Sitzung: 16.11.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Dienstanweisung Vergabe
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 18. Mai 2018 hat das
Staatsministerium des Innern und für Integration (StMi) auf die Neufassung
seiner Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
hingewiesen, mit der die Vergabegrundsätze neugestaltet werden, die nach §30
Abs.2 KommHV-Doppik und §31 Abs.2 KommHV-Kameralistik für kommunale
Auftragsvergaben unterhalb EU-Schwellenwerte anzuwenden sind.
In dem Schreiben wird den kommunalen
Auftraggebern auch die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
empfohlen.
Da die UVgO für die staatlichen Auftraggeber
bereits seit dem 01. Januar 2018 bei der Beschaffung von Liefer- und
Dienstleistungsaufträgen eingeführt wurde, möchte das StMi u.a. aus Gründen der
Rechtsklarheit die UVgO auch den Kommunen zur Verfügung stellen.
Die UVgO gilt auch für Zuwendungsempfänger aus Bundes- und Landesmitteln. Zur
einheitlichen rechtssicheren Durchführung der Vergabeverfahren, insbesondere
der rechtlichen Pflege bzw. Aktualisierung der Formularsätze der
Ausschreibungsunterlagen, ist die Anwendung des UVgO notwendig.
Die UVgO ersetzt somit die VOL/A, die bisher beim Landratsamt Würzburg für
Ausschreibungsverfahren bei Lieferungen und Leistungen angewandt wurde.
Zur Information werden in der Anlage die
Vergaberichtlinie des Landkreises Würzburg beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Bei
Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen beim Landratsamt Würzburg sind
unterhalb des jeweils aktuellen EU-Schwellenwertes ab dem 01.12.2020 die Vorschriften
der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden.
Sie
ersetzen die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).
Debatte:
Herr Umscheid, Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks-
und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt.
Frau Spörlein stellt im Anschluss ihren Aufgabenbereich
vor.
Beschluss:
Bei
Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen beim Landratsamt Würzburg sind
unterhalb des jeweils aktuellen EU-Schwellenwertes ab dem 01.12.2020 die
Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden.
Sie
ersetzen die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB