Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Beteiligungsbericht 2019

 

 

Sachverhalt:

 

Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wird seit 01.04.2015 für die unmittelbaren GmbH-Beteiligungen, den so genannten Beteiligungen in privater Rechtsform, vom Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) wahrgenommen.

 

Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin dem Kreisrechnungsprüfungsamt.

 

Neben der Beteiligungsverwaltung und der Beteiligungssteuerung (-controlling) wird vom SFB 4 die Mandatsträgerbetreuung als eine wichtigste Aufgabe übernommen.

 

 

Die weiteren Beteiligungen werden nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landratsamtes Würzburg (Stand: 07.10.2020) wie folgt betreut:

 

Die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Kommunalunternehmen und das Beteiligungsmanagement für das Kommunalunternehmen sind dem Zentralen Steuerungs- und Service-Bereich zugeordnet.

 

Für Beteiligungen an Zweckverbände wurde dem Zentralen Fachbereich Finanzen und Controlling folgende Aufgabe übertragen:

Formelle (keine inhaltliche) Abwicklung der Beteiligungen des Landkreises am

-       Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg

-       Zweckverband Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt

-       Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg

-       Zweckverband Fernwasserversorgung Franken (FWF)

-       Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM)

-       Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg (ZRF)

 

 

Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV).

 

Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil (mindestens 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde auch das Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen. Der Bericht 2019 enthält zusätzlich Grundinformationen zur Mitgliedschaft in Zweckverbänden und den geleisteten Umlagezahlungen.

 

Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme wurden berücksichtig. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur öffentlichen Einsichtnahme.

 

Die von den Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement (SFB 4) zum anliegenden Beteiligungsbericht 2019 zusammengestellt.

 

Zur Erläuterung der weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der Angaben.

 

Der Bericht wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2019.

 

In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2019 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2019.

 

In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2019 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S