Sitzung: 01.03.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 62, Nein: 3, Anwesend: 65
Anlage/n: 7 Anträge in Kopie
Sachverhalt:
Der Entwurf des Haushaltes 2021 (Stand: 21.12.2020) wurde allen Mitgliedern des Kreistages über die Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
1. Eckdaten zum
Haushaltsentwurf
Im Entwurf wurde
ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 37,0
v.H. zur Verdeutlichung des Schulterschlusses mit den Gemeinden in
schwierigen Zeiten eingeplant und ist damit gegenüber dem Vorjahr noch
gleichbleibend. Im Finanzplanungszeitraum wurde dann erneut mit einem
steigenden Hebesatz der Kreisumlage für das Jahr 2022 mit 41 % und für die
Jahre 2023 und 2024 mit 43 % geplant. Geschuldet ist dies unter anderem der
ungewissen Entwicklung der Umlagekraft, insbesondere können die Auswirkungen
der SARS-CoV-2-Pandemie momentan noch nicht abgeschätzt werden. Über die
tatsächliche Höhe des Hebesatzes im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter
Berücksichtigung der dann gegebenen Bedingungen von Jahr zu Jahr neu
entschieden werden.
Im Vergleich zum
Vorjahr ist die Umlagekraft um 7,78 % gestiegen. Die Bezirksumlage wird
voraussichtlich um 0,9% steigen.
Daneben wird der Landkreis, wegen seiner gestiegenen Umlagekraft, ca. 2,4 Mio.
€ (8,08 %) weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Insgesamt übersteigen diese
Belastungen den Mehrertrag aus der Kreisumlage um ca. 1,7 Mio. €. Alleine
deswegen müsste der Hebesatz der Kreisumlage um 0,9 %-Punkte angehoben werden.
Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus
Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist deshalb, auch wegen des
gleichbleibendes Hebesatzes der Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr, nicht
möglich. Eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5 Mio. € ist daher im Jahr 2021
vorsichtshalber eingeplant. Ob diese tatsächlich notwendig werden wird, ist von
der Abwicklung des Haushalts abhängig.
Eine vorzeitige
Tilgung eines Darlehens ist im Jahr 2024 in Höhe von ca. 2,2 Mio. € möglich.
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens in den Finanzplanungsjahren (2022: 24,9
Mio. €, 2023: 25,3 Mio. €, 2024: 12,4 Mio. €), sowie zur Vermeidung eines
überproportionalen Anstieges der Kreisumlage, wurden entsprechende
Kreditaufnahmen mit je 8,0 Mio. € in den Finanzplanungsjahren 2022 und 2023
sowie 7,0 Mio. € im Finanzplanungsjahr 2024 vorgesehen. Hierbei wurde auch die
Umschuldung des ober erwähnten Darlehens in der Planung berücksichtigt. Es
ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich noch ein
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 3,88 Mio. €. In diesem
Investitionsvolumen sind neben den bereits beschlossenen und angedachten
Maßnahmen auch eine Finanzierung des Neubaus am Landratsamt mit 30 Mio. €.
eingestellt.
Der allgemeinen
wirtschaftlichen Lage im Zeichen der Corona Krise wurde dadurch Rechnung
getragen, dass im Finanzplanungsjahr 2022 mit einem Rückgang der Umlagekraft
von 3% zum Vorjahr (2021: +7,78 %) geplant wurde. Für die Jahre 2023 und 2024
wurde eine Erhöhung der Umlagekraft von jeweils 1 % gegenüber dem Vorjahr
eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz
ausgegangen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der
Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehenen
Zuständigkeitsreglungen noch völlig ungewiss ist. In den Finanzplanungsjahren wurden
gegenüber dem Jahr 2021 unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den
Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 3,0 % erhöht.
Für die Sanierung
der Main-Klinik Ochsenfurt wurde für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018
bis 2020 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein
Betrag von 2,0 Mio. €, insgesamt 6,0 Mio. €, ausgezahlt. Für den ersten
Bauabschnitt mit Baukosten in Höhe von 30,0 Mio. € (geplante Fertigstellung:
voraussichtlich Ende 2023) wurde eine Förderung durch den Freistaat Bayern in
Höhe von 24,7 Mio. € zugesagt. Nachdem der nicht durch Förderung gedeckte
Eigenanteil in Höhe von 6,0 Mio. € bereits geleistet wurde, wurde die jährliche
Zahlung in Höhe von 2,0 Mio. € für die weiteren vier Jahre derzeit ausgesetzt.
Verlustausgleichszahlungen
an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit einem Betrag von
3,25 Mio. € jährlich eingerechnet. Daneben wurde
noch ein jährlicher Verlustausgleich für die Main-Klinik Ochsenfurt in Höhe von
0,5 Mio. € in den Haushalt 2021 und
die Finanzplanung aufgenommen. Ebenfalls an das Kommunalunternehmen zu
erstatten sind der Pflegebereich mit jährlich 0,5 Mio. €, die Reinigungskosten
mit jährlich 0,76 Mio. € sowie die Kosten
für die Personalabrechnung mit jährlich 0,28 Mio. €.
Der Ausschuss für
Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung am 09.11.2020 dem Kreistag
empfohlen, die vorgestellten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen aus dem
Bereich des Hoch- und Straßenbaus in die Haushaltsplanung 2021 zu übernehmen.
Eine Empfehlung an den Kreistag zur Übernahme der Haushaltsansätze der
Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für die Kulturförderung ist am
13.11.2020 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt erfolgt. Der
Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom Jugendhilfeausschuss am 30.11.2020
ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen.
Für die Einrichtung
und den Betrieb der Impfzentren für Covid19-Impfungen wurden vorsorglich 10
Mio. € als Auszahlung für Sach- und Dienstleistungen eingeplant, da derzeit
noch ungewiss ist, ob und wann eine direkte Buchung auf den Staatshaushalt
möglich ist. Nachdem eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Freistaat
Bayern erwartet wird, wurde eine Kostenerstattung in gleicher Höhe
veranschlagt. Weiterhin wurde eine Kostenerstattung in Höhe von 1,5 Mio. € für
entstandene Einsatzkosten im Rahmen der Katastrophenbewältigung, sowie in Höhe
von 0,4 Mio. € für Aufwendungen im Bereich des Gesundheitsamtes im Zusammenhang
mit der SARS-CoV-2-Pandemie eingeplant.
Nach der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und für Integration über
die Verwaltungsvorschriften zu den Mustern des kommunalen Haushalts-, Kassen-
und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
(VV-Mu-KommHV-Doppik) ist vor jedem Teilhaushalt ein Vorblatt voranzustellen.
Dieses beinhaltet auch einen Auszug aus dem Stellenplan. Nach Mitteilung der
Fachbereichsleitung des SFB 1 ist es nicht möglich die Angaben für den Entwurf
des Haushaltsplanes termingerecht zur Verfügung zu stellen. Es wurde jedoch
zugesichert, dass die Angaben der Finanzverwaltung für den beschlossenen
Haushalt 2021 übermittelt werden.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass mit den eingeplanten Kreisumlagehebesätzen das Ziel einer erheblichen
Verbesserung der Infrastruktur über einen längeren Zeitraum durch entsprechende
Investitionen erreicht werden kann. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes
wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche
Belastung durch die Auswirkungen der SARS-CoV -2-Pandemie, höhere Steigerung
der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä.,
Einbruch der Konjunktur), wird eine über den Ansätzen der Finanzplanung
hinausgehende Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage unausweichlich werden,
sofern dies nicht durch andere Maßnahmen, wie den Verzicht auf Investitionen
und sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu
beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum
hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt
aufzubringen sind. Dies wird nach dem derzeitigen Planungsstand und
unveränderten Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich sein,
wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen
Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2025 nicht möglich ist.
Durch eine evtl.
weitere Senkung des Kreisumlagehebesatzes werden die geschilderten Risiken
natürlich verstärkt. Je nach Entwicklung der Rahmendaten des Haushaltes und der
Mittelzuflüsse aber auch -abflüsse, muss ab 2022 mit einem steigenden
Kreisumlagehebesatz gerechnet werden.
Der Entwurf mit den
Rahmendaten wurde am 16.12.2020 der Vorstandschaft des bay. Gemeindetages
vorgestellt und von diesem als ausgeglichen und verständlich akzeptiert worden.
2. Es sind bisher folgende neue Anträge für
den Haushalt 2021 vorhanden:
2.1.1 Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vom 14.10.2020
2.1.2 Antrag des Malteser Hilfsdienst e.V. vom 28.10.2020
(ein Sachvortrag erfolgt in der Sitzung)
2.2 Antrag Förderverein Wärmestube e.V. vom 29.01.2021
Erhöhung Zuschuss um 5.000 € auf 30.000 € (PK 33110000.530101)
2.3 Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion vom 12.10.2020:
Die Haushaltsberatungen des Kreistages finden künftig vor dem Haushaltsjahr statt.
2.4 Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion vom 06.11.2020:
Zum Haushaltsjahr 2022 werden alle freiwilligen Leistungen im Kreishaushalt genullt und müssen mit entsprechender Begründung neu beantragt werden
2.5 Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom 17.02.2021:
Reduzierung des Ansatzes gem. § 43 Abs. 2 Nr. 6 GeschO KT (Gewährung von freiwilligen Zuwendungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplanes, soweit sie im Einzelfall den Betrag von eintausend Euro nicht übersteigen) von 50.000 € auf 10.000 € (PK 11111000.531800)
3. Änderungen zum Haushaltsentwurf
Gegenüber dem Entwurf, haben sich mittlerweile die nachstehend aufgeführten Änderungen ergeben.
3.1 Erhöhung des Ansatzes bei PK 11123020.527190 von 36.000 € auf 60.000 € für Schnelltests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder des Kreistages für Covid-19-Antigen-Testungen.
3.2 Erhöhung des Ansatzes bei PK 36332000.531800 (Erziehungsberatung gem. SGB VIII) von 115.000 € auf 129.000 €. Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2020.
3.3 Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken (PK 53700010.531300), Verminderung des Ansatzes um 51.500 € auf 70.000 €. Grund Überzahlung in den Vorjahren. Das Produkt „Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken (Produkt: 53700010) war bisher beim GB 1 angesiedelt und wird ab Haushaltsjahr 2021 dem GB 6 zugeordnet.
3.4 Förderantrag Sonderbudget Lehrerdienstgeräte:
Ansatz für Beschaffung Hardware (PK 21711001.525522): 173.500 €
Ansatz für die Verwaltungskostenpauschale (PK 21711001.529110): 57.750 €
Ansatz für Förderung (PK 21711001.414100): 231.000 €
3.5 Beschaffung zweier Fahrgestelle für Feuerwehrfahrzeuge: Im Rahmen der Auftragserteilung wurde eine Lieferung im November 2020 zugesagt. Diese konnte jedoch von der Lieferfirma nicht eingehalten werden. Die Auszahlung konnte daher 2020 nicht mehr erfolgen. Erhöhung des Haushaltsansatzes bei PK 12611000.073200 um 240.000 € auf 760.000 €
3.6 Ansatz für Software Vertragsmanagement und Software zur Selektierung umsatzsteuerrechtlicher relevanter Sachverhalte:
Erhöhung des Ansatzes bei PK 11156300.012100 um 123.000 €
3.7 Erhöhung des Ansatzes für Personalkosten bei Konten 501100, 522100, 503100, 501200, 502200, 503200, 218.900 €
3.8 Erweiterung des Stellenplanes aufgrund Beschlusses des Kreisausschusses vom 08.02.2021 um 2 Vollzeitstellen, EG 10, für Systemadministratoren für den Bereich der landkreiseigenen Schulen.
3.9 Erhöhung des Ansatzes Aufwendungen für die Antigen-Teststellen im Landkreis und Stadt: PK 41440010.527190 um 300.000 €. Erhöhung des Ansatzes für Erstattung durch Freistaat Bayern: PK 41440010.448100 um 75.000 €
Einzelbeschlüsse:
Landrat Eberth stellt
zunächst die Anträge, über die einzeln ein Beschluss zu fassen ist, zur
Abstimmung:
2.1.1 Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vom
14.10.2020
Zuschuss in Höhe von 15.000 €
2.1.2 Antrag des Malteser Hilfsdienst e.V. vom
28.10.2020
Jährlicher Zuschuss in Höhe von 0,19 €
pro Landkreisbewohner
2.1.3 Antrag BRK vom 27.11.2019
Jährlicher Zuschuss in
Höhe von 0,35 € pro Landkreisbewohner
Landrat Eberth stellt
folgenden Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag befürwortet generell die Anträge und gibt sie zur Vorentscheidung in
den Kreisausschuss, um dort die Aufteilungsmodalitäten zu beschließen.
Beschlussergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja 63
Nein 2 Anwesend
65
2.2 Antrag Förderverein Wärmestube e.V. vom
29.01.2021
Erhöhung
Zuschuss um 5.000 € auf 30.000 € (PK 33110000.530101)
Beschlussergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja 65 Nein
0 Anwesend 65
2.3 Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion vom
12.10.2020:
Die
Haushaltsberatungen des Kreistages finden künftig vor dem Haushaltsjahr statt.
Beschlussergebnis: mehrheitlich
abgelehnt
Ja 6 Nein
59 Anwesend 65
2.4 Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion vom 06.11.2020:
Zum
Haushaltsjahr 2022 werden alle freiwilligen Leistungen im Kreishaushalt genullt
und müssen mit entsprechender Begründung neu beantragt werden
Beschlussergebnis: mehrheitlich
abgelehnt
Ja 19 Nein
46 Anwesend 65
2.5 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom
17.02.2021:
Reduzierung
des Ansatzes gem. § 43 Abs. 2 Nr. 6 GeschO KT (Gewährung von freiwilligen
Zuwendungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplanes, soweit sie im
Einzelfall den Betrag von eintausend Euro nicht übersteigen) von 50.000 € auf
10.000 € (PK 11111000.531800)
Beschlussergebnis: mehrheitlich
zugestimmt
Ja 60 Nein
5 Anwesend 65
3.8 Erweiterung des Stellenplanes aufgrund Beschlusses des
Kreisausschusses vom 08.02.2021 um 2 Vollzeitstellen, EG 10, für
Systemadministratoren für den Bereich der landkreiseigenen Schulen.
Beschlussergebnis: einstimmig
Ja 65 Nein
0 Anwesend 65
Antrag
der Bündnis90/Die Grünen Kreistagsfraktion vom 21.02.2021
Der Landkreis Würzburg lässt
durch ein externes Planungsbüro ein Radverkehrskonzept für den Landkreis
Würzburg erstellen. Hierbei soll mit der Stadt Würzburg zusammengearbeitet
werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2021 eingestellt.
Der Landkreis Würzburg setzt
das zu erstellende Radverkehrskonzept gemeinsam mit den
kreisangehörigen Gemeinden und
ggf. der Stadt Würzburg um.
Der Landkreis Würzburg bewirbt
sich zur Erstellung und Umsetzung des Radverkehrskonzepts schnellstmöglich um
Fördermittel aus dem Programm "Sonderprogramm Stadt und Land" des
Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
Im Haushalt 2021 werden die
notwendigen Haushaltsmittel für die Schaffung einer Stelle eines*r
Radverkehrsmanager*in zur Begleitung der Erstellung und zur Umsetzung des
Radverkehrskonzepts
eingestellt.
Vorschlag für
Haushaltsansatz: 100.000 € (inkl. Personalkosten in Höhe von 70.000 €, Stelle
in EG 10)
Debatte:
Nach ausgiebiger
Diskussion schlägt Landrat Eberth
vor den Antrag im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur am 26.03.2021 zu
behandeln und lässt darüber abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt
den Antrag zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes und die Stellenschaffung
eines Radverkehrsmanagers zur Kenntnis und überweist ihn an den Ausschuss für
Bauen, Verkehr und Infrastruktur am 26.03.2021.
Beschlussergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Ja 63 Nein
2 Anwesend 65
Landrat Eberth stellt sodann die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für die Haushaltsjahr 2021 zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten, zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen wie auch organisatorischen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushalts- und Stellenplan einzuarbeiten.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten, zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen wie auch organisatorischen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushalts- und Stellenplan einzuarbeiten.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 1, SFB 1 SFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
S, KrPA