Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 62, Nein: 3, Anwesend: 65

Sachverhalt:

 

Der Finanzplan ist aus dem Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt in den Spalten Planung 2020 bis Planung 2024 und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes ersichtlich.

Die Abschlusszahlen des Finanzplans stellen sich vorläufig wie folgt dar (in Euro):

Haushaltsjahr       Ergebnishaushalt                 Finanzhaushalt               Kreditaufnahmen

2020                        -10.409.780                            -29.025.262                                 0

2021                        -14.402.573                               6.770.232                                 5.000.000

2022                             -986.365                               2.769.488                                 8.000.000

2023                             -230.229                               5.618.704                                 8.000.000

2024                             -681.571                               3.880.992                                 7.000.000

Der Ergebnishaushalt weist für das Jahr 2021 einen Fehlbetrag aus. Dieser Fehlbetrag wird durch die bestehende Ergebnisrücklage gedeckt. Die negativen Salden des Finanzhaushaltes können bis zum Jahr 2024 mit den vorhandenen liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Danach sind am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch liquide Mittel in Höhe von ca. 3,88 Mio. € vorhanden.

Insgesamt wurde bei den Planungen im Finanzplanungszeitraum von einer im Jahr 2022 Verminderung der Umlagekraft um 3 % und 2023 und 2024 von einer Erhöhung der Umlagekraft um 1 % zum Vorjahr ausgegangen. Der Ansatz für die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2021 wurde ebenfalls in den Jahren 2022 bis 2024 in den Haushalt aufgenommen.

Für die Finanzierung der beschlossenen und eingeplanten erheblichen Investitionen während des Finanzplanungszeitraums wurde für das Jahr 2021 eine Kreditaufnahme in Höhe von 5,0 Mio. €, für die Jahre 2022 und 2023 eine Kreditaufnahme in Höhe von je 8,0 Mio. €, sowie für das Jahr 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 7,0 Mio. € eingeplant.

Eine mögliche Sondertilgung im Jahr 2024 in Höhe von 2,196 Mio. € wurde ebenfalls in den Haushalt aufgenommen.

Im Entwurf ist der Hebesatz der Kreisumlage mit 37,0 v.H. eingeplant. Der Hebesatz wurde für den Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2022 mit 41 v.H., für die Jahre 2023 und 2024 mit 43 v.H. eingeplant. Zudem wurde eine Erhöhung des Bezirksumlagehebesatzes von 19,3 v.H. auf 20,2 v.H. eingeplant. Die Bezirksumlage wird um 0,9 %-Punkte steigen. Im Finanzplanungszeitraum wird von einem gleichbleibenden Hebesatz der Bezirksumlage ausgegangen.

Eine Erhaltung bzw. Senkung der Kreisumlage wird, über den Finanzplanungszeitraum gesehen, den Gestaltungsspielraum des Kreistages erheblich einschränken. Spielräume bestehen nur dann, wenn in den kommenden Jahren Haushaltsverbesserungen erzielt werden können, die das Ergebnis der Finanzplanungsdaten wesentlich verbessern werden oder wenn im Entwurf vorgesehene Investitionsmaßnahmen über den Finanzplanungszeitraum hinaus auf das Jahr 2024 verschoben werden.

Der Hebesatz des Landkreises Würzburg liegt auch weiterhin sowohl deutlich unter dem Landes- als auch unter dem unterfränkischen Durchschnitt.

Um die Ziele dieses Haushaltes, nämlich Schuldenabbau, Stabilität der Kreisumlage, sowie eine Fortführung der Investitionstätigkeiten nicht zu gefährden ist eine konsequente Haushaltsdisziplin auch weiterhin unerlässlich. Dies vor allem auch deshalb, weil die hauptsächlich nach dem Finanzplanungszeitraum anfallenden Aufwendungen für die Sanierung der Mainklinik Ochsenfurt derzeit noch nicht absehbar sind.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzplan der Jahre 2020 – 2024 (Stand: 21.12.2020) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung bzw. von Fachausschüssen beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.


Beschluss:

 

Der Finanzplan der Jahre 2020 – 2024 (Stand: 21.12.2020) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung bzw. von Fachausschüssen beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA