Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 1

Anlage/n:         2 Präsentationen

 

Sachverhalt:

 

Das pandemische Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland und besonders im Freistaat Bayern stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. In der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 03.03.2021 wurde die Einführung der Bürgertestung beschlossen. Damit sollte und soll weiterhin die nunmehr vorhandene Verfügbarkeit von Schnell-Tests effektiv zur Pandemiebekämpfung genutzt werden.

 

Mit dem gemeinsamen GMS / IMS vom 08.03.2021 wurden die Kreisverwaltungsbehörden als untere Gesundheitsbehörden aufgefordert, Schnellteststraßen in den lokalen Testzentren einzurichten oder gesonderte Schnelltestzentren zu schaffen. Nach in dem Schreiben kommunizierter Einschätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde erwartet, dass ca. 2,5% der Bevölkerung täglich einen Antigen-Schnelltests nachfragen wird.

 

Angesichts der und motiviert durch die zum 08.03.2021 im bundesweiten Vergleich sehr günstigen Inzidenzlage (7-Tage-Inzidenz im Landkreis Würzburg 45,3, Stadt Würzburg 33,9) und der damit verbundenen Möglichkeit, weitere Öffnungsschritte, die von einem Testkonzept begleitet werden, zuzulassen, wurde - auch wegen des hohen Bedarfs an Schnelltests und des anfangs nur zaghaft anlaufenden Interesses weiterer Leistungserbringer nach § 6 Abs.1 S. 1 Nr.2 Alt.1 i.V.m. S. 2 TestV - am 16.04.2021 in Ergänzung zu den örtlich gebundenen Schnellteststellen ein „Antigen-Testbus“ in Betrieb genommen. Dieser wird inzwischen an täglich festen Standorten in Stadt und Landkreis Würzburg eingesetzt.

 

Bei dem Antigen-Testbus handelt es sich um einen von der Stadt Würzburg zur Verfügung gestellten Linienbus. Das Konzept zur Nutzung als Testbus wurde unter Federführung der Berufsfeuerwehr Würzburg, von den Würzburger Hilfsorganisationen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes entwickelt.

 

Leider ist die Finanzierung des Antigen-Testbus noch nicht abschließend geklärt. Seitens der Kassenärztlichen Vereinigung wurde dem Gesundheitsamt des Landkreises Würzburg zwar eine Betriebsnummer zugeteilt, allerdings ergibt sich weder aus der Coronavirus-Testverordnung vom 08.03.2021 noch vom 24.06.2021 nicht, inwieweit die Kosten solcher mobilen Testzentren, die vom ÖGD betrieben werden, tatsächlich erstattungsfähig sind.

 

Weiterhin definiert die SARS-CoV-2-Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie 2021 vom 18. Mai 2021 in Ziffer 2.2 die lokalen Testzentren, als die Testzentren, deren Kosten erstattet werden können. Hierbei werden mobile Testzentren explizit ausgenommen. Eine (subsidiäre) Erstattung über den Freistaat Bayern ist insofern aktuell ausgeschlossen. Die Herausnahme mobiler Testzentren wird jedoch insbesondere dadurch begründet, dass diese primär bei Veranstaltungen eingesetzt werden und somit nicht Bürgertestungen im eigentlichen Sinne (jedermann kann sich testen lassen), sondern Testungen eines bestimmten Teilnehmerkreises (Gäste der Veranstaltung) durchführen. Zudem wird die Überprüfbarkeit durch die Behörden in Frage gestellt, da nicht immer bekannt sei, wo das mobile Testzentrum eingesetzt würde. Beide Argumente gegen die Aufnahme eines mobilen Testzentrums in die Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern treffen vorliegend nicht zu, da der Antigen-Testbus gerade für Bürgertestungen eingesetzt wird und von den beiden Kreisverwaltungsbehörden Stadt und Landkreis in ständiger Absprache mit dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg platziert wird.

 

Um eine Klärung dieser unsicheren Finanzierungslage erreichen zu können, hat Herr Landrat Eberth sich bereits mit E-Mail vom 28.05.2021 an Herrn Staatsminister Holetschek gewandt, allerdings steht eine Antwort derzeit noch aus.

 

Mit der Stadt Würzburg wurde eine Kostenteilungsvereinbarung für den Fall der vollständigen oder teilweisen Nichtübernahme von Aufwendungen durch den Freistaat Bayern oder Dritte geschlossen. In diesem Fall erfolgt die Kostenübernahme anteilig nach Einwohnerzahlen. Allerdings greift diese eben erst dann, wenn abschließend geprüft wurde, dass eine Erstattung durch den Freistaat Bayern bzw. Dritte, z.B. die Kassenärztliche Vereinigung nicht möglich ist.

 

Da bereits Rechnungen für den Betrieb des Testbus beim Landratsamt Würzburg eingingen und ein Beschluss eines politischen Gremiums nicht zeitnah eingeholt werden konnte (nächste Kreisausschusssitzung findet am 21.06.2021, wobei die Ladung bereits erfolgte, die nächste Kreistagssitzung am 12.07.2021 statt) war eine dringliche Anordnung gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) erforderlich und angemessen. Die dringliche Anordnung wurde am 14.06.2021 durch Herrn Landrat Eberth unterzeichnet.

 

Da für den Zeitraum ab dem 16.04.2021 bis zum 30.06.2021 insgesamt voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 150.000 Euro entstehen werden, ist es bei weiterhin unklarer oder nicht möglichen Finanzierung über die TestV bzw. den Freistaat Bayern erforderlich, dass weitere Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um die Kosten zunächst aus dem Kreishaushalt decken zu können.

 

Aufgrund der mittlerweile anhaltenden niedrigen 7-Tage-Inzidenz in Stadt und Landkreis Würzburg und der damit einhergehenden Testnachfrage wurden zwar einige Testzentren von Stadt und Landkreis Würzburg nicht über den 30.06.2021 verlängert. Um jedoch den weiterhin bestehenden Bedarf an PoC-Antigen-Testungen in Stadt und Landkreis Würzburg decken zu können, soll der Testbus weiterhin - vorerst bis zum 31.08.2021 - betrieben werden. Für diesen Zeitraum werden weitere Kosten in Höhe von ca. 95.000,00 Euro anfallen.

 

Vorsorglich, für den Fall, dass eine Finanzierung des Testbus aufgrund der unklaren Erstattungsmöglichkeiten nicht über die TestV bzw. den Freistaat Bayern möglich ist bzw. aufgrund dessen, dass die Kosten für ein mobiles Testzentrum nicht erstattungsfähig sind, bedarf es deshalb der Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 145.000,00 Euro bei Produktkonto 41440040.527190. Auf die Kostenteilungsvereinbarung mit der Stadt Würzburg wird verweisen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Information über die dringliche Anordnung des Landrats vom 14.06.2021 gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) zur Kenntnis.

 

Der Kreistag beschließt, weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 145.000,00 Euro für den Betrieb des Testbus im Zeitraum vom 16.04.2021 bis 31.08.2021 für das Haushaltsjahr 2021 bereit zu stellen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Leiter des Impfzentrums, berichtet anhand einer Präsentation über den Sachstand der Impfstrategie.

 

Frau Meder, Geschäftsbereichsleiterin Gesundheit und Verbraucherschutz, informiert mit einer Präsentation über den Betrieb des Testbusses und gibt einen Überblick zu den Testzentren.

 

Im Anschluss werden Fragen aus dem Gremium beantwortet.


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Information über die dringliche Anordnung des Landrats vom 14.06.2021 gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) zur Kenntnis.

 

Der Kreistag beschließt, weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 145.000,00 Euro für den Betrieb des Testbus im Zeitraum vom 16.04.2021 bis 31.08.2021 für das Haushaltsjahr 2021 bereit zu stellen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 61, GB 6

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 1, KrPA