Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:          Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

 

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 16.09.2020 wurden der Feuerwehrbedarfsplan von Herrn Kreisbrandrat Reitzenstein und den Herren Kreisbrandmeistern Renninger und Frank vorgestellt und beschlossen.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist eine Entscheidungsgrundlage für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausrichtung zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz, der technischen Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes im Landkreis Würzburg. Durch eine Gefährdungs- und Risikoanalyse wurden die Schutzziele für den Landkreis Würzburg ermittelt und die zur Erfüllung der Schutzziele und der Pflichtaufgaben notwendige Feuerwehr-, Landkreis- und Katastrophenschutzausstattung festgelegt. Durch Einführung des Logistikkonzeptes und Schaffung von Synergien mit den Kommunen können erhebliche Kosten eingespart werden. Der Feuerwehrbedarfsplan ist eine fachliche Empfehlung der Kreisbrandinspektion, an der sich die Beschaffungen in den nächsten zehn Jahren orientieren.

 

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 16.09.2020 wurden betreffend den Feuerwehrbedarfsplan die folgenden Inhalte vorgestellt und die eingefügten Beschlüsse (grau hinterlegt) geschlossen:

 

 

1. Gesetzliche Rechtsgrundlage:

 

Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)

 

Art. 2 - Aufgaben der Landkreise

1Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.

 

 

2. Ist-Zustand - Ausgangslage

 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) unterhält der Landkreis Würzburg zurzeit folgende Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen:

 

·         13 überörtlich erforderliche, landkreiseigene Feuerwehrfahrzeuge; (Standorte siehe untenstehende Karte) davon sind neun Fahrzeuge älter als 30 Jahre.

·         zwei transportable Ölsperren zur Ölwehrbekämpfung auf dem Main Beide Sperren sind 38 Jahre alt und aufgrund der Bauart und des Alters technisch nur mit Einschränkungen einsetzbar

·         Feuerwehrzentrum in Klingholz mit einer zentralen Atemschutzwerkstatt und einer Technisch-Taktischen Betriebsstelle für den Digitalfunk

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


3. Problemstellung für die Kreisbrandinspektion und den Landkreis

 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben wurden die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge und die Ölwehrausrüstung vom Landkreis beschafft und bei den oben genannten Kommu-nen/Feuerwehren im Landkreis stationiert. Die Unterhaltungskosten für die Fahrzeuge und Geräte trägt der Landkreis.

 

Ausgehend von einer durchschnittlichen Einsatzdauer von ca. 25 Jahren bei Feuerwehrfahr-zeugen müssen die Fahrzeuge sowohl aus einsatztechnischer und einsatztaktischer Sicht als auch aus wirtschaftlicher Sicht in den nächsten Jahren sukzessive ersetzt werden.

Die Aufgaben, Gefährdungen und Anforderungen im Feuerwehrwesen haben sich in den letzten Jahren durch technische, infrastrukturelle aber auch personelle Veränderungen im Landkreis stark verändert.

 

Die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendigen Neu-/Ersatzbeschaffungen des Landkreises sollten hinsichtlich der geänderten Anforderungen überprüft werden.

 

 

4. Herangehensweise zur Problemlösung – Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

ABC-Gefahren           Atomare (z. B. Strahlenschutz), Biologische (z.B. Labore, Transport) oder Chemische Gefahren (z.B. Ölwehr, Säuren Laugen) auf Gewässer oder Land

FwBPl                         Feuerwehrbedarfsplan

Sonderlöschmittel       z. B. Löschpulver, Löschschaummittel, Kohlensäure

Atemschutzpool          Zentrale Beschaffung, Wartung, Prüfung von Atemschutzgeräten im Tausch-system

Hubrettungsfahrzeug Normbezeichnung für Drehleitern auch DL (Drehleiter) oder DLK (Drehleiter mit Korb)

 

Die Kreisbrandinspektion hat die anstehenden Beschaffungen zum Anlass genommen, im Rahmen einer Arbeitsgruppe einen Feuerwehrbedarfsplan (FwBPl) für den Landkreis Würzburg zu entwickeln und zu erstellen.

 

Das Ziel eines Feuerwehrbedarfsplanes ist, auf der Grundlage einer

·         Gefährdungsanalyse (räumliche Einschätzung von Gefahrenpunkten, Brand-, Hilfeleistungs-, Wasser- und Gefahrgutgefährdungen) und einer

 

·         Risikoanalyse (wie viele Einsätze – Art und Häufigkeit – sind in den letzten zehn Jahren eingetreten)

 

die Schutzziele für den Landkreis Würzburg festzustellen und die zur Erfüllung der Schutzziele und Pflichtaufgaben notwendige Feuerwehr-, Landkreis- und Katastrophenschutzausstattung objektiv festzulegen.

 

Für die Kommunen in Bayern fordert das Bayerische Feuerwehrgesetz seit dem Jahr 2015, für die Wahrnehmung der Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen.

 

Die Art und Weise einer Feuerwehrbedarfsplanung für einen Landkreis in Bayern ist auf Landesebene derzeit nicht allgemein geregelt - gleichwohl besteht aus Sicht der Kreisbrandinspektion Würzburg die Notwendigkeit nach einer einheitlichen Grundlage für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brand- und Katastrophenschutz für den Landkreis und die Kommunen im Landkreis Würzburg für die nächsten zehn Jahre.

 

Bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes wurden folgende strategische Grundsätze und Ziele beachtet:

 

·         Schutzziele, Anforderungen und Pflichtaufgaben des Landkreises

·         Aufgaben des Landkreises im Katastrophenschutz und Synergien mit der Kreisbrandinspektion

·         Fahrzeug-/Geräte-/Einrichtungs- und Personalkonzepte für die einzelnen Themenfelder

·         Schaffung von Synergien für Ehrenamtliche, Kommunen und den Landkreis (z. B. Atemschutzpool, Schaummittelkonzept, Ölwehrkonzept)

·         Bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausrichtung mit Vorschlag zur Umsetzung bei Beschaffungen und Zuwendungen

 

Für den Feuerwehrbedarfsplan wurden für den Landkreis Würzburg folgende Aufgabenfelder erkannt und bearbeitet:

 

·         Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen

·         Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät

·         Technische Hilfeleistung in größerem Umfang

·         ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)

·         Einsatzlogistik und Infrastruktur

·         Erweiterung der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum Klingholz und Nutzung als Katastrophenschutzlager

 

Die Einführung und die Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg wird vom Kreistag beschlossen.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach den Prioritätsstufen 1-3:

 

·         Prioritätsstufe 1 dringend erforderlich

·         Prioritätsstufe 2 in den nächsten fünf Jahren

·         Prioritätsstufe 3 in den nächsten zehn Jahren

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und fortzuschreiben.

 

Hinsichtlich der Einführung und Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes im Landkreis Würzburg werden im Folgenden die einzelnen Aufgabenfelder mit Ist-Stand, Konzept und Erfordernissen grundsätzlich beschrieben. Die jeweilige ausführliche Beschreibung erfolgt mit Einführung des Feuerwehrbedarfsplanes.

 

 

Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu den Punkten 1 bis 4 – Einführung und Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplans für den Landkreis Würzburg (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt die Einführung und Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg mit den Aufgabenfeldern

· Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen

· Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät

· Technische Hilfeleistung in größerem Umfang

· ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)

· Einsatzlogistik und Infrastruktur

· Erweiterung Feuerwehrzentrum zum Katastrophenschutzzentrum

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach den Prioritätsstufen 1-3:

 

· Prioritätsstufe 1 dringend erforderlich

· Prioritätsstufe 2 in den nächsten fünf Jahren

· Prioritätsstufe 3 in den nächsten zehn Jahren

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und fortzuschreiben.

5. Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

ELW 1                           Einsatzleitwagen der Größe 1 (< 7,5 t, 3 Arbeitsplätze); weitere Typen:
ELW 2 - Größe 2 (> 7,5 t -12 t, 6 Arbeitsplätze)
ELW 3 – Größe 3 (> 12 t 6 Arbeitsplätze Lage-/Besprechungsraum)

ÖEL                               Örtlicher Einsatzleiter im Katastrophenschutz

 

UGÖEL                         Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung Einsatzfahrzeug (ELW) und Mannschaft im Katastrophenschutz

 

 

5.1 Ist-Stand

 

Der Landkreis Würzburg verfügt über einen Einsatzleitwagen (ELW 1). Das Fahrzeug ist Baujahr 2000 und wurde im Rahmen eines Sonderförderprogramms des Katastrophenschutzes beschafft. Es wird auch als Führungsfahrzeug im Katastrophenfall eingesetzt. Das Fahrzeug ist bei der Feuerwehr Rottendorf stationiert. Die Kommunikationstechnik entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen; eine Ertüchtigung von Analog- auf Digitaltechnik ist unwirtschaftlich.

 

 

5.2 Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen eines Sonderförderprogramms für den Katastrophenschutz (Laufzeit bis Ende des Jahres 2020 wurde zwischenzeitlich verlängert) durch den Landkreis.

 

Hier werden je Landkreis bis zu zwei Fahrzeuge gefördert. Der Förderfestbetrag beläuft sich auf 103.000,- EUR je Fahrzeug; geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 250.000,- EUR.

 

 

Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu Punkt 5 - Beschaffung Einsatzleitwagen (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschafft in den Jahren 2021 und 2022 für die Einsatzführung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen des Katastrophenschutz-Zuschussprogramms 2019/2020 – Anlage 1: Förderprogramm Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL (AZ: D4-2258-6-18).

 

Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, für das zweite Fahrzeug einen Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und die Ausschreibung für die Beschaffung von zwei Fahrzeugen durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der Fahrzeuge zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen.

 

 

 

 

6. Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

Hubrettungsfahrzeug    Normbezeichnung für Drehleitern auch DL (Drehleiter) oder DLK 23-12 (Drehleiter mit Korb für eine Rettungshöhe bis 23 m)

BayBO                          Bayerische Bauordnung

ABek                             Alarmierungsbekanntmachung des Innenministeriums
-> Grundlage für die Alarmierung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen

BayFwG                        Bayerisches Feuerwehrgesetz

 

 

6.1 Ist-Stand

 

Die Beschaffung von Hubrettungsgeräten (insb. Drehleiter) als Rettungsgeräte ist eine primäre Aufgabe der Kommune. Dies ergibt sich insbesondere aus Art. 12 und 31 Abs. 2 und Abs. 3 BayBO bzw. aus den Vorgaben in den Bebauungsplänen.

 

Die Kommunen Höchberg, Ochsenfurt und Veitshöchheim haben aus diesem Grund Hubrettungsfahrzeuge (DLK 23-12) beschafft und unterhalten diese.

Die Anschaffungskosten für eine Drehleiter z. B. DLK 23-12 liegen bei ca. 750.000,- €. Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung mit einer Zuwendung von derzeit 236.000,- €.

 

Die Alarmierungsbekanntmachung (ABek vom 12.07.2016), für deren Umsetzung die Kreisverwaltungsbehörde verantwortlich ist, sieht vor, dass Hubrettungsgeräte (als Arbeitsgerät) standardmäßig bei Alarmstufe „Brand 4“ (z. B. ausgedehnter Gebäudebrand, Wohnheim, Kindergarten, Schule …) hinzu alarmiert werden. Hierdurch müssen die drei Drehleiterstandorte zusätzliche Aufgaben im gesamten Landkreis übernehmen. Die Abdeckung des eigenen Gemeindegebietes für Paralleleinsätze muss dabei aber weiterhin sichergestellt bleiben.

 

 

6.2 Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Zur Erfüllung seiner Landkreisaufgabe werden durch eine entsprechende Bezuschussung durch den Landkreis für die Kommune zusätzliche Anreize für die Beschaffung einer Drehleiter geschaffen.

 

Die Höhe eines Landkreiszuschusses sollte sich am Förderbetrag des Freistaates Bayern orientieren. Zum Beispiel 75 % des Staatszuschusses. Zurzeit fördert der Freistaat Bayern Drehleitern mit einer Summe 236.300,- EUR

 

Voraussetzung für einen Landkreiszuschuss sind ein nachweislicher Bedarf der Kommune für das Rettungsgerät und eine Abstimmung mit dem strategischen Stationierungskonzept des Landkreises.

 

Auch vorhandene Drehleiterstandorte werden, sofern sie in das Konzept „Hubrettungsfahr-zeuge als Arbeitsgerät“ des Landkreises eingebunden sind, im Zuschussverfahren (bei Ersatzbeschaffungen) berücksichtigt und erhalten eine jährliche Unterstützung für die Prüfungs- und Wartungsaufwendungen.

 

 

Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu Punkt 6 - Förderung von Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Förderung von Hubrettungsfahrzeugen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, „Hubrettungsfahrzeugen als Arbeitsgeräte“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen einmaligen Beschaffungs-/Ersatzbeschaffungs-Zuschuss von 75 % des staatlichen Zuschusses und für die jährlichen Aufwendungen einen Pauschalförderbetrag von 5.000 €, welcher Mitte des Jahres an die jeweilige Gemeinde auszuzahlen ist.

 

 

7. Technische Hilfeleistung im größeren Umfang

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

RW 2                             Rüstwagen der Größe 2 weitere Typen:
RW 1 - Größe 1 (< 7,5 t) für Landkreisaufgaben nicht geeignet;
RW 3 - Größe 3 (> 12 t) Ausrüstung mind. wie Größe 2 zusätzlich Standortspezifisch notwendige Beladung

BayFwG                        Bayerisches Feuerwehrgesetz

 

 

7.1 Ist-Stand

 

Der Landkreis Würzburg hat zur Erfüllung seiner Pflichtaufgaben vier Rüstwagen (RW 2) beschafft und kommt für die Unterhaltung der Fahrzeuge auf.

 

Die Fahrzeuge wurden an die Feuerwehren Hettstadt, Ochsenfurt, Rottendorf und Sonderh-ofen übergeben. Die Feuerwehren nehmen mit ihren Einsatzkräften und den Landkreisfahr-zeugen überörtliche Aufgaben für den Landkreis wahr. Die Rüstwagen Hettstadt und Rotten-dorf sind Baujahr 1990. Für beide Fahrzeuge läuft die Ersatzbeschaffung, die Auslieferung der Neufahrzeuge erfolgt voraussichtlich Ende des Jahres 2021.

 

Der Rüstwagen Sonderhofen ist Baujahr 1991 Ersatzbeschaffung wäre 2022 erforderlich.

Der Rüstwagen Ochsenfurt ist Baujahr 2004 à Ersatzbeschaffung wäre 2029 erforderlich.

 

Zur Ergänzung der Rüstwagen bei Großschadensereignissen (Gebäudeeinsturz, Zugunfälle, Massenunfälle mit LKW usw.) wird im Feuerwehrzentrum Klingholz ein Abrollcontainer „Rüst-/Bauunfälle“ (Bj. 2015) und ein Wechselladerfahrzeug (WLF) ohne Kran vorgehalten.

 

 

7.2. Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Durch den Landkreis Würzburg sollten mindestens drei Rüstwagen RW 2 vorgehalten werden.

 

Für die beiden Rüstwagen Hettstadt und Rottendorf ist die Ersatzbeschaffung bereits beauftragt. Die Standorte sind aufgrund der geografischen Lage und der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren auch weiterhin sinnvoll.

 

Von den beiden Rüstwagen, die zurzeit in Sonderhofen und Ochsenfurt stationiert sind, sollte mind. ein Rüstwagen erhalten bleiben und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und der strategischen Positionierung im Landkreis stationiert werden.

 

Zusätzlich sollte ein Wechselladerfahrzeug mit Kran durch den Landkreis beschafft und bei einer Feuerwehr/Kommune des Landkreises als „Alarmwechselfahrzeug“ auch für den Einsatz stationiert und besetzt werden.

 

Die geschätzten Kosten für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran belaufen sich auf ca. 400.000,- €. Die Beschaffung dieses Fahrzeugtyps wird vom Freistaat Bayern mit 83.000,- € gefördert.

 

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagen RW 2 betragen ca. 500.000,- €. Rüstwagen werden mit 147.000,- € gefördert.

 

 

Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu Punkt 7 – Technische Hilfeleistung im größeren Umfang (Priorität 2-3)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Konzept Technische Hilfeleistung im großen Umfang zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben für die Technische Hilfeleistung in größerem Umfang drei Rüstwagen und ein Wechselladerfahrzeug mit Kran zu beschaffen und zu unterhalten.

 

Die Beschaffung des Wechselladerfahrzeuges mit Kran und die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens erfolgt nach Prioritätsstufe 2 – Rüstwagen bzw. Prioritätsstufe 3 – Wechsellader mit Kran.

 

Die Verwaltung des Landkreises wird beauftragt, rechtzeitig Haushaltsmittel einzuplanen und dem Kreisausschuss im Einzelfall zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

8. ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

ABC-Gefahren              Atomare (z. B. Strahlenschutz), Biologische (z.B. Labore, Transport) oder Chemische Gefahren (z.B. Ölwehr, Säuren Laugen) auf Gewässer oder Land

DekonP                         Ausstattung zur Dekontamination von Personen

 

 

 

 

8.1 Ist-Stand

 

ABC -Gefahren

Der Landkreis Würzburg hat keinen eigenen Gerätewagen „Gefahrgut“. Die Gefahrenabwehr bei größeren Einsätzen in diesem Bereich erfolgt in einer Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Würzburg und der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, die jeweils über einen Gerätewagen Gefahrgut verfügen. Das Einsatzpersonal wird durch die Feuerwehren des Landkreises gestellt.

 

Einsatzausrüstung, z. B. Chemikalienschutzanzüge und Gefahrgutmindestausstattung, sind auf den vier landkreiseigenen Rüstwagen vorhanden.

Die Gefahrgut Messausstattung wurde vom Freistaat Bayern beschafft und den Landkreisen zur Verfügung gestellt; diese ist derzeit bei der Feuerwehr Hettstadt auf einem Mehrzweck-fahrzeug der Kommune verladen.

 

Dekontamination - Ausstattung

Die im Landkreis vorhandene Dekon-Ausstattung (DekonP) wurde zusammen mit einem Gerätewagen vom Freistaat Bayern beschafft und dem Landkreis übereignet. Das Fahrzeug ist bei der Feuerwehr Neubrunn stationiert, die auch das Einsatzpersonal zur Verfügung stellt.

Nach den Vorschriften für den Einsatz von Dekontamination (Feuerwehr-Dienstvorschrift 500, DV 500) muss eine Dekon-Einheit Stufe 2 innerhalb von 20 Minuten aufgebaut sein.

Für den Landkreis ist daher eine zweite Dekon-Einheit erforderlich.

 

Ölschaden auf Gewässer und Land

Zur Ölschadensbekämpfung auf dem Main stehen zwei landkreiseigene Ölsperren, je 150 Meter bei den Feuerwehren Ochsenfurt und Veitshöchheim zur Verfügung. Die Ölsperren sind 38 Jahre alt und aufgrund des Alters und der Ausführung nur noch beschränkt einsetzbar.

 

Der Landkreis Würzburg verfügt über kein eigenes Boot. Im Mainabschnitt Frickenhausen bis Heidingsfeld ist das Feuerwehrboot der Feuerwehr Ochsenfurt zum Einbringen der Ölsperren eingeplant.

 

Im Mainabschnitt Zell bis Thüngersheim ist das Feuerwehrboot der Feuerwehr Erlabrunn zum Einbringen der Ölsperren eingeplant. Das Feuerwehrboot hat keinen Schraubenantrieb und ist zum Einbringen von Ölsperren nur bedingt geeignet.

 

Zur Ölschadensbeseitigung an Land ist die Ausrüstung auf den vier landkreiseigenen Rüst-wagen vorhanden.

 

 

8.2. Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Die Vorhaltung von Ausrüstung und Fahrzeugen zur Bekämpfung von Gefährlichen Stoffen und Gütern sowie zur Ölwehrbekämpfung auf dem Wasser und auf dem Land ist eine überörtliche Aufgabe und damit Pflichtaufgabe des Landkreises.

 

Hierzu werden folgende Maßnahmen empfohlen:

 

Beschaffung einer zweiten Dekon-Einheit in Kooperation mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg. Diesbezüglich sind bereits entsprechende Mittel im Haushalt 2020 vorgesehen.
Die geschätzten Kosten für den Landkreis Würzburg belaufen sich dabei auf ca. 50.000, - EUR.

 

Eine Beschaffung von zwei Ölsperren mit einer Gesamtlänge von mindestens 300 Metern könnte gegebenenfalls über das Sonderförderprogramm „Ölwehr Bayern“ des Freistaates Bayern erfolgen.

 

Eine Förderung der Kommunen bei der Beschaffung von vier Mehrzweckbooten ist anzuraten.

 

Die Boote könnten im Rahmen eines Sonderförderprogramms des Freistaates Bayern für den

Katastrophenschutz (Laufzeit bis Ende 2020 zwischenzeitlich verlängert) beschafft werden. Der Förderfestbetrag beläuft sich dabei auf 77.000,- EUR je Mehrzweckboot; die geschätzten Kosten je Mehrzweckboot liegen bei ca. 150.000,- EUR.

 

Voraussetzung ist dabei die Einbindung der Mehrzweckboote in das Ölwehrkonzept des Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreises Würzburg.

 

Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) (Priorität 1 bis 3)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) zustimmend zur Kenntnis.

 

1.    Der Landkreis Würzburg beschafft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit zur Dekontamination von Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die Tierseuchenbekämpfung eingesetzt.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, die Ausschreibung für die Beschaffung einer Dekontaminationseinheit für Personen und Fahrzeugen durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der Dekon-Ausstattung zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen.

 

2.    Der Landkreis Würzburg beschließt für die Ölschadensbekämpfung auf Gewässer im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplans bis zu vier Mehrzweckboote zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 30 % der staatlichen Zuwendung.

 

Eine Sammelbeschaffung der Mehrzweckboote ist in enger Abstimmung mit den zuständigen bzw. sich bereiterklärenden Feuerwehren und Gemeinden anzustreben.

 

Die Möglichkeit eines interkommunalen Zusammenarbeitszuschusses soll geprüft werden.

 

9. Einsatzlogistik und Infrastruktur

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

BayFwG                        Bayerisches Feuerwehrgesetz

GW L1 oder L2             Gerätewagen für Logistik der Größe 1 oder Größe 2 (mit Allradantrieb)

TLF 16/25 od. 4000      Tanklöschfahrzeug die Zahl benennt die mitgeführte Wassermenge im Tank

SW 1000                       Schlauchwagen mit 1000 m Schlauchmaterial

LimF                              Lichtmastfahrzeug

VersLKW                      Versorgungslastkraftwagen – bayerische Ausführung eines Gerätewagen Logistik 2

 

9.1 Ist-Stand

 

Landkreise haben gemäß Art. 2 Satz 1 BayFwG als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.

 

Hierzu zählen insbesondere größere Tanklöschfahrzeuge, Ausrüstung und Material zur Wasserförderung, Sonderlöschmittel, Ölwehr- und Gefahrgutausrüstung.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Landkreis Würzburg folgende Fahrzeuge beschafft, welche an verschiedene Feuerwehren übergeben wurden:

·         zwei Tanklöschfahrzeuge 16/25 (Waldbüttelbrunn und Sonderhofen) - 35 Jahre alt

·         zwei Schlauchwagen SW 1000 (Veitshöchheim und Aub) - 39 Jahre alt

·         zwei Lichtmastfahrzeuge (Estenfeld und Eisingen) - 39 Jahre alt

·         zwei Ölsperren (Ochsenfurt und Veitshöchheim) - 38 Jahre alt

 

Zusätzlich sind am Standort Feuerwehrzentrum Klingholz folgende Fahrzeuge vorhanden:

·         ein Abrollcontainer „Wasser/Schaum“ - 4 Jahre alt

·         ein Versorgungs-Lastkraftwagen - 9 Jahre alt

·         ein Gerätewagen „Hochwasser“ mit 8 Rollwagen (Schmutzwasserpumpen) - 2 Jahre alt

Die laufenden Unterhaltskosten (Wartung, Reparaturen und Betriebsmittel) für alle Fahrzeuge trägt der Landkreis.

 

 

9.2. Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben in den Bereichen Ausrüstung / Material zur Wasserförderung, Sonderlöschmittel, Ölschaden- und Gefahrgutausrüstung wird die Ausrüstung - soweit möglich - auf Rollwagen verladen.

 

In jedem Inspektionsbereich wird für jede Aufgabe eine Grundeinheit bei den Feuerwehren vorgehalten, die in dem betroffenen Bereich sofort zur Einsatzstelle gebracht werden kann.

 

Bei größerem Bedarf kann die Grundeinheit durch weitere Fahrzeuge oder durch eine Logistikkomponente ergänzt werden.

 

Als Löschwasserbevorratung sind zwei Komponenten vorgesehen, ein TLF 4000 (hier könnte ein vorhandenes Fahrzeug einer Kommune eingeplant werden) im nördlichen Bereich des Landkreises und ein Wechselladerfahrzeug mit dem vorhandenen Abrollcontainer „Wasser/Schaum“ im südlichen Bereich.

 

Die Ausrüstung für Sonderlöschmittel, Ölschaden, Gefahrgut, Schlauchmaterial, Wasserförderung, Licht/Energie und Atemschutz werden künftig auf Rollwagen verladen. Die Rollwagen und die Ausrüstung werden durch den Landkreis beschafft. Die Logistikfahrzeuge werden durch die Kommunen bereitgestellt.

 

Als Anreiz für die Übernahme von Landkreisaufgaben mit den Logistikfahrzeugen gewährt der Landkreis der Kommune einen Zuschuss bei der Beschaffung.

 

Die Höhe eines Landkreiszuschusses sollte sich am Förderbetrag des Freistaates Bayern orientieren. Zum Beispiel 75 % des Staatszuschusses.

 

Zurzeit fördert der Freistaat Bayern Gerätewagen Logistik 1 mit einer Summe von 33.600,- EUR, Gerätewagen Logistik 2 oder Versorgungs-Lastkraftwagen mit einer Summe von 38.900,- EUR.

 

 

Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu Punkt 9 – Einsatzlogistik und Infrastruktur (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Einsatzlogistik und Infrastruktur zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt „Logistikfahrzeuge“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisbrandrat Reizenstein erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt, insbesondere die mit dem Feuerwehrbedarfsplan zusammenhängenden 9 gefassten Beschlüsse im Kreisausschusses vom 16.09.2020.

 

Er legt dar, dass nach Möglichkeit heute dem Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt werden soll. In der Umsetzung werde dann ein Arbeitskreis gegründet mit Vertretern aus der Politik, den Feuerwehren, der Kreisbrandinspektion und der Verwaltung. Bei der Umsetzung sollen die Standortfestlegung und die entsprechenden Perioden der Beschaffungen festgelegt werden.

 

Kreisrat Rettner vermisst eine Zusammenstellung der Kosten über 5 bis 10 Jahre sowie eine Planung für die Einstellung der Kosten in den Kreishaushalt für die nächsten Jahre.

 

Landrat Eberth entgegnet, dass immer ein gewisses Budget dafür im Kreishaushalt vorgesehen sei.

 

 

Kreisrat Kuhl Wolfgang bemängelt, dass lediglich für die Anschaffung einer Drehleiter eine jährliche Förderung von 5.000 € an die Gemeinde ausbezahlt werde. Bei Feuerwehrbooten sei dies im Feuerwehrbedarfsplan nicht vorgesehen.

Er stellt den Antrag auch Feuerwehrboote jährlich mit 5.000 € für Wartung, Pflege und Instandhaltung zu bezuschussen.

 

Landrat Eberth lässt über den Antrag wie folgt abstimmen:

 

Ja        6          Nein     58

 

Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

Landrat Eberth lässt anschließend über den Feuerwehrbedarfsplan abstimmen:

 

Neuer Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Feuerwehrbedarfsplan und der Umsetzung in Abstimmung mit der Kreispolitik zu.

 

Ergebnis:         einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Feuerwehrbedarfsplan und der Umsetzung in Abstimmung mit der Kreispolitik zu.


Zur weiteren Veranlassung an GB 1 / FB 13 / KBR

 

Zur Kenntnis an ZB / ZFB 1 / KrPA