Sitzung: 16.11.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation Konzeptstudie
Präsentation Finanzierung
Sachverhalt:
Mit
einstimmigen Beschluss des
Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur vom 30.06.2020 wurde eine
Machbarkeitsstudie zur Schaffung von Grünflächen, der Erhöhung der
Bürokapazitäten, Verbesserung der Arbeitsplatzsituationen und der Optimierung
der Verkehrs- und Parkplatzsituationen in Auftrag gegeben.
Im Fokus lag und liegt dabei die Erhöhung der
Raumkapazitäten am Standort, da trotz des Umzugs des Geschäftsbereiches 4 in
das angemietete Objekt in der Nürnberger Straße die derzeit vorhandenen
Büroräume bei weitem nicht ausreichen. Aus diesem Grund mussten auf dem Gelände
des Landratsamtes kurzfristig temporäre zusätzliche Arbeitsplätze in
Bürocontainern (Haus 5) geschaffen werden.
Der Grund hierfür ist zum einen der
zusätzliche Raumbedarf für die personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes im
Zuge der derzeitigen Pandemie, wobei ein Ende der notwendigen personellen
Verstärkungen ist nicht absehbar ist. Auch ist davon auszugehen, dass die neu
hinzugekommenen befristeten Fachkraftstellen im Gesundheitsamt in unbefristete
Stellen des Freistaates umgewandelt werden (politische Diskussion um
„Vernachlässigung des öffentlichen Gesundheitswesens, Spahn-Initiative des
Bundes und der 5 Milliarden für Personal usw.)
Darüber hinaus gibt es weiteren zusätzlichen
Raumbedarf durch den dauernden Aufgabenzuwachs, der nur mit zusätzlichem
Personal erledigt werden kann.
Daher wurde dem Ausschuss für Bauen, Verkehr
und Infrastruktur eine Konzeptstudie vorgestellt.
Ein gutes, auch räumlich gutes Arbeitsumfeld,
ist gerade in der Zeit der immer schwierigeren Personalgewinnung ein wichtiger
Baustein um die personelle Zukunftsfähigkeit des Landratsamtes langfristig zu
sichern.
Daneben müssen auch die Mitarbeitenden der
Fachbereiche, die nun übergangsweise im Haus 5 ihrer Arbeit nachgehen,
langfristig wieder in regulären Büroräumen untergebracht werden.
Daneben spitzt sich durch die Steigerung der
Beschäftigtenanzahl am Standort, sowie durch die Möglichkeit für die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg auch Dienstleistungen in der
KFZ-Zulassungsstelle in Anspruch zu nehmen, auch die Parkplatzsituation auf dem
Gelände immer mehr zu. So können auch Teilnehmer von Sitzungen der kommunalen
Gremien Parkplätze oft nur nach zeitintensiver Suche finden.
Aus diesen Gründen wurden in der Sitzung des
Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur folgende Entwicklungsziele für
das Gelände des Landratsamtes festgehalten:
- Flächen für das Büro/Arbeitsplatzbedarf
Ziel ist es aufzuzeigen, mit welchen Geschoßflächen bei einem
Ergänzungsbau der Bedarf für 120 Arbeitsplätzen in 60 Einzelzimmern und 30
Doppelzimmern dargestellt werden kann. Dabei sind an den Baukörper
Anforderungen zum neusten Stand der Technik in Bezug auf die CO² Bilanz
(Energie, Heiz- und Kühltechnik) auch im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und
der Ausgestaltung moderner Arbeitsplätze zu stellen. Dies beinhaltet auch die
bestmögliche Nutzung und Optimierung der Flächen.
- Parkraum, intelligente Parkraumbewirtschaftung
Derzeit muss das Landratsamt Würzburg
aufgrund der verschiedenen Baugenehmigungen und der zugrundliegenden
Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg 226 Stellplätze nachweisen. Ziel ist es, die aktuell
vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen für Besucher und Mitarbeiter
darzustellen und darüber hinaus vorzudenken, wie der Bedarf weiterer
Stellplätze durch neue Büroflächen evtl. gedeckt werden könnte.
Weiteres Ziel ist es bei Gesprächen
mit der Stadt Würzburg aufzuzeigen, wie mit Kompensationsmaßnahmen erreicht
werden kann, dass mit der Schaffung von neuem Büroräumen kein vollumfänglicher
Nachweis weiterer Stellplätze nach Stellplatzsatzung erfolgen muss, sondern
dass durch eine intelligente Parkraumbewirtschaftung Folgendes erreicht wird:
2.1
weitere Vermeidung des Individualverkehrs vor
allem von Mitarbeitern aus der Stadt und stadtnahmen Gemeinden (ÖPNV)
2.2
eine weitere Reduzierungsstrategie durch
Car-Sharing umzusetzen
2.3
durch intelligente Parkraumbewirtschaftung
den Besuchern ein auskömmliches Angebot machen zu können und
2.4
für das Quartier Frauenland und damit der
Stadt Würzburg die Nutzung des Parkraums für die Anwohner am Wochenende
(Samstag, Sonntag) oder abends gegen einen entsprechenden Tarif anzubieten
(Stichwort Parkplatz-Sharing).
2.5
Attraktiver Arbeitgeber für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch (kostenlosen) Parkraum zu bleiben
2.6
Keine weiteren Grünflächen für Parkraum zu
verwenden
2.7
Aufenthaltsqualität und Funktionalität
effektiv zu kombinieren
3.
Aufenthaltsqualität, Mikroklima Landratsamt
Ziel ist
es, mit der Entsiegelung der Innenflächen (bisherige Parkflächen im Innenhof)
Raum für mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. Nicht nur mit diesen neuen
entsiegelten Flächen, sondern auch mit den weiteren offenen Flächen am
Landratsamt soll durch die Schaffung von mehr Stadtgrün ein Beitrag zum
Stadtklima erbracht werden.
Mit einer weiteren Maßnahme - nämlich mit
kleingliedrigen Wasserflächen auf dem Areal des Landratsamtes als Teil des zentralen
Stadtraums im Frauenland - soll die Qualität des öffentlichen Raums verbessert
werden. Ergänzt werden könnte das künftig offene Grundstück durch Räume für
Kinder. Insgesamt wird dazu im Rahmen der Städtebauförderung über eine
Quartierlösung eine Bezuschussung angestrebt, um das Landratsamt zu einem
offenen Ort der Begegnungen umzubauen. Barrierefreiheit, Warte- und
Aufenthaltsqualität für den Amtsbesuch und Grünräume für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Pausen, sowie die Bewohner des Quartiers sind ein fester
Bestandteil dessen.
Die Erweiterung der Dienstleistungsbehörde
Landratsamt Würzburg und die Neugestaltung des Grundstückes ist nicht nur für
die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, für die Mandatsträger, sei es als
Kreisräte, Bürgermeister oder aus den Gemeinden, dringend notwendig, sondern
kommt allen zugute.
Bei einer Erweiterung des Landratsamtes wäre
der Umzug des Jobcenters zurück in die Zeppelinstraße möglich, so dass
erhebliche jährliche Ausgaben für die Miete wegfallen würden und es würden
sich, um nur ein zweites Beispiel zu nennen, die Kosten für den
Sicherheitsdienst reduzieren. Die weiteren Vorteile der kurzen und schnellen
Wege an einem Standort und die Schnittstellen zu den weiteren Fachbereichen
erklären sich von selbst.
Derzeit muss der Landkreis Würzburg für die jährliche Anmietung der Räumlichkeiten
des Job-Centers in der Nürnberger Straße 343.507,20 Euro zahlen. Die
angemietete Fläche beträgt ca. 2.200 qm plus 63 Stellplätze. Mietbeginn war der
01.07.2016 und Mietende ist der 30.06.2026. Derzeit gibt es bzgl. des
Mietverhältnisses eine nicht optimale Zusammenarbeit.
Alleine schon aus der Einsparung bei den
Mietausgaben bei einem Umzug des Job Centers von der Nürnberger Straße in einen
Neubau am Standort Zeppelinstraße 15 ließe sich
bei einer Zinsbindung von 10 Jahren,
einem Zinssatz von 0,01 % (Kfw - Programm
217, Stand 21.10.2020)
und bei einer Tilgungsdauer von 25 Jahren
(4,55 %)
ein Betrag von 7,5 Mio. Euro refinanzieren.
Die ausführliche Vorstellung der Studie
erfolgt im weiteren Sachvortrag.
Der nächste Schritt ist die Vorstellung der
Studie im Kreistag zur weiteren Beratung und die Befassung in seiner Sitzung am
04.12.2020 mit der Entscheidung zur ersten Umsetzung Herrn Landrat mit der
Durchführung eines VgV-Verfahrens zu beauftragen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur befasst sich am 09.11.2020 mit diesem Sachverhalt und der
Aufnahme der ersten Haushaltsmittel in den Bauhaushalt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag Herrn Landrat Eberth zur Durchführung eines VgV Verfahrens auf Grundlage dieser Studie zu ermächtigen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel einzustellen, sowie Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahme in die Finanzplanung aufzunehmen.
Debatte:
Herr Menig,
Architekturbüro Menig & Partner, stellt anhand einer Präsentation die
Konzeptstudie vor und beantwortet Fragen aus dem Gremium.
Herr Künzig, Lt. Verwaltungsdirektor, ergänzt den
Sachvortrag mit einer Präsentation zur möglichen Finanzierung des Neubaus mit
Tiefgarage.
In der anschließenden Diskussion wird klargestellt, dass sich die
Aufgaben der Landkreisverwaltung in den letzten Jahren vermehrt haben, was sich
auch beim Personalbedarf widerspiegelt. Deshalb wurde seitens der Verwaltung
auch die Idee eines Neubaus betrachtet. Zu erwähnen sei, dass der Landkreis in
den letzten Jahren viel Geld in das historische Gebäude investiert habe und zu
einer städtebaulichen Verpflichtung stehe. Eine Investition ins „Mutterhaus“
könnte bedeuten, dass Auslagerungen zurückgeholt werden. Gleichzeitig sollte in
Betracht gezogen werden, ob es sinnvoll sei z. B die Zulassungs- und
Führerscheinstelle auszulagern. Es kam die Frage auf, ob die Option des Jobcenters
zurückgegeben werden könne.
Für einige Gremiumsmitglieder sei ein VgV-Verfahren noch zu verfrüht, da
noch nicht alles abgeklärt sei. So müssen bei der Finanzierung auch noch andere
große Projekte, wie die Main-Klinik oder die Erweiterung des
Kommunalunternehmens im Auge behalten werden, ebenso wie Investitionen im
Straßenbau oder in landkreiseigene Schulen.
Es wird vorgeschlagen, alle Kreistagsmitglieder zu informieren, auch
darüber inwiefern Fördermöglichkeiten und in welcher Höhe ausgeschöpft werden
können.
Landrat Eberth möchte vom Kreistag eine grundsätzliche
Tendenz, um die Aufgabe der Verwaltung klarer zu definieren und voran zu
bringen. Er schlägt vor, die heutigen Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und
lässt über einen neuen Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Kreistag soll am 04.12.2020 informiert werden. Anschließend soll eine weitere inhaltliche Debatte im Kreisausschuss stattfinden.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5, ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA