Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Dienstanweisung Vergabe

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 18. Mai 2018 hat das Staatsministerium des Innern und für Integration (StMi) auf die Neufassung seiner Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich hingewiesen, mit der die Vergabegrundsätze neugestaltet werden, die nach §30 Abs.2 KommHV-Doppik und §31 Abs.2 KommHV-Kameralistik für kommunale Auftragsvergaben unterhalb EU-Schwellenwerte anzuwenden sind.

 

In dem Schreiben wird den kommunalen Auftraggebern auch die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) empfohlen.

 

Da die UVgO für die staatlichen Auftraggeber bereits seit dem 01. Januar 2018 bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen eingeführt wurde, möchte das StMi u.a. aus Gründen der Rechtsklarheit die UVgO auch den Kommunen zur Verfügung stellen.


Die UVgO gilt auch für Zuwendungsempfänger aus Bundes- und Landesmitteln. Zur einheitlichen rechtssicheren Durchführung der Vergabeverfahren, insbesondere der rechtlichen Pflege bzw. Aktualisierung der Formularsätze der Ausschreibungsunterlagen, ist die Anwendung des UVgO notwendig.


Die UVgO ersetzt somit die VOL/A, die bisher beim Landratsamt Würzburg für Ausschreibungsverfahren bei Lieferungen und Leistungen angewandt wurde.

 

Zur Information werden in der Anlage die Vergaberichtlinie des Landkreises Würzburg beigefügt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Bei Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen beim Landratsamt Würzburg sind unterhalb des jeweils aktuellen EU-Schwellenwertes ab dem 01.12.2020 die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden.

Sie ersetzen die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).

 

 

 

Debatte:

 

Herr Umscheid, Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt.

 

Frau Spörlein stellt im Anschluss ihren Aufgabenbereich vor.


Beschluss:

 

Bei Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen beim Landratsamt Würzburg sind unterhalb des jeweils aktuellen EU-Schwellenwertes ab dem 01.12.2020 die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden.

Sie ersetzen die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB