Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 62, Nein: 3, Anwesend: 65

Anlage/n:         7 Anträge in Kopie

 

 

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltes 2021 (Stand: 21.12.2020) wurde allen Mitgliedern des Kreistages über die Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

1. Eckdaten zum Haushaltsentwurf

Im Entwurf wurde ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 37,0 v.H. zur Verdeutlichung des Schulterschlusses mit den Gemeinden in schwierigen Zeiten eingeplant und ist damit gegenüber dem Vorjahr noch gleichbleibend. Im Finanzplanungszeitraum wurde dann erneut mit einem steigenden Hebesatz der Kreisumlage für das Jahr 2022 mit 41 % und für die Jahre 2023 und 2024 mit 43 % geplant. Geschuldet ist dies unter anderem der ungewissen Entwicklung der Umlagekraft, insbesondere können die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie momentan noch nicht abgeschätzt werden. Über die tatsächliche Höhe des Hebesatzes im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der dann gegebenen Bedingungen von Jahr zu Jahr neu entschieden werden.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft um 7,78 % gestiegen. Die Bezirksumlage wird voraussichtlich um 0,9% steigen. Daneben wird der Landkreis, wegen seiner gestiegenen Umlagekraft, ca. 2,4 Mio. € (8,08 %) weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Insgesamt übersteigen diese Belastungen den Mehrertrag aus der Kreisumlage um ca. 1,7 Mio. €. Alleine deswegen müsste der Hebesatz der Kreisumlage um 0,9 %-Punkte angehoben werden. Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist deshalb, auch wegen des gleichbleibendes Hebesatzes der Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr, nicht möglich. Eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5 Mio. € ist daher im Jahr 2021 vorsichtshalber eingeplant. Ob diese tatsächlich notwendig werden wird, ist von der Abwicklung des Haushalts abhängig.

Eine vorzeitige Tilgung eines Darlehens ist im Jahr 2024 in Höhe von ca. 2,2 Mio. € möglich. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens in den Finanzplanungsjahren (2022: 24,9 Mio. €, 2023: 25,3 Mio. €, 2024: 12,4 Mio. €), sowie zur Vermeidung eines überproportionalen Anstieges der Kreisumlage, wurden entsprechende Kreditaufnahmen mit je 8,0 Mio. € in den Finanzplanungsjahren 2022 und 2023 sowie 7,0 Mio. € im Finanzplanungsjahr 2024 vorgesehen. Hierbei wurde auch die Umschuldung des ober erwähnten Darlehens in der Planung berücksichtigt. Es ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 3,88 Mio. €. In diesem Investitionsvolumen sind neben den bereits beschlossenen und angedachten Maßnahmen auch eine Finanzierung des Neubaus am Landratsamt mit 30 Mio. €. eingestellt.

Der allgemeinen wirtschaftlichen Lage im Zeichen der Corona Krise wurde dadurch Rechnung getragen, dass im Finanzplanungsjahr 2022 mit einem Rückgang der Umlagekraft von 3% zum Vorjahr (2021: +7,78 %) geplant wurde. Für die Jahre 2023 und 2024 wurde eine Erhöhung der Umlagekraft von jeweils 1 % gegenüber dem Vorjahr eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehenen Zuständigkeitsreglungen noch völlig ungewiss ist. In den Finanzplanungsjahren wurden gegenüber dem Jahr 2021 unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 3,0 % erhöht.

Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt wurde für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2020 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2,0 Mio. €, insgesamt 6,0 Mio. €, ausgezahlt. Für den ersten Bauabschnitt mit Baukosten in Höhe von 30,0 Mio. € (geplante Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2023) wurde eine Förderung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 24,7 Mio. € zugesagt. Nachdem der nicht durch Förderung gedeckte Eigenanteil in Höhe von 6,0 Mio. € bereits geleistet wurde, wurde die jährliche Zahlung in Höhe von 2,0 Mio. € für die weiteren vier Jahre derzeit ausgesetzt.

Verlustausgleichszahlungen an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit einem Betrag von 3,25 Mio. € jährlich eingerechnet. Daneben wurde noch ein jährlicher Verlustausgleich für die Main-Klinik Ochsenfurt in Höhe von 0,5 Mio. € in den Haushalt 2021 und die Finanzplanung aufgenommen. Ebenfalls an das Kommunalunternehmen zu erstatten sind der Pflegebereich mit jährlich 0,5 Mio. €, die Reinigungskosten mit jährlich 0,76 Mio.  € sowie die Kosten für die Personalabrechnung mit jährlich 0,28 Mio. €.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung am 09.11.2020 dem Kreistag empfohlen, die vorgestellten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Bereich des Hoch- und Straßenbaus in die Haushaltsplanung 2021 zu übernehmen. Eine Empfehlung an den Kreistag zur Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für die Kulturförderung ist am 13.11.2020 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom Jugendhilfeausschuss am 30.11.2020 ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen.

Für die Einrichtung und den Betrieb der Impfzentren für Covid19-Impfungen wurden vorsorglich 10 Mio. € als Auszahlung für Sach- und Dienstleistungen eingeplant, da derzeit noch ungewiss ist, ob und wann eine direkte Buchung auf den Staatshaushalt möglich ist. Nachdem eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Freistaat Bayern erwartet wird, wurde eine Kostenerstattung in gleicher Höhe veranschlagt. Weiterhin wurde eine Kostenerstattung in Höhe von 1,5 Mio. € für entstandene Einsatzkosten im Rahmen der Katastrophenbewältigung, sowie in Höhe von 0,4 Mio. € für Aufwendungen im Bereich des Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie eingeplant.

Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und für Integration über die Verwaltungsvorschriften zu den Mustern des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (VV-Mu-KommHV-Doppik) ist vor jedem Teilhaushalt ein Vorblatt voranzustellen. Dieses beinhaltet auch einen Auszug aus dem Stellenplan. Nach Mitteilung der Fachbereichsleitung des SFB 1 ist es nicht möglich die Angaben für den Entwurf des Haushaltsplanes termingerecht zur Verfügung zu stellen. Es wurde jedoch zugesichert, dass die Angaben der Finanzverwaltung für den beschlossenen Haushalt 2021 übermittelt werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit den eingeplanten Kreisumlagehebesätzen das Ziel einer erheblichen Verbesserung der Infrastruktur über einen längeren Zeitraum durch entsprechende Investitionen erreicht werden kann. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Auswirkungen der SARS-CoV -2-Pandemie, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine über den Ansätzen der Finanzplanung hinausgehende Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen, wie den Verzicht auf Investitionen und sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies wird nach dem derzeitigen Planungsstand und unveränderten Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich sein, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2025 nicht möglich ist.

Durch eine evtl. weitere Senkung des Kreisumlagehebesatzes werden die geschilderten Risiken natürlich verstärkt. Je nach Entwicklung der Rahmendaten des Haushaltes und der Mittelzuflüsse aber auch -abflüsse, muss ab 2022 mit einem steigenden Kreisumlagehebesatz gerechnet werden.

Der Entwurf mit den Rahmendaten wurde am 16.12.2020 der Vorstandschaft des bay. Gemeindetages vorgestellt und von diesem als ausgeglichen und verständlich akzeptiert worden.

2.   Es sind bisher folgende neue Anträge für den Haushalt 2021 vorhanden:

 

2.1.1     Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vom 14.10.2020

2.1.2   Antrag des Malteser Hilfsdienst e.V. vom 28.10.2020

(ein Sachvortrag erfolgt in der Sitzung)

 

2.2   Antrag Förderverein Wärmestube e.V. vom 29.01.2021

Erhöhung Zuschuss um 5.000 € auf 30.000 € (PK 33110000.530101)

 

2.3   Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion vom 12.10.2020:

Die Haushaltsberatungen des Kreistages finden künftig vor dem Haushaltsjahr statt.

 

2.4   Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion vom 06.11.2020:

Zum Haushaltsjahr 2022 werden alle freiwilligen Leistungen im Kreishaushalt genullt und müssen mit entsprechender Begründung neu beantragt werden

 

2.5   Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom 17.02.2021:

Reduzierung des Ansatzes gem. § 43 Abs. 2 Nr. 6 GeschO KT (Gewährung von freiwilligen Zuwendungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplanes, soweit sie im Einzelfall den Betrag von eintausend Euro nicht übersteigen) von 50.000 € auf 10.000 € (PK 11111000.531800)

 

3.   Änderungen zum Haushaltsentwurf

 

Gegenüber dem Entwurf, haben sich mittlerweile die nachstehend aufgeführten Änderungen ergeben.

 

3.1  Erhöhung des Ansatzes bei PK 11123020.527190 von 36.000 € auf 60.000 € für Schnelltests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder des Kreistages für Covid-19-Antigen-Testungen.

 

3.2  Erhöhung des Ansatzes bei PK 36332000.531800 (Erziehungsberatung gem. SGB VIII) von 115.000 € auf 129.000 €. Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2020.

 

3.3  Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken (PK 53700010.531300), Verminderung des Ansatzes um 51.500 € auf 70.000 €. Grund Überzahlung in den Vorjahren. Das Produkt „Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken (Produkt: 53700010) war bisher beim GB 1 angesiedelt und wird ab Haushaltsjahr 2021 dem GB 6 zugeordnet.

 

3.4  Förderantrag Sonderbudget Lehrerdienstgeräte:

Ansatz für Beschaffung Hardware (PK 21711001.525522): 173.500 €

Ansatz für die Verwaltungskostenpauschale (PK 21711001.529110): 57.750 €

Ansatz für Förderung (PK 21711001.414100): 231.000 €

 

3.5  Beschaffung zweier Fahrgestelle für Feuerwehrfahrzeuge: Im Rahmen der Auftragserteilung wurde eine Lieferung im November 2020 zugesagt. Diese konnte jedoch von der Lieferfirma nicht eingehalten werden. Die Auszahlung konnte daher 2020 nicht mehr erfolgen. Erhöhung des Haushaltsansatzes bei PK 12611000.073200 um 240.000 € auf 760.000 €

 

3.6  Ansatz für Software Vertragsmanagement und Software zur Selektierung umsatzsteuerrechtlicher relevanter Sachverhalte:

Erhöhung des Ansatzes bei PK 11156300.012100 um 123.000 €

 

3.7  Erhöhung des Ansatzes für Personalkosten bei Konten 501100, 522100, 503100, 501200, 502200, 503200, 218.900 €

 

3.8  Erweiterung des Stellenplanes aufgrund Beschlusses des Kreisausschusses vom 08.02.2021 um 2 Vollzeitstellen, EG 10, für Systemadministratoren für den Bereich der landkreiseigenen Schulen.

 

3.9  Erhöhung des Ansatzes Aufwendungen für die Antigen-Teststellen im Landkreis und Stadt: PK 41440010.527190 um 300.000 €. Erhöhung des Ansatzes für Erstattung durch Freistaat Bayern: PK 41440010.448100 um 75.000 €

 

 

 

Einzelbeschlüsse:

 

Landrat Eberth stellt zunächst die Anträge, über die einzeln ein Beschluss zu fassen ist, zur Abstimmung:

 

2.1.1 Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vom 14.10.2020

          Zuschuss in Höhe von 15.000 €

2.1.2 Antrag des Malteser Hilfsdienst e.V. vom 28.10.2020

          Jährlicher Zuschuss in Höhe von 0,19 € pro Landkreisbewohner

2.1.3 Antrag BRK vom 27.11.2019

          Jährlicher Zuschuss in Höhe von 0,35 € pro Landkreisbewohner

 

Landrat Eberth stellt folgenden Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag befürwortet generell die Anträge und gibt sie zur Vorentscheidung in den Kreisausschuss, um dort die Aufteilungsmodalitäten zu beschließen.

 

 

Beschlussergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja 63                  Nein    2          Anwesend 65

 

 

 

2.2     Antrag Förderverein Wärmestube e.V. vom 29.01.2021

Erhöhung Zuschuss um 5.000 € auf 30.000 € (PK 33110000.530101)

 

Beschlussergebnis: einstimmig beschlossen

Ja 65                  Nein 0              Anwesend 65

 

 

 

2.3     Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion vom 12.10.2020:

Die Haushaltsberatungen des Kreistages finden künftig vor dem Haushaltsjahr statt.

 

Beschlussergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Ja 6                    Nein 59            Anwesend 65

 

 

 

2.4     Antrag der FDP/ödp-Kreistagsfraktion vom 06.11.2020:

Zum Haushaltsjahr 2022 werden alle freiwilligen Leistungen im Kreishaushalt genullt und müssen mit entsprechender Begründung neu beantragt werden

 

Beschlussergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Ja 19                  Nein 46            Anwesend 65

 

 

 

2.5     Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 17.02.2021:

Reduzierung des Ansatzes gem. § 43 Abs. 2 Nr. 6 GeschO KT (Gewährung von freiwilligen Zuwendungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplanes, soweit sie im Einzelfall den Betrag von eintausend Euro nicht übersteigen) von 50.000 € auf 10.000 € (PK 11111000.531800)

 

Beschlussergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Ja 60                  Nein 5              Anwesend 65

 

 

 

3.8     Erweiterung des Stellenplanes aufgrund Beschlusses des Kreisausschusses vom 08.02.2021 um 2 Vollzeitstellen, EG 10, für Systemadministratoren für den Bereich der landkreiseigenen Schulen.

 

Beschlussergebnis: einstimmig

Ja 65                  Nein 0              Anwesend 65

 

 

Antrag der Bündnis90/Die Grünen Kreistagsfraktion vom 21.02.2021

 

Der Landkreis Würzburg lässt durch ein externes Planungsbüro ein Radverkehrskonzept für den Landkreis Würzburg erstellen. Hierbei soll mit der Stadt Würzburg zusammengearbeitet werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2021 eingestellt.

Der Landkreis Würzburg setzt das zu erstellende Radverkehrskonzept gemeinsam mit den

kreisangehörigen Gemeinden und ggf. der Stadt Würzburg um.

Der Landkreis Würzburg bewirbt sich zur Erstellung und Umsetzung des Radverkehrskonzepts schnellstmöglich um Fördermittel aus dem Programm "Sonderprogramm Stadt und Land" des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur.

Im Haushalt 2021 werden die notwendigen Haushaltsmittel für die Schaffung einer Stelle eines*r Radverkehrsmanager*in zur Begleitung der Erstellung und zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts

eingestellt.

Vorschlag für Haushaltsansatz: 100.000 € (inkl. Personalkosten in Höhe von 70.000 €, Stelle in EG 10)

 

 

 

Debatte:

 

Nach ausgiebiger Diskussion schlägt Landrat Eberth vor den Antrag im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur am 26.03.2021 zu behandeln und lässt darüber abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Antrag zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes und die Stellenschaffung eines Radverkehrsmanagers zur Kenntnis und überweist ihn an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur am 26.03.2021.

 

Beschlussergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Ja 63               Nein 2              Anwesend 65

 

 

 

 

Landrat Eberth stellt sodann die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für die Haushaltsjahr 2021 zur Abstimmung:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten, zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen wie auch organisatorischen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushalts- und Stellenplan einzuarbeiten.

 


Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten, zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen wie auch organisatorischen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushalts- und Stellenplan einzuarbeiten.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1, SFB 1 SFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, S, KrPA