Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In den großen Gesellschaften des KU (Main-Klinik, Senioreneinrichtungen) wird aufgrund ihrer Bedeutung neben dem KU-Vorstand jeweils ein weiterer Geschäftsführer nur für die jeweilige GmbH bestellt. Dies erfolgt auch aus Gründen der optimalen Vertretung, der Risikovorsoge, der Außenwirkung und der gegenseitigen Kontrolle.

Im Jahr 2020 waren als Übergangslösung lediglich die zwei KU-Vorstände als Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen bestellt.

Herr Michael Pfab ist bereits seit einem Jahr Prokurist und Verwaltungsleiter in den Senioreneinrichtungen. Seit Januar leitet er auch den Bereich Immobilien (incl. Technischer Dienst). Er hat sich optimal in alle Bereiche der Senioreneinrichtungen eingearbeitet.

Zur Wahrung des Landkreis-Einflusses und der steuerlichen Organschaft entscheidet kraft Satzung im Konfliktfall (bisher noch nicht aufgetreten) auch weiterhin der KU-Vorstand. Dieser ist bei wesentlichen Entscheidungen wiederum an die Beschlüsse des Verwaltungsrats gebunden.

 

Herr Pfab ist mit der Geschäftsführerbestellung einverstanden.

 

Der KU-Verwaltungsrat hat am 16.04.2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Verwaltungsrat stimmt der Bestellung von Herrn Michael Pfab zum weiteren Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg zu.

Eine Änderung der Vergütung ist damit nicht verbunden.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entgegenstehenden Weisung des Kreistags und darf erst nach dessen nächster Sitzung (voraussichtlich Mai 2021) vollzogen werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Bestellung von Herrn Michael Pfab zum Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg gGmbH unter Bezugnahme auf den Beschluss des KU-Verwaltungsrates vom 16.4.2021 zu.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Pfab stellt sich dem Gremium vor.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Bestellung von Herrn Michael Pfab zum Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg gGmbH unter Bezugnahme auf den Beschluss des KU-Verwaltungsrates vom 16.4.2021 zu.


Zur weiteren Veranlassung an KU – Prof. Dr. Schraml

 

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