Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

 

 

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 27.07.2020 wurde das Konzept für eine „Gemeinsame Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten im Landkreis Würzburg“ vorgestellt und folgender Beschluss zur Umsetzung einstimmig beschlossen.

 

Beschluss vom 27.07.2020:

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur gemeinsamen Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung vorzubereiten und mit den jeweiligen Kommunen und Freiwilligen Feuerwehren abzustimmen. Dazu ist der vorgesehene Ablauf der Einführung eines Atemschutzpools im Landkreis Würzburg gegenüber den Kommunen zu kommunizieren und eine Zweckvereinbarung hinsichtlich der Beschaffung sowie eine weitere Vereinbarung bezüglich der zusätzlichen Details der gemeinsamen Beschaffung und der Wartung von Atemschutzgeräten vorzubereiten und dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung am 16.09.2020 zur Entscheidung vorzulegen.

Außerdem ist ein Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.“

 

1.    Sachstand Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken

Der Antrag bei der Regierung von Unterfranken ist gestellt, er wurde von der Fachabteilung Katastrophenschutz inhaltlich geprüft und befürwortet. Die Zweckvereinbarung wurde angezeigt, dem Antrag wurde vom zuständigen Bearbeiter mündlich zugestimmt, eine schriftliche Bestätigung steht noch aus.

 

2.    Sachstand Vorbereitung der Ausschreibung für die Atemschutzgeräte

Die technische Leistungsbeschreibung für die Beschaffung ist erstellt. Die Ausschreibung sieht vor, dass ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 6 Jahren geschlossen wird. Im Rahmenvertrag wird eine Mindestabnahme an Geräten zugesichert. Er sieht eine Preisbindung von 3 Jahren für die ersten drei Jahre vor, in den folgenden Jahren können die Preise im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden.

Für das Jahr 2021 ist eine Beschaffung von ca. 300 Geräten geplant, entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushalts 2021 vorgesehen.

 

3.    Sachstand Zweckvereinbarung

Die Zweckvereinbarung wird in der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt. Eine Beschlussfassung diesbezüglich erfolgt in der Sitzung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss beschließt die vorgelegte Zweckvereinbarung.

 

Der Landrat wird ermächtigt, Änderungen an der Zweckvereinbarung, die sich aus der Abstimmung mit den Vertragspartnern ergeben, vorzunehmen, soweit diese nicht grundlegender Art sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die europaweite Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisbrandrat Reitzenstein erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation und beantwortet Fragen aus dem Gremium.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss beschließt die vorgelegte Zweckvereinbarung.

 

Der Landrat wird ermächtigt, Änderungen an der Zweckvereinbarung, die sich aus der Abstimmung mit den Vertragspartnern ergeben, vorzunehmen, soweit diese nicht grundlegender Art sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die europaweite Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.


Zur weiteren Veranlassung an FB 13, KBR

 

Zur Kenntnis an GB 1, KrPA