Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständiger Reha-Träger für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII. Die Eingliederungshilfe umfasst u. a. auch „Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulbildung“, zu denen insbesondere auch ein Schulbegleiter zählt. Zur Ausübung der Schulbegleitung wurden mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Bayerischen Roten Kreuz, dem Johanniter Unfallhilfe e.V., dem Fortschritt e.V. und dem Malteser Hilfsdienst gGmbH eine am 23.07.2012 vom Kreistag beschlossene Mustervereinbarung abgeschlossen. Die darin geregelte Vergütung einer Schulbegleitung richtet sich gem. Anhang F und G des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII nach der Eingruppierung einer Hilfskraft in die Entgeltgruppe E1, Eingangsstufe, des TVöD.

 

Da der Malteser Hilfsdienst die Leistung nicht mehr kostendeckend erbringen konnte, hat dieser die Vereinbarung im Jahr 2017 aufgekündigt. Bestandsfälle wurden jedoch aus pädagogischer Notwendigkeit noch zu den bisherigen vertraglichen Konditionen fortgeführt.

 

Mit Schreiben vom 22. April 2020 beantragte die Malteser Hilfsdienst gGmbH eine Erhöhung der Vergütung der Fachleistungsstunde für einen Schulbegleiter, deren Kalkulation sich an der Vereinbarung orientiert, wie sie die Organisation mit der Stadt Würzburg abgeschlossen hat.

 

Grundlage der darin vereinbarten Vergütung einer Schulbegleitung ist die Vergütung einer Hilfskraft gemäß Entgeltgruppe S2 Stufe 1 TVöD S+E analog der Personalkostenpauschale in Anhang H des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII.

 

Aktuell errechnet sich daraus ein Stundensatz in Höhe von 26,33 €.

 

Im Vergleich dazu beträgt der Stundensatz aus der bisherigen Vereinbarung derzeit 24,53 €. Der Bezirk Unterfranken gewährt hingegen einen Stundensatz in Höhe von 27,74 € für eine Schulbegleitung.

 

In Anbetracht dessen, dass einige unterfränkische Jugendämter die vom Bezirk Unterfranken gewährte Vergütung auch bei den dort tätigen Trägern übernommen haben, hält die Verwaltung die Anpassung und den Neuabschluss der Vereinbarung mit dem Malteser Hilfsdienst gGmbH Bezirksverband Würzburg für vertretbar. Im Hinblick auf das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern über den ausführenden Dienstleister ist eine Fortführung der Zusammenarbeit mit den Malteser Hilfsdienst angezeigt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung gem. § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung des Einsatzes von Schulbegleitern im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII mit dem Malteser Hilfsdienst gGmbH, Bezirksgeschäftsstelle Würzburg, mit Wirkung ab 01.09.2020 zu.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung gem. § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung des Einsatzes von Schulbegleitern im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII mit dem Malteser Hilfsdienst gGmbH, Bezirksgeschäftsstelle Würzburg, mit Wirkung ab 01.09.2020 zu.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.