Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Gebührensatzung

 

 

Sachverhalt:

 

Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung bedarf hinsichtlich folgender Punkte einer Anpassung:

 

-          Durch die Schaffung einer einheitlichen Freimenge und einer einheitlichen Übermengengebühr für Altholz aus dem Innen- und Außenbereich verliert die für Endkunden nicht immer plausible Zuordnung des angelieferten Altholzes auf Grundlage der AltholzV ihre Bedeutung hinsichtlich der dadurch ausgelösten Gebührenpflicht. Die Neuregelung ist deutlich besser vollzieh- und erklärbar.

 

Alt:       Altholz Innenbereich   Freimenge 2 m³, darüber hinaus 5 € je angefangener m³

            Altholz Außenbereich keine Freimenge, 5 € je angefangene 200 Liter

 

Neu:    Altholz Innenbereich   Freimenge 1 m³, darüber hinaus 5 € je angefangene 500 Liter

Altholz Außenbereich  Freimenge 1 m³, darüber hinaus 5 € je angefangene 500 Liter

 

-          Die seit 2009 unveränderte Schutzgebühr für die Abholung von bis zu 5 m³ Sperrmüll sollte angesichts des entstehenden Aufwands (in der Regel Abholung durch zwei Fahrzeuge mit insgesamt drei Mann Besatzung) auf 15 € angepasst werden. Ergänzend ist seit Längerem eine fortlaufend stärkere Inanspruchnahme bei den darüberhinausgehenden Mengen zu verzeichnen, was eine teils erhebliche Einschränkung der für Normalfälle zur Verfügung stehenden Kapazitäten mit sich bringt.

 

Alt:       Sperrmüll auf Abruf     10 € für bis zu 5 m³, darüber hinaus 25 € je angefangener m³

 

Neu:    Sperrmüll auf Abruf     15 € für bis zu 5 m³, darüber hinaus 40 € je angefangener m³

 

-          Reifen unterliegen grundsätzlich der AltfahrzeugV und können darüber hinaus bei einer Vielzahl von Werkstätten, Tankstellen und Reifenhändlern entsorgt werden. Die Annahme auf den Wertstoffhöfen erfolgt deshalb nur als ergänzende Serviceleistung. Zudem ist der bisherige Entsorger nicht länger bereit, den Vertrag in der bisherigen Form insbesondere wegen gestiegener Entsorgungskosten und der Vielzahl extrem großer Reifen weiter aufrechtzuerhalten. Die Neuregelung ist geeignet, die Altreifenentsorgung in die von der AltfahrzeugV grundsätzlich vorgesehenen Bahnen zu lenken.

 

Alt:       Altreifen bis 70 cm Durchmesser       5 € pro Stück

            Altreifen über 70 cm Durchmesser    25 € pro Stück

 

Neu:     Altreifen bis 78 cm Durchmesser       10 € pro Stück

            Altreifen über 78 cm Durchmesser    150 € pro Stück

 

-          Die Satzung sieht derzeit für den „Waschtausch“ von Abfallbehältern eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 € vor. Zwischenzeitlich fragen auch vermehrt Hausverwaltungen den Waschtausch für 1.100-Liter-Behälter an. Der dafür entstehende Aufwand ist ungleich höher, weshalb eine entsprechende Ergänzung der Satzung erforderlich ist.

 

Alt:       Waschtausch Abfallbehälter               10 € pro Stück

 

Neu:     Waschtausch 2-Rad-Behälter            10 € pro Stück

            Waschtausch 4-Rad-Behälter            50 € pro Stück

 

Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg hat den oben beschriebenen Änderungen in der Sitzung vom 09.10.2020 zugestimmt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt den vorgetragenen Änderungen der Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu.

 

 

 

Debatte:

 

Frau von Vietinghoff-Scheel erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt den vorgetragenen Änderungen der Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu.


Zur weiteren Veranlassung an KU – Frau v. Vietinghoff-Scheel

 

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