Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:          Präsentation Entwicklung d. Fallzahlen im Jahr 2020

 

 

Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2021 wurden erneut die Zielwerte für die Zielvereinbarung nach § 48b SGB II zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg im Wege des dezentralen Planungsverfahrens ermittelt.

 

Mit Schreiben des StMAS vom 01.10.2020 wurde der Zielvereinbarungsprozess durch Übermittlung der Planungsgrundlagen eingeleitet. Trotz der Corona-Pandemie und der nur bedingt prognostizierbaren wirtschaftlichen Entwicklung wurde in der Bund-Länger-AG Steuerung SGB II vereinbart, den bekannten dezentralen Zielplanungsprozess fortzuführen. Das Jobcenter Landkreis Würzburg wurde aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu den Zielwerten bis 08.11.2020 an das StMAS zu senden.

 

Insgesamt wurden 4 Ziele für das Jahr 2021 definiert. Für die Ziele 1 (Verringerung der Hilfebedürftigkeit) und 4 (Gleichstellung von Frauen und Männern) werden keine quantifizierten Zielwerte festgesetzt. Bei diesen beiden Zielen werden die lediglich Kennzahlen im Rahmen eines qualitativen Monitorings beobachtet und mit der prognostizierten Entwicklung verglichen. Als grundsätzliches Ziel wird dabei die Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Ziel 1) und die Verringerung des Abstands zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern (Ziel 4) vereinbart.

 

Für die Ziele 2 und 3 wurden dem StMAS aufgrund der im Oktober und November mitgeteilten Rahmenbedingungen für 2021 am 04.11.2020 nachfolgende Vorschläge zu den Zielwerten mitgeteilt:

 

Ziel 2, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit:

 

Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg um mindestens 2,5 % im Vergleich zum Vorjahr steigt.

 

Ziel 3, Vermeidung und Verringerung von langfristigem Leistungsbezug:

 

Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern beim Jobcenter Landkreis Würzburg gegenüber dem Vorjahr um mindestens 5,0 % sinkt.

 

Mit Schreiben vom 05.02.2021 teilte das StMAS mit, dass die vom Jobcenter Landkreis Würzburg angebotenen Zielwerte auf Arbeitsebene insgesamt akzeptiert werden würden. Selbstverständlich könnten auf Grund der inzwischen geänderten Rahmenbedingungen angepasste Angebotswerte durch den Landkreis Würzburg abgegeben werden. Das StMAS wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie regionale Besonderheiten wie gewohnt bei der Bewertung der Zielerreichung durch das StMAS berücksichtigt werden würden. Bereits im Rahmen der Zielnachhaltung der Zielvereinbarung für das Jahr 2020 hatte das StMAS mitgeteilt, dass aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie der Dialog und die Überprüfung der unterjährigen Zielerreichungswerte ausgesetzt werden.

 

Die endgültige Fassung der Zielvereinbarung wurde dem Landkreis Würzburg bisher noch nicht durch das StMAS zugeleitet.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Für das Jahr 2021 wurden erneut die Zielwerte für die Zielvereinbarung nach § 48 b SGB II zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg im Wege des dezentralen Planungsverfahrens ermittelt.

 

Herr Schuhmacher stellte den Sachverhalt dar.

 

Herr Meixner war bei der Abstimmung nicht anwesend.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.


Zur weiteren Veranlassung an FB 41

 

Zur Kenntnis an GB 4