Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

1) Jahresabschluss 2019

 

Ergebnisrechnung:

 

Gesamtbetrag der Erträge:                                                                      152.089.882,70 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:                                                         148.451.341,00 €

Saldo (=Jahresergebnis):                                                                       + 3.638.541,70 €

 

Finanzrechnung:

 

Laufende Verwaltungstätigkeit:                                                                                           

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                            144.575.414,19 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                           134.003.009,07 €

Saldo:                                                                                                      + 10.572.405,12 €

 

Investitionstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                3.116.205,60 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                               9.330.359,27 €

Saldo                                                                                                          - 6.214.153,67 €

 

Finanzierungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                              0,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                               2.697.511,25 €

Saldo:                                                                                                         - 2.697.511,25 €

 

 

Finanzmittelüberschuss:                                                                           1.660.740,20 €

 

Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide Mittel):            34.999.216,33 €

 

Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2019)

Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Passiva):                              172.459.941,57 €

 

Verbindlichkeiten des Landkreises Würzburg aus

Krediten für Investitionen und aus Vorgängen, die

Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichen, zum 31.12.2019:                     17.259.039,66 €.

 

 

2) Örtliche Rechnungsprüfung 2019

 

Der Jahresabschluss 2019 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.04.2021 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 19.03.2021.

 

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.

Die getroffenen Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.

 

Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 mit den unter der Nummer 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2019 zu erteilen.

 

 

3) Ergebnisverwendung

 

Im Rahmen der Doppik ist auch über die Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von 3.638.541,70 € zu beschließen.

 

§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.

 

Entsprechend der Verwendung der Jahresüberschüsse der Jahre 2011 - 2018 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2019 in die Ergebnisrücklage vor.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2019.

 

2.       Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2019 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKr0 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

3.         Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresüberschuss in Höhe von 3.638.541,70 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Goth vom Kreisrechnungsprüfungsamt erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

1.         Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2019.

 

2.         Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2019 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKr0 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

3.         Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresüberschuss in Höhe von 3.638.541,70 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB / KrPA