Sitzung: 22.03.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der aktuelle Liefervertrag für elektrische Energie für die
Einrichtungen des Landkreises Würzburg läuft bis zum 31.12.2022.
Mit Schreiben vom 24.02.2021 hat der bayerische Landkreistag darauf
hingewiesen, dass auch für Landkreise die Möglichkeit besteht, sich an der
Bündelausschreibung Strom des bayerischen Gemeindetags zu beteiligen.
Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere
Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen
durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils
in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel
angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der
Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu
definieren. Ferner sollen mit der Teilnahme die vergaberechtlichen
Anforderungen erfüllt werden. Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser
hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien
Auswahlverfahren bundesweit ermittelt.
Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die
einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen
ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit
erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die
wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/
Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und
Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss.
In diesem sind der/die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der
zuständige Referent. Die Kommune wird über alle Verfahrensschritte informiert.
Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen.
Der Dienstleistungspreis beträgt netto 2.657,50 € (davon Grundpreis:
1.200,00 €, 22 Abnahmestellen à 10,60 €, sieben leistungsgemessene
Abnahmestellen à 174,90 €).
Die Ersparnis im Vergleich zu einer Einzelausschreibung wird seitens
des bayerischen Gemeindetags mit ca. 15 bis 20 Prozent angegeben. Der
geschätzte Auftragswert der Stromenergiekosten für drei Jahre für alle 29
Abnahmestellen des Landkreises auf der Grundlage der Verbrauchswerte für das
Referenzjahr 2019 liegt bei ca. 300.000,00 € netto. Somit sind die Kosten für
die Beauftragung der KUBUS GmbH bereits bei einer Ersparnis von ca. einem
Prozent gedeckt. Darüber hinaus entfallen die Ausschreibungskosten im ZFB 5,
sowie weite Teile des Verwaltungsaufwandes.
Wie bisher soll 100 Prozent Ökostrom ausgeschrieben werden. Der
Zuschlag für Ökostrom beträgt derzeit 0,06 Ct/kWh mit fallender Tendenz. Die
Mehrkosten belaufen sich für alle 29 Abnahmestellen zusammen auf ca. 1.200,00 €
netto jährlich.
Auf Grundlage der
Verbrauchsdaten des Jahres 2019 werden die voraussichtlich gesamten Kosten des
Strombezugs für den neuen Auftragszeitraum ab dem 01.01.2023 einschließlich der
Nebenkosten, gesetzlichen Abgaben und Steuern auf einen Wert in Höhe von
jährlich ca. 480.000,00 € brutto (ca. 1.440.000,00 € für den gesamten Zeitraum)
geschätzt.
Der
Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH muss bis
zum 31.03.2021 geschlossen werden. Die eigentliche Ausschreibung soll im
Januar/Februar 2022 erfolgen. Das Honorar in Höhe von 3.162,43 € wird nach
Beginn der Ausschreibung fällig. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden
durch den ZFB 5 in den Haushalt 2022 eingeplant.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den
vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von
Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein
Web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.
2.
Der
Landkreis Würzburg überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen
für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst,
auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
3.
Der Landkreis Würzburg verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen
Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Er verpflichtet sich
zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den
Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
4.
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 „100 % Ökostrom“
beschafft werden.
Debatte:
Es erfolgt kein Sachvortrag.
Beschluss:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den
vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von
Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein Web-basiertes
Beschaffungsportal abzuschließen.
2.
Der
Landkreis Würzburg überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen
für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst,
auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
3.
Der Landkreis Würzburg verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen
Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Er verpflichtet sich
zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den
Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
4.
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 „100 % Ökostrom“
beschafft werden.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA