Sitzung: 10.05.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Nach den Regelungen der 12. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmen-verordnungen und dem bayerischen Testkonzept ist eine
Testung auch von Kindern bzw. Schülerinnen und Schülern vorgesehen,
insbesondere wenn ein negatives Testergebnis zum Besuch der Kinderbetreuungseinrichtungen
bzw. Schulen erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund war und ist es weiterhin
angezeigt, einen in der Durchführung kindgerechten medizinischen
Antigen-Schnelltest anzubieten, um die erforderliche Testgenauigkeit
gewährleisten zu können. Da die derzeit vom Freistaat zur Verfügung gestellten
medizinischen Antigen-Schnelltests eine Durchführung mittels tiefen nasalen
Abstrich erfordern, wogegen bei kleinen Kindern und Personen mit besonderen
Bedürfnissen ärztliche Bedenken bestehen und auch andere herkömmliche
Schnelltests eine kindgerechte Probenentnahme nicht sicherstellen, war und ist
es notwendig, entsprechende Antigen-Schnelltests zu beschaffen.
Die
Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise
POC-Antigen-Schnelltest) ist nach dem Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung
und HPT vom 11. März 2021 (mittlerweile vom 10. April 2021) und dem
Rahmenhygieneplan Schule vom 12.03.2021 bei leichten, neu aufgetretenen
Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber
ohne Fieber) erforderlich. Nur dann ist der Besuch der
Kindertageseinrichtung/HPT bzw. der Schule für alle Kinder bzw. Schülerinnen
bzw. Schüler möglich.
Eine
Ausnahme galt, wenn es sich um Schupfen oder Husten allergischer Ursache,
verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), ein gelegentliches Husten, Halskratzen
oder Räuspern handelt. Dann ist ein Besuch der jeweiligen Einrichtung ohne Test
möglich.
Kranke
Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler im reduzierten Allgemeinzustand mit
Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und
Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken
Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen zwar nicht in die
Kindertageseinrichtung/HPT bzw. Schule, allerdings ist die Wiederzulassung zur
Kindertageseinrichtung/HPT bzw. Schule nach einer Erkrankung erst wieder
möglich, sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist, lediglich noch
leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten,
aber ohne Fieber) beziehungsweise die o.g. leichten Symptome aufweist und ein
negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise
POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.
Mit
einer Zur-Verfügung-Stellung von kindgerechten Antigentest können die
sogenannten „Schnupfenkinder“ aufgrund der oben dargestellten Regelungen nicht
unmittelbar am Morgen bei entsprechenden Erkältungsanzeichen unkompliziert
einen Schnelltest durchführen lassen, sondern es bliebe nur die Möglichkeit,
einen solchen bei dem Kinder-/Hausarzt bzw. bei Teststellen, die Schnelltests
für Kinder in dieser Altersgruppe anbieten, durchzuführen.
Weiterhin
wurde zum 12. April 2021 die zuvor bereits angekündigte Testpflicht in den
Schulen in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt.
Danach ist die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des
Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung den
Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zweimal wöchentlich, bei
einem (freitäglichen) Inzidenzwert über 100 mindestens zweimal wöchentlich
einem Coronatest unterziehen und ein negatives Testergebnis vorweisen. Möglich
ist auch die Vorlage eines negativen PoC-Antigentest-Ergebnisses.
Diesbezüglich
ereilten das Landratsamt Würzburg Rückmeldungen, dass Eltern eine begleitete
Testung an einer Schnellteststelle einer Selbsttestung in der Schule, ohne dass
die Eltern dabei sein können, vorgezogen würden.
Insgesamt
ist damit zu erwarten, dass es einen erhöhten Bedarf für PoC-Antigentests vor
allem auch bei jüngeren Kindern gibt.
Die
seitens des Testmanagements „gesteuerten“ Teststellen konnten jedoch lediglich
PCR-Testungen für Kinder anbieten, was zur Konsequenz hat, dass die Kinder bzw.
Schülerinnen und Schüler zumindest für einen Tag nicht in die jeweiligen
Einrichtungen (KiTas, Schulen) gehen können.
Weiterhin
fehlt eine Alternative zu den Schnelltests, die einen tiefen Nasenabstrich
verlangen, auch für sonstige Personen mit besonderen Bedürfnissen. Auch für
diese Zwecke können die Schnelltests für den Rachenabstrich und „Spucktests“
eingesetzt werden.
Eine
selbstständige Beschaffung von Schnelltests bei Bedarf wird auch durch IMS/GMS
vom 24.03.2021 getragen.
Aufgrund
der bisherigen Erfahrungen an den im Fokus stehenden Schnellteststellen wird
von ca. 10.000 – 12.000 „Kinder-Testungen“ im Monat ausgegangen. Da jedoch
aufgrund der kurzen Zeit, in der die Schnellteststellen betrieben werden, des
derzeit nahezu tagtägliche Hinzukommens von Schnellteststellen und in Bezug auf
die o.g. Rahmenhygienepläne Erfahrungswerte fehlen, handelt es jedoch lediglich
um einen Schätzwert.
Für die
erste Beschaffung von Schnelltests wurde zunächst ein Volumen von maximal
150.000,00 Euro aufgerufen werden (10.000 Stück Spuktests = voraussichtlich ca.
46.000 Euro; 25.000 Stück Rachenabstrich-Tests = voraussichtlich ca. 96.000
Euro). Die Kosten sollen gegen den Selbstkostenpreis weitergegeben werden; die
Teststellen wiederum können die Sachkosten für die Tests gemäß der Coronavirus
Testverordnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Um ein etwaiges
Kostenrisiko auf beide Kreisverwaltungsbehörden, d.h. die Stadt und den
Landkreis Würzburg zu verteilen, wurde eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen
Stadt und Landkreis Würzburg getroffen.
Weil
auch aufgrund der auslaufenden Ferien und der Jahreszeit (Erkältungszeit) eine
erhöhte Testfrequenz bei Kindern kurzfristig notwendig werden wird und eine
Beschaffung unverzüglich erfolgen musste, konnte ein Beschluss eines
politischen Gremiums nicht zeitnah eingeholt werden.
Es war
eine dringliche Anordnung gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages
(GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) des Landrats erforderlich
und angemessen. Die dringliche Anordnung wurde am 09.04.2021 durch Herrn
Landrat Eberth unterzeichnet.
Nach
Durchführung eines Vergabeverfahrens wurden vom Landratsamt Würzburg –
Gesundheitsamt zunächst am 09.04.2021 25.000 Stück Antigen-Schnelltests der
Marke „Wondfo“ für den Rachenabstrich zum Preis von 2,25 Euro zzgl. MwSt. und
am 15.04.2021 10.000 Stück Antigen-Schnelltest-Spucktests der Marke „Joinstar“
zum Preis von 3,49 Euro zzgl. MwSt. pro Test beschafft.
Vorsorglich,
für den Fall weiterer notwendigen Beschaffungen wäre es aus Sicht der
Verwaltung sinnvoll, wenn weitere Mittel in Höhe von 350.000 Euro durch den
Kreistag bereitgestellt werden würden. Der Kreisausschuss hat darum in seiner
Sitzung am 19.04.2021 folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, zusätzliche
außerplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000 Euro für die Beschaffung
kindgerechter Antigentests für das Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen.“
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, zusätzliche
außerplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000 Euro für die Beschaffung und
Verteilung an die entsprechenden Schnellteststellen kindgerechter Antigentests
für das Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen.
Debatte:
Es erfolgt kein
Sachvortrag.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, zusätzliche
außerplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000 Euro für die Beschaffung und
Verteilung an die entsprechenden Schnellteststellen kindgerechter Antigentests
für das Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1 / ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB /
KrPA