Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg

                        Förderungsrichtlinie – Erstberatungsgutscheine

                        Förderungsrichtlinie - Abriss und Entsorgungsmaßnahmen

                        Förderungsrichtlinie - Aktivierung von Leerständen und Baulücken

 

 

Sachverhalt:

 

„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“ (Auszug aus § 1a Abs. 2 BauGB).

 

„Demographischer Wandel“, „Erhalt dörflicher Strukturen und Identitäten“, „Attraktive und lebendige Ortskerne“, „Flächensparen“, „fehlender Wohnraum“ und „Gebäudeleerstand“: All diese Begriffe sind eng mit dem Thema „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ verknüpft und betreffen sowohl ländliche als auch urbane Regionen.

 

Zahlreiche Aktivitäten auf kommunaler Ebene und in den interkommunalen Allianzen (z. B. Flächenmanagementdatenbanken, kommunale Förderprogramme, Informationsveranstaltungen) zeigen, dass der Fokus auf Innenentwicklung längst Teil der Entwicklungsüberlegungen in den politischen Gremien und in den kommunalen Verwaltungen ist. Es gibt aber auch hier deutliche Unterschiede beim Stand der Umsetzung oder bei der allgemeinen Wahrnehmung des Handlungsbereichs Innenentwicklung.

 

Die Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg setzt an diesem Punkt an. So sollen die bestehenden Innenentwicklungsaktivitäten in Kooperation mit den Kommunen, interkommunalen Allianzen sowie den Fachstellen (u. a. Amt für ländliche Entwicklung, Regierung von Unterfranken, Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag) zusammengeführt und für verschiedene Zielgruppen aufbereitet werden.

 

Darüber hinaus sollen durch die Initiierung neuer Unterstützungsmaßnahmen wie Beratungs- und Förderangebote Anreize zum Bauen und Sanieren im Bestand geschaffen werden.

Zielsetzung

 

Mit der Strategie zur Innenentwicklung sollen folgende Ziele angestrebt werden:

·         Initiierung bzw. Verstetigung des Themas Innenentwicklung in den Kommunen und interkommunalen Allianzen

·         Hilfestellung für die Kommunen/die Allianzen bei baurechtlichen oder bauplanungsrechtlichen Fragen

·         Beratungsgespräche mit Bürgerinnen und Bürgern (Schaffung von Dialogstrukturen zum direkten Austausch und zur Vernetzung)

·         Sensibilisierung der politischen Akteure und der Bevölkerung für die Bedeutung der Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung 

·         Schaffung von Anreizen für das Bauen und Sanieren im (Altort-)Bestand

·         Verringerung des Flächenverbrauchs (i. S. d. Flächenziels der Staatsregierung von maximal 5 ha/Tag bis 2030)

·         Unterstützung bei der Erfassung und Vermarktung von Flächenpotenzialen

·         Denkmalpflege: Bewahrung und Weiterentwicklung unseres baukulturellen Erbes

Um die dargestellten Ziele erfolgreich umsetzen zu können, ist eine enge Kooperation zwischen den Kommunen, den interkommunalen Allianzen, dem Landkreis und den Fachstellen eine grundlegende Voraussetzung. Die Innenentwicklungsstrategie des Landkreises soll hierbei eine koordinierende und ergänzende Aufgabe wahrnehmen und zusätzliche Synergieeffekte für alle Beteiligten erzielen.

 

Alle Kommunen sollen gleichermaßen angesprochen bzw. sensibilisiert werden, ohne die individuellen Situationen (ländlich, städtisch, Bevölkerungszu- oder -abnahme) zu vernachlässigen. Gleichzeitig kann eine nachhaltige Siedlungsentwicklung mit dem Fokus auf die Innenentwicklung nur gelingen, wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten landkreisweit gleichermaßen vorrangig angewendet werden.

 

 

Die in der Anlage beigefügte „Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg“ und die drei Förderrichtlinien wurden in enger Abstimmung vom Geschäftsbereichsleiter 3 (Bauen), den Führungskräften der Fachbereiche Bauamt Technik, Bauamt Verwaltung und dem Stabstellenfachbereich Kreisentwicklung erarbeitet. Herr Landrat Eberth war am Prozess beteiligt.

 

Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.11.2020 erstmals und nach Einarbeitung von Aspekten zur Reduzierung von Bauabfällen und durch Förderung von Wiederverwertung / Recycling am 08.02.2021 nochmals mit der Strategie und den Förderrichtlinien befasst.

Sowohl die Strategie als auch die Förderrichtlinien wurden einstimmig begrüßt und empfohlen, diese zu beschließen. Lediglich bei der Umsetzung der speziellen Vorgaben zum Umweltschutz, Verwertung und Recycling sollte noch geklärt werden, wie praktikabel eine Umsetzung für den Antragsteller ist. Hierzu erfolgt noch ergänzender Bericht in der Kreistagssitzung.

 

Die künftige Projektleitung und Koordinierung der Maßnahmen soll im Stabstellenfachbereich Kreisentwicklung erfolgen. Die beiden Geschäftsbereiche Bauamt und Umweltamt werden hierbei eng einbezogen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die „Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg“ und die drei Förderrichtlinien. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Kreishaushalt 2021ff bereitgestellt.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die „Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg“ und die drei Förderrichtlinien. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Kreishaushalt 2021ff bereitgestellt.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S, ZB, GB 2, GB 5