Sitzung: 10.05.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In den großen
Gesellschaften des KU (Main-Klinik, Senioreneinrichtungen) wird aufgrund ihrer
Bedeutung neben dem KU-Vorstand jeweils ein weiterer Geschäftsführer nur für
die jeweilige GmbH bestellt. Dies erfolgt auch aus Gründen der optimalen
Vertretung, der Risikovorsoge, der Außenwirkung und der gegenseitigen
Kontrolle.
Im Jahr 2020 waren
als Übergangslösung lediglich die zwei KU-Vorstände als Geschäftsführer der
Senioreneinrichtungen bestellt.
Herr Michael Pfab
ist bereits seit einem Jahr Prokurist und Verwaltungsleiter in den
Senioreneinrichtungen. Seit Januar leitet er auch den Bereich Immobilien (incl.
Technischer Dienst). Er hat sich optimal in alle Bereiche der
Senioreneinrichtungen eingearbeitet.
Zur Wahrung des
Landkreis-Einflusses und der steuerlichen Organschaft entscheidet kraft Satzung
im Konfliktfall (bisher noch nicht aufgetreten) auch weiterhin der KU-Vorstand.
Dieser ist bei wesentlichen Entscheidungen wiederum an die Beschlüsse des
Verwaltungsrats gebunden.
Herr Pfab ist mit
der Geschäftsführerbestellung einverstanden.
Der
KU-Verwaltungsrat hat am 16.04.2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Verwaltungsrat stimmt der Bestellung von Herrn
Michael Pfab zum weiteren Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen des
Landkreises Würzburg zu.
Eine Änderung der Vergütung ist damit nicht
verbunden.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer
entgegenstehenden Weisung des Kreistags und darf erst nach dessen nächster
Sitzung (voraussichtlich Mai 2021) vollzogen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
stimmt der Bestellung von Herrn Michael Pfab zum Geschäftsführer der
Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg gGmbH unter Bezugnahme auf den
Beschluss des KU-Verwaltungsrates vom 16.4.2021 zu.
Debatte:
Herr Pfab stellt sich dem Gremium vor.
Beschluss:
Der Kreistag stimmt der Bestellung von Herrn
Michael Pfab zum Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen des Landkreises
Würzburg gGmbH unter Bezugnahme auf den Beschluss des KU-Verwaltungsrates vom
16.4.2021 zu.
Zur weiteren
Veranlassung an KU – Prof. Dr. Schraml
Zur Kenntnis an