Sitzung: 21.06.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation
Antrag der Kreistagsfraktion der SPD
Sachverhalt:
Die Kreistagsfraktion der SPD beantragt mit Schreiben vom 22.04.2021 den Beitritt in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune Bayern“ (AGFK e. V.).
Die Begründung des Antrages ist beigefügtem Schreiben zu entnehmen.
Im Rahmen der Prüfung des Antrages und zur Vorbereitung der Behandlung im Kreisausschuss wurden die Aufnahmekriterien und Vorteile einer Mitgliedschaft aufgearbeitet.
Grundlage sind die Informationen des AGFK e. V. die auf der Homepage aufgelistet sind:
Mitglied
werden – AGFK (agfk-bayern.de)
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Landkreise 3.000 € pro Jahr.
Die Gründe bzw. Vorteile einer Mitgliedschaft werden vom AGFK e. V. wie folgt beschrieben:
Gründe für die Mitgliedschaft in der AGFK Bayern |
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1.Interessensvertretung gegenüber Land, Bund, EU sowie anderen
Dritten |
Die AGFK Bayern setzt sich gegenüber dem Land, dem Bund sowie
anderen Akteuren für die rad-verkehrsspezifischen Interessen der
Mitgliedskommunen ein. Dies betrifft insbesondere mehr Mittel für den
Radverkehr. Die AGFK Bayern bündelt die Interessen der Kommunen und verleiht
ihnen dadurch ein stärkeres Gewicht. |
2.Erfahrungs-und Informationsaustausch im Netzwerk der AGFK
Bayern |
Im Netzwerk der AGFK Bayern ist schnell der richtige
Ansprechpartner gefunden. Die verschiedenen Angebote der AGFK wie
Facharbeitskreis und Unterarbeitskreise, Homepage mit internem Bereich und
zahlreiche Veranstaltungen bieten Kommunikationsplattformen, um sich zu
vernetzen und Erfahrungen auszutauschen. Die Geschäftsstelle der AGFK Bayern
bündelt Informationen und gibt diese an ihre Mitgliedskommunen weiter. Von
Bedeutung sind auch die „kurzen Wege“ zum Freistaat Bayern |
3.Beratung und Hilfestellung |
Radverkehrsbeauftragte finden bei Fragen der
Radverkehrsförderung die richtigen Ansprechpartner im Netzwerk der AGFK
Bayern. So werden Synergieeffekte genutzt, z.B. bei Planungs-und
Infrastrukturthemen oder Öffentlichkeitsarbeit. Fachbezogene Leitfäden werden
durch die AGFK Bayern erstellt und mit dem Land abgestimmt -dies kann die
Umsetzung und Einführung vor Ort erleichtern. |
4.Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit |
Mitgliedskommunen der AGFK Bayern werden bei der
Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Durch die kostenfreie Nutzung der
AGFK-Materialien können in den Kommunen Kosten gespart und Mitarbeiter
entlastet werden. Die Materialien werden unter Beteiligung des
AGFK-Koordinationsbüros und professioneller Planungsbüros erstellt. |
5.Veranstaltungen und Seminare |
Mitgliedern der AGFK Bayern stehen zahlreiche
Veranstaltungsformate offen: Fachgespräche, Fachtagungen, Arbeitskreise,
Exkursionen und Seminare. Vertretern aus Politik und Verwaltung bieten diese
Angebote eine Plattform für Weiterbildung und für den erforderlichen
Erfahrungsaustausch. |
6.Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ |
Ausschließlich Mitgliedskommunen der AGFK Bayern können die
Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ erhalten. Die
Auszeichnung signalisiert nicht nur eine fahrradfreundliche Atmosphäre,
sondern zeugt zugleich von einer gewissen Lebensqualität vor Ort. Sie ist ein
deutliches Marken-und Qualitätszeichen und wird vom Bayerischen
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen. |
Nachfolgende Kriterien sind für eine Mitgliedschaft zu erfüllen:
Mitgliedschaft bei der
„Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern” (AGFK Bayern e.
V.) |
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Erläuterung: Einzelne
Punkte müssen spätestens bis zur Hauptbereisung (zumindest ausreichend)
erfüllt sein (rot
= fett),
bei anderen Punkten (grün)
muss zumindest dargestellt werden, wie das Thema konzeptionell behandelt
wird, hier interessiert wie die Umsetzung in der jeweiligen Kommune ist. Es handelt sich um eine „offene Liste“ der Aufnahmekriterien.
Sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen und
strukturellen Gegebenheiten vor Ort, wie sie insbesondere bei der Bewertung
der Landkreise zu berücksichtigen sind. Ein
besonderes Gewicht sollten Landkreise auf das Verkehrsmanagement
legen. Aufgabe des Verkehrsmanagements ist die Koordinierung und Vernetzung
aller Verkehrsplanungsträger. Das Verkehrsmanagement sorgt für eine regionale
und fachlich übergeordnete Verkehrsplanung und legt seinen Blick auf die
Verkehrsnetze im Landkreis insgesamt sowie über die Landkreisgrenzen hinaus.
Außerdem fungiert das Verkehrsmanagement als Berater für die Kommunen im
Landkreis in Planungsangelegenheiten mit Bezug zum Verkehr. |
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Aufnahmekriterien |
Erklärung |
Politische
Grundsatzentscheidung für die Radverkehrsförderung durch Kreistagsbeschluss |
Gibt es einen konkreten kommunalpolitischen Grundsatzbeschluss
zur Radverkehrsförderung? Wo ist dieser ggf. verortet (z.B. Klimaschutz)?
Bitte fügen Sie entsprechende Beschlüsse bei |
Organisatorische,
personelle und finanzielle Vorkehrungen (Radverkehrsbeauftragter,
Ansprechstelle, z.B. auch im Unterhaltungsdienst) |
Gibt es einen Radverkehrsbeauftragten? Wo ist der/die
Radverkehrsbeauftragte verortet? Welche Aufgaben und welchen Stellenanteil
für den Radverkehr hat er? Welche Befugnisse/Einflussmöglichkeiten hat er?
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern/Abteilungen? Wie wird
seine Funktion intern und extern kommuniziert? Welches finanzielle Budget
steht dem Radverkehrsbeauftragten zur freien Verfügung und was wird damit
finanziert? Darstellung der Haushaltsmittel speziell für den Radverkehr in
den vergangenen drei Jahren sowie das aktuelle und folgende Jahr |
Klare,
stringente kommunale Radverkehrspolitik in den vier gleichwertigen
Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation |
Welche kommunalpolitischen verkehrspolitischen Zielsetzungen mit
Bezug auf den Radverkehr gibt es? |
Erarbeitung
und kontinuierliche Weiterentwicklung eines klaren und stringenten Konzeptes
für die Radverkehrsförderung |
Ist ein Radverkehrskonzept vorhanden? Ist es ggf. integrierter
Teil eines übergeordneten Konzepts? Welche Elemente enthält das Konzept unter
Berücksichtigung der vier Säulen? Gibt es ein
Maßnahmenprogramm/Priorisierung? Wird das Konzept bzw. seine Umsetzung mit
den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt? Nähere Maßnahmen und Teilplanungen
können in den weiteren Punkten detaillierter ausgeführt werden |
Politische
Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split in
einem konkreten überschaubaren Zeitraum |
Gibt es einen Beschluss zur Erhöhung des Radverkehrsanteils am
Gesamtverkehrsaufkommen? Bitte fügen Sie entsprechende Beschlüsse bei. Die
Entscheidung über das jeweilige Erhebungsverfahren trifft die Kommune selbst
solange auf AGFK-Ebene noch kein einheitliches Bewertungsverfahren etabliert
ist |
Förderung der
Nahmobilität (Kommune der kurzen Wege, Nahmobilität, barrierefreie Stadt,
Nahversorgung und Naherholung sichern z. B. durch Berücksichtigung in der
Bauleitplanung) |
Welche Möglichkeiten nimmt der Landkreis wahr, die
kreisangehörigen Kommunen zu beeinflussen? |
Kooperation
mit den räumlich angrenzenden Gebietskörperschaften |
Wie wird mit kreisangehörigen Kommunen und angrenzenden Kommunen
im Bereich Radverkehr zusammengearbeitet? Wie erfolgt die Zusammenarbeit
zwischen Verkehrsbehörde und Kommunen? Wie erden wichtige Themeen wie z.B.
Änderungen der StVO kommuniziert? In welchen Arbeitsgruppen,
Regionalinitiativen etc. ist der Landkreis tätig? Welche laufenden
Einzelkontakte werden gepflegt? |
Bereitschaft
zur Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ideell und materiell) |
Wie wird sich der Radbeauftragte in die Arbeitsgemeinschaft einbringen?
Z.B. durch Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Arbeitsgruppen etc. |
Erarbeitung
einer Netzplanung für den nicht motorisierten Verkehr (Radverkehrskonzept) |
hier ist eine Plandarstellung unumgänglich; siehe auch
Radverkehrshandbuch "Radlland Bayern" - Netzplanung für den
Radverkehr |
Verknüpfung
der Netzplanung mit den vorhandenen bzw. geplanten Radverkehrsnetzen der
angrenzenden Gebietskörperschaften |
Ist die Netzplanung grenzüberschreitend abgestimmt? Wie erfolgt
die Umsetzung? |
Einbindung
der Routenführung und Wegweisung des Bayernnetz für Radler und anderer
übergeordneter Routennetze |
Wird das Bayernnetz für Radler und weitere überregionale Routen
in Kartenwerken dargestellt? Sind die Routen des Bayernnetzes in der
FGSV-Wegweisung berücksichtigt? |
Entschärfung von
Unfallschwerpunkten |
Sind Unfallschwerpunkte und unfallauffällige bzw.
gefahrengeneigte Stellen bekannt und werden diese analysiert? Wie wird mit
Gefahrenstellen umgegangen? Welche Konzepte zur Entschärfung sind vorhanden? |
Die Infrastruktur
soll sich an dem anerkannten Stand der Technik orientieren, der in den
Regelwerken der FGSV (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA) und dem
„Radverkehrshandbuch Radlland Bayern“ enthalten ist. |
Ist die ERA in der Verwaltung bekannt und wird diese innerhalb
des Landkreises berücksichtigt? Wird die Akzeptanz der ERA in den
kreisangehörigen Kommunen gefördert? Z.B. Schulungen,
Informationsveranstaltungen |
Bauliche und
verkehrsrechtliche Elemente der Infrastruktur (z.B. Radwege, Schutzstreifen,
Radfahrschleusen, Öffnung von Einbahnstraßen, Berücksichtigung des
Radverkehrs bei Lichtsignalsteuerung, Abstellanlagen usw.) |
Welche Möglichkeiten werden für die kreiseigene Infrastruktur
genutzt? Welche Planungen gibt es? Wie verläuft die Koordinierung mit den
kreiseigenen und den angrenzenden Kommunen? Gibt es z.B. Vereinbarungen, Musterlösungen oder
Empfehlungen? |
Darstellung
des Winterdienstplanes für die Radverkehrsinfrastruktur |
Kartendarstellung mit Routen, Priorisierung und Zeitplan; Findet
eine Koordinierung der Baulastträger durch den Landkreis statt? Wird der
Winterdienstplan öffentlich (für Bürgerinnen und Bürger) kommuniziert? |
Berücksichtigung
des Radverkehrs beim Baustellenmanagement |
Wie stimmt sich die Verkehrsbehörde bei Baustellen mit dem
Radverkehrsbeauftragten ab? Ist der AGFK Bayern Baustellenleitfaden bekannt?
Wie werden Umleitungen für den Radverkehr geplant und kommuniziert? |
Fahrradbezogenen Dienstleistungen des Landkreises |
Was unternimmt der Landkreis in eigener Zuständigkeit, z.B.
eigene Fahrradabstellplätze an den Dienststellen? Werden Fahrradkuriere
eingesetzt? Gibt es weitere (Pilot-)Projekte, z.B. Anschaffung von
Lastenrädern als Testräder für örtliche Firmen oder Unterstützung von
Selbsthilfe Reparaturwerkstätten? |
Wie
wird der Radverkehr im Umweltverbund (z.B. Mitnahme und Verknüpfung im ÖV)
berücksichtigt? |
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Fahrradfreundlicher Einzelhandel und Unternehmen |
Wie nimmt der Landkreis über Landkreisveranstaltungen, Wirtschaftsförderung
(z.B. Unternehmerfrühstück) etc. Einfluss? |
Fahrradfreundliche Arbeitgeber, öffentliche Einrichtungen und
Schulen |
Wie erfolgt die Unterstützung durch den Landkreis |
Fahrradverleihsysteme |
Koordination und Förderung durch den Landkreis |
Einfach
zugängliche Internetinformationen zum Radverkehr über Internetauftritt des
Landkreises |
Gibt es außerdem weitere Angebote, z.B. einen
Online-Schadensmelder oder ein Scherbentelefon |
Offensives Marketingkonzept für den Alltags- und
Freizeitradverkehr |
Werbung, Medien |
Bürgerinformation |
z.B. durch eigene Veranstaltungen des Landkreises, Messestände,
Infostände des Landkreises auf diversen Veranstaltungen |
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit Verbänden wie ADFC,
Radsportverband, Handel, Industrie etc.? |
z.B. Jour fix, Seminare, Beratungen |
Fahrradtourismusförderung |
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Vorbild kommunaler Repräsentanten |
Landrat, Kreisräte, z.B. Bürgersprechstunde mit dem Fahrrad,
Fahrradnutzung im Alltag, Teilnahme an Aktionen und Veranstaltungen |
Einführung und Förderung fahrradfreundlicher Technologien, z.
B. Elektrofahrräder |
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Mobilitätsbildung und –erziehung |
z.B. Zusammenarbeit mit der Kreisverkehrswacht,
Aufklärungsaktionen, Verkehrssicherheitskurse |
Wo und wie nimmt das Verkehrsmanagement des Landkreises
Einfluss auf kommunale Aufgaben im Bereich der Nahmobilitätsforderung? |
z.B. adäquat dimensionierte Fußverkehrsanlagen (Radverkehr nicht
zu Lasten des Fußverkehrs), Fußgängerwegweisung, attraktive öffentliche
Räume, bauliche und verkehrliche Bevorzugung des nichtmotorisierten Verkehrs
in Wohngebieten, hochwertige, wohnungsbezogene, attraktive
Naherholungsangebote, Freihalten der Fuß- und Radwege von ruhendem Kfz etc. |
Wie fördert der Landkreis die Vernetzung von Alltags- und
Freizeitmobilität? |
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Wie werden nichtmotorisierte Verkehre in die Planung
einbezogen? |
Integrative Verkehrsplanung/Einfluss über Verkehrsmanagement |
Aufgrund der sehr umfangreichen und komplexen Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft beim AGFK Bayern e. V. und dem damit verbundenen Einsatz von Personal- und Finanzressourcen ist eine zeitnahe Mitgliedschaft (noch) nicht möglich.
Eine Vernetzung mit kreisangehörigen Gemeinden und der kreisfreien Stadt Würzburg erfolgt aktuell sehr intensiv durch das Projekt „Radverkehrsnetz Bayern“. Ein Austausch mit dem zuständigen Staatsministerium ist dadurch gewährleistet und wird Grundlage für die weitere Vorgehensweise sein.
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Würzburg wird nicht Mitglied im AGFK Bayern e. V.
Debatte:
Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt. Er schildert insbesondere, dass vieles im Aufbau sei und noch nicht alle Aufnahmekriterien erfüllt werden können.
In der anschließenden Diskussion wird erwähnt, dass der touristische Radverkehr im Landkreis Würzburg gut aufgestellt sei. Im Fokus solle mehr der Alltagsradverkehr stehen, um vermehrt Anreize zu schaffen vom Auto auf Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Der Antrag solle in seiner Form aufrechterhalten werden. Die Verwaltung solle erst die Aufnahmekriterien sukzessive erfüllen.
Neuer
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis
Würzburg wird derzeit noch nicht Mitglied im AGFK Bayern e.V., strebt aber eine
Mitgliedschaft an.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auch in Abstimmung mit den Kommunen, die Voraussetzungen zu
erarbeiten und dem Gremium erneut zur Diskussion und Entscheidung im Frühjahr
2022 vorzustellen.
Beschluss:
Der Landkreis
Würzburg wird derzeit noch nicht Mitglied im AGFK Bayern e.V., strebt aber eine
Mitgliedschaft an.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auch in Abstimmung mit den Kommunen, die Voraussetzungen zu
erarbeiten und dem Gremium erneut zur Diskussion und Entscheidung im Frühjahr
2022 vorzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an S