Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Über das bay. Förderprogramm „Strukturelle Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Familienstützpunkte“ erhält der Landkreis Würzburg jährlich auf Grundlage der Geburtenzahlen eine Zuwendung i. H. von ca. 45.000,00 €. Mit diesen Mitteln, aufgestockt durch kommunale Mittel des Landkreises aus dem Jugendhilfehaushalt, werden derzeit 6 Familienstützpunkte im Landkreis gefördert:

 

·         Ochsenfurt: In der Außenstelle des Landratsamtes, Träger SkF, 19 Wochenstunden

·         Giebelstadt: Im evangelischen Gemeindehaus, Träger SkF, 12 Wochenstunden

·         Kürnach: Im Rathaus, Träger Gemeinde, 10 Wochenstunden

·         Waldbüttelbrunn: An der Schule, Träger Gemeinde, 10 Wochenstunden

·         Eisingen: Im neuen Gemeindezentrum, Träger Jugendhilfe Creglingen, 10 Wochenstunden

·         Reichenberg: Start Jahresanfang 2021, Träger Gemeinde, 10 Wochenstunden

 

Die Gemeinden Giebelstadt, Kürnach und Waldbüttelbrunn haben darüber hinaus aus eigenen Mitteln die Arbeitsverträge der Familienstützpunktfachkräfte aufgestockt.

 

Nach den bisherigen Vereinbarungen mit den Standortgemeinden werden die Fördermittel sowie eigene Mittel des Landkreises zur Finanzierung der Personalkosten und der Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII verwendet, die Standortgemeinde ist für die Räumlichkeiten, Büro- und Sachausstattung zuständig.

 

Im Jugendhilfehaushalt 2020 wurden hierfür folgende Mittel eingeplant:

 

Träger Gemeinden                                                                                               65.000,00 €

Träger der Jugendhilfe                                                                                         60.000,00 €

Summe                                                                                                                125.000,00 €

Als Einnahmen (Förderung) stehen im Haushalt                                                 48.000,00 €

Finanzierungsanteil des Landkreises                                                                   77.000,00 €

 

Allerdings starten die beiden neuen Standorte erst im Oktober 2020 bzw. im Januar 2021, so dass die Mittel 2020 nicht ausgeschöpft werden.

 

Laut Mitteilung des Staatsministeriums ist an eine Erhöhung des staatlichen Zuwendungsanteils gedacht, der Umsetzungszeitpunkt ist aber noch nicht bekannt.

 

Aktuell liegen zwei neue Anträge auf Einrichtung eines Familienstützpunktes in folgenden Gemeinden vor:

 

·         Aub

·         Rottendorf.

 

In beiden Gemeinden hat sich der Gemeinderat intensiv mit dem Thema Familienstützpunkt befasst. In Rottendorf ergibt sich die Möglichkeit der Integration des Familienstützpunktes in das Haus der Begegnung. Träger wäre der Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Würzburg. In Aub ist eine Konzeption im Detail noch zu erarbeiten. Ein Familienstützpunkt im ländlichen Raum eröffnet interessante Möglichkeiten der Familienarbeit und Elternbildung und könnte z. B. auch auf VG-Ebene wirksam werden.

 

Das bisherige Finanzierungskonzept besteht aus Finanzierungsanteilen des Freistaates, des Landkreises und der Standortgemeinden. Die Förderung des Freistaates erfolgt als Festbetrag, unabhängig von der Anzahl der Familienstützpunkte. Aus diesem Grund müsste der Jugendhilfehaushalt 2021 für zwei neue Standorte aufgestockt werden.

 

Im Jugendhilfehaushalt 2021 werden hierfür folgende Mittel eingeplant:

 

Träger Gemeinden                                                                                               90.000,00 €

Träger der Jugendhilfe                                                                                         70.000,00 €

Summe                                                                                                                160.000,00 €

 

Als Einnahmen (Förderung) stehen im Haushalt                                                 45.000,00 €

 

Finanzierungsanteil des Landkreises                                                                 115.000,00 €

 

 

Das Amt für Jugend und Familie empfiehlt dem Ausschuss die Einrichtung der beiden neuen Familienstützpunkte in Aub und Rottendorf.

 

Debatte:

 

Herr Landrat Eberth hat selbst noch in seiner Zeit als Bürgermeister einen Familienstützpunkt gegründet und schätzt die gute Arbeit für Familien aus dem Ort.

 

Nach Rückfrage aus dem Ausschuss ergänzt Herr Rostek, dass die Angebote des Familienstützpunktes grundsätzlich offen sind auch für Familien aus den Nachbargemeinden. Allerdings kann allein aufgrund des Stundenkontingents die Fachkraft Familienstützpunkt nur mit ihrem örtlichen Netzwerk arbeiten und nicht regional präsent sein.

 

Herr Kreisrat Eck begrüßt es ausdrücklich, dass die Standortplanungen der Familienstützpunkte auch Gemeinden berücksichtigt, die weit weg vom Großraum Würzburg liegen. Diesen Schritt sollte man auch in Zukunft weiter verfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Förderung der Familienstützpunkte in der Stadt Aub und der Gemeinde Rottendorf zu und empfiehlt dem Kreistag die erforderlichen Mittel im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

Das Amt für Jugend und Familie, FB 31c, wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Förderung der Familienstützpunkte in der Stadt Aub und der Gemeinde Rottendorf zu und empfiehlt dem Kreistag die erforderlichen Mittel im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

Das Amt für Jugend und Familie, FB 31c, wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.