Sitzung: 21.06.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Antrag zur Aufnahme in den KRB
Sachverhalt:
Die Katholische Büchereifachstelle, Frau Koschel, und die Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, Sachgebietsleitung Außenstelle Würzburg, Frau Ebner, haben mit Schreiben vom 07.05.2021 die Erweiterung des Kulturregion-Beirates um den Bereich „Büchereien“ beantragt.
Die Büchereien im Landkreis Würzburg bilden in vielen Kultursparten die Grundlage für die Auseinandersetzung, Sensibilisierung und Motivation sich mit den Kulturangeboten auseinanderzusetzen oder sich selbst in die facettenreichen Kulturangebote einzubringen. Mit Lesungen und Literaturtagen werden oftmals auch eigene Kulturangebote in den Gemeinden realisiert.
Beide Fachstellen betreuen und vernetzen in ihrem Aufgabenbereich die Büchereien. Ein Gesamtnetzwerk bzw. eine übergeordnete Struktur sind nicht vorhanden.
Den beiden Fachstellen soll eine Vertretung im Kulturregion-Beirat ermöglicht werden.
Die Änderung des § 2 der Geschäftsordnung wäre für eine Aufnahme dieser Sparte notwendig.
§ 2
Zusammensetzung
und Mitgliedschaft
Dem KRB gehören an:
-
der Landrat als Vorsitzender,
-
der Leiter des Stabsstellenfachbereichs Kreisentwicklung (SFB
4) als ständiger stellvertretender Vorsitzender,
-
ein Mitarbeiter aus dem SFB 4 als Schriftführer/in,
-
je ein Mitglied aus den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften
des Kreistages, die vom Kreistag jeweils für 2 Jahre zu bestimmen sind,
-
maximal je zwei Vertreter aus den Netzwerken/Sparten Musik,
Theater, Museen und Bildende Kunst,
-
ein Vertreter des Dachverbands freier Kulturträger e. V.
-
ein Vertreter der Katholischen
Büchereifachstelle und
-
ein Vertreter der Landesfachstelle für das
öffentliche Bibliothekswesen der Außenstelle Würzburg.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Geschäftsordnung des Kulturregion-Beirates zu ändern, um den Büchereifachstellen eine Mitwirkung mit Sitz und Stimme zu möglichen.
Die Geschäftsordnung soll in § 2 folgende neue Fassung erhalten:
§ 2
Zusammensetzung
und Mitgliedschaft
Dem KRB gehören an:
-
der Landrat als Vorsitzender,
-
der Leiter des Stabsstellenfachbereichs Kreisentwicklung (SFB
4) als ständiger stellvertretender Vorsitzender,
-
ein Mitarbeiter aus dem SFB 4 als Schriftführer/in,
-
je ein Mitglied aus den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften
des Kreistages, die vom Kreistag jeweils für 2 Jahre zu bestimmen sind,
-
maximal je zwei Vertreter aus den Netzwerken/Sparten Musik,
Theater, Museen und Bildende Kunst,
-
ein Vertreter des Dachverbands freier Kulturträger e. V.
-
ein Vertreter der Katholischen
Büchereifachstelle und
-
ein Vertreter der Landesfachstelle für das
öffentliche Bibliothekswesen der Außenstelle Würzburg.
Debatte:
Es erfolgt kein Sachvortrag.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Geschäftsordnung des Kulturregion-Beirates zu ändern, um den Büchereifachstellen eine Mitwirkung mit Sitz und Stimme zu möglichen.
Die Geschäftsordnung soll in § 2 folgende neue Fassung erhalten:
§ 2
Zusammensetzung
und Mitgliedschaft
Dem KRB gehören an:
-
der Landrat als Vorsitzender,
-
der Leiter des Stabsstellenfachbereichs Kreisentwicklung (SFB
4) als ständiger stellvertretender Vorsitzender,
-
ein Mitarbeiter aus dem SFB 4 als Schriftführer/in,
-
je ein Mitglied aus den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften
des Kreistages, die vom Kreistag jeweils für 2 Jahre zu bestimmen sind,
-
maximal je zwei Vertreter aus den Netzwerken/Sparten Musik,
Theater, Museen und Bildende Kunst,
-
ein Vertreter des Dachverbands freier Kulturträger e. V.
-
ein Vertreter der Katholischen
Büchereifachstelle und
-
ein Vertreter der Landesfachstelle für das
öffentliche Bibliothekswesen der Außenstelle Würzburg.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an S