Sitzung: 15.03.2021 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Präsentation Entwicklung d. Fallzahlen
im Jahr 2020
Sachverhalt:
Für das Jahr 2021 wurden erneut die
Zielwerte für die Zielvereinbarung nach § 48b SGB II zwischen dem StMAS und dem
Landkreis Würzburg im Wege des dezentralen Planungsverfahrens ermittelt.
Mit Schreiben des StMAS vom 01.10.2020 wurde
der Zielvereinbarungsprozess durch Übermittlung der Planungsgrundlagen
eingeleitet. Trotz der Corona-Pandemie und der nur bedingt prognostizierbaren
wirtschaftlichen Entwicklung wurde in der Bund-Länger-AG Steuerung SGB II
vereinbart, den bekannten dezentralen Zielplanungsprozess fortzuführen. Das
Jobcenter Landkreis Würzburg wurde aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu
den Zielwerten bis 08.11.2020 an das StMAS zu senden.
Insgesamt wurden 4 Ziele für das Jahr 2021 definiert. Für die Ziele 1
(Verringerung der Hilfebedürftigkeit) und 4 (Gleichstellung von Frauen und
Männern) werden keine quantifizierten Zielwerte festgesetzt. Bei diesen beiden
Zielen werden die lediglich Kennzahlen im Rahmen eines qualitativen Monitorings
beobachtet und mit der prognostizierten Entwicklung verglichen. Als
grundsätzliches Ziel wird dabei die Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Ziel
1) und die Verringerung des Abstands zwischen den Integrationsquoten von
Frauen und Männern (Ziel 4) vereinbart.
Für die Ziele 2 und 3 wurden dem StMAS aufgrund der im Oktober und
November mitgeteilten Rahmenbedingungen für 2021 am 04.11.2020 nachfolgende
Vorschläge zu den Zielwerten mitgeteilt:
Ziel 2, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit:
Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn die Integrationsquote des
Jobcenters Landkreis Würzburg um mindestens 2,5 % im Vergleich zum Vorjahr
steigt.
Ziel 3, Vermeidung und Verringerung von langfristigem
Leistungsbezug:
Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand
an Langzeitleistungsbeziehern beim Jobcenter Landkreis Würzburg gegenüber dem
Vorjahr um mindestens 5,0 % sinkt.
Mit Schreiben vom
05.02.2021 teilte das StMAS mit, dass die vom Jobcenter Landkreis Würzburg
angebotenen Zielwerte auf Arbeitsebene insgesamt akzeptiert werden würden. Selbstverständlich könnten auf Grund der inzwischen geänderten
Rahmenbedingungen angepasste Angebotswerte durch den Landkreis Würzburg abgegeben
werden. Das StMAS wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Veränderungen
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie regionale Besonderheiten wie
gewohnt bei der Bewertung der Zielerreichung durch das StMAS berücksichtigt
werden würden. Bereits im Rahmen
der Zielnachhaltung der Zielvereinbarung für das Jahr 2020 hatte das StMAS
mitgeteilt, dass aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie der Dialog und
die Überprüfung der unterjährigen Zielerreichungswerte ausgesetzt werden.
Die endgültige Fassung der Zielvereinbarung wurde dem Landkreis
Würzburg bisher noch nicht durch das StMAS zugeleitet.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss
nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Debatte:
Für das Jahr
2021 wurden erneut die Zielwerte für die Zielvereinbarung nach § 48 b SGB II
zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg im Wege des dezentralen
Planungsverfahrens ermittelt.
Herr Schuhmacher stellte den Sachverhalt dar.
Herr Meixner war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Beschluss:
Der Sozialausschuss
nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 41
Zur Kenntnis an GB 4