Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:          Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Im Landkreis Würzburg sind 18 Gemeinden Mitglied in einer LEADER-Aktionsgemeinschaft (LAG), die gemeinsam mit 10 weiteren Gemeinden aus dem Landkreis Main-Spessart die LAG Wein-Wald-Wasser e. V. gegründet haben.

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Wald, Wein, Wasser e.V.  unterstützt ihre Mitglieder bei Maßnahmen, die einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung des Projektgebiets dienen. Die LAG Wald, Wein, Wasser ist Anlaufstelle für Projektideen und -anträge und vernetzt die verschiedenen Akteure in der Region.

 

Die Vorgänger-LAG Energie und Kabel wurde am 28. August 2002 gegründet. Nachdem das Regionale Entwicklungskonzept (LEADER+) genehmigt wurde, wurde am 13. Mai 2003 ein Verein gegründet. Die Arbeitskreise, in denen mehr als 100 Bürger der Region zusammenarbeiten, bestehen bis heute fort und garantieren die Nachhaltigkeit. Somit konnte in den letzten rund zwei Jahrzehnten die LEADER-Methode eingeübt werden.
Auf der Sitzung der LAG Energie und Kabel wurde am 18.07.2007 die Erweiterung des Projektgebiets von 9 auf 18 Gemeinden und die Umbenennung in LAG Wein, Wald, Wasser beschlossen. Die Lokale Aktionsgruppe ist wie bei LEADER+ ein e.V..

 

Heute sind bereits 28 Gemeinden Mitglied in der LAG.

 

Aus dem Landkreis Würzburg sind folgende Gemeinden Mitglied:

      Bergtheim

      Erlabrunn

      Estenfeld

      Gerbrunn

      Güntersleben

      Hausen b.Würzburg

      Kürnach

      Margetshöchheim

      Oberpleichfeld

      Prosselsheim

      Rimpar, M

      Rottendorf

      Thüngersheim

      Leinach

      Unterpleichfeld

      Veitshöchheim

      Zell a.Main

 

 

Die aktuelle Förderperiode für die LAG Wein-Wald-Wasser e. V. wurde bis 31.12.2022 verlängert. Bereits bewilligte Projekte können bis 31.12.2025 abgewickelt werden.

 

Die Erfolgsgeschichte des EU-Förderprogramms für den Ländlichen Raum LEADER in Bayern wird fortgesetzt. Ministerin Michaela Kaniber hat die bestehenden und die potenziellen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) aufgerufen, ihr Interesse für die kommende Förderperiode ab 2023 zu bekunden. "Wir wollen dieses seit einem Vierteljahrhundert erfolgreiche Instrument auch in Zukunft dazu nutzen, die ländlichen Regionen unseres Landes attraktiv zu gestalten.“

 

Für den neuen Förderzeitraum 2023 bis 2029 könnte eine weitere LAG im Landkreis Würzburg gegründet werden. Die 35 Gemeinden im Landkreis, die bisher nicht in einer LAG Mitglied sind bzw. dieser Förderkulisse angehören, hätten somit auch Zugang zu den Fördermitteln der EU.

 

Aus dem LEADER-Forum, das am 24.02.2021 vom STMELF veranstaltet wurde, konnten folgende Informationen gesammelt werden:

 

Neue Förderperiode

 

1.    Interessensbekundung

a.    Online-Verfahren

b.    Interessensbekundung ist Voraussetzung für spätere Bewerbung

c.     Inhalt: formloses Schreiben mit (geplantem) Namen und Lage der LAG sowie Info ob neue oder bestehenden LAG

d.    Zeitraum 24.02.2021 bis 21.05.2021

e.    Unterlagen bzw. Zugang zum Online-Verfahren auf www.leader.bayern.de

2.    Zeitplan

a.    Interessenbekundung 24.02.2021 bis 21.05.2021

b.    Ausschreibung zur Bewerbung Mitte 2021

c.     Einreichung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im 1. Halbjahr 2022

d.    Auswahl der LAGs im 2. Halbjahr 2022

e.    Start der neuen Förderperiode zum 01.01.2023

3.    Vorbereitung

a.    Gebiet: Empfohlen wird Zuschnitt auf Landkreisebene, das Gebiet muss mindestens 60.000 Einwohner haben

b.    Größere Städte sind ausgeschlossen

c.     Aufbau der LES: SWOT-Analyse, Ziele/Indikatoren, LAG, Projektauswahlverfahren, Monitoring/Evaluation)

d.    Anforderungen an LAG: Rechtsform, Strukturen, Gremien, Transparenz Arbeitsweise, Management

e.    Einbeziehung der Querschnittsthemen in Strategieentwicklung, Handlungsfelder und Projekte (Resilienz, Umwelt, Klima, Demographie)

f.      Abstimmung mit anderen Entwicklungsstrategien

4.    Mittelausstattung

a.    Abhängig von verfügbaren LEADER-Mitteln

b.    Finanzmanagement mit LAG-Budgets und Feinsteuerung in Endphase

c.     voraussichtlich befristete Budgets in 2 Tranchen 

5.    Förderhöhen

a.    voraussichtlich wieder gestaffelte Fördersätze (RmbH, Kooperationen etc.)

b.    insgesamt höhere Fördersätze angedacht (mind.10 %, u.a. wg. MWSt)

 

 

Resilienz als Kernthema

Dies beinhaltet fünf Dimensionen: Klimaschutz /-Wandel, Ressourcen- / Artenschutz, Sicherung der Daseinsvorsorge, regionale Wertschöpfung, sozialer Zusammenhalt.

Die Herausgabe eines Leitfadens „LEADER und Resilienz“ ist vorgesehen.

LES soll die Resilienz der Region, also die Fähigkeit externe Einflüsse bzw. Störungen zu verkraften oder im Anschluss wieder zum Ausgangszustand zurückzukehren, als Leitthema beinhalten und bei den einzelnen Handlungsfeldern und Projekten Bezug darauf nehmen.

 

 

 

Die aktuelle Förderrichtlinie gibt etwas Orientierung  (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7815_L_300-2#BayVV_7815_L_300-4):

3.3 Art, Umfang und Höhe der Förderung

3.3.1 Art der Förderung

1Die LEADER-Förderung erfolgt als Projektförderung (Zuschüsse) im Wege der Anteilfinanzierung. 2Ausnahmen stellen die „vorbereitende Unterstützung“ gemäß Nr. 3.1 Buchst. a und das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ dar, für die eine Festbetragsförderung gewährt wird. 3Für die Förderung werden Fördermittel der EU und des Freistaats Bayern eingesetzt, wobei auch eine Förderung ausschließlich aus bayerischen Haushaltsmitteln möglich ist. 4Die Beteiligung der EU beträgt maximal 50 % der „förderfähigen öffentlichen Ausgaben“ (gemäß Art. 59 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013).

 

3.3.2 Förderrate (= Fördersatz im Sinne des „öffentlichen Beitrags zu einem Vorhaben“)

1Der „öffentliche Beitrag zu einem Vorhaben“ gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 kann die gesamte Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben erreichen. 2Die Beteiligung der EU beträgt maximal 50 % der „förderfähigen öffentlichen Ausgaben“, der andere Teil wird aus Landesmitteln und/oder sonstigen öffentlichen Mitteln (einschließlich kommunaler Mittel) erbracht. 3Für die innerstaatliche Lastenverteilung im Rahmen der öffentlichen Beteiligung wird dabei Folgendes festgelegt: 4Der aus ELER-Mitteln und/oder Landesmitteln bestehende Zuschuss beträgt

 

a)    bei produktiven Investitionen (inkl. Konzeption und erstmalige Öffentlichkeitsarbeit), d.h. Investitionen, die bei Vergleich mit ähnlich gestalteten Projekten üblicherweise zur Gewinnerzielung durchgeführt werden, 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. bei LAGs, deren Gebiet zu mindestens zwei Dritteln im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (gemäß jeweils geltendem LEP) liegt, 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;

 

b)    bei sonstigen Projekten zur Umsetzung der LES einer LAG (inkl. Konzeption, Projektmanagement in der Startphase für längstens drei Jahre und erstmalige Öffentlichkeitsarbeit) 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. bei LAGs, deren Gebiet zu mindestens zwei Dritteln im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (gemäß jeweils geltendem LEP) liegt, 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;

 

c)    bei Kooperationsprojekten (inkl. Konzeption, Projektmanagement in der Startphase für längstens fünf Jahre und erstmalige Öffentlichkeitsarbeit) einschließlich Vorbereitung bei gebietsübergreifenden Kooperationen 60 % und bei transnationalen Kooperationen 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; wenn mindestens die Hälfte der an einem Kooperationsprojekt beteiligten bayerischen LAGs zu den LAGs mit höherer Förderung gemäß Buchst. b gehören, beträgt die Höhe des Zuschusses 70 % (gebietsübergreifend) bzw. 80 % (transnational); bei produktiven Investitionen beträgt der Zuschuss bei Kooperationsprojekten einheitlich 40 %;

 

d)    bei LAG-Management 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. bei LAGs, deren Gebiet zu mindestens zwei Dritteln im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (gemäß jeweils geltendem LEP) liegt, 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;

 

e)    für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ der jeweiligen LAG mit einem oder mehreren Förderanträgen insgesamt max. 40 000 Euro pro LAG (Festbetrag bezogen auf förderfähige Kosten abzüglich 10 % Eigenbeteiligung des Antragstellers);

 

f)     für die „vorbereitende Unterstützung“ gemäß Nr. 3.1 Buchst. a mit einem oder mehreren Förderanträgen insgesamt max. 20 000 Euro pro LAG bzw. Bewerber-Gebiet (Festbetrag bezogen auf förderfähige Kosten abzüglich 10 % Eigenbeteiligung des Antragstellers).

5Abweichend davon kann die LAG mit entsprechender Begründung die Höhe des möglichen Zuschusses für Projekte begrenzen, wenn entsprechende Regelungen in der LES bzw. in einer Fortschreibung der LES oder ergänzenden Beschlüssen enthalten sind.

 

 

 

Mit einer zweiten LAG im Landkreis Würzburg wären bei Kooperationsprojekten, d. h. bei Projekten, die auf den ganzen Landkreis Würzburg ausgeweitet werden, zusätzliche und höhere Förderungen möglich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der interkommunale Beirat empfiehlt den kreisangehörigen Gemeinden, die bisher nicht Mitglied in einer LAG sind, an den Vorbereitungen und Möglichkeiten einer neuen LAG im Landkreis Würzburg mitzuwirken. Dem Kreistag wird empfohlen, eine Interessensbekundung für die Gründung einer neuen LAG zu unterstützen und Ressourcen für die Begleitung des Bewerbungsprozesses zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis Würzburg soll bei der Gründung einer neuen LAG Mitglied werden – analog zur LAG Wein-Wald-Wasser e. V..

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung, berichtet anhand einer Präsentation und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

 

Es wird betont, dass die Initiative zur Gründung einer LAG von den einzelnen Gemeinden ausgehen muss. Die jeweiligen Bürgermeister*innen müssen eine LAG befürworten. Die Bürgermeister*innen sind umfangreich zu informieren, damit der Gemeinderat ausreichend Informationen erhält und die Maßnahme der Gründung einer LAG mitgehen kann. Der Landkreis kann hier dann unterstützend tätig werden. Weiter wird hervorgehoben, dass die Ideen aus der Bürgerschaft heraus entstehen sollten und die Vorarbeiten aus den ILEK’s übernommen werden könnten. Die gute Zusammenarbeit von LEADER und ILEK wird dargestellt. Eine Einbindung mit ILEK kann bei der Gründung einer LAG von Nutzen sein. Die LAG Wein, Wald, Wasser wird weiterhin bestehen. Bei Befürwortung zu einer weiteren LAG würden dann zwei getrennte Institutionen im Landkreis bestehen, wobei gemeinsame Projekte möglich wären. Eine landkreisübergreifende Zusammenarbeit wird diskutiert. Auf verschieden hohe Fördersätze in Zusammenarbeit mit anderen LAG, auch landkreisübergreifend, über das Bundesland hinaus oder auch transnational, wird verwiesen. Es werden der bürokratische Prozess, die Fördermöglichkeiten sowie die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinden angesprochen. Dem gegenüber werden einzelne geförderte Projekte dargelegt, die den Gemeinden zu Gute kommen.

 

Herr Fröhlich erläutert weitere Details zu Voraussetzungen um eine LAG zu gründen. Eine Interessensbekundung zur Gründung einer LAG ist unverbindlich. Günstig wäre es, wenn viele Gemeinden Interesse für eine LAG bestätigen. Er bietet seine Unterstützung bei Interesse der Gemeinden an und könnten beispielsweise in Sitzungen des Gemeinderates über das Thema referieren. Hier würde er über Erfahrung der LAG berichten und könnte auch vor Fehlern warnen.

 

Landrat Eberth und Herr Dröse danken für dieses Angebot der Unterstützung von Herrn Fröhlich.

 

 


Beschluss:

 

Der interkommunale Beirat empfiehlt den kreisangehörigen Gemeinden, die bisher nicht Mitglied in einer LAG sind, an den Vorbereitungen und Möglichkeiten einer neuen LAG im Landkreis Würzburg mitzuwirken. Dem Kreistag wird empfohlen, eine Interessensbekundung für die Gründung einer neuen LAG zu unterstützen und Ressourcen für die Begleitung des Bewerbungsprozesses zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis Würzburg soll bei der Gründung einer neuen LAG Mitglied werden – analog zur LAG Wein-Wald-Wasser e. V..


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an ZB, S