Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

Antrag der Kreistagsfraktion der SPD

                       

 

Sachverhalt:

 

Die Kreistagsfraktion der SPD beantragt mit Schreiben vom 22.04.2021 den Beitritt in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune Bayern“ (AGFK e. V.).

 

Die Begründung des Antrages ist beigefügtem Schreiben zu entnehmen.

 

Im Rahmen der Prüfung des Antrages und zur Vorbereitung der Behandlung im Kreisausschuss wurden die Aufnahmekriterien und Vorteile einer Mitgliedschaft aufgearbeitet.

Grundlage sind die Informationen des AGFK e. V. die auf der Homepage aufgelistet sind:

Mitglied werden – AGFK (agfk-bayern.de)

 

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Landkreise 3.000 € pro Jahr.

 

Die Gründe bzw. Vorteile einer Mitgliedschaft werden vom AGFK e. V. wie folgt beschrieben:

 

Gründe für die Mitgliedschaft in der AGFK Bayern

1.Interessensvertretung gegenüber Land, Bund, EU sowie anderen Dritten

Die AGFK Bayern setzt sich gegenüber dem Land, dem Bund sowie anderen Akteuren für die rad-verkehrsspezifischen Interessen der Mitgliedskommunen ein. Dies betrifft insbesondere mehr Mittel für den Radverkehr. Die AGFK Bayern bündelt die Interessen der Kommunen und verleiht ihnen dadurch ein stärkeres Gewicht.

2.Erfahrungs-und Informationsaustausch im Netzwerk der AGFK Bayern

Im Netzwerk der AGFK Bayern ist schnell der richtige Ansprechpartner gefunden. Die verschiedenen Angebote der AGFK wie Facharbeitskreis und Unterarbeitskreise, Homepage mit internem Bereich und zahlreiche Veranstaltungen bieten Kommunikationsplattformen, um sich zu vernetzen und Erfahrungen auszutauschen. Die Geschäftsstelle der AGFK Bayern bündelt Informationen und gibt diese an ihre Mitgliedskommunen weiter. Von Bedeutung sind auch die „kurzen Wege“ zum Freistaat Bayern

3.Beratung und Hilfestellung

Radverkehrsbeauftragte finden bei Fragen der Radverkehrsförderung die richtigen Ansprechpartner im Netzwerk der AGFK Bayern. So werden Synergieeffekte genutzt, z.B. bei Planungs-und Infrastrukturthemen oder Öffentlichkeitsarbeit. Fachbezogene Leitfäden werden durch die AGFK Bayern erstellt und mit dem Land abgestimmt -dies kann die Umsetzung und Einführung vor Ort erleichtern.

4.Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

Mitgliedskommunen der AGFK Bayern werden bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Durch die kostenfreie Nutzung der AGFK-Materialien können in den Kommunen Kosten gespart und Mitarbeiter entlastet werden. Die Materialien werden unter Beteiligung des AGFK-Koordinationsbüros und professioneller Planungsbüros erstellt.

5.Veranstaltungen und Seminare

Mitgliedern der AGFK Bayern stehen zahlreiche Veranstaltungsformate offen: Fachgespräche, Fachtagungen, Arbeitskreise, Exkursionen und Seminare. Vertretern aus Politik und Verwaltung bieten diese Angebote eine Plattform für Weiterbildung und für den erforderlichen Erfahrungsaustausch.

6.Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“

Ausschließlich Mitgliedskommunen der AGFK Bayern können die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ erhalten. Die Auszeichnung signalisiert nicht nur eine fahrradfreundliche Atmosphäre, sondern zeugt zugleich von einer gewissen Lebensqualität vor Ort. Sie ist ein deutliches Marken-und Qualitätszeichen und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen.

 


 

 

 

 

 

 

Nachfolgende Kriterien sind für eine Mitgliedschaft zu erfüllen:

 

Mitgliedschaft bei der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern” (AGFK Bayern e. V.)

Erläuterung:

 

Einzelne Punkte müssen spätestens bis zur Hauptbereisung (zumindest ausreichend) erfüllt sein (rot = fett), bei anderen Punkten (grün) muss zumindest dargestellt werden, wie das Thema konzeptionell behandelt wird, hier interessiert wie die Umsetzung in der jeweiligen Kommune ist.

 

Es handelt sich um eine „offene Liste“ der Aufnahmekriterien. Sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten vor Ort, wie sie insbesondere bei der Bewertung der Landkreise zu berücksichtigen sind.

 

Ein besonderes Gewicht sollten Landkreise auf das Verkehrsmanagement legen. Aufgabe des Verkehrsmanagements ist die Koordinierung und Vernetzung aller Verkehrsplanungsträger. Das Verkehrsmanagement sorgt für eine regionale und fachlich übergeordnete Verkehrsplanung und legt seinen Blick auf die Verkehrsnetze im Landkreis insgesamt sowie über die Landkreisgrenzen hinaus. Außerdem fungiert das Verkehrsmanagement als Berater für die Kommunen im Landkreis in Planungsangelegenheiten mit Bezug zum Verkehr.

Aufnahmekriterien

Erklärung

Politische Grundsatzentscheidung für die Radverkehrsförderung durch Kreistagsbeschluss

Gibt es einen konkreten kommunalpolitischen Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung? Wo ist dieser ggf. verortet (z.B. Klimaschutz)? Bitte fügen Sie entsprechende Beschlüsse bei

Organisatorische, personelle und finanzielle Vorkehrungen (Radverkehrsbeauftragter, Ansprechstelle, z.B. auch im Unterhaltungsdienst)

Gibt es einen Radverkehrsbeauftragten? Wo ist der/die Radverkehrsbeauftragte verortet? Welche Aufgaben und welchen Stellenanteil für den Radverkehr hat er? Welche Befugnisse/Einflussmöglichkeiten hat er? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern/Abteilungen? Wie wird seine Funktion intern und extern kommuniziert? Welches finanzielle Budget steht dem Radverkehrsbeauftragten zur freien Verfügung und was wird damit finanziert? Darstellung der Haushaltsmittel speziell für den Radverkehr in den vergangenen drei Jahren sowie das aktuelle und folgende Jahr

Klare, stringente kommunale Radverkehrspolitik in den vier gleichwertigen Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation

Welche kommunalpolitischen verkehrspolitischen Zielsetzungen mit Bezug auf den Radverkehr gibt es?

Erarbeitung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines klaren und stringenten Konzeptes für die Radverkehrsförderung

Ist ein Radverkehrskonzept vorhanden? Ist es ggf. integrierter Teil eines übergeordneten Konzepts? Welche Elemente enthält das Konzept unter Berücksichtigung der vier Säulen? Gibt es ein Maßnahmenprogramm/Priorisierung? Wird das Konzept bzw. seine Umsetzung mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt? Nähere Maßnahmen und Teilplanungen können in den weiteren Punkten detaillierter ausgeführt werden

Politische Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split in einem konkreten überschaubaren Zeitraum

Gibt es einen Beschluss zur Erhöhung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen? Bitte fügen Sie entsprechende Beschlüsse bei. Die Entscheidung über das jeweilige Erhebungsverfahren trifft die Kommune selbst solange auf AGFK-Ebene noch kein einheitliches Bewertungsverfahren etabliert ist

Förderung der Nahmobilität (Kommune der kurzen Wege, Nahmobilität, barrierefreie Stadt, Nahversorgung und Naherholung sichern z. B. durch Berücksichtigung in der Bauleitplanung)

Welche Möglichkeiten nimmt der Landkreis wahr, die kreisangehörigen Kommunen zu beeinflussen?

Kooperation mit den räumlich angrenzenden Gebietskörperschaften

Wie wird mit kreisangehörigen Kommunen und angrenzenden Kommunen im Bereich Radverkehr zusammengearbeitet? Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Verkehrsbehörde und Kommunen? Wie erden wichtige Themeen wie z.B. Änderungen der StVO kommuniziert? In welchen Arbeitsgruppen, Regionalinitiativen etc. ist der Landkreis tätig? Welche laufenden Einzelkontakte werden gepflegt?

Bereitschaft zur Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ideell und materiell)

Wie wird sich der Radbeauftragte in die Arbeitsgemeinschaft einbringen? Z.B. durch Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Arbeitsgruppen etc.

Erarbeitung einer Netzplanung für den nicht motorisierten Verkehr (Radverkehrskonzept)

hier ist eine Plandarstellung unumgänglich; siehe auch Radverkehrshandbuch "Radlland Bayern" - Netzplanung für den Radverkehr

Verknüpfung der Netzplanung mit den vorhandenen bzw. geplanten Radverkehrsnetzen der angrenzenden Gebietskörperschaften

Ist die Netzplanung grenzüberschreitend abgestimmt? Wie erfolgt die Umsetzung?

Einbindung der Routenführung und Wegweisung des Bayernnetz für Radler und anderer übergeordneter Routennetze

Wird das Bayernnetz für Radler und weitere überregionale Routen in Kartenwerken dargestellt? Sind die Routen des Bayernnetzes in der FGSV-Wegweisung berücksichtigt?

Entschärfung von Unfallschwerpunkten

Sind Unfallschwerpunkte und unfallauffällige bzw. gefahrengeneigte Stellen bekannt und werden diese analysiert? Wie wird mit Gefahrenstellen umgegangen? Welche Konzepte zur Entschärfung sind vorhanden?

Die Infrastruktur soll sich an dem anerkannten Stand der Technik orientieren, der in den Regelwerken der FGSV (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA) und dem „Radverkehrshandbuch Radlland Bayern“ enthalten ist.

Ist die ERA in der Verwaltung bekannt und wird diese innerhalb des Landkreises berücksichtigt? Wird die Akzeptanz der ERA in den kreisangehörigen Kommunen gefördert? Z.B. Schulungen, Informationsveranstaltungen

Bauliche und verkehrsrechtliche Elemente der Infrastruktur (z.B. Radwege, Schutzstreifen, Radfahrschleusen, Öffnung von Einbahnstraßen, Berücksichtigung des Radverkehrs bei Lichtsignalsteuerung, Abstellanlagen usw.)

Welche Möglichkeiten werden für die kreiseigene Infrastruktur genutzt? Welche Planungen gibt es? Wie verläuft die Koordinierung mit den kreiseigenen und den angrenzenden Kommunen? Gibt es z.B.  Vereinbarungen, Musterlösungen oder Empfehlungen?

Darstellung des Winterdienstplanes für die Radverkehrsinfrastruktur

Kartendarstellung mit Routen, Priorisierung und Zeitplan; Findet eine Koordinierung der Baulastträger durch den Landkreis statt? Wird der Winterdienstplan öffentlich (für Bürgerinnen und Bürger) kommuniziert?

Berücksichtigung des Radverkehrs beim Baustellenmanagement

Wie stimmt sich die Verkehrsbehörde bei Baustellen mit dem Radverkehrsbeauftragten ab? Ist der AGFK Bayern Baustellenleitfaden bekannt? Wie werden Umleitungen für den Radverkehr geplant und kommuniziert?

Fahrradbezogenen Dienstleistungen des Landkreises

Was unternimmt der Landkreis in eigener Zuständigkeit, z.B. eigene Fahrradabstellplätze an den Dienststellen? Werden Fahrradkuriere eingesetzt? Gibt es weitere (Pilot-)Projekte, z.B. Anschaffung von Lastenrädern als Testräder für örtliche Firmen oder Unterstützung von Selbsthilfe Reparaturwerkstätten?

Wie wird der Radverkehr im Umweltverbund (z.B. Mitnahme und Verknüpfung im ÖV) berücksichtigt?

 

Fahrradfreundlicher Einzelhandel und Unternehmen

Wie nimmt der Landkreis über Landkreisveranstaltungen, Wirtschaftsförderung (z.B. Unternehmerfrühstück) etc. Einfluss?

Fahrradfreundliche Arbeitgeber, öffentliche Einrichtungen und Schulen

Wie erfolgt die Unterstützung durch den Landkreis

Fahrradverleihsysteme

Koordination und Förderung durch den Landkreis

Einfach zugängliche Internetinformationen zum Radverkehr über Internetauftritt des Landkreises

Gibt es außerdem weitere Angebote, z.B. einen Online-Schadensmelder oder ein Scherbentelefon

Offensives Marketingkonzept für den Alltags- und Freizeitradverkehr

Werbung, Medien

Bürgerinformation

z.B. durch eigene Veranstaltungen des Landkreises, Messestände, Infostände des Landkreises auf diversen Veranstaltungen

Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit Verbänden wie ADFC, Radsportverband, Handel, Industrie etc.?

z.B. Jour fix, Seminare, Beratungen

Fahrradtourismusförderung

 

Vorbild kommunaler Repräsentanten

Landrat, Kreisräte, z.B. Bürgersprechstunde mit dem Fahrrad, Fahrradnutzung im Alltag, Teilnahme an Aktionen und Veranstaltungen

Einführung und Förderung fahrradfreundlicher Technologien, z. B. Elektrofahrräder

 

Mobilitätsbildung und –erziehung

z.B. Zusammenarbeit mit der Kreisverkehrswacht, Aufklärungsaktionen, Verkehrssicherheitskurse

Wo und wie nimmt das Verkehrsmanagement des Landkreises Einfluss auf kommunale Aufgaben im Bereich der Nahmobilitätsforderung?

z.B. adäquat dimensionierte Fußverkehrsanlagen (Radverkehr nicht zu Lasten des Fußverkehrs), Fußgängerwegweisung, attraktive öffentliche Räume, bauliche und verkehrliche Bevorzugung des nichtmotorisierten Verkehrs in Wohngebieten, hochwertige, wohnungsbezogene, attraktive Naherholungsangebote, Freihalten der Fuß- und Radwege von ruhendem Kfz etc.

Wie fördert der Landkreis die Vernetzung von Alltags- und Freizeitmobilität?

 

Wie werden nichtmotorisierte Verkehre in die Planung einbezogen?

Integrative Verkehrsplanung/Einfluss über Verkehrsmanagement


Aufgrund der sehr umfangreichen und komplexen Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft beim AGFK Bayern e. V. und dem damit verbundenen Einsatz von Personal- und Finanzressourcen ist eine zeitnahe Mitgliedschaft (noch) nicht möglich.

 

Eine Vernetzung mit kreisangehörigen Gemeinden und der kreisfreien Stadt Würzburg erfolgt aktuell sehr intensiv durch das Projekt „Radverkehrsnetz Bayern“. Ein Austausch mit dem zuständigen Staatsministerium ist dadurch gewährleistet und wird Grundlage für die weitere Vorgehensweise sein.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Würzburg wird nicht Mitglied im AGFK Bayern e. V.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt. Er schildert insbesondere, dass vieles im Aufbau sei und noch nicht alle Aufnahmekriterien erfüllt werden können.

 

In der anschließenden Diskussion wird erwähnt, dass der touristische Radverkehr im Landkreis Würzburg gut aufgestellt sei. Im Fokus solle mehr der Alltagsradverkehr stehen, um vermehrt Anreize zu schaffen vom Auto auf Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Der Antrag solle in seiner Form aufrechterhalten werden. Die Verwaltung solle erst die Aufnahmekriterien sukzessive erfüllen.

 

 

Neuer Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Würzburg wird derzeit noch nicht Mitglied im AGFK Bayern e.V., strebt aber eine Mitgliedschaft an.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in Abstimmung mit den Kommunen, die Voraussetzungen zu erarbeiten und dem Gremium erneut zur Diskussion und Entscheidung im Frühjahr 2022 vorzustellen.


Beschluss:

 

Der Landkreis Würzburg wird derzeit noch nicht Mitglied im AGFK Bayern e.V., strebt aber eine Mitgliedschaft an.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in Abstimmung mit den Kommunen, die Voraussetzungen zu erarbeiten und dem Gremium erneut zur Diskussion und Entscheidung im Frühjahr 2022 vorzustellen.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S