Beschluss: vertagt

Anlage/n:         Präsentation Architekturbüro Menig & Partner

                        Präsentation Jobcenter

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur vom 30.06.2020 wurde aufgrund der bestehenden Notwendigkeiten einer Erweiterung am Landratsamt eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung von Grünflächen, der Erhöhung der Bürokapazitäten, Verbesserung der Arbeitsplatzsituationen und der Optimierung der Verkehrs- und Parkplatzsituationen in Auftrag gegeben.

Im Fokus lag und liegt dabei die Erhöhung der Raumkapazitäten am Standort, da trotz des Umzugs des Geschäftsbereiches 4 in das angemietete Objekt in der Nürnberger Straße die derzeit vorhandenen Büroräume bei weitem nicht ausreichen. Aus diesem Grund mussten auf dem Gelände des Landratsamtes kurzfristig temporäre zusätzliche Arbeitsplätze in Bürocontainern (Haus 5) geschaffen werden.

Der Grund hierfür ist zum einen der zusätzliche Raumbedarf für die personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes im Zuge der derzeitigen Pandemie, wobei ein Ende der notwendigen personellen Verstärkungen nicht absehbar ist. Auch ist davon auszugehen, dass die neu hinzugekommenen befristeten Fachkraftstellen im Gesundheitsamt in unbefristete Stellen des Freistaates umgewandelt werden (politische Diskussion um „Vernachlässigung des öffentlichen Gesundheitswesens, Spahn-Initiative des Bundes und der 5 Milliarden für Personal usw.)

Zum anderen gibt es darüber hinaus weiteren zusätzlichen Raumbedarf durch den dauernden Aufgabenzuwachs, der nur mit zusätzlichem Personal erledigt werden kann. 

Außerdem soll dabei die Überplanung des sanierungsbedürftigen Innenhofes und der Park- sowie Grünsituation am Mutterhaus erfolgen.

Ein gutes, auch räumlich gutes Arbeitsumfeld, ist gerade in der Zeit der immer schwierigeren Personalgewinnung ein wichtiger Baustein um die personelle Zukunftsfähigkeit des Landratsamtes langfristig zu sichern.

Daneben müssen auch die Mitarbeitenden der Fachbereiche, die nun übergangsweise im Haus 5 ihrer Arbeit nachgehen, mittelfristig wieder in regulären Büroräumen untergebracht werden.

Auch spitzt sich durch die Steigerung der Beschäftigtenanzahl am Standort, sowie durch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg auch Dienstleistungen in der KFZ-Zulassungsstelle in Anspruch zu nehmen, die Parkplatzsituation auf dem Gelände immer mehr zu. So können auch Teilnehmer von Sitzungen der kommunalen Gremien Parkplätze oft nur nach zeitintensiver Suche finden.

 

 

 

 

Aus diesen Gründen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur folgende Entwicklungsziele für das Gelände des Landratsamtes festgehalten:

  1. Flächen für das Büro/Arbeitsplatzbedarf

Ziel ist es aufzuzeigen, mit welchen Geschoßflächen bei einem Ergänzungsbau der Bedarf für 120 Arbeitsplätzen in 60 Einzelzimmern und 30 Doppelzimmern dargestellt werden kann. Dabei sind an den Baukörper Anforderungen zum neusten Stand der Technik in Bezug auf die CO² Bilanz (Energie, Heiz- und Kühltechnik) auch im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und der Ausgestaltung moderner Arbeitsplätze zu stellen. Dies beinhaltet auch die bestmögliche Nutzung und Optimierung der Flächen.

 

  1. Parkraum, intelligente Parkraumbewirtschaftung

Derzeit muss das Landratsamt Würzburg aufgrund der verschiedenen Baugenehmigungen und der zugrundliegenden Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg 226 Stellplätze nachweisen. Ziel ist es, die aktuell vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen für Besucher und Mitarbeiter darzustellen und darüber hinaus vorzudenken, wie der Bedarf weiterer Stellplätze durch neue Büroflächen evtl. gedeckt werden könnte.


Weiteres Ziel ist es bei Gesprächen mit der Stadt Würzburg aufzuzeigen, wie mit Kompensationsmaßnahmen erreicht werden kann, dass mit der Schaffung von neuem Büroräumen kein vollumfänglicher Nachweis weiterer Stellplätze nach Stellplatzsatzung erfolgen muss, sondern dass durch eine intelligente Parkraumbewirtschaftung Folgendes erreicht wird:

2.1         weitere Vermeidung des Individualverkehrs vor allem von Mitarbeitern aus der Stadt und stadtnahmen Gemeinden (ÖPNV)

2.2         eine weitere Reduzierungsstrategie durch Car-Sharing umzusetzen

2.3         durch intelligente Parkraumbewirtschaftung den Besuchern ein auskömmliches Angebot machen zu können und

2.4         für das Quartier Frauenland und damit der Stadt Würzburg die Nutzung des Parkraums für die Anwohner am Wochenende (Samstag, Sonntag) oder abends gegen einen entsprechenden Tarif anzubieten (Stichwort Parkplatz-Sharing).

2.5         Attraktiver Arbeitgeber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Parkraum zu bleiben

2.6         Keine weiteren Grünflächen für Parkraum zu verwenden

2.7         Aufenthaltsqualität und Funktionalität effektiv zu kombinieren

 

 

 

 

3.    Aufenthaltsqualität, Mikroklima Landratsamt

Ziel ist es, mit der Entsiegelung der Innenflächen (bisherige Parkflächen im Innenhof) Raum für mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. Nicht nur mit diesen neu entsiegelten Flächen, sondern auch mit den weiteren offenen Flächen am Landratsamt soll durch die Schaffung von mehr Stadtgrün ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas erbracht werden.

Mit einer weiteren Maßnahme - nämlich mit kleingliedrigen Wasserflächen auf dem Areal des Landratsamtes als Teil des zentralen Stadtraums im Frauenland - soll die Qualität des öffentlichen Raums verbessert werden. Ergänzt werden könnte das künftig offene Grundstück durch Räume für Kinder. Insgesamt wird dazu im Rahmen der Städtebauförderung über eine Quartierlösung eine Bezuschussung angestrebt, um das Landratsamt zu einem offenen Ort der Begegnungen umzubauen. Barrierefreiheit, Warte- und Aufenthaltsqualität für den Amtsbesuch und Grünräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pausen, sowie die Bewohner des Quartiers sind ein fester Bestandteil dessen.

Die Erweiterung der Dienstleistungsbehörde Landratsamt Würzburg und die Neugestaltung des Grundstückes ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, für die Mandatsträger, sei es als Kreisräte, Bürgermeister oder aus den Gemeinden, dringend notwendig, sondern kommt allen zugute.

Eine Auslagerung des kompletten Landratsamtes in eine Landkreisgemeinde mit Neubau oder Übernahme bestehender Infrastruktur wäre wirtschaftlich, flächentechnisch, geografisch und organisatorisch auch im Hinblick auf die Städtebauliche Verpflichtung dem Denkmal gegenüber nicht realisierbar.

Bei einer Erweiterung des Landratsamtes wäre der Umzug des Jobcenters zurück in die Zeppelinstraße möglich, so dass erhebliche jährliche Ausgaben für die Miete wegfallen würden und es würden sich, um nur ein zweites Beispiel zu nennen, die Kosten für den Sicherheitsdienst reduzieren. Die weiteren Vorteile der kurzen und schnellen Wege an einem Standort und die Schnittstellen zu den weiteren Fachbereichen erklären sich von selbst.

Die ausführliche Vorstellung der Studie mit Ergänzungen zur Finanzierung eines Ergänzungsbaus erfolgt in der Sitzung.

Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur wurden die Ergebnisse der Studie in seiner Sitzung vom 09.11.2020 vorgestellt. Der Ausschuss stimmte den angedachten Varianten zu und definierte, dass im weiteren Verfahren natürlich noch die Details abzustimmen sind.  Er nahm die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zustimmend zur Kenntnis und stimmte den ersten Planungen zu. Er empfiehlt den Landrat einstimmig zur Durchführung eines VgV Verfahrens auf Grundlage dieser Studie zu ermächtigen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel einzustellen, sowie Haushaltsmittel für die Umsetzung in die Finanzplanung aufzunehmen. Die Notwendigkeit einer Investition an den Standort wurde befürwortet.

Mögliche Alternativen wie die Anmietung von Objekten im Landkreis oder in der Stadt Würzburg, die Nutzung der Räumlichkeiten in der „Von–Luxburgstraße“ wurden ebenso überprüft wie z.B. die Auslagerung weiterer Bereichen des Landratsamtes oder Zusammenlegungen mit der Stadt Würzburg. 

Dem Kreisausschuss wurde die Studie ergänzt um Beispielsrechnungen zur möglichen Finanzierung des Projekts und Organisation des Amtes durch den Neubau in der Sitzung am 16.11.2020 vorgestellt.

Nach intensiver Diskussion wurde dann folgende weitere Vorgehensweise festgelegt:

·      Formulierung evtl. weiterer, sich aus der Präsentation ergebender, Fragen durch die Fraktionen.

·      Vorstellung des Ergebnisses der Projektstudie mit der Beispielsrechnung zur Finanzierung und der Organisation im Kreistag und Abhandlung der schon vorliegenden Fragen.

·      Abarbeitung der noch offenen Punkte durch den Kreisausschuss

·      Grundsatzentscheidung ob und in welcher Form das Projekt weiterverfolgt werden soll.

Nach dieser Entscheidung sollte ggfs. entsprechend der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur das VGV-Verfahren in Form eines Realisierungswettbewerbs begonnen werden.

Anschließend wäre aus den drei Preisträgern im Rahmen eines weiteren Verfahrens der Planer zu ermitteln. Daneben sind die Fachplaner auszuwählen.

Insgesamt ist für diesen Auswahlprozess eine Zeitdauer von mindestens 9 Monaten einzuplanen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die vorgestellte Projektstudie zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Kreisausschuss weitere Details zu klären.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Menig vom Architekturbüro Menig & Partner zeigt anhand einer Präsentation die Konzeptstudie.

 

Herr Huppmann, Geschäftsbereichsleiter Jobcenter, berichtet zum Thema Optionskommune Landkreis Würzburg anhand einer Präsentation.

 

Landrat Eberth schlägt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der Komplexität des Fragenkatalogs der Fraktionen sowie der vorgesehenen Darstellung einer möglichen Finanzierung vor, den Tagesordnungspunkt in einer Sondersitzung des Kreistages zu behandeln. Damit besteht Einverständnis.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5, ZB

 

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