeben. Die derzeitige Antragslage wird voraussichtlich Mittel in Höhe von rund 144.000 € beanspruchen. Die tatsächliche Höhe und Auszahlung der Förderungen werden nach Abschluss der Maßnahme bestimmt. Die Nachfrage im Rahmen der Innenentwicklungsstrategie ist sehr erfreulich, weshalb aus Sicht der Verwaltung mit der Aufstockung der Mittel im Jahr 2022 ein deutliches Signal für die Verstetigung der Strategie gesetzt werden kann.

 

Im Rahmen der Antragsbearbeitung fanden zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Gemeinden, dem Amt für ländliche Entwicklung (Dorferneuerung) und der Regierung von Unterfranken (Städtebauförderung) statt, um gerade zu Beginn der Strategieumsetzung Fragen und mögliche Regelungslücken frühzeitig aufzunehmen.

 

Aus den Gesprächen und den bereits gesammelten Erfahrungen wird vorgeschlagen, die Förderrichtlinien weiter zu entwickeln.

 

 

In allen drei Förderrichtlinien ist die Aufnahme einer Präambel zu empfehlen, um die Aufgabe und den Zweck neben der Zusammenfassung in der Innenentwicklungsstrategie zu verdeutlichen:

 

Präambel

Mit der Strategie zur Innenentwicklung hat sich der Landkreis Würzburg das Ziel gesetzt, den Herausforderungen des „Demographischen Wandels“, des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, fehlendem Wohnraums und bestehendem wie drohendem Gebäudeleerstand zu begegnen. Gemeinsam mit seinen Kommunen nimmt er sich dieser Themen an, um eine positive Einwohnerentwicklung zu fördern, Leerstände wiederzubeleben, neuen Wohnraum oder neue Gewerberäumlichkeiten zu schaffen, die Attraktivität der Ortskerne zu stärken, historische Bausubstanz zu erhalten und damit die prägenden Ortsbilder unserer Region zu bewahren.

Mittels verschiedener Maßnahmenbündel, wie Information und Sensibilisierung, Veranstaltungen und Workshops, Beratungsleistungen und finanzieller Förderangebote sollen Anreize zum Bauen und Sanieren im Bestand geschaffen werden.

Die folgende Richtlinie behandelt in diesem Zusammenhang einen Baustein der initiierten Förderungsangebote.

 

 

Außerdem werden folgende Änderungen redaktioneller und klärender Art in den Förderrichtlinien mit Wirkung ab 15.07.2021 vorgeschlagen:

 

Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen

 

§ 2 (Geltungsbereich)

Abs. 3 wird gestrichen
Bisherige Fassung: „Der Erstellung derartiger Pläne bedarf es für solche Ortsteile nicht, für die bereits Sanierungs- und Dorferneuerungsgebiete festgelegt wurden. Hier sind diese festgesetzten Gebiete maßgeblich.“

 

 

§ 4 (Fördervoraussetzungen)

Abs. 3 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:

 

„Die Bauberatungen werden durch Architekten geleistet.“

 

 

Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

 

„Als qualifizierte Bauberatungen in diesem Sinne gelten Bauberatungen im Rahmen der Dorferneuerung oder Städtebauförderung und solche, die aufgrund der Beratungsgutscheine des Landkreises geleistet werden (vgl. Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung der Erstbauberatung durch einen Architekten).“

 

 

§ 7 (Antrag und Verfahren)

Abs. 1 Satz 2 wird eingefügt:

„Der Antrag auf Förderung gilt erst dann als gestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen/Genehmigungen beim Landratsamt Würzburg eingereicht sind.“

 

 

§ 9 (Änderung der Zuwendungshöhe bei Abweichung und Aufhebung des Förderbescheids)

Abs. 2 Buchstabe c erhält folgende neue Fassung:

„neuer Wohn- oder Gewerberaum gem. § 4 Abs. 2 nicht innerhalb von drei Jahren (Baubeginn; Fertigstellung nach 5 Jahren) geschaffen wird,“

 

 

 

Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung der Erstbauberatung durch einen Architekten

 

 

§ 2 (Geltungsbereich)

Abs. 3 wird gestrichen
Bisherige Fassung: „Der Erstellung derartiger Pläne bedarf es für solche Ortsteile nicht, für die bereits Sanierungs- und Dorferneuerungsgebiete festgelegt wurden. Hier sind diese festgesetzten Gebiete maßgeblich.“

 

 

 

Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung der Aktivierung von Leerständen und Baulücken

 

§ 2 (Geltungsbereich)

Abs. 3 wird gestrichen
Bisherige Fassung: „Der Erstellung derartiger Pläne bedarf es für solche Ortsteile nicht, für die bereits Sanierungs- und Dorferneuerungsgebiete festgelegt wurden. Hier sind diese festgesetzten Gebiete maßgeblich.“

 

 

§ 3 (Fördervoraussetzungen)

Abs. 2 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:

 

„Die Bauberatungen werden durch Architekten geleistet.“

 

 

Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

 

„Als qualifizierte Bauberatungen in diesem Sinne gelten Bauberatungen im Rahmen der Dorferneuerung oder Städtebauförderung und solche, die aufgrund der Beratungsgutscheine des Landkreises geleistet werden (vgl. Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung der Erstbauberatung durch einen Architekten).“

 

 

§ 4 (Gegenstand der Förderung)

Abs. 2 b erhält folgende neue Fassung:

 

„b.        zur Modernisierung von Wohnungen und Gewerberäumlichkeiten, z.B. Wärmeschutz, erstmaliger Einbau und Sanierung von Heizungen und Umbauten zur Barrierefreiheit.“

 

 

Abs. 2 c erhält folgende neue Fassung:

 

„c.        zur Schaffung wohnungs- und gewerbebezogener Freiflächen, z.B. Entsiegelung von Flächen und Schaffung von Grünflächen.“

 

 

Abs. 2 d erhält folgende neue Fassung:

 

„d.        zur Neuherstellung von städtebaulich verträglichem Wohnraum oder Gewerbegebäuden anstelle vorhandener Bausubstanz.“

 

 

Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

 

„(3)      Die Förderung von Abriss und Entsorgungsmaßnahmen zur Ermöglichung eines Ersatzgebäudes im Sinne des § 4 Abs.2 Buchstabe d) der Richtlinie richtet sich nach der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen.“

 

 

Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

 

„(4)      Soweit eine Baulücke mit einem Wohn- oder Gewerbegebäude bebaut wird, so ist auch dies förderfähig.“

 

 

§ 5 Höhe der Förderung

Abs.5 Satz 3 und Satz 4 werden wie folgt geändert:

 

„Er wird nicht auf die maximale Fördersumme nach § 5 Abs. 1 und 2 angerechnet. § 5 Abs. 4 der Förderrichtlinie bleibt unberührt.“

 

 

Abs. 6 Satz 3 und Satz 4 werden wie folgt geändert:

„Er wird nicht auf die maximale Fördersumme nach § 5 Abs. 1 und 2 angerechnet. § 5 Abs. 4 der Förderrichtlinie bleibt unberührt.“

 

 

§ 6 (Verfahren)

Abs.1 Satz 2 wird eingefügt:

 

„Der Antrag auf Förderung gilt erst dann als gestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen/Genehmigungen beim Landratsamt Würzburg eingereicht sind.“

 

 

Abs. 2 h erhält folgende neue Fassung:

 

„h.        die Geburtsurkunde(n) (Kopie) im Fall des § 5 Abs. 3. Im Fall des § 5 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 ist die Urkunde nachzureichen.“

 

 

Abs. 3 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

„Die Fördererhöhungen nach § 5 Abs. 5 oder § 5 Abs. 6 werden nur ausgezahlt, wenn zuvor ein geeigneter Verwendungsnachweis (z.B. Originalrechnungen und Einbaubestätigungen des ausführenden Bauunternehmens) vorgelegt wurde. Der Verwendungsnachweis ist dem Landratsamt innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Baumaßnahme vorzulegen.“

 

 

§ 7 (Widerrufsrecht und Härtefallklausel)

Abs. 1 Buchstabe d) wird wie folgt geändert:

„oder Unterlagen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 nicht fristgemäß vorgelegt werden.“

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht zur Innenentwicklungsstrategie des Landkreises Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Den vorgeschlagenen Änderungen der Förderrichtlinien zum 15.07.2021 wird zugestimmt.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Kreisentwicklung, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.

 

Landrat Eberth ergänzt den Beschluss wie folgt: Die finanziellen Mittel werden entsprechend aufgestockt (ob diese ausgezahlt werden können, wissen wir erst am Ende des Jahres.)

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht zur Innenentwicklungsstrategie des Landkreises Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Den vorgeschlagenen Änderungen der Förderrichtlinien zum 15.07.2021 wird zugestimmt.

 

Die finanziellen Mittel werden entsprechend aufgestockt (ob diese ausgezahlt werden können, wissen wir erst am Ende des Jahres.)


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S, ZB, ZFB 1, KrPA