Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Um Kindern bzw. Schülerinnen und Schülern insbesondere auch dann, wenn ein negatives Testergebnis zum Besuch der Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Schulen erforderlich ist, einen, in der Durchführung kindgerechten medizinischen Antigen-Schnelltest anbieten zu können, war und ist es notwendig, entsprechende Antigen-Schnelltests zu beschaffen, die an den beauftragten gemeindlichen, von den Hilfsorganisationen bzw. von Stadt und Landkreis Würzburg betriebenen Schnellteststellen in Stadt und Landkreis Würzburg angeboten werden können.

 

Als kindgerechte Alternativen zu den seitens des Freistaats Bayerns bereit gestellten Antigen-Tests, die einen tiefen Nasenabstrich verlangen, gelten derzeit Antigentests für den Rachenabstrich bzw. sogenannte „Spucktests“.

 

Die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) ist nach dem Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT vom 11. März 2021 (mittlerweile vom 10. April 2021) und dem Rahmenhygieneplan Schule vom 12.03.2021 bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen“ und Husten, aber ohne Fieber) erforderlich. Nur dann ist der Besuch der Kindertageseinrichtung/HPT bzw. der Schule für alle Kinder bzw. Schülerinnen bzw. Schüler möglich.

Eine Ausnahme galt, wenn es sich um Schupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), ein gelegentliches Husten, Halskratzen oder Räuspern handelt. Dann ist ein Besuch der jeweiligen Einrichtung ohne Test möglich.

 

Kranke Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler im reduzierten Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen zwar nicht in die Kindertageseinrichtung/HPT bzw. Schule, allerdings ist die Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung/HPT bzw. Schule nach einer Erkrankung erst wieder möglich, sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist, lediglich noch leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) beziehungsweise die o.g. leichten Symptome aufweist und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

 

Mit einer Zur-Verfügung-Stellung von kindgerechten Antigentest können die sogenannten „Schnupfenkinder“ aufgrund der oben dargestellten Regelungen nicht unmittelbar am Morgen bei entsprechenden Erkältungsanzeichen unkompliziert einen Schnelltest durchführen lassen, sondern es bliebe nur die Möglichkeit, einen solchen bei dem Kinder-/Hausarzt bzw. bei Teststellen, die Schnelltests für Kinder in dieser Altersgruppe anbieten, durchzuführen.

 

Weiterhin wurde zum 12. April 2021 die zuvor bereits angekündigte Testpflicht in den Schulen in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Danach ist die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung den Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zweimal wöchentlich, bei einem (freitäglichen) Inzidenzwert über 100 mindestens zweimal wöchentlich einem Coronatest unterziehen und ein negatives Testergebnis vorweisen. Möglich ist auch die Vorlage eines negativen PoC-Antigentest-Ergebnisses.

 

Diesbezüglich ereilten das Landratsamt Würzburg Rückmeldungen, dass Eltern eine begleitete Testung an einer Schnellteststelle einer Selbsttestung in der Schule, ohne dass die Eltern dabei sein können, vorgezogen würden.

 

Insgesamt ist damit zu erwarten, dass es einen erhöhten Bedarf für PoC-Antigentests vor allem auch bei jüngeren Kindern gibt.

 

Die seitens des Testmanagements „gesteuerten“ Teststellen konnten jedoch lediglich PCR-Testungen für Kinder anbieten, was zur Konsequenz hat, dass die Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler zumindest für einen Tag nicht in die jeweiligen Einrichtungen (KiTas, Schulen) gehen können.

 

Weiterhin fehlt eine Alternative zu den Schnelltests, die einen tiefen Nasenabstrich verlangen, auch für sonstige Personen mit besonderen Bedürfnissen. Auch für diese Zwecke können „Kinder-Tests“ eingesetzt werden.

 

Eine selbstständige Beschaffung von Schnelltests bei Bedarf wird auch durch IMS/GMS vom 24.03.2021 getragen.

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen an den im Fokus stehenden Schnellteststellen wird von ca. 10.000 – 12.000 „Kinder-Testungen“ im Monat ausgegangen. Da jedoch aufgrund der kurzen Zeit, in der die Schnellteststellen betrieben werden, des derzeit nahezu tagtägliche Hinzukommens von Schnellteststellen und in Bezug auf die o.g. Rahmenhygienepläne Erfahrungswerte fehlen, handelt es jedoch lediglich um einen Schätzwert.

 

Für die erste Beschaffung von Schnelltests wurde zunächst ein Volumen von maximal 150.000,00 Euro aufgerufen werden (10.000 Stück Spuktests = voraussichtlich ca. 46.000 Euro; 25.000 Stück Rachenabstrich-Tests = voraussichtlich ca. 96.000 Euro). Die Kosten sollen gegen den Selbstkostenpreis weitergegeben werden; die Teststellen wiederum können die Sachkosten für die Tests gemäß der Coronavirus Testverordnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Um ein etwaiges Kostenrisiko auf beide Kreisverwaltungsbehörden, d.h. die Stadt und den Landkreis Würzburg zu verteilen, wurde eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg getroffen.

 

Weil auch aufgrund der auslaufenden Ferien und der Jahreszeit (Erkältungszeit) eine erhöhte Testfrequenz bei Kindern kurzfristig notwendig werden wird und eine Beschaffung unverzüglich erfolgen musste, konnte ein Beschluss eines politischen Gremiums nicht zeitnah eingeholt werden (nächste Kreistagssitzung findet am 10.05.2021 statt).

 

Es war eine dringliche Anordnung gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) des Landrats erforderlich und angemessen. Die dringliche Anordnung wurde am 09.04.2021 durch Herrn Landrat Eberth unterzeichnet. Sie wird dem Kreistag in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

Vorsorglich, für den Fall weiterer notwendigen Beschaffungen wäre es aus Sicht der Verwaltung zudem wünschenswert, wenn weitere Mittel in Höhe von 350.000 Euro durch den Kreistag bereitgestellt werden würden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, zusätzliche außerplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000,00 Euro für die Beschaffung kindgerechter Antigentests für das Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Meder, Geschäftsbereichsleiterin Kommunales und Sicherheit, erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, zusätzliche außerplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000,00 Euro für die Beschaffung kindgerechter Antigentests für das Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, die Mittel zu bewirtschaften.


Zur weiteren Veranlassung an GB 1 / ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB / KrPA