Sitzung: 08.02.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation
Sachverhalt:
In der Sitzung des Kreisausschusses vom 27.07.2020 wurde das Konzept für
eine „Gemeinsame Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten im Landkreis
Würzburg“ vorgestellt und folgender Beschluss zur Umsetzung einstimmig
beschlossen.
Beschluss vom 27.07.2020:
„Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur gemeinsamen
Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten für den Landkreis Würzburg
zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung vorzubereiten und mit
den jeweiligen Kommunen und Freiwilligen Feuerwehren abzustimmen. Dazu ist der
vorgesehene Ablauf der Einführung eines Atemschutzpools im Landkreis Würzburg
gegenüber den Kommunen zu kommunizieren und eine Zweckvereinbarung hinsichtlich
der Beschaffung sowie eine weitere Vereinbarung bezüglich der zusätzlichen
Details der gemeinsamen Beschaffung und der Wartung von Atemschutzgeräten
vorzubereiten und dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung am 16.09.2020
zur Entscheidung vorzulegen.
Außerdem ist ein Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu
stellen.“
1.
Sachstand Zuschussantrag bei der Regierung von
Unterfranken
Der
Antrag bei der Regierung von Unterfranken ist gestellt, er wurde von der
Fachabteilung Katastrophenschutz inhaltlich geprüft und befürwortet. Die
Zweckvereinbarung wurde angezeigt, dem Antrag wurde vom zuständigen Bearbeiter
mündlich zugestimmt, eine schriftliche Bestätigung steht noch aus.
2.
Sachstand Vorbereitung der Ausschreibung für die
Atemschutzgeräte
Die
technische Leistungsbeschreibung für die Beschaffung ist erstellt. Die
Ausschreibung sieht vor, dass ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 6 Jahren
geschlossen wird. Im Rahmenvertrag wird eine Mindestabnahme an Geräten
zugesichert. Er sieht eine Preisbindung von 3 Jahren für die ersten drei Jahre
vor, in den folgenden Jahren können die Preise im Rahmen der allgemeinen
Preissteigerungen angepasst werden.
Für
das Jahr 2021 ist eine Beschaffung von ca. 300 Geräten geplant, entsprechende
Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushalts 2021 vorgesehen.
3.
Sachstand Zweckvereinbarung
Die
Zweckvereinbarung wird in der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt. Eine
Beschlussfassung diesbezüglich erfolgt in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss beschließt die vorgelegte Zweckvereinbarung.
Der Landrat wird ermächtigt, Änderungen an der Zweckvereinbarung, die
sich aus der Abstimmung mit den Vertragspartnern ergeben, vorzunehmen, soweit
diese nicht grundlegender Art sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die europaweite Ausschreibung
vorzubereiten und durchzuführen.
Debatte:
Kreisbrandrat Reitzenstein erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation und beantwortet Fragen aus dem Gremium.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss beschließt die vorgelegte Zweckvereinbarung.
Der Landrat wird ermächtigt, Änderungen an der Zweckvereinbarung, die
sich aus der Abstimmung mit den Vertragspartnern ergeben, vorzunehmen, soweit
diese nicht grundlegender Art sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die europaweite Ausschreibung vorzubereiten
und durchzuführen.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 13, KBR
Zur Kenntnis an GB 1,
KrPA