Sitzung: 10.05.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Kreisausschusses vom 16.09.2020 wurden der Feuerwehrbedarfsplan von Herrn
Kreisbrandrat Reitzenstein und den Herren Kreisbrandmeistern Renninger und
Frank vorgestellt und beschlossen.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist
eine Entscheidungsgrundlage für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche
Ausrichtung zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz, der
technischen Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes im Landkreis Würzburg. Durch
eine Gefährdungs- und Risikoanalyse wurden die Schutzziele für den Landkreis
Würzburg ermittelt und die zur Erfüllung der Schutzziele und der
Pflichtaufgaben notwendige Feuerwehr-, Landkreis- und
Katastrophenschutzausstattung festgelegt. Durch Einführung des
Logistikkonzeptes und Schaffung von Synergien mit den Kommunen können
erhebliche Kosten eingespart werden. Der Feuerwehrbedarfsplan ist eine
fachliche Empfehlung der Kreisbrandinspektion, an der sich die Beschaffungen in
den nächsten zehn Jahren orientieren.
In der Sitzung des Kreisausschusses am 16.09.2020
wurden betreffend den Feuerwehrbedarfsplan die folgenden Inhalte vorgestellt
und die eingefügten Beschlüsse (grau hinterlegt) geschlossen:
1. Gesetzliche
Rechtsgrundlage:
Bayerisches Feuerwehrgesetz
(BayFwG)
Art. 2 -
Aufgaben der Landkreise
1Die
Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen
Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen
zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.
2. Ist-Zustand -
Ausgangslage
Zur Erfüllung seiner Aufgaben
nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) unterhält der Landkreis Würzburg
zurzeit folgende Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen:
·
13 überörtlich
erforderliche, landkreiseigene Feuerwehrfahrzeuge; (Standorte siehe
untenstehende Karte) davon sind neun Fahrzeuge älter als 30
Jahre.
·
zwei
transportable Ölsperren zur Ölwehrbekämpfung auf dem Main Beide
Sperren sind 38 Jahre alt und aufgrund der Bauart und des Alters technisch nur
mit Einschränkungen einsetzbar
·
Feuerwehrzentrum
in Klingholz mit einer zentralen Atemschutzwerkstatt und einer
Technisch-Taktischen Betriebsstelle für den Digitalfunk
3.
Problemstellung für die Kreisbrandinspektion und den Landkreis
Zur Erfüllung
der gesetzlichen Aufgaben wurden die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge und
die Ölwehrausrüstung vom Landkreis beschafft und bei den oben genannten
Kommu-nen/Feuerwehren im Landkreis stationiert. Die Unterhaltungskosten für die
Fahrzeuge und Geräte trägt der Landkreis.
Ausgehend von
einer durchschnittlichen Einsatzdauer von ca. 25 Jahren bei
Feuerwehrfahr-zeugen müssen die Fahrzeuge sowohl aus einsatztechnischer und
einsatztaktischer Sicht als auch aus wirtschaftlicher Sicht in den nächsten
Jahren sukzessive ersetzt werden.
Die Aufgaben,
Gefährdungen und Anforderungen im Feuerwehrwesen haben sich in den letzten
Jahren durch technische, infrastrukturelle aber auch personelle Veränderungen
im Landkreis stark verändert.
Die zur
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendigen Neu-/Ersatzbeschaffungen des
Landkreises sollten hinsichtlich der geänderten Anforderungen überprüft werden.
4.
Herangehensweise zur Problemlösung – Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes
Abkürzungen
und Fachbegriffe:
ABC-Gefahren Atomare (z. B. Strahlenschutz), Biologische (z.B. Labore,
Transport) oder Chemische Gefahren (z.B. Ölwehr, Säuren Laugen) auf Gewässer
oder Land
FwBPl Feuerwehrbedarfsplan
Sonderlöschmittel z. B. Löschpulver, Löschschaummittel,
Kohlensäure
Atemschutzpool Zentrale Beschaffung, Wartung, Prüfung
von Atemschutzgeräten im Tausch-system
Hubrettungsfahrzeug Normbezeichnung für Drehleitern auch DL
(Drehleiter) oder DLK (Drehleiter mit Korb)
Die
Kreisbrandinspektion hat die anstehenden Beschaffungen zum Anlass genommen, im
Rahmen einer Arbeitsgruppe einen Feuerwehrbedarfsplan (FwBPl) für den Landkreis
Würzburg zu entwickeln und zu erstellen.
Das Ziel eines
Feuerwehrbedarfsplanes ist, auf der Grundlage einer
·
Gefährdungsanalyse
(räumliche Einschätzung von Gefahrenpunkten, Brand-, Hilfeleistungs-, Wasser-
und Gefahrgutgefährdungen) und einer
·
Risikoanalyse
(wie viele Einsätze – Art und Häufigkeit – sind in den letzten zehn Jahren
eingetreten)
die
Schutzziele für den Landkreis Würzburg festzustellen und die zur Erfüllung der
Schutzziele und Pflichtaufgaben notwendige Feuerwehr-, Landkreis- und
Katastrophenschutzausstattung objektiv festzulegen.
Für die
Kommunen in Bayern fordert das Bayerische Feuerwehrgesetz seit dem Jahr 2015,
für die Wahrnehmung der Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und technischen
Hilfsdienst grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen.
Die Art und
Weise einer Feuerwehrbedarfsplanung für einen Landkreis in Bayern ist auf
Landesebene derzeit nicht allgemein geregelt - gleichwohl besteht aus Sicht der
Kreisbrandinspektion Würzburg die Notwendigkeit nach einer einheitlichen
Grundlage für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brand- und
Katastrophenschutz für den Landkreis und die Kommunen im Landkreis Würzburg für
die nächsten zehn Jahre.
Bei der Erstellung des
Feuerwehrbedarfsplanes wurden folgende strategische Grundsätze und Ziele
beachtet:
·
Schutzziele,
Anforderungen und Pflichtaufgaben des Landkreises
·
Aufgaben des
Landkreises im Katastrophenschutz und Synergien mit der Kreisbrandinspektion
·
Fahrzeug-/Geräte-/Einrichtungs-
und Personalkonzepte für die einzelnen Themenfelder
·
Schaffung von
Synergien für Ehrenamtliche, Kommunen und den Landkreis (z. B. Atemschutzpool,
Schaummittelkonzept, Ölwehrkonzept)
·
Bedarfsgerechte
und wirtschaftliche Ausrichtung mit Vorschlag zur Umsetzung bei Beschaffungen
und Zuwendungen
Für den
Feuerwehrbedarfsplan wurden für den Landkreis Würzburg folgende Aufgabenfelder
erkannt und bearbeitet:
·
Einsatzleitung/-koordination
bei größeren Einsätzen
·
Hubrettungsfahrzeuge
(Drehleiter) als Arbeitsgerät
·
Technische
Hilfeleistung in größerem Umfang
·
ABC-Gefahrenabwehr
nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer
und Land)
·
Einsatzlogistik
und Infrastruktur
·
Erweiterung
der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum Klingholz und Nutzung als
Katastrophenschutzlager
Die Einführung
und die Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg wird
vom Kreistag beschlossen.
Die Umsetzung
der Maßnahmen erfolgt nach den Prioritätsstufen 1-3:
·
Prioritätsstufe
1 dringend erforderlich
·
Prioritätsstufe
2 in den nächsten fünf Jahren
·
Prioritätsstufe
3 in den nächsten zehn Jahren
Der
Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und
fortzuschreiben.
Hinsichtlich der Einführung und
Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes im Landkreis Würzburg werden im Folgenden
die einzelnen Aufgabenfelder mit Ist-Stand, Konzept und Erfordernissen
grundsätzlich beschrieben. Die jeweilige ausführliche Beschreibung erfolgt mit
Einführung des Feuerwehrbedarfsplanes.
Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu den
Punkten 1 bis 4 – Einführung und Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplans für
den Landkreis Würzburg (Priorität 1) Der Kreisausschuss nimmt die
Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Feuerwehrbedarfsplan für den
Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis. Der Landkreis Würzburg
beschließt die Einführung und Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes für den
Landkreis Würzburg mit den Aufgabenfeldern · Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen
· Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät · Technische Hilfeleistung in größerem Umfang · ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern
(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) · Einsatzlogistik und Infrastruktur · Erweiterung Feuerwehrzentrum zum
Katastrophenschutzzentrum Die Umsetzung der Maßnahmen
erfolgt nach den Prioritätsstufen 1-3: · Prioritätsstufe 1 dringend erforderlich · Prioritätsstufe 2 in den nächsten fünf Jahren · Prioritätsstufe 3 in den nächsten zehn Jahren Der Feuerwehrbedarfsplan ist
in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und fortzuschreiben. |
5.
Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen
Abkürzungen und Fachbegriffe:
ELW 1 Einsatzleitwagen
der Größe 1 (< 7,5 t, 3 Arbeitsplätze); weitere Typen:
ELW 2 - Größe 2 (> 7,5 t -12 t, 6 Arbeitsplätze)
ELW 3 – Größe 3 (> 12 t 6 Arbeitsplätze Lage-/Besprechungsraum)
ÖEL Örtlicher
Einsatzleiter im Katastrophenschutz
UGÖEL Unterstützungsgruppe
örtliche Einsatzleitung Einsatzfahrzeug (ELW) und Mannschaft im
Katastrophenschutz
5.1 Ist-Stand
Der Landkreis Würzburg verfügt
über einen Einsatzleitwagen (ELW 1). Das Fahrzeug ist
Baujahr 2000 und wurde im Rahmen eines Sonderförderprogramms des
Katastrophenschutzes beschafft. Es wird auch als Führungsfahrzeug im
Katastrophenfall eingesetzt. Das Fahrzeug ist bei der Feuerwehr Rottendorf
stationiert. Die Kommunikationstechnik entspricht nicht mehr den aktuellen
Anforderungen; eine Ertüchtigung von Analog- auf Digitaltechnik ist
unwirtschaftlich.
5.2 Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Beschaffung
von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen eines Sonderförderprogramms für den
Katastrophenschutz (Laufzeit bis Ende des Jahres 2020 wurde zwischenzeitlich
verlängert) durch den Landkreis.
Hier werden je
Landkreis bis zu zwei Fahrzeuge gefördert. Der Förderfestbetrag beläuft sich
auf 103.000,- EUR je Fahrzeug; geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 250.000,- EUR.
Beschluss des Kreisausschusses vom
16.09.2020 zu Punkt 5 - Beschaffung Einsatzleitwagen (Priorität 1) Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur
Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) für den Landkreis Würzburg
zustimmend zur Kenntnis. Der
Landkreis Würzburg beschafft in den Jahren 2021 und 2022 für die
Einsatzführung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz zwei
Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen des Katastrophenschutz-Zuschussprogramms
2019/2020 – Anlage 1: Förderprogramm Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL
(AZ: D4-2258-6-18). Die
Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, für das zweite Fahrzeug einen
Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und die
Ausschreibung für die Beschaffung von zwei Fahrzeugen durchzuführen. Der
Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der
Fahrzeuge zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen. |
6. Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät
Abkürzungen
und Fachbegriffe:
Hubrettungsfahrzeug Normbezeichnung für Drehleitern auch DL
(Drehleiter) oder DLK 23-12 (Drehleiter mit Korb für eine Rettungshöhe bis 23
m)
BayBO Bayerische Bauordnung
ABek Alarmierungsbekanntmachung
des Innenministeriums
-> Grundlage für die Alarmierung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen
BayFwG Bayerisches Feuerwehrgesetz
6.1 Ist-Stand
Die
Beschaffung von Hubrettungsgeräten (insb. Drehleiter) als Rettungsgeräte ist
eine primäre Aufgabe der Kommune. Dies ergibt sich insbesondere aus Art. 12 und
31 Abs. 2 und Abs. 3 BayBO bzw. aus den Vorgaben in den Bebauungsplänen.
Die Kommunen
Höchberg, Ochsenfurt und Veitshöchheim haben aus diesem Grund Hubrettungsfahrzeuge
(DLK 23-12) beschafft und unterhalten diese.
Die
Anschaffungskosten für eine Drehleiter z. B. DLK 23-12 liegen bei ca. 750.000,-
€. Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung mit einer Zuwendung von derzeit
236.000,- €.
Die
Alarmierungsbekanntmachung (ABek vom 12.07.2016), für deren Umsetzung die
Kreisverwaltungsbehörde verantwortlich ist, sieht vor, dass Hubrettungsgeräte
(als Arbeitsgerät) standardmäßig bei Alarmstufe „Brand 4“ (z. B. ausgedehnter
Gebäudebrand, Wohnheim, Kindergarten, Schule …) hinzu alarmiert werden.
Hierdurch müssen die drei Drehleiterstandorte zusätzliche Aufgaben im gesamten
Landkreis übernehmen. Die Abdeckung des eigenen Gemeindegebietes für
Paralleleinsätze muss dabei aber weiterhin sichergestellt bleiben.
6.2 Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Zur Erfüllung seiner
Landkreisaufgabe werden durch eine entsprechende Bezuschussung durch den
Landkreis für die Kommune zusätzliche Anreize für die Beschaffung einer
Drehleiter geschaffen.
Die Höhe eines
Landkreiszuschusses sollte sich am Förderbetrag des Freistaates Bayern
orientieren. Zum Beispiel 75 % des Staatszuschusses. Zurzeit fördert der
Freistaat Bayern Drehleitern mit einer Summe 236.300,- EUR
Voraussetzung für einen
Landkreiszuschuss sind ein nachweislicher Bedarf der Kommune für das
Rettungsgerät und eine Abstimmung mit dem strategischen Stationierungskonzept
des Landkreises.
Auch vorhandene
Drehleiterstandorte werden, sofern sie in das Konzept „Hubrettungsfahr-zeuge
als Arbeitsgerät“ des Landkreises eingebunden sind, im Zuschussverfahren (bei
Ersatzbeschaffungen) berücksichtigt und erhalten eine jährliche Unterstützung
für die Prüfungs- und Wartungsaufwendungen.
Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu
Punkt 6 - Förderung von Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2) Der Kreisausschuss nimmt die
Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Förderung von Hubrettungsfahrzeugen
zustimmend zur Kenntnis. Der Landkreis Würzburg
beschließt, „Hubrettungsfahrzeugen als Arbeitsgeräte“ im Rahmen seiner
gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des
Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern. Der Landkreis gewährt den
Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von
Pflichtaufgaben des Landkreises einen einmaligen
Beschaffungs-/Ersatzbeschaffungs-Zuschuss von 75 % des staatlichen Zuschusses
und für die jährlichen Aufwendungen einen Pauschalförderbetrag von 5.000 €,
welcher Mitte des Jahres an die jeweilige Gemeinde auszuzahlen ist. |
7. Technische Hilfeleistung
im größeren Umfang
Abkürzungen und Fachbegriffe:
RW 2 Rüstwagen
der Größe 2 weitere Typen:
RW 1 - Größe 1 (< 7,5 t) für Landkreisaufgaben nicht geeignet;
RW 3 - Größe 3 (> 12 t) Ausrüstung mind. wie Größe 2 zusätzlich
Standortspezifisch notwendige Beladung
BayFwG Bayerisches
Feuerwehrgesetz
7.1 Ist-Stand
Der Landkreis Würzburg hat zur
Erfüllung seiner Pflichtaufgaben vier Rüstwagen (RW 2) beschafft und kommt für
die Unterhaltung der Fahrzeuge auf.
Die Fahrzeuge wurden an die
Feuerwehren Hettstadt, Ochsenfurt, Rottendorf und Sonderh-ofen übergeben. Die
Feuerwehren nehmen mit ihren Einsatzkräften und den Landkreisfahr-zeugen
überörtliche Aufgaben für den Landkreis wahr. Die Rüstwagen Hettstadt und
Rotten-dorf sind Baujahr 1990. Für beide Fahrzeuge läuft die Ersatzbeschaffung,
die Auslieferung der Neufahrzeuge erfolgt voraussichtlich Ende des Jahres 2021.
Der Rüstwagen Sonderhofen ist
Baujahr 1991 Ersatzbeschaffung wäre 2022 erforderlich.
Der Rüstwagen Ochsenfurt ist
Baujahr 2004 à Ersatzbeschaffung
wäre 2029 erforderlich.
Zur Ergänzung der Rüstwagen bei
Großschadensereignissen (Gebäudeeinsturz, Zugunfälle, Massenunfälle mit LKW
usw.) wird im Feuerwehrzentrum Klingholz ein Abrollcontainer „Rüst-/Bauunfälle“
(Bj. 2015) und ein Wechselladerfahrzeug (WLF) ohne Kran vorgehalten.
7.2. Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Durch den Landkreis Würzburg
sollten mindestens drei Rüstwagen RW 2 vorgehalten werden.
Für die beiden Rüstwagen
Hettstadt und Rottendorf ist die Ersatzbeschaffung bereits beauftragt. Die
Standorte sind aufgrund der geografischen Lage und der Leistungsfähigkeit der
Feuerwehren auch weiterhin sinnvoll.
Von den beiden Rüstwagen, die
zurzeit in Sonderhofen und Ochsenfurt stationiert sind, sollte mind. ein
Rüstwagen erhalten bleiben und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit
der Feuerwehr und der strategischen Positionierung im Landkreis stationiert
werden.
Zusätzlich sollte ein
Wechselladerfahrzeug mit Kran durch den Landkreis beschafft und bei einer
Feuerwehr/Kommune des Landkreises als „Alarmwechselfahrzeug“ auch für den
Einsatz stationiert und besetzt werden.
Die geschätzten Kosten für die
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran belaufen sich auf ca.
400.000,- €. Die Beschaffung dieses Fahrzeugtyps wird vom Freistaat Bayern mit
83.000,- € gefördert.
Die Kosten für die
Ersatzbeschaffung eines Rüstwagen RW 2 betragen ca. 500.000,- €. Rüstwagen
werden mit 147.000,- € gefördert.
Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu
Punkt 7 – Technische Hilfeleistung im größeren Umfang (Priorität 2-3) Der Kreisausschuss nimmt die
Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Konzept Technische Hilfeleistung im
großen Umfang zustimmend zur Kenntnis. Der Landkreis Würzburg
beschließt, zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben für die Technische
Hilfeleistung in größerem Umfang drei Rüstwagen und ein Wechselladerfahrzeug
mit Kran zu beschaffen und zu unterhalten. Die Beschaffung des
Wechselladerfahrzeuges mit Kran und die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens
erfolgt nach Prioritätsstufe 2 – Rüstwagen bzw. Prioritätsstufe 3 –
Wechsellader mit Kran. Die Verwaltung des
Landkreises wird beauftragt, rechtzeitig Haushaltsmittel einzuplanen und dem
Kreisausschuss im Einzelfall zur Entscheidung vorzulegen. |
8. ABC-Gefahrenabwehr nach
ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und
Land)
Abkürzungen und Fachbegriffe:
ABC-Gefahren Atomare
(z. B. Strahlenschutz), Biologische (z.B. Labore, Transport) oder Chemische
Gefahren (z.B. Ölwehr, Säuren Laugen) auf Gewässer oder Land
DekonP Ausstattung
zur Dekontamination von Personen
8.1 Ist-Stand
ABC -Gefahren
Der Landkreis Würzburg hat
keinen eigenen Gerätewagen „Gefahrgut“. Die Gefahrenabwehr bei größeren
Einsätzen in diesem Bereich erfolgt in einer Kooperation mit der
Berufsfeuerwehr Würzburg und der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, die
jeweils über einen Gerätewagen Gefahrgut verfügen. Das Einsatzpersonal wird
durch die Feuerwehren des Landkreises gestellt.
Einsatzausrüstung, z. B.
Chemikalienschutzanzüge und Gefahrgutmindestausstattung, sind auf den vier
landkreiseigenen Rüstwagen vorhanden.
Die Gefahrgut Messausstattung
wurde vom Freistaat Bayern beschafft und den Landkreisen zur Verfügung
gestellt; diese ist derzeit bei der Feuerwehr Hettstadt auf einem
Mehrzweck-fahrzeug der Kommune verladen.
Dekontamination -
Ausstattung
Die im Landkreis vorhandene
Dekon-Ausstattung (DekonP) wurde zusammen mit einem Gerätewagen vom Freistaat
Bayern beschafft und dem Landkreis übereignet. Das Fahrzeug ist bei der
Feuerwehr Neubrunn stationiert, die auch das Einsatzpersonal zur Verfügung
stellt.
Nach den Vorschriften für den
Einsatz von Dekontamination (Feuerwehr-Dienstvorschrift 500, DV 500) muss eine
Dekon-Einheit Stufe 2 innerhalb von 20 Minuten aufgebaut sein.
Für den Landkreis ist daher
eine zweite Dekon-Einheit erforderlich.
Ölschaden auf Gewässer und
Land
Zur Ölschadensbekämpfung auf
dem Main stehen zwei landkreiseigene Ölsperren, je 150 Meter bei den
Feuerwehren Ochsenfurt und Veitshöchheim zur Verfügung. Die Ölsperren sind 38
Jahre alt und aufgrund des Alters und der Ausführung nur noch beschränkt einsetzbar.
Der Landkreis Würzburg verfügt
über kein eigenes Boot. Im Mainabschnitt Frickenhausen bis Heidingsfeld ist das
Feuerwehrboot der Feuerwehr Ochsenfurt zum Einbringen der Ölsperren eingeplant.
Im Mainabschnitt Zell bis
Thüngersheim ist das Feuerwehrboot der Feuerwehr Erlabrunn zum Einbringen der
Ölsperren eingeplant. Das Feuerwehrboot hat keinen Schraubenantrieb und ist zum
Einbringen von Ölsperren nur bedingt geeignet.
Zur Ölschadensbeseitigung an
Land ist die Ausrüstung auf den vier landkreiseigenen Rüst-wagen vorhanden.
8.2. Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Die Vorhaltung von Ausrüstung
und Fahrzeugen zur Bekämpfung von Gefährlichen Stoffen und Gütern sowie zur
Ölwehrbekämpfung auf dem Wasser und auf dem Land ist eine überörtliche Aufgabe
und damit Pflichtaufgabe des Landkreises.
Hierzu werden folgende Maßnahmen
empfohlen:
Beschaffung einer zweiten
Dekon-Einheit in Kooperation mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg.
Diesbezüglich sind bereits entsprechende Mittel im Haushalt 2020 vorgesehen.
Die geschätzten Kosten für den Landkreis Würzburg belaufen sich dabei auf ca.
50.000, - EUR.
Eine Beschaffung von zwei
Ölsperren mit einer Gesamtlänge von mindestens 300 Metern könnte gegebenenfalls
über das Sonderförderprogramm „Ölwehr Bayern“ des Freistaates Bayern erfolgen.
Eine Förderung der Kommunen bei
der Beschaffung von vier Mehrzweckbooten ist anzuraten.
Die Boote könnten im Rahmen
eines Sonderförderprogramms des Freistaates Bayern für den
Katastrophenschutz (Laufzeit
bis Ende 2020 zwischenzeitlich verlängert) beschafft werden. Der
Förderfestbetrag beläuft sich dabei auf 77.000,- EUR je Mehrzweckboot; die
geschätzten Kosten je Mehrzweckboot liegen bei ca. 150.000,- EUR.
Voraussetzung
ist dabei die Einbindung der Mehrzweckboote in das Ölwehrkonzept des
Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreises Würzburg.
Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu
Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und
Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) (Priorität 1 bis 3) Der Kreisausschuss nimmt die
Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept
Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)
zustimmend zur Kenntnis. 1.
Der Landkreis
Würzburg beschafft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit
zur Dekontamination von Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in
Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die
Tierseuchenbekämpfung eingesetzt. Die
Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, die Ausschreibung für die
Beschaffung einer Dekontaminationseinheit für Personen und Fahrzeugen
durchzuführen. Der
Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der
Dekon-Ausstattung zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen. 2.
Der Landkreis
Würzburg beschließt für die Ölschadensbekämpfung auf Gewässer im Rahmen
seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept
des Feuerwehrbedarfsplans bis zu vier Mehrzweckboote zu fördern. Der
Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die
Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall
festzulegenden Zuschuss. Die
Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen
Zuwendung und beträgt 30 % der staatlichen Zuwendung. Eine
Sammelbeschaffung der Mehrzweckboote ist in enger Abstimmung mit den
zuständigen bzw. sich bereiterklärenden Feuerwehren und Gemeinden
anzustreben. Die
Möglichkeit eines interkommunalen Zusammenarbeitszuschusses soll geprüft
werden. |
9. Einsatzlogistik und Infrastruktur
Abkürzungen und Fachbegriffe:
BayFwG Bayerisches
Feuerwehrgesetz
GW L1 oder L2 Gerätewagen
für Logistik der Größe 1 oder Größe 2 (mit Allradantrieb)
TLF 16/25 od. 4000 Tanklöschfahrzeug
die Zahl benennt die mitgeführte Wassermenge im Tank
SW 1000 Schlauchwagen
mit 1000 m Schlauchmaterial
LimF Lichtmastfahrzeug
VersLKW Versorgungslastkraftwagen
– bayerische Ausführung eines Gerätewagen Logistik 2
9.1 Ist-Stand
Landkreise haben gemäß Art. 2
Satz 1 BayFwG als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren
überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen
und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.
Hierzu zählen insbesondere
größere Tanklöschfahrzeuge, Ausrüstung und Material zur Wasserförderung,
Sonderlöschmittel, Ölwehr- und Gefahrgutausrüstung.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben
hat der Landkreis Würzburg folgende Fahrzeuge beschafft, welche an verschiedene
Feuerwehren übergeben wurden:
·
zwei
Tanklöschfahrzeuge 16/25 (Waldbüttelbrunn und Sonderhofen) - 35 Jahre alt
·
zwei
Schlauchwagen SW 1000 (Veitshöchheim und Aub) - 39 Jahre alt
·
zwei
Lichtmastfahrzeuge (Estenfeld und Eisingen) - 39 Jahre alt
·
zwei Ölsperren
(Ochsenfurt und Veitshöchheim) - 38 Jahre alt
Zusätzlich sind am Standort
Feuerwehrzentrum Klingholz folgende Fahrzeuge vorhanden:
·
ein Abrollcontainer
„Wasser/Schaum“ - 4 Jahre alt
·
ein
Versorgungs-Lastkraftwagen - 9 Jahre alt
·
ein Gerätewagen
„Hochwasser“ mit 8 Rollwagen (Schmutzwasserpumpen) - 2 Jahre alt
Die laufenden Unterhaltskosten
(Wartung, Reparaturen und Betriebsmittel) für alle Fahrzeuge trägt der
Landkreis.
9.2. Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Zur Erfüllung der
Pflichtaufgaben in den Bereichen Ausrüstung / Material zur Wasserförderung,
Sonderlöschmittel, Ölschaden- und Gefahrgutausrüstung wird die Ausrüstung - soweit
möglich - auf Rollwagen verladen.
In jedem Inspektionsbereich
wird für jede Aufgabe eine Grundeinheit bei den Feuerwehren vorgehalten, die in
dem betroffenen Bereich sofort zur Einsatzstelle gebracht werden kann.
Bei größerem Bedarf kann die
Grundeinheit durch weitere Fahrzeuge oder durch eine Logistikkomponente ergänzt
werden.
Als Löschwasserbevorratung sind
zwei Komponenten vorgesehen, ein TLF 4000 (hier könnte ein vorhandenes Fahrzeug
einer Kommune eingeplant werden) im nördlichen Bereich des Landkreises und ein
Wechselladerfahrzeug mit dem vorhandenen Abrollcontainer „Wasser/Schaum“ im
südlichen Bereich.
Die Ausrüstung für
Sonderlöschmittel, Ölschaden, Gefahrgut, Schlauchmaterial, Wasserförderung,
Licht/Energie und Atemschutz werden künftig auf Rollwagen verladen. Die
Rollwagen und die Ausrüstung werden durch den Landkreis beschafft. Die
Logistikfahrzeuge werden durch die Kommunen bereitgestellt.
Als Anreiz für die Übernahme
von Landkreisaufgaben mit den Logistikfahrzeugen gewährt der Landkreis der
Kommune einen Zuschuss bei der Beschaffung.
Die Höhe eines
Landkreiszuschusses sollte sich am Förderbetrag des Freistaates Bayern
orientieren. Zum Beispiel 75 % des Staatszuschusses.
Zurzeit fördert der Freistaat
Bayern Gerätewagen Logistik 1 mit einer Summe von 33.600,- EUR, Gerätewagen
Logistik 2 oder Versorgungs-Lastkraftwagen mit einer Summe von 38.900,- EUR.
Beschluss des Kreisausschusses vom 16.09.2020 zu
Punkt 9 – Einsatzlogistik und Infrastruktur (Priorität 1) Der Kreisausschuss nimmt die
Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Einsatzlogistik und Infrastruktur
zustimmend zur Kenntnis. Der Landkreis Würzburg
beschließt „Logistikfahrzeuge“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach
dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu
fördern. Der Landkreis gewährt den
Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von
Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss
zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung. Die Höhe des Zuschusses
orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 %
der staatlichen Zuwendung. |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Debatte:
Kreisbrandrat Reizenstein erläutert anhand einer Präsentation den
Sachverhalt, insbesondere die mit dem Feuerwehrbedarfsplan zusammenhängenden 9
gefassten Beschlüsse im Kreisausschusses vom 16.09.2020.
Er legt dar, dass
nach Möglichkeit heute dem Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt werden soll. In der
Umsetzung werde dann ein Arbeitskreis gegründet mit Vertretern aus der Politik,
den Feuerwehren, der Kreisbrandinspektion und der Verwaltung. Bei der Umsetzung
sollen die Standortfestlegung und die entsprechenden Perioden der Beschaffungen
festgelegt werden.
Kreisrat Rettner vermisst eine Zusammenstellung der Kosten
über 5 bis 10 Jahre sowie eine Planung für die Einstellung der Kosten in den
Kreishaushalt für die nächsten Jahre.
Landrat Eberth entgegnet, dass immer ein gewisses Budget dafür
im Kreishaushalt vorgesehen sei.
Kreisrat Kuhl Wolfgang bemängelt, dass lediglich für die
Anschaffung einer Drehleiter eine jährliche Förderung von 5.000 € an die
Gemeinde ausbezahlt werde. Bei Feuerwehrbooten sei dies im Feuerwehrbedarfsplan
nicht vorgesehen.
Er stellt den
Antrag auch Feuerwehrboote jährlich mit 5.000 € für Wartung, Pflege und
Instandhaltung zu bezuschussen.
Landrat Eberth lässt über den Antrag wie folgt abstimmen:
Ja 6 Nein
58
Ergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Landrat Eberth lässt anschließend über den
Feuerwehrbedarfsplan abstimmen:
Neuer Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt
dem Feuerwehrbedarfsplan und der Umsetzung in Abstimmung mit der Kreispolitik
zu.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Feuerwehrbedarfsplan und der Umsetzung in Abstimmung mit der Kreispolitik
zu.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1 / FB 13 / KBR
Zur Kenntnis an ZB /
ZFB 1 / KrPA