Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der aktuelle Liefervertrag für elektrische Energie für die Einrichtungen des Landkreises Würzburg läuft bis zum 31.12.2022.

 

Mit Schreiben vom 24.02.2021 hat der bayerische Landkreistag darauf hingewiesen, dass auch für Landkreise die Möglichkeit besteht, sich an der Bündelausschreibung Strom des bayerischen Gemeindetags zu beteiligen.

 

Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren. Ferner sollen mit der Teilnahme die vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt.

 

Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/ Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent. Die Kommune wird über alle Verfahrensschritte informiert. Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen.

 

Der Dienstleistungspreis beträgt netto 2.657,50 € (davon Grundpreis: 1.200,00 €, 22 Abnahmestellen à 10,60 €, sieben leistungsgemessene Abnahmestellen à 174,90 €).

 

Die Ersparnis im Vergleich zu einer Einzelausschreibung wird seitens des bayerischen Gemeindetags mit ca. 15 bis 20 Prozent angegeben. Der geschätzte Auftragswert der Stromenergiekosten für drei Jahre für alle 29 Abnahmestellen des Landkreises auf der Grundlage der Verbrauchswerte für das Referenzjahr 2019 liegt bei ca. 300.000,00 € netto. Somit sind die Kosten für die Beauftragung der KUBUS GmbH bereits bei einer Ersparnis von ca. einem Prozent gedeckt. Darüber hinaus entfallen die Ausschreibungskosten im ZFB 5, sowie weite Teile des Verwaltungsaufwandes.

 

 

Wie bisher soll 100 Prozent Ökostrom ausgeschrieben werden. Der Zuschlag für Ökostrom beträgt derzeit 0,06 Ct/kWh mit fallender Tendenz. Die Mehrkosten belaufen sich für alle 29 Abnahmestellen zusammen auf ca. 1.200,00 € netto jährlich.

 

Auf Grundlage der Verbrauchsdaten des Jahres 2019 werden die voraussichtlich gesamten Kosten des Strombezugs für den neuen Auftragszeitraum ab dem 01.01.2023 einschließlich der Nebenkosten, gesetzlichen Abgaben und Steuern auf einen Wert in Höhe von jährlich ca. 480.000,00 € brutto (ca. 1.440.000,00 € für den gesamten Zeitraum) geschätzt.

 

Der Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH muss bis zum 31.03.2021 geschlossen werden. Die eigentliche Ausschreibung soll im Januar/Februar 2022 erfolgen. Das Honorar in Höhe von 3.162,43 € wird nach Beginn der Ausschreibung fällig. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden durch den ZFB 5 in den Haushalt 2022 eingeplant.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.                                                                                                                                                                                                     

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein Web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

 

2.                                                                                                                                                                                                     

Der Landkreis Würzburg überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

 

3.                                                                                                                                                                                                   
Der Landkreis Würzburg verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Er verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 

4.                                                                                                                                                                                                   
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 „100 % Ökostrom“ beschafft werden.

 

 

 

Debatte:

 

Es erfolgt kein Sachvortrag.

 


Beschluss:

 

1.                                                                                                                                                                                                     

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein Web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

 

2.                                                                                                                                                                                                     

Der Landkreis Würzburg überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

 

3.                                                                                                                                                                                                   
Der Landkreis Würzburg verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Er verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 

4.                                                                                                                                                                                                   
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 „100 % Ökostrom“ beschafft werden.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA