Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 11.04.2016 wurde vom Jugendhilfeausschuss die Förderung einer Fachstelle der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Grundschule in Rottendorf im Stellenumfang von 0,5 VzÄ bewilligt, zunächst mit einer Befristung auf drei Jahre, bis zum 31.12.2019, unter der Trägerschaft des Bayerischen Roten Kreuzes, KV Würzburg.

 

Die Befristung wurde u.a. damit begründet, dass zum damaligen Zeitpunkt an Grundschulen ein Migrationsanteil in Höhe von 20 % vorliegen musste, um in das staatliche Förderprogramm aufgenommen werden zu können. Diese Vorgabe hatte die Grundschule Rottendorf damals erfüllt. Unklar war, ob dies dauerhaft der Fall sein wird. Der Träger beantragte deshalb hilfsweise eine kommunale Alleinförderung durch den Landkreis Würzburg.

 

Im Rahmen des weiteren Ausbaus von JaS im Freistaat Bayern entfiel im Jahre 2018 die Voraussetzung, dass an der Grundschule ein Migrantenanteil von mindestens 20 % vorliegen muss. Die Grundschule Rottendorf ist deshalb ohne Einschränkungen in der Regelförderung.

 

Der jugendhilferechtliche Bedarf wurde vom Amt für Jugend und Familie regelmäßig überprüft und bestätig. Auf die Stellungnahme der Schulleitung vom 30.09.2020 in der Anlage wird verwiesen.

 

Debatte:

 

Herr Landrat Eberth weist für diesen Tagesordnungspunkt auf seine Doppelfunktion als Vorsitzender des Kreisverbandes des Roten Kreuzes und als Sitzungsleiter des Jugendhilfeausschusses hin. Aufgrund interner rechtlicher Mitteilungen ergibt sich kein Interessenskonflikt in diesem Tagesordnungspunkt, der Einfluss auf die Sitzungsleitung des Landrates hätte.

 

Herr Landrat Eberth übergibt das Wort an den Fachbereichsleiter 31a, Herrn Adler, der den Sachverhalt vorträgt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Grundschule Rottendorf wird im Umfang einer Fachkraftstelle von 0,5 VzÄ rückwirkend zum 01.01.2020 entfristet und im Rahmen der staatlichen Förderung weiterhin befürwortet.

 

Beschluss:

 

Die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Grundschule Rottendorf wird im Umfang einer Fachkraftstelle von 0,5 VzÄ rückwirkend zum 01.01.2020 entfristet und im Rahmen der staatlichen Förderung weiterhin befürwortet.