Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation Konzeptstudie

                        Präsentation Finanzierung

 

Sachverhalt:

 

Mit einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur vom 30.06.2020 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung von Grünflächen, der Erhöhung der Bürokapazitäten, Verbesserung der Arbeitsplatzsituationen und der Optimierung der Verkehrs- und Parkplatzsituationen in Auftrag gegeben.

Im Fokus lag und liegt dabei die Erhöhung der Raumkapazitäten am Standort, da trotz des Umzugs des Geschäftsbereiches 4 in das angemietete Objekt in der Nürnberger Straße die derzeit vorhandenen Büroräume bei weitem nicht ausreichen. Aus diesem Grund mussten auf dem Gelände des Landratsamtes kurzfristig temporäre zusätzliche Arbeitsplätze in Bürocontainern (Haus 5) geschaffen werden.

 

Der Grund hierfür ist zum einen der zusätzliche Raumbedarf für die personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes im Zuge der derzeitigen Pandemie, wobei ein Ende der notwendigen personellen Verstärkungen ist nicht absehbar ist. Auch ist davon auszugehen, dass die neu hinzugekommenen befristeten Fachkraftstellen im Gesundheitsamt in unbefristete Stellen des Freistaates umgewandelt werden (politische Diskussion um „Vernachlässigung des öffentlichen Gesundheitswesens, Spahn-Initiative des Bundes und der 5 Milliarden für Personal usw.)

 

Darüber hinaus gibt es weiteren zusätzlichen Raumbedarf durch den dauernden Aufgabenzuwachs, der nur mit zusätzlichem Personal erledigt werden kann. 

 

Daher wurde dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur eine Konzeptstudie vorgestellt.

 

Ein gutes, auch räumlich gutes Arbeitsumfeld, ist gerade in der Zeit der immer schwierigeren Personalgewinnung ein wichtiger Baustein um die personelle Zukunftsfähigkeit des Landratsamtes langfristig zu sichern.

 

Daneben müssen auch die Mitarbeitenden der Fachbereiche, die nun übergangsweise im Haus 5 ihrer Arbeit nachgehen, langfristig wieder in regulären Büroräumen untergebracht werden.

 

Daneben spitzt sich durch die Steigerung der Beschäftigtenanzahl am Standort, sowie durch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg auch Dienstleistungen in der KFZ-Zulassungsstelle in Anspruch zu nehmen, auch die Parkplatzsituation auf dem Gelände immer mehr zu. So können auch Teilnehmer von Sitzungen der kommunalen Gremien Parkplätze oft nur nach zeitintensiver Suche finden.

 

Aus diesen Gründen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur folgende Entwicklungsziele für das Gelände des Landratsamtes festgehalten:

 

  1. Flächen für das Büro/Arbeitsplatzbedarf

Ziel ist es aufzuzeigen, mit welchen Geschoßflächen bei einem Ergänzungsbau der Bedarf für 120 Arbeitsplätzen in 60 Einzelzimmern und 30 Doppelzimmern dargestellt werden kann. Dabei sind an den Baukörper Anforderungen zum neusten Stand der Technik in Bezug auf die CO² Bilanz (Energie, Heiz- und Kühltechnik) auch im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und der Ausgestaltung moderner Arbeitsplätze zu stellen. Dies beinhaltet auch die bestmögliche Nutzung und Optimierung der Flächen.

 

  1. Parkraum, intelligente Parkraumbewirtschaftung

Derzeit muss das Landratsamt Würzburg aufgrund der verschiedenen Baugenehmigungen und der zugrundliegenden Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg 226 Stellplätze nachweisen. Ziel ist es, die aktuell vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen für Besucher und Mitarbeiter darzustellen und darüber hinaus vorzudenken, wie der Bedarf weiterer Stellplätze durch neue Büroflächen evtl. gedeckt werden könnte.


Weiteres Ziel ist es bei Gesprächen mit der Stadt Würzburg aufzuzeigen, wie mit Kompensationsmaßnahmen erreicht werden kann, dass mit der Schaffung von neuem Büroräumen kein vollumfänglicher Nachweis weiterer Stellplätze nach Stellplatzsatzung erfolgen muss, sondern dass durch eine intelligente Parkraumbewirtschaftung Folgendes erreicht wird:

2.1         weitere Vermeidung des Individualverkehrs vor allem von Mitarbeitern aus der Stadt und stadtnahmen Gemeinden (ÖPNV)

2.2         eine weitere Reduzierungsstrategie durch Car-Sharing umzusetzen

2.3         durch intelligente Parkraumbewirtschaftung den Besuchern ein auskömmliches Angebot machen zu können und

2.4         für das Quartier Frauenland und damit der Stadt Würzburg die Nutzung des Parkraums für die Anwohner am Wochenende (Samstag, Sonntag) oder abends gegen einen entsprechenden Tarif anzubieten (Stichwort Parkplatz-Sharing).

2.5         Attraktiver Arbeitgeber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch (kostenlosen) Parkraum zu bleiben

2.6         Keine weiteren Grünflächen für Parkraum zu verwenden

2.7         Aufenthaltsqualität und Funktionalität effektiv zu kombinieren

 

 

3.    Aufenthaltsqualität, Mikroklima Landratsamt

Ziel ist es, mit der Entsiegelung der Innenflächen (bisherige Parkflächen im Innenhof) Raum für mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. Nicht nur mit diesen neuen entsiegelten Flächen, sondern auch mit den weiteren offenen Flächen am Landratsamt soll durch die Schaffung von mehr Stadtgrün ein Beitrag zum Stadtklima erbracht werden.

Mit einer weiteren Maßnahme - nämlich mit kleingliedrigen Wasserflächen auf dem Areal des Landratsamtes als Teil des zentralen Stadtraums im Frauenland - soll die Qualität des öffentlichen Raums verbessert werden. Ergänzt werden könnte das künftig offene Grundstück durch Räume für Kinder. Insgesamt wird dazu im Rahmen der Städtebauförderung über eine Quartierlösung eine Bezuschussung angestrebt, um das Landratsamt zu einem offenen Ort der Begegnungen umzubauen. Barrierefreiheit, Warte- und Aufenthaltsqualität für den Amtsbesuch und Grünräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pausen, sowie die Bewohner des Quartiers sind ein fester Bestandteil dessen.

 

Die Erweiterung der Dienstleistungsbehörde Landratsamt Würzburg und die Neugestaltung des Grundstückes ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, für die Mandatsträger, sei es als Kreisräte, Bürgermeister oder aus den Gemeinden, dringend notwendig, sondern kommt allen zugute.

 

Bei einer Erweiterung des Landratsamtes wäre der Umzug des Jobcenters zurück in die Zeppelinstraße möglich, so dass erhebliche jährliche Ausgaben für die Miete wegfallen würden und es würden sich, um nur ein zweites Beispiel zu nennen, die Kosten für den Sicherheitsdienst reduzieren. Die weiteren Vorteile der kurzen und schnellen Wege an einem Standort und die Schnittstellen zu den weiteren Fachbereichen erklären sich von selbst.

 

Derzeit muss der Landkreis Würzburg für die jährliche Anmietung der Räumlichkeiten des Job-Centers in der Nürnberger Straße 343.507,20 Euro zahlen. Die angemietete Fläche beträgt ca. 2.200 qm plus 63 Stellplätze. Mietbeginn war der 01.07.2016 und Mietende ist der 30.06.2026. Derzeit gibt es bzgl. des Mietverhältnisses eine nicht optimale Zusammenarbeit.

 

Alleine schon aus der Einsparung bei den Mietausgaben bei einem Umzug des Job Centers von der Nürnberger Straße in einen Neubau am Standort Zeppelinstraße 15 ließe sich

bei einer Zinsbindung von 10 Jahren,

einem Zinssatz von 0,01 % (Kfw  - Programm  217, Stand 21.10.2020)

und bei einer Tilgungsdauer von 25 Jahren (4,55 %)

ein Betrag von 7,5 Mio. Euro refinanzieren.

Die ausführliche Vorstellung der Studie erfolgt im weiteren Sachvortrag.

 

Der nächste Schritt ist die Vorstellung der Studie im Kreistag zur weiteren Beratung und die Befassung in seiner Sitzung am 04.12.2020 mit der Entscheidung zur ersten Umsetzung Herrn Landrat mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens zu beauftragen.

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur befasst sich am 09.11.2020 mit diesem Sachverhalt und der Aufnahme der ersten Haushaltsmittel in den Bauhaushalt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag Herrn Landrat Eberth zur Durchführung eines VgV Verfahrens auf Grundlage dieser Studie zu ermächtigen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel einzustellen, sowie Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahme in die Finanzplanung aufzunehmen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Menig, Architekturbüro Menig & Partner, stellt anhand einer Präsentation die Konzeptstudie vor und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

 

Herr Künzig, Lt. Verwaltungsdirektor, ergänzt den Sachvortrag mit einer Präsentation zur möglichen Finanzierung des Neubaus mit Tiefgarage.

 

 

In der anschließenden Diskussion wird klargestellt, dass sich die Aufgaben der Landkreisverwaltung in den letzten Jahren vermehrt haben, was sich auch beim Personalbedarf widerspiegelt. Deshalb wurde seitens der Verwaltung auch die Idee eines Neubaus betrachtet. Zu erwähnen sei, dass der Landkreis in den letzten Jahren viel Geld in das historische Gebäude investiert habe und zu einer städtebaulichen Verpflichtung stehe. Eine Investition ins „Mutterhaus“ könnte bedeuten, dass Auslagerungen zurückgeholt werden. Gleichzeitig sollte in Betracht gezogen werden, ob es sinnvoll sei z. B die Zulassungs- und Führerscheinstelle auszulagern. Es kam die Frage auf, ob die Option des Jobcenters zurückgegeben werden könne.

 

Für einige Gremiumsmitglieder sei ein VgV-Verfahren noch zu verfrüht, da noch nicht alles abgeklärt sei. So müssen bei der Finanzierung auch noch andere große Projekte, wie die Main-Klinik oder die Erweiterung des Kommunalunternehmens im Auge behalten werden, ebenso wie Investitionen im Straßenbau oder in landkreiseigene Schulen.

 

Es wird vorgeschlagen, alle Kreistagsmitglieder zu informieren, auch darüber inwiefern Fördermöglichkeiten und in welcher Höhe ausgeschöpft werden können.

 

Landrat Eberth möchte vom Kreistag eine grundsätzliche Tendenz, um die Aufgabe der Verwaltung klarer zu definieren und voran zu bringen. Er schlägt vor, die heutigen Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und lässt über einen neuen Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Kreistag soll am 04.12.2020 informiert werden. Anschließend soll eine weitere inhaltliche Debatte im Kreisausschuss stattfinden.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA