Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg bietet bereits seit vielen Jahren im Psychotherapeutischen Beratungsdienst Erziehungsberatung für den Landkreis Würzburg und die Stadt Würzburg an. Seit 2018 hat sich die Erziehungsberatungsstelle auch für die Belange von Familien mit Kindern oder Elternteilen mit Behinderung geöffnet (Erziehungsberatung „inklusiv“).

 

Die Beratungsstelle ist Teil der örtlichen psychosozialen Grundversorgung und der Krisenhilfe für junge Menschen und Familien. Erziehungsberatung ist eine spezifische Form der Hilfe zur Erziehung gemäß § 28 SGB VIII und zugleich eine niederschwellige Anlaufstelle bei Fragen zu Entwicklung, Erziehung und Familie (§§ 16, 17 und 18 SGB VIII). Eltern, sonstige Erziehungsberechtigte, Familien und junge Menschen erhalten niederschwellige Beratung sowie pädagogische und therapeutische Leistungen. Die Hilfe verfolgt das Ziel, zur Lösung persönlicher, intrafamiliärer Probleme und solcher des sozialen Umfeldes beizutragen. Die Ratsuchenden sollen bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen unterstützt werden.

 

Das Jugendamt des Landkreises Würzburg leistet im Rahmen der Jugendhilfe seit vielen Jahren einen jährlichen Zuschuss für die Erziehungsberatung, welcher regelmäßig aufgrund von Tarifsteigerungen fortgeschrieben wird. Aktuelle Grundlage hierfür ist die Vereinbarung vom 16. Dezember 2004 (für die Zeit ab 01. Januar 2005) und vom 01. August 2011 (für die Zeit ab 01.Januar 2012) zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg.

 

Um die Inhalte der Leistung sowie die Kalkulation des Zuschusses sowohl für die Verwaltung als auch für den Träger der freien Jugendhilfe transparenter zu machen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, wird von Seiten der Verwaltung der Jugendhilfe vorgeschlagen, eine neue Vereinbarung abzuschließen, wie sie bereits mit dem Evangelischen Beratungszentrum des Diakonischen Werkes Würzburg e.V. im Jahr 2016 für die Zeit ab 1. Januar 2017 abgeschlossen wurde. In diese Vereinbarung sollte auch die Erziehungsberatung „inklusiv“ aufgenommen werden. Da das Beratungsangebot sowohl für den Landkreis Würzburg als auch für die Stadt Würzburg besteht, wird auch hier eine gemeinsame Vereinbarung mit der Stadt Würzburg empfohlen.

 

Für die Zeit ab 1. Januar 2021 wird daher der Abschluss beiliegender Vereinbarung gemäß § 74 SGB VIII i.V.m. § 53 SGB X (Achtes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Erziehungsberatung zwischen dem Landkreis Würzburg, der Stadt Würzburg und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg für sinnvoll und notwendig erachtet.

 

Die Kosten der Beratungsstelle werden zwischen Stadt und Landkreis Würzburg im Verhältnis der Anzahl der beratenen Familien aufgeteilt. Die Finanzierungsquote für die Zeit ab 1. Januar 2021 ist aus dem Durchschnitt der Anzahl der beratenen Familien der Jahre 2015 bis 2019 berechnet.

 

Für die Zeit ab 1. Januar 2021 ergibt sich demnach folgende Finanzierungsquote:

 

Stadt Würzburg                                     43,01 %

Landkreis Würzburg                              56,99 %

 

Die Fallzahlen im Landkreis Würzburg sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Finanzierungsquote und somit in der Höhe des Förderungsanteils wieder.

 

Die Vereinbarung sieht eine Anpassung der Finanzierungsquoten im Abstand von fünf Jahren, erstmalig für das Jahr 2026, anhand der bis dahin jeweils ermittelten durchschnittlichen Anzahl der Familien der dem Vorjahr zurückliegenden fünf Jahre vor.

Somit wird eine Prüfung und Änderung hinsichtlich möglicher Verschiebungen in der Fallzahlenentwicklung zwischen Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg und eine gerechte Kostenverteilung ermöglicht.

 

Um für den südlichen Landkreis ein adäquates Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen, ist bereits seit vielen Jahren die aufsuchende Erziehungsberatung in wechselnden Gemeinden, jeweils in Einrichtungen wie Schule, Kindergärten oder Rathaus, etabliert. Da dieses spezielle Angebot nur den Landkreis Würzburg betrifft, ist hierfür eine separate Zusatzvereinbarung erforderlich.

 

Gemäß der beiliegenden Vereinbarung und der Berechnung anhand der tatsächlichen Fallzahlen entstehen dem Landkreis Würzburg ab dem Jahr 2021 folgende Kosten:

 

Erziehungs- und Familienberatung:         Kosten pro Jahr                     ca. 437.713,27 €

Aufsuchende Erziehungsberatung:           Kosten pro Jahr                       ca. 27.700,00 €


Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss beiliegender Vereinbarung gemäß § 74 SGB VIII i.V.m. § 53 SGB X (Achtes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Erziehungsberatung sowie der Zusatzvereinbarung gemäß § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der aufsuchenden Erziehungsberatung zwischen dem Landkreis Würzburg, der Stadt Würzburg und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg wird zugestimmt.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen.

 

Beschluss:

 

Dem Abschluss beiliegender Vereinbarung gemäß § 74 SGB VIII i.V.m. § 53 SGB X (Achtes und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Erziehungsberatung sowie der Zusatzvereinbarung gemäß § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der aufsuchenden Erziehungsberatung zwischen dem Landkreis Würzburg, der Stadt Würzburg und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg wird zugestimmt.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen zu unterzeichnen.