Sitzung: 12.07.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlagen: Änderungssatzung
Satzung in Lesefassung
Sachverhalt:
Die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege wurde im Landkreis Würzburg 2007 eingeführt und durch Satzung geregelt.
Derzeit sind 25 Tagesmütter und 8 Ersatzbetreuungspersonen im Landkreis Würzburg tätig. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 119 Kinder betreut (2018: 124 und 2019: 128).
Die Finanzierung stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 Hochrechnung auf Basis 2020 |
Anzahl betreute Kinder |
124 |
128 |
119 |
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Gesamtausgaben |
441.951 € |
593.740 € |
653.553 € |
ca. 710.000 € |
Refinanzierung BayKiBiG |
302.351 € |
387.350 € |
(388.622 €) |
|
Einnahmen Elternbeiträge |
126.930 € |
162.325 € |
146.170 € |
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Die Abrechnung der Refinanzierung für das Jahr 2020 ist noch nicht abgeschlossen.
Die Tagespflegesatzung enthält u. a. die Ausgestaltung der laufenden Geldleistung nach § 23 SGB VIII an Tagespflegepersonen.
Zur Ausgestaltung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen werden üblicherweise im jährlichen Turnus die gemeinsamen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages fortgeschrieben.
Eine Anpassung der laufenden Geldleistung für die qualifizierte Tagespflege im Landkreis Würzburg erfolgte zuletzt mit Satzungsänderung zum 01.01.2016. Anlass dieser Satzungsänderung war eine Anregung durch den Kreistag, im Jugendhilfeausschuss über eine Erhöhung der Geldleistung zu beraten, die über die gemeinsamen Empfehlungen der Bayerischen Spitzenverbände hinausgeht.
Aus dieser Anregung heraus ergab sich eine Anpassung der laufenden Geldleistung, die zwar in der Ausgestaltung von der Systematik der gemeinsamen Empfehlung abweicht, aber auf den Bedarf der Kindertagespflege im Landkreis zugeschnitten ist. So wird im Gegensatz zu den gemeinsamen Empfehlungen in der laufenden Geldleistung nicht zwischen Kindern unter 3 Jahren und über 3 Jahren unterschieden, sondern ein einheitlicher Betrag gewährt. Eine Differenzierung erfolgt lt. Satzung hinsichtlich der Betreuungszeiten (Randzeiten) sowie der Betreuung von Inklusionskindern.
Da die gemeinsamen Empfehlungen seither regelmäßig fortgeschrieben wurden, besteht nunmehr Handlungsbedarf, die Satzung zur Förderung der Tagespflege hinsichtlich der laufenden Geldleistung und weiteren Punkten anzupassen.
Laufende Geldleistung
Die laufende Geldleistung setzt sich zusammen aus
- einer Sachkostenpauschale
- einem Anerkennungsbetrag
- und einem Qualifizierungszuschlag
Das Tagespflegeentgelt beträgt gemäß der
- gemeinsamen
Empfehlungen ab 01.01.2021
Staffelung |
Sachkosten- |
Anerkennungs- |
Qualifizierungs- (Pädag. Personal) |
Anerkennungs- |
Tagespflege- |
Regelbetreuung |
275,00 € |
440,00 € |
88,00 € |
528,00 € |
803,00 € |
Inklusion |
310,00 € |
990,00 € |
198,00 € |
1.188,00 € |
1.498,00 € |
- aktuell
gültige Satzung des Landkreises Würzburg
Staffelung |
Sachkosten- |
Anerkennungs- |
Qualifizierungs- |
Anerkennungs- |
Tagespflege- |
Betreuung zu Regelzeiten |
300,00 € |
350,00 € |
70,00
€ |
420,00 € |
720,00 € |
Inklusion |
300,00 € |
700,00 € |
280,00 € |
980,00 € |
1.280,00 € |
Randzeiten |
300,00 € |
350,00 € |
210,00 € |
560,00 € |
860,00 € |
- nach
Anpassung des Anerkennungsbetrages gemäß Änderungssatzung ab 01.09.2021:
Staffelung |
Sachkosten- |
Anerkennungs- |
Qualifizierungs- |
Anerkennungs- |
Tagespflege- |
Betreuung zu Regelzeiten |
300,00 € |
430,00 € |
86,00
€ |
516,00 € |
816,00 € |
Inklusion |
300,00 € |
830,00 € |
332,00
€ |
1.162,00 € |
1.462,00 € |
Randzeiten |
300,00 € |
430,00 € |
258,00
€ |
688,00 € |
988,00 € |
Fortwährende Anpassung des Anerkennungsbetrages bei Inklusion
Hinsichtlich der Refinanzierung durch den Freistaat Bayern und der Gemeinden nach dem BayKiBiG ist auf Grund der Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Tagespflege die Differenz des Tagespflegeentgeltes zwischen Regelkindern mit dem Förderfaktor 1,3 und Kindern mit Behinderung mit einem Förderfaktor 4,5 sicherzustellen. Dieser Förderung wird ein Basiswert zugrunde gelegt, der jährlich vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ermittelt wird.
Um bei künftigen Fortschreibungen des Basiswertes und der daraus ermittelten Differenz zur Regelförderung die Refinanzierung durch den Freistaat Bayern und der Gemeinden nicht zu gefährden, empfiehlt sich eine Regelung in der Satzung aufzunehmen, um den Anerkennungsbetrag bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung bei Bedarf anzupassen. Dies wird mit dem neu einzufügenden Abs. 4a in § 4 der Satzung gewährleistet.
Kündigung des Betreuungsverhältnisses
Bisher ist eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses seitens der Personensorgeberechtigten durch schriftliche Kündigung spätestens zum 10. mit Ablauf des Monats möglich. Um einerseits den Tagespflegepersonen mehr Planungssicherheit zu gewähren und andererseits auch ausreichend Zeit für eine Nachbesetzung des freien Betreuungsplatzes sicherzustellen, soll künftig eine Kündigung zum 15. jeweils zum Ende des Folgemonats möglich sein. Eine Kündigung zum 31.07. soll ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus wird die Formulierung zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund konkretisiert, sodass künftig auch die Tagespflegepersonen von diesem Recht gebrauch machen können.
Dem Betreuungsverhältnis liegt zwischen Tagespflegeperson, Personensorgeberechtigen und dem Landkreis Würzburg ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (Betreuungsvereinbarung) zu Grund. Auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist eine Haftung des Landkreises Würzburg ausgeschlossen. Die Haftungsregelung in der Satzung wird dahingehend korrigiert und verständlicher formuliert.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 über die Änderungsatzung beraten und empfiehlt dem Kreistag die Änderungssatzung wie vorgelegt zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Würzburg“ in der vorliegenden Fassung.
Debatte:
Es wird kein Sachvortrag gewünscht.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Würzburg“ in der vorliegenden Fassung.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 31 b
Zur Kenntnis an GB 3