Sitzung: 16.11.2020 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Beteiligungsbericht 2019
Sachverhalt:
Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wird seit 01.04.2015 für die unmittelbaren GmbH-Beteiligungen, den so genannten Beteiligungen in privater Rechtsform, vom Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) wahrgenommen.
Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin dem Kreisrechnungsprüfungsamt.
Neben der Beteiligungsverwaltung und der Beteiligungssteuerung (-controlling) wird vom SFB 4 die Mandatsträgerbetreuung als eine wichtigste Aufgabe übernommen.
Die weiteren Beteiligungen werden nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landratsamtes Würzburg (Stand: 07.10.2020) wie folgt betreut:
Die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Kommunalunternehmen und das Beteiligungsmanagement für das Kommunalunternehmen sind dem Zentralen Steuerungs- und Service-Bereich zugeordnet.
Für Beteiligungen an Zweckverbände wurde dem Zentralen Fachbereich Finanzen und Controlling folgende Aufgabe übertragen:
Formelle (keine inhaltliche) Abwicklung der Beteiligungen des Landkreises am
-
Zweckverband
Abfallwirtschaft Raum Würzburg
-
Zweckverband
Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt
-
Zweckverband
Erholungs- und Wandergebiet Würzburg
-
Zweckverband
Fernwasserversorgung Franken (FWF)
-
Zweckverband
Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM)
-
Zweckverband für
Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg (ZRF)
Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die
kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV).
Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen
Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat
der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in
einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der
zwanzigste Teil (mindestens 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört. Der
Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an
privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde auch das
Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen. Der Bericht 2019
enthält zusätzlich Grundinformationen zur Mitgliedschaft in Zweckverbänden und
den geleisteten Umlagezahlungen.
Angaben über den
öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der
Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des
geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme
wurden berücksichtig. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur
öffentlichen Einsichtnahme.
Die von den
Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement (SFB 4) zum
anliegenden Beteiligungsbericht 2019 zusammengestellt.
Zur Erläuterung der
weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller
Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der
Angaben.
Der Bericht wird dem
Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2019.
In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2019 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Debatte:
Es wird kein Sachvortrag gewünscht.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2019.
In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2019 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an S