Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Regierung von Unterfranken hat die Maßnahme „Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt, 1. Bauabschnitt (Neubau Westflügel, insb. für Allgemeinpflege, Zentrallabor, Physiotherapie und Bettenaufbereitung)“ mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 13.11.2020, Az. 12-6952-42-2, mit einem Festbetrag in Höhe von 24.688.000,00 € fachlich gebilligt.

 

Die Fördermittel sind abzusichern. Die Regierung von Unterfranken hat mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Baukostenindexierung ein fiktiv prognostizierter Festbetrag in Höhe von 26.065.590,40 € abzusichern ist. Die Absicherung kann durch eine Bürgschaftserklärung des Landkreises Würzburg erfolgen.

 

Der Abschluss der selbstschuldnerischen Bürgschaft des Landkreises Würzburg für die Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH zu Gunsten des Landesamt für Finanzen – Staatsschuldenverwaltung ist nach § 3 Ziff. 3 der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte (KommKredV) vom 16.01.1995 i.d.F. vom 25.11.2020 genehmigungsfrei.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Abgabe einer Bürgschaftserklärung gegenüber dem Landesamt für Finanzen – Staatsschuldenverwaltung – in Höhe von 26.065.590,40  €.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Abgabe einer Bürgschaftserklärung gegenüber dem Landesamt für Finanzen – Staatsschuldenverwaltung – in Höhe von 26.065.590,40  €.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA, KU – Prof. Dr. Schraml