Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

 

Sachverhalt:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat am 14.04.2016 einstimmig der Bewerbung für ein „Zentrum für digitale Innovationen Mainfranken“ (ZDI) zugestimmt.

 

Der Landkreis Würzburg hat sich im Rahmen der Wirtschaftsförderung bereits in der Konzeptionsphase als Netzwerkpartner – ohne finanzielle Verpflichtung – in die Bewerbung eingebracht und Unterstützung zugesichert. Die Region Mainfranken GmbH unterstützte ebenfalls die Antragstellung der Stadt Würzburg.

 

 

Mit dem „Zentrum für digitale Innovationen Mainfranken“ bewarb sich die Stadt Würzburg im Rahmen des Förderprogramms „Bayern Digital". Sie kooperiert über bilaterale Verträge mit allen relevanten Partnern in Mainfranken, die sich mit dem Themenfeld „digitale Gründungen" beschäftigen wie der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (IHK), Rhön-Saale Gründer- und Innovationszentrum (RSG Bad Kissingen), Technologie- und Gründerzentrum Würzburg (TGZ), Gründer-, Innovations- und Beratungszentrum Schweinfurt (GRIBS), so dass das angestrebte Zentrum für digitale Innovationen ganz Mainfranken umfasst.

 

Die einzelnen Gebietskörperschaften wurden in die Planungen einbezogen.

Die Aufwendungen und Risiken für Investitionen und Aktivitäten im Rahmen des Antrags tragen die sich beteiligenden Institutionen zu 100% selbst.

 

Die Stadt Würzburg trägt die notwendigen Investitionen mit einem Eigenanteil von 25% allein. Hinzu kommt das Betriebskostenrisiko für die Teilnutzung des Towers am Hubland (Multifunktionsraum z.B. für Veranstaltungen), den Betrieb des „Cubes“ (Gründerlabore und Co-Working Bereich) am Hubland und den Betrieb des Inkubators (Start Up Büros) im Gewerbegebiet Q7.

 

Nach damaligen Planungsstand waren Investitionen von ca. 7,2 Mio € (Fördermittelanteil 75% entspricht 5,4 Mio €) erforderlich.

 

Das Betriebskostenrisiko ist abhängig vom Auslastungsgrad des ZDI – ähnlich des Betriebes der beiden Gründerzentren IGZ und TGZ – und liegt voraussichtlich nach der Anlaufphase bei max. 50.000€/Jahr.

 

Nach Fertigstellung aller Bauteile war nach Schätzungen der Stadt Würzburg ein kostendeckender Betrieb bei einer Auslastung von 75% möglich.

 

 

Die beiden Gründerzentren IGZ und TGZ zeigten zum Zeitpunkt der Antragstellung mit ihrer 90%igen Auslastung den Bedarf und die Innovationskraft unserer Region. Dort entstehen zahlreiche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und die Basis für erfolgreiche Ausgründungen. An beiden Gründerzentren ist der Landkreis Würzburg u. a. mit der Stadt Würzburg Gesellschafter. Beim „Zentrum für digitale Innovationen Mainfranken“ strebte die Stadt Würzburg neben den Netzwerkaktivitäten lediglich mit dem Landkreis Würzburg eine engere Partnerschaft an.

 

Der Bedarf an einem solchen neuen Gründerzentrum war nach Überzeugung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vorhanden und im Rahmen der Konzeption und Rückmeldung der Netzwerkpartner in Mainfranken gegeben.

 

Mit mehr als 35.000 Studierenden und ca. 80.000 Betrieben in Mainfranken wird das ZDI auch eine Chance für Stadt und Landkreis Würzburg sein.

 

Der Landkreis Würzburg sollte als starker Wirtschaftsstandort, Unternehmen in ihrer Innovationskraft und ihrer Fortentwicklung nach seinen Möglichkeiten unterstützen, sowie eine Basis für neue Unternehmensgründungen bieten.

 

 

Aus diesem Grund fasste der Kreistag am 25.07.2016 folgenden Beschluss:

 

 

Für den Betrieb des ZDI wird ab dem Haushaltsjahr 2017 ein Zuschuss des Landkreises Würzburg an den Betriebskosten beschlossen. Bei Gründung einer Betriebsgesellschaft (GmbH) wird sich der Landkreis Würzburg als Gesellschafter (inkl. Stammkapital) entsprechend einbringen. Die Zuschüsse des Landkreises Würzburg für mögliche Betriebskostendefizite sind auf 50 % und max. 20.000 € pro Jahr beschränkt. Der Landkreis Würzburg leistet keine Zuschüsse zu Investitionen. Im Jahr 2021 ist eine Überprüfung des Sachstandes der Beteiligung vorzunehmen.

 

 

Der Zuschuss in Höhe von 20.000 € wurde erstmals 2018 in Anspruch genommen. 2017 wurde die Zahlung des Landkreises aufgrund des fehlenden Zuschussbedarfs zurückgefordert.

 

Am 19.04.2021 wurde der Sachverhalt und der Sachstand im Kreisausschuss erläutert und folgender Beschluss gefasst:

 

Der KA nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag eine erneute Überprüfung und Gewährung des jährlichen Zuschusses in Höhe von 50 % Betriebskosten und max. 20.000 € bis zum Jahr 2026 zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für den Betrieb des ZDI wird weiterhin mindestens jedoch bis 2026 ein Zuschuss des Landkreises Würzburg an den Betriebskosten beschlossen. Die Zuschüsse des Landkreises Würzburg für mögliche Betriebskostendefizite sind auf 50 % und max. 20.000 € pro Jahr beschränkt. Der Landkreis Würzburg leistet keine Zuschüsse zu Investitionen. Im Jahr 2026 ist eine Überprüfung des Sachstandes der Beteiligung vorzunehmen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Kreisentwicklung, und Herr Dr. Andersen, ZDI, berichten zum Sachstand und über die bisherigen Aktivitäten des ZDI anhand einer Präsentation.

 


Beschluss:

 

Für den Betrieb des ZDI wird weiterhin mindestens jedoch bis 2026 ein Zuschuss des Landkreises Würzburg an den Betriebskosten beschlossen. Die Zuschüsse des Landkreises Würzburg für mögliche Betriebskostendefizite sind auf 50 % und max. 20.000 € pro Jahr beschränkt. Der Landkreis Würzburg leistet keine Zuschüsse zu Investitionen. Im Jahr 2026 ist eine Überprüfung des Sachstandes der Beteiligung vorzunehmen.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S, ZB, ZFB 1, KrPA