Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 09.02.2021 beantragt die Gemeinde Waldbüttelbrunn die Einrichtung einer Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Grundschule Waldbüttelbrunn. Der beantragte Stellenumfang wurde vorab per Mail am 26.01.2021 mit 0,5 VzÄ festgelegt. Über die Trägerschaft hat die Gemeinde noch nicht entschieden. Nach den geltenden Richtlinien ist die Neueinrichtung einer JaS durch eine kreisangehörige Gemeinde nicht mehr möglich.

 

JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Zielgruppe sind sozial benachteiligte und verhaltensauffällige Kinder. Auf der Grundlage einer Förderrichtlinie unterstützt der Freistaat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe mittels Festbetragsfinanzierung.

 

Bereits mit Schreiben vom 15.10.2019 hatte die Gemeinde Waldbüttelbrunn eine JaS Stelle beantragt. Mit Schreiben vom 21.10.2019 hatte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) jedoch mitgeteilt, dass die Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2019/2020 für zusätzliche JaS-Stellen erschöpft sind.

 

Im Jahreshaushalt 2021 ist nunmehr geplant, 70 weitere (Vollzeit-)Stellen zu schaffen. Neuanträge werden über die Regierung von Unterfranken dem Staatsministerium zur Bewilligung vorgelegt.

 

Nach wie vor gelten die staatlichen Richtlinien zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) von 2012, jedoch wurde die bisherige Fördervoraussetzung (20% Migrationsanteil in der Schülerschaft) für JaS an Grundschulen in Vorgriff auf die neuen Richtlinien (geplantes Inkrafttreten im Jahr 2021) gestrichen. Sodann ergibt sich ein Zuschuss des Bayerischen Sozialministeriums über die Regierung von Unterfranken und des Landkreises Würzburg in Höhe von jeweils 8.160,00 € pro Kalenderjahr für eine 50 %-Stelle der Sozialpädagogik/Sozialarbeit. Der Träger muss mindestens 10 % Eigenanteil erbringen, den Rest trägt die Gemeinde als Sachaufwandsträger.

 

Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses wird der Bedarf an JaS festgestellt und mit einer Konzeption, der Leistungs- und Stellenbeschreibung, der Kooperationsvereinbarung, sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan der Regierung von Unterfranken vorgelegt.

 

Grundsätzlich ist die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) befristet auf ein Kalenderjahr und muss jährlich neu vom Träger beantragt und durch das Amt für Jugend und Familie überprüft werden.

 

Debatte:

 

Herr Adler, Fachbereichsleiter FB 31a, gibt grundsätzliche Informationen zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Würzburg. In der Anlage zum Protokoll befindet sich eine Übersicht der aktuellen Schulen mit Jugendsozialarbeit. Aktuell nicht versorgt sind 18 Grundschulen und 1 Mittelschule.

 

Zur Frage der aktuellen Coronaauswirkungen auf Schüler im Landkreis Würzburg weißt Herr Adler darauf hin, dass nicht nur allein aufgrund der schulischen Beeinträchtigungen, sondern auch im Bereich des Freizeitverhaltens und der Jugendarbeit mit deutlich wahrnehmbaren Defiziten zu rechnen ist. Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist in dieser Zeit Gold wert und stellt einen unverzichtbaren Brückenkopf zwischen Schule und Familie dar.

 

Hinsichtlich der Frage der pandemiebedingten Entwicklung massiver Probleme in den Familien wie häusliche Gewalt, oder Kindeswohlgefährdung, fällt es schwer, Auskünfte über das „Dunkelfeld“ und die nicht wahrnehmbaren Ereignisse zu treffen. Allerdings gibt es auch ein umfangreiches „Hellfeld“, bestehend aus Kindern, Jugendlichen und Familien, die der ASD kennt. Mit diesen Familien wurde auch zu Zeiten der Kontaktbeschränkung intensiv gearbeitet. Wichtig ist es aus Sicht der Jugendhilfe, ein besonderes Augenmerk auf die benachteiligten Familien zu richten. Das zentrale Instrument dafür in der aktuellen Zeit ist die Jugendsozialarbeit an Schulen.

 

Herr Kreisrat Joßberger fragt an, wie viele Stellen in Unterfranken und insbesondere im Landkreis Würzburg ankommen, bei dem vom Freistaat zusätzlich bewilligten Stellenkontingent von 70 Stellen. Herr Adler antwortet, dass es natürlich nicht bei diesen 70 Stellen bleiben wird, sondern das Kontingent weiterhin aufgestockt werden wird. Zudem verteilen sich die 70 Stellen auf 140 Halbtagsstellen, in der Regel ist die JaS als Halbtagsstelle installiert. Aber wie viele dieser Stellen im Landkreis Würzburg aktuell ankommen, ist momentan noch nicht feststellbar.

 

Herr Landrat Eberth ergänzt, dass der Landkreis insgesamt in seiner derzeitigen Ausstattung mit Jugendsozialarbeit an Schulen sowie mit schulischen sozialpädagogischen Fachkräften außerhalb der Jugendsozialarbeit schon sehr gut dasteht. Dennoch sieht er einen dringenden Bedarf am weiteren Ausbau, insbesondere im Bereich der Grundschulen.

 

Frau Kreisrätin Behon fragt an, wie die Handhabung des Datenschutzes insbesondere beim Übergang von Grundschule zur Mittelschule im Bereich der Jugendsozialarbeit ist. Aus Ochsenfurt hat sie die Erfahrung gemacht, dass der Datenschutz eine notwendige Weitergabe von Informationen von der einen zur anderen Stelle erschwert. Herr Adler antwortet darauf, dass der Datenschutz als individuelles Rechtsgut auch in der Jugendhilfe gilt. Allerdings findet die Jugendhilfe bei besonderen Problemkonstellationen im Einzelfall immer wieder auch Lösungen, wie institutionsübergreifend zusammengearbeitet werden kann. Mit dem Kinderschutzgesetz wurden bereits datenschutzrechtliche Hürden im Bereich der Kindeswohlgefährdungen abgebaut.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bejaht den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Waldbüttelbrunn im Stellenumfang von 0,5 VzÄ. Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.

 

Das Amt für Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie abzuschließen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, für das Haushaltsjahr 2022 entsprechende Mittel im Jugendhilfehaushalt bereitzustellen.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg bejaht den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Waldbüttelbrunn im Stellenumfang von 0,5 VzÄ. Vorbehaltlich der Zusage der staatlichen Förderung befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Förderung von JaS.

 

Das Amt für Jugend und Familie (FB 31a) wird beauftragt, die ausstehenden Verfahrensschritte gemäß der Förderrichtlinie abzuschließen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, für das Haushaltsjahr 2022 entsprechende Mittel im Jugendhilfehaushalt bereitzustellen.