Sitzung: 30.11.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Würzburg bietet bereits seit vielen Jahren im Psychotherapeutischen
Beratungsdienst Erziehungsberatung für den Landkreis Würzburg und die Stadt Würzburg
an. Seit 2018 hat sich die Erziehungsberatungsstelle auch für die Belange von
Familien mit Kindern oder Elternteilen mit Behinderung geöffnet
(Erziehungsberatung „inklusiv“).
Die Beratungsstelle ist Teil der örtlichen
psychosozialen Grundversorgung und der Krisenhilfe für junge Menschen und
Familien. Erziehungsberatung ist eine spezifische Form der Hilfe zur Erziehung
gemäß § 28 SGB VIII und zugleich eine niederschwellige Anlaufstelle bei Fragen
zu Entwicklung, Erziehung und Familie (§§ 16, 17 und 18 SGB VIII). Eltern,
sonstige Erziehungsberechtigte, Familien und junge Menschen erhalten
niederschwellige Beratung sowie pädagogische und therapeutische Leistungen. Die
Hilfe verfolgt das Ziel, zur Lösung persönlicher, intrafamiliärer Probleme und
solcher des sozialen Umfeldes beizutragen. Die Ratsuchenden sollen bei der
eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)Aufbau
förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen unterstützt werden.
Das Jugendamt des Landkreises Würzburg
leistet im Rahmen der Jugendhilfe seit vielen Jahren einen jährlichen Zuschuss
für die Erziehungsberatung, welcher regelmäßig aufgrund von Tarifsteigerungen
fortgeschrieben wird. Aktuelle Grundlage hierfür ist die Vereinbarung vom 16.
Dezember 2004 (für die Zeit ab 01. Januar 2005) und vom 01. August 2011 (für
die Zeit ab 01.Januar 2012) zwischen dem Landkreis Würzburg und dem
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg.
Um die Inhalte der Leistung sowie die
Kalkulation des Zuschusses sowohl für die Verwaltung als auch für den Träger
der freien Jugendhilfe transparenter zu machen und an die aktuellen
Gegebenheiten anzupassen, wird von Seiten der Verwaltung der Jugendhilfe
vorgeschlagen, eine neue Vereinbarung abzuschließen, wie sie bereits mit dem
Evangelischen Beratungszentrum des Diakonischen Werkes Würzburg e.V. im Jahr
2016 für die Zeit ab 1. Januar 2017 abgeschlossen wurde. In diese Vereinbarung
sollte auch die Erziehungsberatung „inklusiv“ aufgenommen werden. Da das
Beratungsangebot sowohl für den Landkreis Würzburg als auch für die Stadt
Würzburg besteht, wird auch hier eine gemeinsame Vereinbarung mit der Stadt
Würzburg empfohlen.
Für die Zeit ab 1. Januar 2021 wird daher
der Abschluss beiliegender Vereinbarung gemäß § 74 SGB VIII i.V.m. § 53 SGB X
(Achtes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) über Aufgaben, Zusammenarbeit und
Finanzierung der Erziehungsberatung zwischen dem Landkreis Würzburg, der Stadt
Würzburg und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg für sinnvoll
und notwendig erachtet.
Die Kosten der Beratungsstelle werden
zwischen Stadt und Landkreis Würzburg im Verhältnis der Anzahl der beratenen
Familien aufgeteilt. Die Finanzierungsquote für die Zeit ab 1. Januar 2021 ist
aus dem Durchschnitt der Anzahl der beratenen Familien der Jahre 2015 bis 2019
berechnet.
Für die Zeit ab 1. Januar 2021 ergibt sich
demnach folgende Finanzierungsquote:
Stadt Würzburg 43,01 %
Landkreis Würzburg 56,99 %
Die Fallzahlen im
Landkreis Würzburg sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Diese
Entwicklung spiegelt sich auch in der Finanzierungsquote und somit in der Höhe
des Förderungsanteils wieder.
Die Vereinbarung
sieht eine Anpassung der Finanzierungsquoten im Abstand von fünf Jahren,
erstmalig für das Jahr 2026, anhand der bis dahin jeweils ermittelten
durchschnittlichen Anzahl der Familien der dem Vorjahr zurückliegenden fünf
Jahre vor.
Somit wird eine
Prüfung und Änderung hinsichtlich möglicher Verschiebungen in der
Fallzahlenentwicklung zwischen Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg und eine
gerechte Kostenverteilung ermöglicht.
Um für den
südlichen Landkreis ein adäquates Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen,
ist bereits seit vielen Jahren die aufsuchende Erziehungsberatung in
wechselnden Gemeinden, jeweils in Einrichtungen wie Schule, Kindergärten oder
Rathaus, etabliert. Da dieses spezielle Angebot nur den Landkreis Würzburg
betrifft, ist hierfür eine separate Zusatzvereinbarung erforderlich.
Gemäß der
beiliegenden Vereinbarung und der Berechnung anhand der tatsächlichen
Fallzahlen entstehen dem Landkreis Würzburg ab dem Jahr 2021 folgende Kosten:
Erziehungs- und
Familienberatung: Kosten pro Jahr ca. 437.713,27 €
Aufsuchende Erziehungsberatung: Kosten pro Jahr ca. 27.700,00 €
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss beiliegender Vereinbarung gemäß § 74 SGB VIII i.V.m. § 53
SGB X (Achtes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) über Aufgaben, Zusammenarbeit
und Finanzierung der Erziehungsberatung sowie der Zusatzvereinbarung gemäß § 77
SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der aufsuchenden
Erziehungsberatung zwischen dem Landkreis Würzburg, der Stadt Würzburg und dem
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg wird zugestimmt.
Der Landrat wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen.
Beschluss:
Dem Abschluss beiliegender Vereinbarung gemäß § 74 SGB VIII i.V.m. § 53
SGB X (Achtes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) über Aufgaben, Zusammenarbeit
und Finanzierung der Erziehungsberatung sowie der Zusatzvereinbarung gemäß § 77
SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der aufsuchenden
Erziehungsberatung zwischen dem Landkreis Würzburg, der Stadt Würzburg und dem
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg wird zugestimmt.
Der Landrat wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen.