Sitzung: 22.03.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neugliederung Bayerns
in Landkreise und kreisfreie Städte, die am 1. Juli 1972 in Kraft trat,
wurden aus vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise.
Daher feiert auch der Landkreis
Würzburg 2022 sein 50-jähriges Bestehen, der aus den beiden Altlandkreisen
Ochsenfurt und Würzburg gebildet wurde.
Hierzu bereitet das Landratsamt
unter Federführung der Pressestelle ein Jubiläumsfest vor, das im Zeitraum von
Mitte Juni bis Mitte Juli 2022 stattfinden soll. Geplant sind u.a. ein Festakt,
ein Tag der offenen Tür im Landratsamt sowie unter dem Motto „52 x 52 x 50“
eine Veranstaltungsreihe zum Jubiläum, die pro Woche jeweils eine Veranstaltung
in einer der 52 Landkreisgemeinden vorsieht. Ein Landkreis-Festival auf dem
Flugplatzgelände in Giebelstadt ist ebenfalls angedacht.
Für die Werbung und Durchführung des Jubiläums
sind digitale und Print-Medien erforderlich. So will der Landkreis zum Beispiel
auch die Zusammenarbeit mit dem Landkreis-Magazin „Lohnenswert“ fortsetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Die Zusammenarbeit mit der
Agentur Schinagl-Graphic-Design Veitshöchheim für
alle Grafikleistungen des Landratsamtes Würzburg sowie mit dem Magazin „Lohnenswert“ wird für die Jahre 2021 bis
2023 fortgesetzt.
Debatte:
Frau Schorno, Fachbereichsleiterin Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt.
Kreisrat Winzenhörlein bittet darum den Beschluss in zwei
Teilen zur Abstimmung zu stellen.
Beschluss:
1.
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zum Jubiläumsjahr 50 Jahre Landkreis
Würzburg zustimmend zur Kenntnis.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
2.
Die
Zusammenarbeit mit der Agentur Schinagl-Graphic-Design
Veitshöchheim für alle Grafikleistungen des Landratsamtes Würzburg sowie mit
dem Magazin „Lohnenswert“ wird für die Jahre
2021 bis 2023 gemäß Ausschreibungsergebnis fortgesetzt.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 3
Zur Kenntnis an S,
ZB, SFB 2