Sitzung: 12.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
09.02.2021 beantragt die Gemeinde Waldbüttelbrunn die Einrichtung einer Stelle
für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Grundschule Waldbüttelbrunn. Der
beantragte Stellenumfang wurde vorab per Mail am 26.01.2021 mit 0,5 VzÄ
festgelegt. Über die Trägerschaft hat die Gemeinde noch nicht entschieden. Nach
den geltenden Richtlinien ist die Neueinrichtung einer JaS durch eine
kreisangehörige Gemeinde nicht mehr möglich.
JaS ist eine
Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von
Jugendhilfe und Schule. Zielgruppe sind sozial benachteiligte und
verhaltensauffällige Kinder. Auf der Grundlage einer Förderrichtlinie
unterstützt der Freistaat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe mittels
Festbetragsfinanzierung.
Bereits mit
Schreiben vom 15.10.2019 hatte die Gemeinde Waldbüttelbrunn eine JaS Stelle
beantragt. Mit Schreiben vom 21.10.2019 hatte das Bayerische Staatsministerium
für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) jedoch mitgeteilt, dass die Haushaltsmittel
im Doppelhaushalt 2019/2020 für zusätzliche JaS-Stellen erschöpft sind.
Im Jahreshaushalt
2021 ist nunmehr geplant, 70 weitere (Vollzeit-)Stellen zu schaffen. Neuanträge
werden über die Regierung von Unterfranken dem Staatsministerium zur Bewilligung
vorgelegt.
Nach wie vor
gelten die staatlichen Richtlinien zur Förderung von Jugendsozialarbeit an
Schulen (JaS) von 2012, jedoch wurde die bisherige Fördervoraussetzung (20%
Migrationsanteil in der Schülerschaft) für JaS an Grundschulen in Vorgriff auf
die neuen Richtlinien (geplantes Inkrafttreten im Jahr 2021) gestrichen. Sodann
ergibt sich ein Zuschuss des Bayerischen Sozialministeriums über die Regierung
von Unterfranken und des Landkreises Würzburg in Höhe von jeweils 8.160,00 €
pro Kalenderjahr für eine 50 %-Stelle der Sozialpädagogik/Sozialarbeit. Der
Träger muss mindestens 10 % Eigenanteil erbringen, den Rest trägt die Gemeinde
als Sachaufwandsträger.
Durch Beschluss
des Jugendhilfeausschusses wird der Bedarf an JaS festgestellt und mit einer
Konzeption, der Leistungs- und Stellenbeschreibung, der
Kooperationsvereinbarung, sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan der
Regierung von Unterfranken vorgelegt.
Grundsätzlich ist
die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) befristet auf ein
Kalenderjahr und muss jährlich neu vom Träger beantragt und durch das Amt für
Jugend und Familie überprüft werden.
Debatte:
Herr Adler, Fachbereichsleiter FB 31a, gibt grundsätzliche
Informationen zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Würzburg. In der
Anlage zum Protokoll befindet sich eine Übersicht der aktuellen Schulen mit
Jugendsozialarbeit. Aktuell nicht versorgt sind 18 Grundschulen und 1
Mittelschule.
Zur Frage der aktuellen Coronaauswirkungen auf Schüler im Landkreis
Würzburg weißt Herr Adler darauf hin, dass nicht nur allein aufgrund der
schulischen Beeinträchtigungen, sondern auch im Bereich des Freizeitverhaltens
und der Jugendarbeit mit deutlich wahrnehmbaren Defiziten zu rechnen ist. Die
Jugendsozialarbeit an Schulen ist in dieser Zeit Gold wert und stellt einen
unverzichtbaren Brückenkopf zwischen Schule und Familie dar.
Hinsichtlich der Frage der pandemiebedingten Entwicklung massiver
Probleme in den Familien wie häusliche Gewalt, oder Kindeswohlgefährdung, fällt
es schwer, Auskünfte über das „Dunkelfeld“ und die nicht wahrnehmbaren
Ereignisse zu treffen. Allerdings gibt es auch ein umfangreiches „Hellfeld“,
bestehend aus Kindern, Jugendlichen und Familien, die der ASD kennt. Mit diesen
Familien wurde auch zu Zeiten der Kontaktbeschränkung intensiv gearbeitet.
Wichtig ist es aus Sicht der Jugendhilfe, ein besonderes Augenmerk auf die
benachteiligten Familien zu richten. Das zentrale Instrument dafür in der
aktuellen Zeit ist die Jugendsozialarbeit an Schulen.
Herr Kreisrat Joßberger fragt an, wie viele Stellen in Unterfranken und
insbesondere im Landkreis Würzburg ankommen, bei dem vom Freistaat zusätzlich
bewilligten Stellenkontingent von 70 Stellen. Herr Adler antwortet, dass es
natürlich nicht bei diesen 70 Stellen bleiben wird, sondern das Kontingent
weiterhin aufgestockt werden wird. Zudem verteilen sich die 70 Stellen auf 140
Halbtagsstellen, in der Regel ist die JaS als Halbtagsstelle installiert. Aber
wie viele dieser Stellen im Landkreis Würzburg aktuell ankommen, ist momentan
noch nicht feststellbar.
Herr Landrat Eberth ergänzt, dass der Landkreis insgesamt in seiner
derzeitigen Ausstattung mit Jugendsozialarbeit an Schulen sowie mit schulischen
sozialpädagogischen Fachkräften außerhalb der Jugendsozialarbeit schon sehr gut
dasteht. Dennoch sieht er einen dringenden Bedarf am weiteren Ausbau,
insbesondere im Bereich der Grundschulen.
Frau Kreisrätin Behon fragt an, wie die Handhabung des Datenschutzes
insbesondere beim Übergang von Grundschule zur Mittelschule im Bereich der
Jugendsozialarbeit ist. Aus Ochsenfurt hat sie die Erfahrung gemacht, dass der
Datenschutz eine notwendige Weitergabe von Informationen von der einen zur
anderen Stelle erschwert. Herr Adler antwortet darauf, dass der Datenschutz als
individuelles Rechtsgut auch in der Jugendhilfe gilt. Allerdings findet die
Jugendhilfe bei besonderen Problemkonstellationen im Einzelfall immer wieder
auch Lösungen, wie institutionsübergreifend zusammengearbeitet werden kann. Mit
dem Kinderschutzgesetz wurden bereits datenschutzrechtliche Hürden im Bereich
der Kindeswohlgefährdungen abgebaut.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bejaht den Bedarf an
Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Waldbüttelbrunn im
Stellenumfang von 0,5 VzÄ. Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung
befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.
Das Amt für
Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden
Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie abzuschließen.
Dem Kreistag wird
empfohlen, für das Haushaltsjahr 2022 entsprechende Mittel im
Jugendhilfehaushalt bereitzustellen.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bejaht den Bedarf an
Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Waldbüttelbrunn im
Stellenumfang von 0,5 VzÄ. Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung
befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.
Das Amt für
Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden
Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie abzuschließen.
Dem Kreistag wird
empfohlen, für das Haushaltsjahr 2022 entsprechende Mittel im
Jugendhilfehaushalt bereitzustellen.