Sitzung: 12.07.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1) Jahresabschluss 2019
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 152.089.882,70
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 148.451.341,00
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 3.638.541,70 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 144.575.414,19
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 134.003.009,07
€
Saldo: +
10.572.405,12 €
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 3.116.205,60
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 9.330.359,27
€
Saldo -
6.214.153,67 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 2.697.511,25
€
Saldo: -
2.697.511,25 €
Finanzmittelüberschuss: 1.660.740,20 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 34.999.216,33 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2019)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Passiva): 172.459.941,57 €
Verbindlichkeiten des Landkreises
Würzburg aus
Krediten für
Investitionen und aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichen, zum 31.12.2019: 17.259.039,66 €.
2) Örtliche Rechnungsprüfung 2019
Der Jahresabschluss 2019 wurde durch den
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.04.2021 örtlich geprüft.
Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des
Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 19.03.2021.
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist im
Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift über
die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen Prüfungsfeststellungen sind der
Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und deren Vollzug wird vom
Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss
überwacht.
Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag
nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der
Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung
fest und beschließt über die Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 mit den unter der Nummer 1
festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2019
zu erteilen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2021
dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und Entlastung des Jahresabschlusses
2019 empfohlen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2019 in Höhe
von 3.638.541,70 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung der
Jahresüberschüsse der Jahre 2011 - 2018 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss
auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2019 in die Ergebnisrücklage vor.
Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am 21.06.2021
dieser Empfehlung gefolgt.
Beschlussvorschlag:
1. Feststellung des
Jahresabschlusses 2019
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2019. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss 2019 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 3.638.541,70 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
2. Jahresabschluss
2019 - Entlastung
Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2019 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
Debatte:
Es wird kein Sachvortrag gewünscht.
Beschluss:
1. Feststellung des
Jahresabschlusses 2019
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2019. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss 2019 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 3.638.541,70 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
2. Jahresabschluss
2019 - Entlastung
Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2019 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA