Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Sachverhalt:

 

ProFamilia hatte bereits 2019 einen Antrag auf Ausweitung der Förderung ihres Beratungs- und Präventionsangebotes gestellt. Da dieser für die Haushaltsberatungen 2020 zu spät kam, wurde der Antrag zurückgestellt und für die Haushaltsberatung 2021 neu eingebracht.

 

ProFamilia bietet folgende Angebote der Jugendhilfe:

 

·         Sexualprävention:

Ø  Sexualpädagogische Bildung an Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe

Ø  Gruppenangebote für Eltern (Elternabende)

Ø  Gruppenagebote für Multiplikatoren

·         Beratung und Therapie (auch sexualpädagogische Betreuung für sexuell übergriffige Jungen)

 

Insbesondere im Zuge des Missbrauchsfalls 2019 in Würzburg hat sich eine Steigerung der Anfragen nach Präventivangeboten ergeben. Das öffentliche Interesse hält erfreulicherweise an, auch, weil durch die enge Zusammenarbeit der Fachstellen von Jugendhilfe, Kommunen, Polizei und Gesundheitshilfe das Netzwerk sich deutlich verbessert und die Wege sich verkürzt haben.

 

Der Antrag von ProFamilia vom 29.06.2020, ergänzt am 04.11.2020, beinhaltet neben den vorgenannten Leistungen auch die bisher nicht berechneten Verwaltungskostenanteile. Wie dies bei anderen Trägern üblich ist. Daraus ergibt sich folgende Kostenkalkulation:

 

Personalkosten                                                          99.992,00 €

Verwaltungsstelle                                                         5.850,00 €

Sachkosten                                                                19.872,00 €

Summe                                                                     125.714,00 €

Anteilig Landkreis 50%                                            62.857,00 €

 

Dies entspräche einer Steigerung von 32.857,00 € im Vergleich zum Vorjahr.

 

 

Bewertung der Steuerungsgruppe Jugendhilfeplanung:

 

ProFamilia erhielt bisher eine reine Personalkostennettoförderung. Das ist in der Förderung der Jugendhilfeträger nicht üblich, da die Träger auch Verwaltungskosten und Sachkosten berechnen. Der Wunsch von ProFamilia dies anzupassen ist deshalb nachvollziehbar.

 

Auf Erlass des Kultusministeriums erfolgt die Sexualaufklärung an Grundschulen (4. Klassen) nur noch durch Lehrkräfte. Schwangerenberatungsstellen können nicht mehr tätig werden. Im begründeten Einzelfall kann eine Schule aber externe Träger anfragen, im Raum Würzburg leistet dies ProFamilia. Nach Ansicht der Steuerungsgruppe Jugendhilfeplanung kann es aber nicht Aufgabe der Jugendhilfe sein, schulrechtlichen Entscheidungen entgegenzuwirken. Der entsprechende Finanzierungsanteil für Angebote der Sexualaufklärung an Grundschulen wird deshalb herausgerechnet. Nach Mitteilung von ProFamilia umfasst die präventive Sexualpädagogik ca. 34 % der geförderten Gesamttätigkeit. Darin beinhaltet sind 29 Veranstaltungen an weiterführenden Schulen, 5 Veranstaltungen an Förderschulen und 14 Veranstaltungen an Grundschulen. Daraus errechnet sich ein Grundschulanteil von ca. 10%. Folgerichtig wäre ein um 10% reduzierter Zuschussanteil angemessen.

 

 

Kalkulation einer künftigen Förderung durch den Landkreis (50%):

 

Dynamisierte Erhöhung der bisherigen Förderung der

Personalkosten um 1.000 € (lt. Antrag vom 29.06.2020)                  31.000 €

 

Verwaltungsstelle                                                                                  2.925 €

 

Sachkosten                                                                                           9.936 €

 

Summe                                                                                                43.861 €

Landkreisförderung (abzgl. 10% Prävention an Grundschulen)     39.475 €

 

Beantragte Stellenausweitung für Prävention                                    20.935 €

Abzgl. 10% Prävention an Grundschulen                                          18.841 €

50% Anteil Landkreis                                                                            9.420 €

 

Landkreisförderung incl. Stellenausweitung (15 WS)                     48.895 €

 

 

Ein gleichlautender Antrag ist bei der Stadt Würzburg eingegangen. Aus diesem Grund wäre eine vorbehaltliche Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Förderung durch die Stadt Würzburg erforderlich, d.h. eine Landkreisförderung sollte nicht höher ausfallen.

 

Debatte:

 

Herr Landrat Eberth weist auf die doch erhebliche Ausweitung des Zuschussvolumens hin. Im Grunde befürwortet er die Bezuschussung des Angebotes ProFamilie, allerdings nicht in der geforderten Höhe.

 

Herr Rostek ergänzt, dass im Rahmen der Haushaltsberatung die Stadt Würzburg am 26.11. und 27.11.2020 dem Antrag von ProFamilia in geforderter Höhe zugestimmt hat.

 

Herr Fritz moniert den Beschlussvorschlag dahingehend, dass einerseits bei der Kostenkalkulation durch die Verwaltung nicht die beantragten Werte zugrunde gelegt wurden, sondern die Fortschreibung der früheren Personalkostenanteile. Zum zweiten beanstandet er, dass die Tätigkeitsanteile der Sexualaufklärung an Grundschulen herausgerechnet wurde. Er sieht es gerade für diese Altersgruppe der 4. Klassen als erforderlich, gute Zugänge zur Sexualprävention zu erhalten. Lehrkräfte sind da häufig überfordert. Aus diesem Grund ist für ihn nicht nachvollziehbar, wieso der ursprünglich beantragte Zuschussbetrag von 62.857,00 € einmal auf 48.895,00 € und dann nochmals auf 45.000,00 € heruntergekürzt wurde.

 

Herr Landrat Eberth antwortet darauf, dass eine Steigerung der Zuschusssumme von 32.875,00 € im Vergleich zum Vorjahr (mehr als das Doppelte) der Verwaltung unangemessen hoch erschien. Deshalb wird eine angemessene Erhöhung von Seiten des Kreisjugendamtes vorgeschlagen.

 

Frau Kreisrätin Braunreuther stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, Entscheidungen des Kultusministeriums nicht durch eigene Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses zu umgehen. Nicht nachvollziehbar ist für sie allerdings, warum im Beschlussvorschlag im Unterschied zur Berechnung des Zuschussbetrages durch die Verwaltung nochmals auf 45.000,00 € reduziert wurde. Herr Rostek verweist hierbei auf die Aussage des Landrates, dass auch bei einem Betrag von 45.000,00 € eine nicht unbeträchtliche Anhebung des Zuschusses an ProFamilia durch den Landkreis getragen wird. Herr Landrat Eberth ergänzt, dass solche Entscheidungen auch dazu beitragen sollen, Einsparerfordernisse bei den Trägern zu wecken. Darüber hinaus müsse es jedem klar sein, dass es immer schwieriger werden wird, 100 % Förderungen durch die politischen Gremien durchzubekommen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Würzburg fördert vorbehaltlich einer gleichwertigen Entscheidung der Stadt Würzburg im Rahmen des Jugendhilfehaushaltes die Angebote der „Prävention und Beratung bei sexueller Gewalt in der Familie“ von ProFamilia. Unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten und einer angemessenen Stellenerweiterung werden 45.000 € pro Jahr als Festbetragsfinanzierung, gültig für die Jahre 2021 – 2023, bereitgestellt.

 

Im Falle einer ablehnenden Entscheidung der Stadt Würzburg, wird die wie bisher gewährte Regelförderung i.H.v. 31.000 € für 2021 gewährt.

 

Der Kreistag wird gebeten, die entsprechenden Mittel im Jugendhilfehaushalt ab 2021 zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluss:

 

Der Landkreis Würzburg fördert vorbehaltlich einer gleichwertigen Entscheidung der Stadt Würzburg im Rahmen des Jugendhilfehaushaltes die Angebote der „Prävention und Beratung bei sexueller Gewalt in der Familie“ von ProFamilia. Unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten und einer angemessenen Stellenerweiterung werden 45.000 € pro Jahr als Festbetragsfinanzierung, gültig für die Jahre 2021 – 2023, bereitgestellt.

 

Im Falle einer ablehnenden Entscheidung der Stadt Würzburg, wird die wie bisher gewährte Regelförderung i.H.v. 31.000 € für 2021 gewährt.

 

Der Kreistag wird gebeten, die entsprechenden Mittel im Jugendhilfehaushalt ab 2021 zur Verfügung zu stellen.