Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Präsentation Aktueller Stand Kontaktverfolgung

 

 

Sachverhalt:

 

Mit dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 19.08.2020 wurden die Kreisverwaltungsbehörden aufgefordert, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein „Bayerisches Testzentrum“ mit einer Testkapazität von 2 bis 3 Promille der Einwohnerzahl der Kreisverwaltungsbehörde pro Tag einzurichten und dessen Organisation und Betrieb sicherzustellen. Die Inbetriebnahme sollte bis zum 31.08.2020 erfolgen.

 

Neben dem gemeinsamen Bayerischen Testzentrum von Stadt und Landkreis auf der Talavera wurde die Einrichtung und der Betrieb eines weiteren gemeinsamen Bayerischen Testzentrums „Universität“ ab dem 01.11.2020 beauftragt.

 

Bei diesem wurde ein besonderes Augenmerk auf eine beschleunigte Testung und Testauswertung gelegt. So sollen symptomatische Personen und Kontaktpersonen der Kategorie I binnen 24 Stunden nach Anmeldung zum Test ihr Ergebnis erhalten, im Übrigen binnen spätestens 48 Stunden. Eine Terminvergabe erfolgt innerhalb 24 Stunden nach Anmeldung. Zudem sollen insbesondere Kinder durch besonders qualifiziertes Personal abgestrichen werden.

 

Die Universitätsklinik Würzburg hat als einzig verbleibender Bieter ein Angebot für die Organisation und den Betrieb des Bayerischen Testzentrums Universitätsklinik für den Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 31.12.2020 abgegeben.

 

Dieses beinhaltet den Betrieb des Testzentrums inklusive Abstrichnahme von Montag bis Freitag, die Materialausstattung und –beschaffung.

 

Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des Testzentrums übernimmt der Freistaat Bayern als Billigkeitsleistung (Art. 53 BayHO), so dass auch die Kosten für die Organisation und den Betrieb des Bayerischen Testzentrums „Universitätsklinik“ vom Freistaat Bayern getragen werden.

 

Soweit Aufwendungen für das gemeinsame Bayerische Testzentrum „Universitätsklinik“ nicht vom Freistaat Bayern getragen werden sollten, wurde zwischen Stadt und Landkreis eine Einigung dahingehend erzielt, dass die Stadt 50 von Hundert (50%) und der Landkreis 50 von Hundert (50%) trägt.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Meder, Geschäftsbereichsleiterin Jugend, Soziales und Gesundheit, erläutert den Sachverhalt.

 

Frau Eitelwein, zuständig für Koordination und Personal Gesundheitsamt, zeigt anhand einer Präsentation den aktuellen Stand der Kontaktverfolgung.


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an GB 3; S