Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Regierung von Unterfranken hat die Maßnahme „Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt, 1. Bauabschnitt (Neubau Westflügel, insb. für Allgemeinpflege, Zentrallabor, Physiotherapie und Bettenaufbereitung)“ mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 13.11.2020, Az. 12-6952-42-2, mit einem Festbetrag in Höhe von 24.688.000,00 € fachlich gebilligt.

 

Die Fördermittel sind abzusichern. Die Regierung von Unterfranken hat mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Baukostenindexierung ein fiktiv prognostizierter Festbetrag in Höhe von 26.065.590,40 € abzusichern ist. Die Absicherung kann durch eine Bürgschaftserklärung des Landkreises Würzburg erfolgen.

 

Der Abschluss der selbstschuldnerischen Bürgschaft des Landkreises Würzburg für die Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH zu Gunsten des Landesamtes für Finanzen – Staatsschuldenverwaltung ist nach § 3 Ziff. 3 der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte (KommKredV) vom 16.01.1995 i.d.F. vom 25.11.2020 genehmigungsfrei.

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 08.02.2021 dem Kreistag die Abgabe einer Bürgschaftserklärung gegenüber dem Landesamt für Finanzen – Staatsschuldenverwaltung – in Höhe von 26.065.590,40 € empfohlen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Abgabe einer Bürgschaftserklärung gegenüber dem Landesamt für Finanzen – Staatsschuldenverwaltung – in Höhe von 26.065.590,40 €.

 

 

 

Debatte:

 

Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Abgabe einer Bürgschaftserklärung gegenüber dem Landesamt für Finanzen – Staatsschuldenverwaltung – in Höhe von 26.065.590,40 €.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA, KU-Prof. Dr. Schraml