Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Information Haushalt 2021

 

 

Sachverhalt:

 

Zur Vorbereitung der Beratungen im Kreistag wurde der Planentwurf für den Haushalt 2021 sowie eine Produktgruppenübersicht als PDF-Datei am 21.12.2020 in das Ratsinformationssystem Session eingestellt. Als Beitrag zum Umweltschutz wurde dieses Jahr erstmals auf eine Papierausgabe verzichtet. Die Damen und Herren Fraktionsvorsitzende haben stellvertretend für jede Fraktion eine gebundene Papierausgabe erhalten.

Im Entwurf wurde ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 37,0 v.H. zur Verdeutlichung des Schulterschlusses mit den Gemeinden in schwierigen Zeiten eingeplant und ist damit gegenüber dem Vorjahr noch gleichbleibend. Im Finanzplanungszeitraum wurde dann erneut mit einem steigenden Hebesatz der Kreisumlage für das Jahr 2022 mit 41 % und für die Jahre 2023 und 2024 mit 43 % geplant. Geschuldet ist dies unter anderem der ungewissen Entwicklung der Umlagekraft, insbesondere können die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie momentan noch nicht abgeschätzt werden. Über die tatsächliche Höhe des Hebesatzes im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der dann gegebenen Bedingungen von Jahr zu Jahr neu entschieden werden.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft um 7,78 % gestiegen. Die Bezirksumlage wird voraussichtlich um 0,9% steigen. Daneben wird der Landkreis, wegen seiner gestiegenen Umlagekraft, ca. 2,4 Mio. € (8,08 %) weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Insgesamt übersteigen diese Belastungen den Mehrertrag aus der Kreisumlage um ca. 1,7 Mio. €. Alleine deswegen müsste der Hebesatz der Kreisumlage um 0,9 % - Punkte angehoben werden. Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist deshalb, auch wegen des gleichbleibendes Hebesatzes der Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr, nicht möglich. Eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5 Mio. € ist daher im Jahr 2021 vorsichtshalber eingeplant. Ob diese tatsächlich notwendig werden wird, ist von der Abwicklung des Haushalts abhängig.

Eine vorzeitige Tilgung eines Darlehens ist im Jahr 2024 in Höhe von ca. 2,2 Mio. € möglich. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens in den Finanzplanungsjahren (2022: 24,9 Mio. €, 2023: 25,3 Mio. €, 2024: 12,4 Mio. €), sowie zur Vermeidung eines überproportionalen Anstieges der Kreisumlage, wurden entsprechende Kreditaufnahmen mit je 8,0 Mio. € in den Finanzplanungsjahren 2022 und 2023 sowie 7,0 Mio. € im Finanzplanungsjahr 2024 vorgesehen. Hierbei wurde auch die Umschuldung des ober erwähnten Darlehens in der Planung berücksichtigt. Es ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 3,88 Mio. €. In diesem Investitionsvolumen sind neben den bereits beschlossenen und angedachten Maßnahmen auch eine Finanzierung des Neubaus am Landratsamt mit 30 Mio. €. eingestellt.

Der allgemeinen wirtschaftlichen Lage im Zeichen der Corona Krise wurde dadurch Rechnung getragen, dass im Finanzplanungsjahr 2022 mit einem Rückgang der Umlagekraft von 3% zum Vorjahr (2021: +7,78 %) geplant wurde. Für die Jahre 2023 und 2024 wurde eine Erhöhung der Umlagekraft von jeweils 1 % gegenüber dem Vorjahr eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehenen Zuständigkeitsreglungen noch völlig ungewiss ist. In den Finanzplanungsjahren wurden gegenüber dem Jahr 2021 unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 3,0 % erhöht.

Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt wurde für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2020 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2,0 Mio. €, insgesamt 6,0 Mio. €, ausgezahlt. Für den ersten Bauabschnitt mit Baukosten in Höhe von 30,0 Mio. € (geplante Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2023) wurde eine Förderung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 24,7 Mio. € zugesagt. Nachdem der nicht durch Förderung gedeckte Eigenanteil in Höhe von 6,0 Mio. € bereits geleistet wurde, wurde die jährliche Zahlung in Höhe von 2,0 Mio. € für die weiteren vier Jahre derzeit ausgesetzt.

Verlustausgleichszahlungen an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit einem Betrag von 3,25 Mio. € jährlich eingerechnet. Daneben wurde noch ein jährlicher Verlustausgleich für die Main-Klinik Ochsenfurt in Höhe von 0,5 Mio. € in den Haushalt 2021 und die Finanzplanung aufgenommen. Ebenfalls an das Kommunalunternehmen zu erstatten sind der Pflegebereich mit jährlich 0,5 Mio. €, die Reinigungskosten mit jährlich 0,76 Mio.  € sowie die Kosten für die Personalabrechnung mit jährlich 0,28 Mio. €.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung am 09.11.2020 dem Kreistag empfohlen, die vorgestellten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Bereich des Hoch- und Straßenbaus in die Haushaltsplanung 2021 zu übernehmen. Eine Empfehlung an den Kreistag zur Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für die Kulturförderung ist am 13.11.2020 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom Jugendhilfeausschuss am 30.11.2020 ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen.

Für die Einrichtung und den Betrieb der Impfzentren für Covid19-Impfungen wurden vorsorglich 10 Mio. € als Auszahlung für Sach- und Dienstleistungen eingeplant, da derzeit noch ungewiss ist, ob und wann eine direkte Buchung auf den Staatshaushalt möglich ist. Nachdem eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Freistaat Bayern erwartet wird, wurde eine Kostenerstattung in gleicher Höhe veranschlagt. Weiterhin wurde eine Kostenerstattung in Höhe von 1,5 Mio. € für entstandene Einsatzkosten im Rahmen der Katastrophenbewältigung, sowie in Höhe von 0,4 Mio. € für Aufwendungen im Bereich des Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie eingeplant.

Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und für Integration über die Verwaltungsvorschriften zu den Mustern des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (VV-Mu-KommHV-Doppik) ist vor jedem Teilhaushalt ein Vorblatt voranzustellen. Dieses beinhaltet auch einen Auszug aus dem Stellenplan. Nach Mitteilung der Fachbereichsleitung des SFB 1 ist es nicht möglich die Angaben für den Entwurf des Haushaltsplanes termingerecht zur Verfügung zu stellen. Es wurde jedoch zugesichert, dass die Angaben der Finanzverwaltung für den beschlossenen Haushalt 2021 übermittelt werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit den eingeplanten Kreisumlagehebesätzen das Ziel einer erheblichen Verbesserung der Infrastruktur über einen längeren Zeitraum durch entsprechende Investitionen erreicht werden kann. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Auswirkungen der SARS-CoV -2-Pandemie, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine über den Ansätzen der Finanzplanung hinausgehende Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen, wie den Verzicht auf Investitionen und sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies wird nach dem derzeitigen Planungsstand und unveränderten Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich sein, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2025 nicht möglich ist.

Durch eine evtl. weitere Senkung des Kreisumlagehebesatzes werden die geschilderten Risiken natürlich verstärkt. Je nach Entwicklung der Rahmendaten des Haushaltes und der Mittelzuflüsse aber auch -abflüsse, muss ab 2022 mit einem steigenden Kreisumlagehebesatz gerechnet werden.

Der Entwurf mit den Rahmendaten wurde am 16.12.2020 der Vorstandschaft des bay. Gemeindetages vorgestellt und von diesem als ausgeglichen und verständlich akzeptiert worden.

 

Aufgrund der Berufungsverhandlung am 28.11.2018 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Urteil der Kreisumlage des Verwaltungsgerichts Bayreuth wird, wie die letzten Jahre und vom Bayerischen Landkreistag empfohlen, den Mitgliedern des Kreistages mit den Sitzungsunterlagen zur Sitzung des Kreistages am 01.03.2021 eine Aufstellung der Haushaltsdaten für die umlagepflichtigen Gemeinden für das Jahr 2020 sowie für die entsprechenden Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 übersandt. Die Daten wurden in Auftrag von Herrn Landrat Eberth von der Staatl. Rechnungsprüfung zusammengestellt und geben Aufschluss über die Finanzlage der Gemeinde insbesondere Schuldenstand, Haushaltsausgleich, Bedarfszuweisungen sowie über die freie Finanzspanne. Weiterhin wird eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde als Abwägungshilfe zur Verfügung gestellt.

 

 

Herr Künzig, Lt. Verwaltungsdirektor, erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA