Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 7

Anlage/n:         Präsentationen

 

 

Sachverhalt:

 

Ein sichtbares Frauenhaus im Landkreis Würzburg. Seit der Kreisausschusssitzung am 27.07.2020 sind die Planungen eines sichtbaren Frauenhauses im Landkreis Würzburg konzeptionell sowohl in fachlicher als auch in baulicher Hinsicht vorangeschritten. Um eine für den Landkreis geeignete Konzeption zu erstellen, fanden am 23.11.2020, 15.12.2020 und 18.01.2021 Besprechungen der Verwaltung mit der SKF statt. Am 25.02.2021 fand eine weitere Besprechung in größerer Runde (Vertreter der Stadt und des Architekturbüros) statt, in welcher auch der erste Entwurf der baulichen Konzeption vorgestellt wurde. Sowohl das fachliche als auch das bauliche Konzept wurden am 15.03.2021 im Sozialausschuss vorgestellt. In diesem Gremium wurden zusammen mit der Polizei die sicherheitsrechtlichen Problematiken diskutiert.

 

Das erarbeitete fachliche und bauliche Konzept wurde schließlich im Sozialausschuss des Landkreises Würzburg am 15.03.2021 vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Am 15.06.2021 stellte die SKF ihr fachliches Konzept im Sozial- und Bildungsausschuss der Gemeinde Giebelstadt vor.

 

Zusätzlich zu den aufgezählten Terminen fanden am 26.04.2021 und 02.07.2021 Gespräche zwischen den Teilnehmern der Kostenträgerrunde statt. Im ersten Gespräch wurde das fachliche Konzept - unabhängig von einer etwaigen Standortfrage - diskutiert. An dieser Runde nahmen sowohl Herr Landrat Eberth als auch Frau Landrätin Sitter teil. Im Gespräch am 02.07.2021 wurden die sicherheitsrechtlichen Probleme mit Vertretern der Polizei diskutiert. Zu diesem Anlass wurde eine Vertreterin eines bereits bestehenden Frauenhauses mit bekannter Adresse eingeladen, die ihre Erfahrungen und Sichtweisen auch in Bezug auf sicherheitsrelevante Gesichtspunkte schilderte. Ergebnis dieser Runde war, dass die Kostenträger das fachliche Konzept befürworten. Die Entscheidung, ob es im Landkreis Würzburg ein sichtbares Frauenhaus gibt, obliegt jedoch nicht den Kostenträgern, sondern ist vom Landkreis Würzburg als verantwortlicher Partei zu treffen. Entscheidet sich der Landkreis Würzburg für ein Frauenhaus im Landkreis, wird im Anschluss in einer regulären Kostenträgerrunde das weitere Vorgehen besprochen.

 

1. Förderrechtliche Situation

 

Für ein Frauenhaus im Landkreis Würzburg sind zwei Förderungen relevant. Zum einen gibt es das Bundesinvestitionsförderungsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, durch welches der Bau des Frauenhauses bis zu 90 % gefördert werden kann. Zum anderen gibt es die Betriebskostenförderung durch den Freistaat Bayern, welche die Personalkosten des Betriebs eines Frauenhauses bezuschusst.

 

2. Sichtbares Frauenhaus im Landkreis Würzburg

 

Ein Frauenhaus mit anonymer Adresse ist ungeeignet für eine Gemeinde im Landkreis, weil die Anonymität dort schwer zu behalten ist.  Auf der anderen Seite haben auch die bisherigen Frauenhäuser, beispielsweise durch Handyortung, mit der Beibehaltung der Anonymität zu kämpfen.

Konzeptionell basiert das sichtbare Frauenhaus auf den fachlichen und strukturellen Grundlagen der anonymen Frauenhäuser. Es erweitert das bisherige Angebot um einen Baustein der passgenauen Beratung und Begleitung, der eine stärkere Integration der Frauen und Kinder mit dem Thema Gewalt in eine Gemeinde ermöglicht. Gewalt kann jeden betreffen – sie darf sichtbar werden.

Gleichzeitig bedeutet die Form des sichtbaren Frauenhauses potentiell für einzelne Frauen auch eine Möglichkeit frühzeitiger die Gewaltsituation zu verlassen und sich und die Kinder vor weiteren Folgen zu schützen.

 

Fachlich erweitert das sichtbare Frauenhaus die bisherigen Unterstützungsstrukturen von anonymen Frauenhäusern, pro-aktiver Beratung, Second Stage und anderen Übergangsprojekten, um eine zukunftsweisende – auch gesellschaftlich relevante – Komponente.

 

3. Baulich Konzeption

 

Auch in baulicher Hinsicht wurde ein erstes Konzept erstellt, welches sich bereits mit den Anforderungen eines sichtbaren Frauenhauses befasst und die Besonderheiten umgesetzt hat. Das sichtbare Frauenhaus soll mit einzelnen Appartements ausgestattet sein und Platz für 6 + 2 Frauen mit ihren Kindern bieten. Im Rahmen des baulichen Konzepts wurde berücksichtigt, dass das Frauenhaus auch für Mütter mit größeren Kindern geeignet sein soll, sodass im Obergeschoss sowohl ein Kleinkinderbereich als auch ein Jugendbereich zur Verfügung steht.

 

Eine Vorstellung der förderrechtlichen Situation, sowie des fachlichen und des baulichen Konzepts erfolgt in der Sitzung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Würzburg stimmt einem Neubau eines sichtbaren Frauenhauses in Giebelstadt unter der Voraussetzung einer Förderung durch das Bundesinvestitionsförderprogramm sowie einer staatlichen Förderung der Betriebskosten und der Betriebskostenbeteiligung durch alle Kostenträger der Region 2 zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Förderzusagen einzuholen und den Kostenträgern der Region 2 das Konzept vorzustellen.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2022 und den darauffolgenden Jahren einzustellen.

 

Im Kreisausschuss ist über den Fortgang und Sachstand fortlaufend zu informieren.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth begrüßt vom Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) in Vertretung von Frau Dr. Klaus, Frau Maroske sowie vom Frauenhaus der SKF die Leiterin Frau Bös und Frau Thieser. Weiterhin begrüßt er Herrn Menig vom Architekturbüro Menig & Partner sowie vom Polizeipräsidium Unterfranken den stellvertretenden Sachgebietsleiter für Kriminalitätsbekämpfung, Herrn Streib.

 

Frau Opfermann, Geschäftsbereich Jugend und Soziales, berichtet anhand einer Präsentation über die aktuelle Situation und darüber was bisher geschah. Des Weiteren stellt sie das Bundesinvestitionsförderprogramm sowie das Betriebskostenförderprogramm dar und informiert über die weitere Finanzierung.

 

Frau Bös, Leiterin des Frauenhauses SKF, geht anhand einer Präsentation auf das bestehende Netzwerk ein und was bereits im Unterstützungssystem vorhanden sei (Frauenhäuser AWO und SKF, Frauenberatung SKF, Präventionsangebote etc.). Ein sichtbares Frauenhaus würde im bestehenden Netzwerk eine konzeptionelle Erweiterung mit einer eigenen Qualität darstellen.

Anhand einer Präsentation gibt sie einen Überblick über das Konzept.

 

Herr Menig, Architekturbüro Menig & Partner, zeigt anhand einer Präsentation die baulichen Möglichkeiten.

 

Bürgermeister Krämer nimmt für den Markt Giebelstadt Stellung:

Trotz Skepsis zum Vorschlag offenes Frauenhaus hat sich im Laufe der Gespräche der Gemeinderat sehr offen für das Projekt gezeigt. Der Markt Giebelstadt sei mit zwei Sozialpädagoginnen, dem Familienstützpunkt, einer Erziehungsberatungsstelle und eigener Flüchtlingsberatungsstelle sozial sehr gut aufgestellt. Dennoch gibt er zu bedenken, dass es zu zusätzlichen Belastungen für Kindergarten, Schule, aber auch für die Vereine kommen könne. Auch kenne er die Bedenken der Polizeiinspektion Ochsenfurt. Der Markt Giebelstadt werde sich nicht um das Projekt „reißen“, sehe es aber als Herausforderung und eine Gemeinschaftsaufgabe, wenn die notwendige Unterstützung vorhanden sei.

 

Herr Streib, Polizeipräsidium Unterfranken, schildert die Sicht der Polizei:

Für ihn stünde ein sichtbares Frauenhaus im Widerspruch zu einem anonymen Frauenhaus, da „Schutz durch Anonymität lebe“. Wichtig sei für die Bewertung der Polizei wo das Frauenhaus stehe und wer die individuelle Gefährdungsbewertung vornehme. In den meisten Fällen werde die Bewertung von den Trägern der Frauenhäuser durchgeführt. Betroffene Frauen mit einem hohen Risiko würden nicht in das offene Frauenhaus in Giebelstadt aufgenommen werden. Im bereits bestehenden offenen Frauenhaus in Lübeck seien 80 % der Bewohnerinnen nicht aus der Region oder näheren Umgebung. Erwähnt werden muss, dass in Lübeck drei Polizeidienststellen sich in der näheren Umgebung des Frauenhauses befinden. Die weiteste sei 1 km davon entfernt. In Giebelstadt wäre die Entfernung ein Knackpunkt. Die nächste Polizeidienststelle in Ochsenfurt befinde sich rund 12 km entfernt. Zudem sei die PI Ochsenfurt eine kleine Dienststelle, die nicht ständig Streifenwagen vorbeifahren lassen könne.

Bekomme man die Gefährdungswendung gut hin, sei das Projekt letztlich ein total innovatives Konzept, was den Brückenschlag zwischen einer ambulanten Hilfestellung und der Unterbringung in einem anonymen Frauenhaus überbrücken kann.

 

In der anschließenden Diskussion werden Fragen beantwortet bzw. von Fraktionen Stellung bezogen.

 

Kreisrat Halbleib sieht einen signifikanten Mangel an Frauenhausplätzen. Der Second-Stage-Bereich in Giebelstadt spreche für das Projekt. Die SPD-Fraktion könne dem Beschlussvorschlag zustimmen, wenn es eine gemeinsame Finanzierung mit der Region 2 gibt und der Freistaat Bayern sich ebenfalls an der Finanzierung beteilige. Wichtig wäre seiner Fraktion, dass die Erweiterung der AWO-Frauenhausplätze gesichert sei.

 

Landrat Eberth erwähnt, dass beim heutigen Beschluss damit in der Frauenhausarbeit auch neue und andere Wege gegangen werden können. Das Thema Gewalt an Frauen wird mit einem offenen Frauenhaus in die Öffentlichkeit getragen und dadurch wahrnehmbarer. Das finanzielle Risiko sei für den Landkreis gering, da die Wohnungen auch anderweitig für den sozialen Bereich genutzt werden können.

 

Stellv. Landrätin Heußner stellt die Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dar.

Sie betont, wenn neue Formen von Hilfestellung und Erweiterung hervorgebracht werden sollen, muss in der Praxis die Erprobung zugelassen werden. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stehe voll hinter dem Frauenhausprojekt und unterstütze die Einrichtung eines Frauenhauses durch den Landkreis. Für den Fall, dass hinsichtlich der Betriebskosten keine Einigung erzielt werden kann befürworte ihre Fraktion die Grundidee eines Frauenhauses im Landkreis Würzburg notfalls alleine weiterzuverfolgen.

 

Kreisrat Jungbauer tue sich heute schwer die Mehrheitsmeinung seiner Fraktion darzustellen, obwohl ein Großteil der CSU-Fraktion zustimmen werde. Er könne heute nicht zustimmen, da viele Fragen noch offen sind. So sehe er die Entfernung zur nächsten Polizeiinspektion in Ochsenfurt kritisch. Ein Frauenhaus im ländlichen Raum sei ein gutes Konzept. Seiner Fraktion sei wichtig sich in der Region 2 nicht auseinander zu bewegen.

 

Kreisrat Fiederling erwähnt, dass die Fraktion UWG-FW sich schon länger mit dem Thema Frauenhaus beschäftige und ein solches befürworte. Für ihn stelle ein offenes Frauenhaus kein großes Risiko dar, da es eine Differenzierung gebe, welche Frauen mit ihren Kindern dort einziehen. Es wäre eine gute Ergänzung um die anderen Frauenhäuser bewusster wahrzunehmen. Der Kreistag solle dem Projekt offen gegenüberstehen, um das Konzept weiterentwickeln zu können.

 

Kreisrat Florian Kuhl wäre es lieber, wenn im Beschlussvorschlag nicht Giebelstadt sondern Landkreis Würzburg stehen würde. Er sehe, dass eine Verantwortung gegenüber den Frauen bestehe und wahrgenommen werden solle. Seine Bedenken bezüglich Sicherheit teile er zwar mit Kreisrat Jungbauer, trotzdem werde er dem Beschlussvorschlag gerne zustimmen.

 

Kreisrat Joßberger teilt seine Sichtweise als Behindertenbeauftragter auf das geplante Gebäude mit. Er begrüße es, dass nicht nur ein barrierefreier Eingang, sondern auch eine Behindertentoilette und der Einbau eines Aufzuges vorgesehen seien. Er äußert die Bitte einige Wohneinheiten behindertengerecht auszubauen.

 

Kreisrat Henneberger stelle sich die Frage, ob Wohnprojekte nicht viel effizienter als ein neues Konzept wären. Aus seiner Sicht sei diese Entscheidung noch nicht ausreichend offen diskutiert. Sein Eindruck sei, nicht das Ziel eine gute Lösung zu finden stehe im Mittelpunkt, sondern der Titel „Frauenhaus für den Landkreis Würzburg“. Er möchte ganz bewusst kein Signal gegen die engagierte Arbeit des SKF setzen und werde heute für das Frauenhaus stimmen.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer berichtet, dass sie in der Koordinierungsstelle für das Bundesinvestitionsprogramm war. Dort sei explizit genannt worden, innovative und neue Modelle zu erproben, auch im ländlichen Raum. Ihr Dank geht an SKF, der das neue Konzept intensiv geprüft habe und den Weg mitgehen wolle. Sie sei sich sicher, dass bei den Betriebskostenförderungen noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde. In der Gesamtplanung sei ihr wichtig, dass die Planung jederzeit erlaube, wenn der Weg nicht mehr machbar sei, weil Frauen das Projekt nicht annehmen, daraus noch ein Folgeprojekt werden könne. Alle Träger seien sich einig, dass es diesen Wohnraum als Second-Stage brauche. Sie bitte deshalb darum, die zwei anderen geplanten Wohnkomplexe als sozialen Wohnungsbau zu planen, da es nicht nur von Gewalt bedrohte Frauen, sondern auch Alleinerziehende gebe.

 

Kreisrat Seifert findet das Projekt unterstützungswert, sehe aber im Mittelpunkt die Sicherheits- und Kostenfrage. Er finde es nicht hilfreich sich darauf festzulegen auch einen Alleingang zu machen. Er könne nur zustimmen, wenn eine entsprechende Kostenbeteiligung und Sicherheitsmaßnahmen vor Ort vorhanden seien.

 

Kreisrätin Behon stand dem Projekt anfangs ablehnend gegenüber, da sie die Gefährdungslage als sehr hoch eingeschätzt hatte. Nach den Vorträgen heute werde sie dem Beschlussvorschlag zustimmen. Die Finanzierung und Beteiligung der ganzen Region 2 sei ihr wichtig.

Sie fragt nach, wie hoch die Kosten wären und wie es mit den Fördervoraussetzungen aussehe falls nach 5 Jahren festgestellt werde, dass das Projekt nicht funktioniere.

 

Landrat Eberth erwidert, eine bisherige Beteiligung bei den Betriebskosten des AWO-Frauenhausen liege bei ca. 93.000 €. Nach der Erweiterung betragen die Kosten ca. 112.000 €. Eine Erweiterung des AWO-Frauenhausen und ein Frauenhaus im Landkreis würden ohne Förderung dem Landkreis 185.000 € bis 190.000 € kosten, allerdings erst nach Inbetriebnahme.

Bei Investitionskosten mit Zweckbindung, wenn diese noch nicht ausgelaufen ist, werde es wahrscheinlich zu Rückzahlungsansprüchen kommen.

Wichtig sei, dass die Kostenträger sowie die Betreiber SKF und AWO dieses Konzept mittragen. Er gehe davon aus, dass eine Vernetzung der anonymen Frauenhäuser mit einem offenen Frauenhaus im Landkreis ein wichtiger Erfolgsgarant werden könne. Durch eine Gefährdungsanalyse werde im Vorfeld geklärt welches Frauenhaus für die betroffenen Frauen geeignet sei.

 

Kreisrätin Linsenbreder berichtet, dass sie verschiedene Frauenhäuser kenne. Ein offenes Frauenhaus könne die Lebensqualität der Frauen und vor allem ihrer Kinder verbessern. Sie bittet dies bei der Entscheidung zu bedenken.

 

Landrat Eberth beendet die Debatte mit dem Satz: Erfolg oder Misserfolg könne man nur feststellen, wenn man es ausprobiere.

Er ergänzt den Beschlussvorschlag insoweit, dass über den Fortgang und Sachstand nicht nur im Kreisausschuss, sondern ebenso im Sozialausschuss fortlaufend zu informieren sei und lässt darüber abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Würzburg stimmt einem Neubau eines sichtbaren Frauenhauses in Giebelstadt unter der Voraussetzung einer Förderung durch das Bundesinvestitionsförderprogramm sowie einer staatlichen Förderung der Betriebskosten und der Betriebskostenbeteiligung durch alle Kostenträger der Region 2 zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Förderzusagen einzuholen und den Kostenträgern der Region 2 das Konzept vorzustellen.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2022 und den darauffolgenden Jahren einzustellen.

 

Im Kreisausschuss und Sozialausschuss ist über den Fortgang und Sachstand fortlaufend zu informieren.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, ZFB 1, BfC

 

Zur Kenntnis an ZB