Sitzung: 19.04.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Um Kindern bzw. Schülerinnen und Schülern insbesondere auch dann, wenn
ein negatives Testergebnis zum Besuch der Kinderbetreuungseinrichtungen bzw.
Schulen erforderlich ist, einen, in der Durchführung kindgerechten
medizinischen Antigen-Schnelltest anbieten zu können, war und ist es notwendig,
entsprechende Antigen-Schnelltests zu beschaffen, die an den beauftragten
gemeindlichen, von den Hilfsorganisationen bzw. von Stadt und Landkreis
Würzburg betriebenen Schnellteststellen in Stadt und Landkreis Würzburg
angeboten werden können.
Als kindgerechte Alternativen zu den seitens des Freistaats Bayerns
bereit gestellten Antigen-Tests, die einen tiefen Nasenabstrich verlangen,
gelten derzeit Antigentests für den Rachenabstrich bzw. sogenannte
„Spucktests“.
Die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder
vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) ist nach dem Rahmenhygieneplan
Kindertagesbetreuung und HPT vom 11. März 2021 (mittlerweile vom 10. April
2021) und dem Rahmenhygieneplan Schule vom 12.03.2021 bei leichten, neu
aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen“ und
Husten, aber ohne Fieber) erforderlich. Nur dann ist der Besuch der
Kindertageseinrichtung/HPT bzw. der Schule für alle Kinder bzw. Schülerinnen
bzw. Schüler möglich.
Eine Ausnahme galt, wenn es sich um Schupfen oder Husten allergischer
Ursache, verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), ein gelegentliches Husten,
Halskratzen oder Räuspern handelt. Dann ist ein Besuch der jeweiligen
Einrichtung ohne Test möglich.
Kranke Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler im reduzierten
Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des
Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen,
Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen zwar nicht
in die Kindertageseinrichtung/HPT bzw. Schule, allerdings ist die
Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung/HPT bzw. Schule nach einer
Erkrankung erst wieder möglich, sofern das Kind wieder bei gutem
Allgemeinzustand ist, lediglich noch leichte Erkältungs- bzw. respiratorische
Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) beziehungsweise die o.g.
leichten Symptome aufweist und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR-
oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.
Mit einer Zur-Verfügung-Stellung von kindgerechten Antigentest können
die sogenannten „Schnupfenkinder“ aufgrund der oben dargestellten Regelungen
nicht unmittelbar am Morgen bei entsprechenden Erkältungsanzeichen
unkompliziert einen Schnelltest durchführen lassen, sondern es bliebe nur die
Möglichkeit, einen solchen bei dem Kinder-/Hausarzt bzw. bei Teststellen, die
Schnelltests für Kinder in dieser Altersgruppe anbieten, durchzuführen.
Weiterhin wurde zum 12. April 2021 die zuvor bereits angekündigte
Testpflicht in den Schulen in der 12. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Danach ist die Teilnahme am
Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der
Notbetreuung und Mittagsbetreuung den Schülerinnen und Schülern nur erlaubt,
wenn sie sich zweimal wöchentlich, bei einem (freitäglichen) Inzidenzwert über
100 mindestens zweimal wöchentlich einem Coronatest unterziehen und ein
negatives Testergebnis vorweisen. Möglich ist auch die Vorlage eines negativen
PoC-Antigentest-Ergebnisses.
Diesbezüglich ereilten das Landratsamt Würzburg Rückmeldungen, dass
Eltern eine begleitete Testung an einer Schnellteststelle einer Selbsttestung
in der Schule, ohne dass die Eltern dabei sein können, vorgezogen würden.
Insgesamt ist damit zu erwarten, dass es einen erhöhten Bedarf für
PoC-Antigentests vor allem auch bei jüngeren Kindern gibt.
Die seitens des Testmanagements „gesteuerten“ Teststellen konnten jedoch
lediglich PCR-Testungen für Kinder anbieten, was zur Konsequenz hat, dass die
Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler zumindest für einen Tag nicht in die
jeweiligen Einrichtungen (KiTas, Schulen) gehen können.
Weiterhin fehlt eine Alternative zu den Schnelltests, die einen tiefen
Nasenabstrich verlangen, auch für sonstige Personen mit besonderen
Bedürfnissen. Auch für diese Zwecke können „Kinder-Tests“ eingesetzt werden.
Eine selbstständige Beschaffung von Schnelltests bei Bedarf wird auch
durch IMS/GMS vom 24.03.2021 getragen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen an den im Fokus stehenden
Schnellteststellen wird von ca. 10.000 – 12.000 „Kinder-Testungen“ im Monat
ausgegangen. Da jedoch aufgrund der kurzen Zeit, in der die Schnellteststellen
betrieben werden, des derzeit nahezu tagtägliche Hinzukommens von
Schnellteststellen und in Bezug auf die o.g. Rahmenhygienepläne Erfahrungswerte
fehlen, handelt es jedoch lediglich um einen Schätzwert.
Für die erste Beschaffung von Schnelltests wurde zunächst ein Volumen
von maximal 150.000,00 Euro aufgerufen werden (10.000 Stück Spuktests =
voraussichtlich ca. 46.000 Euro; 25.000 Stück Rachenabstrich-Tests =
voraussichtlich ca. 96.000 Euro). Die Kosten sollen gegen den Selbstkostenpreis
weitergegeben werden; die Teststellen wiederum können die Sachkosten für die
Tests gemäß der Coronavirus Testverordnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung
abrechnen. Um ein etwaiges Kostenrisiko auf beide Kreisverwaltungsbehörden,
d.h. die Stadt und den Landkreis Würzburg zu verteilen, wurde eine Kostenteilungsvereinbarung
zwischen Stadt und Landkreis Würzburg getroffen.
Weil auch aufgrund der auslaufenden Ferien und der Jahreszeit
(Erkältungszeit) eine erhöhte Testfrequenz bei Kindern kurzfristig notwendig
werden wird und eine Beschaffung unverzüglich erfolgen musste, konnte ein
Beschluss eines politischen Gremiums nicht zeitnah eingeholt werden (nächste
Kreistagssitzung findet am 10.05.2021 statt).
Es war eine dringliche Anordnung gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung
des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) des Landrats
erforderlich und angemessen. Die dringliche Anordnung wurde am 09.04.2021 durch
Herrn Landrat Eberth unterzeichnet. Sie wird dem Kreistag in der nächsten
Sitzung zur Kenntnis gegeben.
Vorsorglich, für
den Fall weiterer notwendigen Beschaffungen wäre es aus Sicht der Verwaltung
zudem wünschenswert, wenn weitere Mittel in Höhe von 350.000 Euro durch den
Kreistag bereitgestellt werden würden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, zusätzliche außerplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000,00 Euro für die Beschaffung kindgerechter Antigentests für das Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen.
Debatte:
Frau Meder, Geschäftsbereichsleiterin Kommunales und Sicherheit, erläutert den
Sachverhalt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, zusätzliche außerplanmäßige Mittel in
Höhe von 350.000,00 Euro für die Beschaffung kindgerechter Antigentests für das
Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, die
Mittel zu bewirtschaften.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1 / ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB /
KrPA