Sitzung: 08.02.2021 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Information
Haushalt 2021
Sachverhalt:
Zur Vorbereitung
der Beratungen im Kreistag wurde der Planentwurf für den Haushalt 2021 sowie
eine Produktgruppenübersicht als PDF-Datei am 21.12.2020 in das
Ratsinformationssystem Session eingestellt. Als Beitrag zum Umweltschutz wurde
dieses Jahr erstmals auf eine Papierausgabe verzichtet. Die Damen und Herren
Fraktionsvorsitzende haben stellvertretend für jede Fraktion eine gebundene
Papierausgabe erhalten.
Im Entwurf wurde
ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 37,0
v.H. zur Verdeutlichung des Schulterschlusses mit den Gemeinden in
schwierigen Zeiten eingeplant und ist damit gegenüber dem Vorjahr noch
gleichbleibend. Im Finanzplanungszeitraum wurde dann erneut mit einem
steigenden Hebesatz der Kreisumlage für das Jahr 2022 mit 41 % und für die
Jahre 2023 und 2024 mit 43 % geplant. Geschuldet ist dies unter anderem der
ungewissen Entwicklung der Umlagekraft, insbesondere können die Auswirkungen
der SARS-CoV-2-Pandemie momentan noch nicht abgeschätzt werden. Über die
tatsächliche Höhe des Hebesatzes im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter
Berücksichtigung der dann gegebenen Bedingungen von Jahr zu Jahr neu
entschieden werden.
Im Vergleich zum
Vorjahr ist die Umlagekraft um 7,78 % gestiegen. Die Bezirksumlage wird
voraussichtlich um 0,9% steigen.
Daneben wird der Landkreis, wegen seiner gestiegenen Umlagekraft, ca. 2,4 Mio.
€ (8,08 %) weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Insgesamt übersteigen diese
Belastungen den Mehrertrag aus der Kreisumlage um ca. 1,7 Mio. €. Alleine
deswegen müsste der Hebesatz der Kreisumlage um 0,9 % - Punkte angehoben
werden. Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus
Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist deshalb, auch wegen des
gleichbleibendes Hebesatzes der Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr, nicht
möglich. Eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5 Mio. € ist daher im Jahr 2021
vorsichtshalber eingeplant. Ob diese tatsächlich notwendig werden wird, ist von
der Abwicklung des Haushalts abhängig.
Eine vorzeitige
Tilgung eines Darlehens ist im Jahr 2024 in Höhe von ca. 2,2 Mio. € möglich.
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens in den Finanzplanungsjahren (2022: 24,9
Mio. €, 2023: 25,3 Mio. €, 2024: 12,4 Mio. €), sowie zur Vermeidung eines
überproportionalen Anstieges der Kreisumlage, wurden entsprechende
Kreditaufnahmen mit je 8,0 Mio. € in den Finanzplanungsjahren 2022 und 2023
sowie 7,0 Mio. € im Finanzplanungsjahr 2024 vorgesehen. Hierbei wurde auch die
Umschuldung des ober erwähnten Darlehens in der Planung berücksichtigt. Es
ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich noch ein
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 3,88 Mio. €. In diesem
Investitionsvolumen sind neben den bereits beschlossenen und angedachten Maßnahmen
auch eine Finanzierung des Neubaus am Landratsamt mit 30 Mio. €. eingestellt.
Der allgemeinen
wirtschaftlichen Lage im Zeichen der Corona Krise wurde dadurch Rechnung
getragen, dass im Finanzplanungsjahr 2022 mit einem Rückgang der Umlagekraft
von 3% zum Vorjahr (2021: +7,78 %) geplant wurde. Für die Jahre 2023 und 2024
wurde eine Erhöhung der Umlagekraft von jeweils 1 % gegenüber dem Vorjahr
eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz
ausgegangen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der
Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehenen
Zuständigkeitsreglungen noch völlig ungewiss ist. In den Finanzplanungsjahren wurden
gegenüber dem Jahr 2021 unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den
Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 3,0 % erhöht.
Für die Sanierung
der Main-Klinik Ochsenfurt wurde für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018
bis 2020 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein
Betrag von 2,0 Mio. €, insgesamt 6,0 Mio. €, ausgezahlt. Für den ersten
Bauabschnitt mit Baukosten in Höhe von 30,0 Mio. € (geplante Fertigstellung:
voraussichtlich Ende 2023) wurde eine Förderung durch den Freistaat Bayern in
Höhe von 24,7 Mio. € zugesagt. Nachdem der nicht durch Förderung gedeckte
Eigenanteil in Höhe von 6,0 Mio. € bereits geleistet wurde, wurde die jährliche
Zahlung in Höhe von 2,0 Mio. € für die weiteren vier Jahre derzeit ausgesetzt.
Verlustausgleichszahlungen
an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit einem Betrag von
3,25 Mio. € jährlich eingerechnet. Daneben wurde
noch ein jährlicher Verlustausgleich für die Main-Klinik Ochsenfurt in Höhe von
0,5 Mio. € in den Haushalt 2021 und
die Finanzplanung aufgenommen. Ebenfalls an das Kommunalunternehmen zu
erstatten sind der Pflegebereich mit jährlich 0,5 Mio. €, die Reinigungskosten
mit jährlich 0,76 Mio. € sowie die
Kosten für die Personalabrechnung mit jährlich 0,28 Mio. €.
Der Ausschuss für
Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung am 09.11.2020 dem Kreistag
empfohlen, die vorgestellten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen aus dem
Bereich des Hoch- und Straßenbaus in die Haushaltsplanung 2021 zu übernehmen.
Eine Empfehlung an den Kreistag zur Übernahme der Haushaltsansätze der
Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für die Kulturförderung ist am
13.11.2020 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt erfolgt. Der
Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom Jugendhilfeausschuss am 30.11.2020
ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen.
Für die Einrichtung
und den Betrieb der Impfzentren für Covid19-Impfungen wurden vorsorglich 10
Mio. € als Auszahlung für Sach- und Dienstleistungen eingeplant, da derzeit
noch ungewiss ist, ob und wann eine direkte Buchung auf den Staatshaushalt
möglich ist. Nachdem eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Freistaat
Bayern erwartet wird, wurde eine Kostenerstattung in gleicher Höhe
veranschlagt. Weiterhin wurde eine Kostenerstattung in Höhe von 1,5 Mio. € für
entstandene Einsatzkosten im Rahmen der Katastrophenbewältigung, sowie in Höhe
von 0,4 Mio. € für Aufwendungen im Bereich des Gesundheitsamtes im Zusammenhang
mit der SARS-CoV-2-Pandemie eingeplant.
Nach der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und für Integration über
die Verwaltungsvorschriften zu den Mustern des kommunalen Haushalts-, Kassen-
und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
(VV-Mu-KommHV-Doppik) ist vor jedem Teilhaushalt ein Vorblatt voranzustellen.
Dieses beinhaltet auch einen Auszug aus dem Stellenplan. Nach Mitteilung der
Fachbereichsleitung des SFB 1 ist es nicht möglich die Angaben für den Entwurf
des Haushaltsplanes termingerecht zur Verfügung zu stellen. Es wurde jedoch
zugesichert, dass die Angaben der Finanzverwaltung für den beschlossenen
Haushalt 2021 übermittelt werden.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass mit den eingeplanten Kreisumlagehebesätzen das Ziel einer
erheblichen Verbesserung der Infrastruktur über einen längeren Zeitraum durch
entsprechende Investitionen erreicht werden kann. Sollten sich die Annahmen
dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk,
zusätzliche Belastung durch die Auswirkungen der SARS-CoV -2-Pandemie, höhere
Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe
Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine über den Ansätzen der
Finanzplanung hinausgehende Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage unausweichlich
werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen, wie den Verzicht auf
Investitionen und sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber
hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem
Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der
Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies wird nach dem derzeitigen
Planungsstand und unveränderten Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln
möglich sein, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den
finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2025 nicht möglich ist.
Durch eine evtl.
weitere Senkung des Kreisumlagehebesatzes werden die geschilderten Risiken
natürlich verstärkt. Je nach Entwicklung der Rahmendaten des Haushaltes und der
Mittelzuflüsse aber auch -abflüsse, muss ab 2022 mit einem steigenden
Kreisumlagehebesatz gerechnet werden.
Der Entwurf mit den
Rahmendaten wurde am 16.12.2020 der Vorstandschaft des bay. Gemeindetages
vorgestellt und von diesem als ausgeglichen und verständlich akzeptiert worden.
Aufgrund der Berufungsverhandlung am 28.11.2018 des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofes zum Urteil der Kreisumlage des Verwaltungsgerichts
Bayreuth wird, wie die letzten Jahre und vom Bayerischen Landkreistag
empfohlen, den Mitgliedern des Kreistages mit den Sitzungsunterlagen zur
Sitzung des Kreistages am 01.03.2021 eine Aufstellung der Haushaltsdaten für
die umlagepflichtigen Gemeinden für das Jahr 2020 sowie für die entsprechenden
Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 übersandt. Die Daten wurden in Auftrag von
Herrn Landrat Eberth von der Staatl. Rechnungsprüfung zusammengestellt und
geben Aufschluss über die Finanzlage der Gemeinde insbesondere Schuldenstand,
Haushaltsausgleich, Bedarfszuweisungen sowie über die freie Finanzspanne.
Weiterhin wird eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde als Abwägungshilfe
zur Verfügung gestellt.
Herr Künzig, Lt. Verwaltungsdirektor, erläutert den
Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 1
Zur Kenntnis an S,
KrPA