Sitzung: 04.12.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Gebührensatzung
Sachverhalt:
Die
Abfallwirtschaftsgebührensatzung bedarf hinsichtlich folgender Punkte einer
Anpassung:
-
Durch die Schaffung einer einheitlichen Freimenge
und einer einheitlichen Übermengengebühr für Altholz aus dem Innen- und
Außenbereich verliert die für Endkunden nicht immer plausible Zuordnung des
angelieferten Altholzes auf Grundlage der AltholzV ihre Bedeutung hinsichtlich
der dadurch ausgelösten Gebührenpflicht. Die Neuregelung ist deutlich besser
vollzieh- und erklärbar.
Alt: Altholz Innenbereich Freimenge 2 m³, darüber hinaus 5 € je
angefangener m³
Altholz Außenbereich keine Freimenge, 5 € je angefangene 200 Liter
Neu: Altholz
Innenbereich Freimenge 1 m³, darüber
hinaus 5 € je angefangene 500 Liter
Altholz Außenbereich Freimenge 1
m³, darüber hinaus 5 € je angefangene 500 Liter
-
Die seit 2009 unveränderte Schutzgebühr für die
Abholung von bis zu 5 m³ Sperrmüll sollte angesichts des entstehenden Aufwands
(in der Regel Abholung durch zwei Fahrzeuge mit insgesamt drei Mann Besatzung)
auf 15 € angepasst werden. Ergänzend ist seit Längerem eine fortlaufend
stärkere Inanspruchnahme bei den darüberhinausgehenden Mengen zu verzeichnen,
was eine teils erhebliche Einschränkung der für Normalfälle zur Verfügung
stehenden Kapazitäten mit sich bringt.
Alt: Sperrmüll
auf Abruf 10 € für bis zu 5 m³,
darüber hinaus 25 € je angefangener m³
Neu: Sperrmüll
auf Abruf 15 € für bis zu 5 m³,
darüber hinaus 40 € je angefangener m³
-
Reifen unterliegen grundsätzlich der AltfahrzeugV
und können darüber hinaus bei einer Vielzahl von Werkstätten, Tankstellen und
Reifenhändlern entsorgt werden. Die Annahme auf den Wertstoffhöfen erfolgt
deshalb nur als ergänzende Serviceleistung. Zudem ist der bisherige Entsorger
nicht länger bereit, den Vertrag in der bisherigen Form insbesondere wegen
gestiegener Entsorgungskosten und der Vielzahl extrem großer Reifen weiter
aufrechtzuerhalten. Die Neuregelung ist geeignet, die Altreifenentsorgung in
die von der AltfahrzeugV grundsätzlich vorgesehenen Bahnen zu lenken.
Alt: Altreifen bis 70 cm
Durchmesser 5 € pro Stück
Altreifen über 70 cm
Durchmesser 25 € pro Stück
Neu: Altreifen bis 78 cm Durchmesser 10 € pro Stück
Altreifen über 78 cm
Durchmesser 150 € pro Stück
-
Die Satzung sieht derzeit für den „Waschtausch“ von
Abfallbehältern eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 € vor. Zwischenzeitlich
fragen auch vermehrt Hausverwaltungen den Waschtausch für 1.100-Liter-Behälter
an. Der dafür entstehende Aufwand ist ungleich höher, weshalb eine
entsprechende Ergänzung der Satzung erforderlich ist.
Alt: Waschtausch
Abfallbehälter 10 € pro
Stück
Neu: Waschtausch
2-Rad-Behälter 10 € pro Stück
Waschtausch
4-Rad-Behälter 50 € pro Stück
Der
Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg hat den oben
beschriebenen Änderungen in der Sitzung vom 09.10.2020 zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt den vorgetragenen Änderungen der Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu.
Debatte:
Frau von
Vietinghoff-Scheel erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Der Kreistag stimmt den vorgetragenen Änderungen der Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu.
Zur weiteren
Veranlassung an KU – Frau v. Vietinghoff-Scheel
Zur Kenntnis an