Beschluss: Mehrfachbeschluss

Anlage/n:         Präsentation

                        Antrag Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Sachverhalt:

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 21.02.2021 nachfolgende Anträge gestellt:

 

1. Der Landkreis Würzburg lässt durch ein externes Planungsbüro ein Radverkehrskonzept für den Landkreis Würzburg erstellen. Hierbei soll mit der Stadt Würzburg zusammengearbeitet werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2021 eingestellt.

 

2. Der Landkreis Würzburg setzt das zu erstellende Radverkehrskonzept gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden und ggf. der Stadt Würzburg um.

 

3. Der Landkreis Würzburg bewirbt sich zur Erstellung und Umsetzung des Radverkehrskonzepts schnellstmöglich um Fördermittel aus dem Programm "Sonderprogramm Stadt und Land" des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur.

 

4. Im Haushalt 2021 werden die notwendigen Haushaltsmittel für die Schaffung einer Stelle eines*r Radverkehrsmanager*in zur Begleitung der Erstellung und zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts eingestellt.

 

 

Der Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) bringt sich in verschiedenen Aufgabenbereichen mit dem Thema Mobilität, Radwegenetz und Freizeitangebote ein.

 

 

Zum Antrag der Fraktion wird seitens der Verwaltung (SFB 4) folgende Information gegeben:

 

Im Rahmen von anderen Anträgen von Kreistagsfraktionen wurde am 30.06.2020 im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur, am 16.09.2020 im interkommunalen Beirat, am 21.09.2020 im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur und zuletzt am 16.11.2020 im Kreisausschuss auf die Rolle des Landkreises Würzburg beim Bau, Ausbau und der Konzeption von Radwegeverbindungen hingewiesen.

 

Insbesondere Straßenbaulast, Unterhalt, Haftung, Beschilderung und Kommunikation wurden hinsichtlich Zuständigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen vorgestellt.

 

Im Kreisausschuss wurde zuletzt beschlossen:

Der Kreisausschuss folgt den Empfehlungen des Interkommunalen Beirates und beschließt, die Gemeinden zum Thema Radverkehr in Verbindung zu Mobilität und Freizeit sowie über Förderprogramme zu informieren. Der Landkreis Würzburg soll unter Beteiligung der Allianzmanagements die Gemeinden bei konkreten Projektideen, der Identifizierung von Radweglückenschlüssen und notwendigen Ausbaubedarfen unterstützen.

 

 

Beratungen von Gemeinden bis hin zum konkreten Hinweis auf Fördermöglichkeiten erfolgen ständig.

 

 

Konkrete (Zwischen-)Ergebnisse zu den Anträgen:

 

1. Ein Radwegekonzept kann der Landkreis über ein externes Planungsbüro erstellen lassen. Erste Anfragen bei bewährten Büros ergaben eine Kostenschätzung von rund 100.000 €. Nachfragen bei den Landkreisen in Unterfranken zeigten, dass lediglich der Landkreis Kitzingen ein touristisches Radwegekonzept hat, die übrigen Landkreise haben aufgrund der Zuständigkeiten und/oder der fehlenden Fördermöglichkeiten keine Konzepte erstellen lassen.

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ bietet hier keine Möglichkeit, da mit dem Radwegekonzept auch eine Maßnahmenumsetzung des Trägers/Antragstellers verbunden sein muss. Die Regierung von Unterfranken schließt deshalb grundsätzlich eine Fördermöglichkeit für den Landkreis Würzburg aus.

 

Das Radverkehrskonzept der Stadt Würzburg wurde 2016 erstellt. Eine Neuauflage oder gemeinsame Erarbeitung für die Region ist auf Nachfrage nicht geplant.

 

 

2. Eine Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes kann nur beratend und koordinierend erfolgen. Ausnahme wären straßenbegleitende Maßnahmen an Kreisstraßen.

 

 

3. Die Fördermittel aus dem Sonderprogramm sind immer mit konkreten Umsetzungen verbunden. Auf Rückfrage bei der Regierung von Unterfranken wäre es möglich, dass der Landkreis bei geplanten Maßnahmen von Gemeinden, beispielsweise Bike&Ride-Abstellplätze, eine Stellungnahme hinsichtlich Notwendigkeit und Auswirkungen auf das Radwegenetz abgibt und dies für eine Antragstellung der Gemeinden ausreicht. Beim Sonderprogramm wurde auch im Rahmen einer Tagung des Landkreistages deutlich, dass hier „baureife“ Vorhaben notwendig wären, um eine Realisierung von Maßnahmen bis 2023 zu garantieren. Des Weiteren wurde noch darauf hingewiesen, dass Winterdienste zu gewährleisten sind, Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen sowie Radschnellwege nicht förderfähig sind. Touristische Verbindungen sind ebenso nicht Teil des Förderprogramms.

 

 

4. Radverkehrsmanager werden häufig im Zusammenhang mit Verkehrsplanern eingesetzt. Die Städte Schweinfurt und Würzburg haben diese Stellen besetzt. In den Landkreisen wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass es diese Funktion nicht gibt. Der SFB 4 betreut, koordiniert und berät die Gemeinden seit einigen Jahren zu diesem Aufgabenbereich und ist bei Bedarf auch mit den Bayerischen Staatsforsten und dem Umweltamt im Austausch.

 

 

 

Neben dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ gibt es zahlreiche weitere Programme und Initiativen, die den Bau, Ausbau und die Planung von Radwegen zum Inhalt haben.

 

In dieses Programm fallen der Mainradweg und der Radweg Romantische Straße. Die (möglicherweise) interessierten und betroffenen Gemeinden wurden hierüber bereits informiert.

 

Gefördert werden: Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und Ausbaubreite, Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Beseitigung von Gefahrenstellen, Schaffung von sicheren Querungsmöglichkeiten, Vermeidung von Mischverkehren mit Kraftfahrzeugen, erforderliche Streckenverlegungen, Fahrradabstellanlagen, Bau von Raststätten mit modernen Standards aus dem Bereich Digitales und E-Mobilität, Schaffung einer einheitlichen Wegweisung (mindestens gem. FGSV-Standard), Zustandserfassungen der vorhandenen Infrastruktur sowie Marketingmaßnahmen.

 

 

 

 

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr konzipiert ein Netz für den Alltagsradverkehr, das alle bayerischen Gemeinden möglichst durchgängig und direkt miteinander verbinden soll (‚Radverkehrsnetz Bayern‘). Den Radfahrenden bietet das ‚Radverkehrsnetz Bayern‘ künftig möglichst direkte, schnelle und sicherere Routen zwischen den Städten und Gemeinden Bayerns, die insbesondere für die Alltagsnutzung geeignet sind.

 

Darüber hinaus dient das Netz als Planungsgrundlage für künftige Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur und bauliche Maßnahmen (z.B. Lückenschlüsse). Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat einen Entwurf für dieses Radverkehrsnetz erarbeitet. Soweit möglich, wurden bei der Netzkonzeption bereits bestehende regionale Radnetze berücksichtigt.

 

Es ist vorgesehen, den Netzentwurf auf Landkreis-Ebene und mit den kreisfreien Städten fachlich abzustimmen, um auch auf die spezifischen Gegebenheiten und Kenntnisse vor Ort eingehen und diese möglichst würdigen zu können. Ihre Expertise und Mitwirkung ebenso wie die Ihrer kreisangehörigen Kommunen im Abstimmungsprozess sind ein wertvoller Beitrag zum Gelingen des Projekts ‚Radverkehrsnetz Bayern‘. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist erst nach fachlicher Abstimmung des Netzentwurfs vorgesehen.

 

Die Gemeinden wurden über die Möglichkeit der Beteiligung informiert. Der SFB 4 bringt sich hier ebenso ein.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.

 

Landrat Eberth ermahnt einen Zuhörer während der Sitzung nicht zu filmen.

 

In der anschließenden Diskussion wird nochmals erwähnt, dass sich in puncto Radwege seit Jahren schon einiges getan habe. Die Baulast liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Das Landratsamt kann nur unterstützend tätig sein. Radwegebau werde zwar gut gefördert, u.a. auch durch den Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg, aber der meist erforderliche Grunderwerb durch die Gemeinden gestalte sich mitunter schwierig.

 

Der Fraktion Die Grünen seien Pendlerradwege wichtig, um Leute zum Berufspendeln zu bekommen und deshalb brauche es asphaltierte Radwege. Ein Radverkehrswegekonzept würde auch die Gemeinden entlasten.

 

Es wird deutlich, dass ein Radverkehrswegekonzept mehrheitlich begrüßt wird, während ein Radverkehrsmanager größtenteils abgelehnt werde.

 

 

Landrat Eberth lässt über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt abstimmen:


1.         Beschluss zu Punkten 1 – 3 des Antrags:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur verweist diese Thematik an den Interkommunalen Ausschuss stadt.land.wü mit der Bitte auf die Stadt Würzburg hinzuarbeiten, wie eine gemeinsame Antragstellung beim Sonderprogramm Stadt und Land zur interkommunalen Erstellung eines Radverkehrskonzeptes mit den kreisangehörigen Gemeinden diskutiert und evtl. auch entschieden wird.

 

Ergebnis:         einstimmig

 

 

 

2.         Beschluss Punkt 4 des Antrags beschlussmäßig zu behandeln:

 

Ergebnis:         mehrheitlich zugestimmt                     dafür: 11          dagegen: 4

 

 

 

3.         Beschluss zu Punkt 4 des Antrags:

 

Im Haushaltsplan 2021 werden die notwendige Haushaltsmittel für die Schaffung einer Stelle eines*r Radverkehrsmanager*in zur Begleitung der Erstellung und zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes eingestellt.

 

Ergebnis:         : mehrheitlich abgelehnt                      dafür: 3            dagegen: 12


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an S, ZB, Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg