Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Seit Ende 2013 werden finanzielle Mittel des Landkreises Würzburg als freiwillige Leistungen an Personen mit geringem Einkommen im Rahmen der Familienplanung durch die Staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen vergeben.

Hintergrund ist die veränderte Gesetzeslage. Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 und der Hartz IV Gesetze 2005 wurde die gesetzlich verankerte Hilfe auf Familienplanung (Kostenübernahme von Mitteln zur Empfängnisverhütung, Sterilisation) gestrichen. Es wurden seither nur noch Leistungen gewährt, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Das bedeutet, Frauen ab dem vollendeten 22. Lebensjahr erhalten keine Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel, also keine Hilfe zur Familienplanung.

Diese Regelung betrifft insbesondere Frauen und Familien, die von ALG II und aufstockender Hilfe oder Sozialhilfe leben. Auch Familien mit geringem Einkommen, Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind finanziell belastet. Die Realität zeigt, dass dieser Personenkreis aufgrund des engbemessenen Regelsatzes oder Familieneinkommens nicht planmäßig für ein Langzeitverhütungsmittel ansparen kann. Die Kosten belaufen sich beispielsweise für eine Hormonspirale auf 250 bis 400 Euro. Von den Frauenärzten wird die Maßnahme als IGEL-Leistungen erbracht und dementsprechend ihren Patientinnen in Rechnung gestellt.

Die Beraterinnen der Schwangerschaftsberatungsstellen werden in Gesprächen mit ihren Klientinnen häufig mit dieser Problematik konfrontiert. Aus der alltäglichen Arbeit wissen wir, dass Frauen aus finanziellen Gründen auf unsichere und billigere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten, wenn das Familieneinkommen eine teurere Verhütungsmaßnahme nicht zulässt. So riskieren diese Frauen ihre Gesundheit und nicht selten eine ungewollte Schwangerschaft.

Um diesen benachteiligten Familien zu helfen, wurde 2013 der Präventionsfonds von Stadt und Landkreis Würzburg ins Leben gerufen. Insbesondere sollen Frauen, die in der Schwangerenkonfliktberatung oder im Rahmen der allgemeinen Schwangerenberatung die Beratungsstellen aufsuchen oder über den ASD an die Schwangerenberatungsstellen vermittelt werden, auf diese freiwillige finanzielle Leistung der Kommunen hingewiesen werden.

Aufgrund der beschränkten Mittel und der prinzipiellen Freiwilligkeit der kommunalen Leistungen, wird keine zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt bzw. der P-Fonds nicht beworben, sondern ausschließlich im Rahmen o.g. Beratungstätigkeit angeboten.

Entwicklung der Zahlen im Landkreis Würzburg:

2013                   1 Anträge              Budget  5000 Euro    

2014                   8 Anträge                           5000 Euro

2015                  13 Anträge                          5000 Euro

2016                  12 Anträge                          5000 Euro

2017                  12 Anträge                          5000 Euro

2018                  10 Anträge                          5000 Euro     

2019                  16 Anträge                          5000 Euro

2020   bis jetzt 14 Anträge                          8000 Euro       (aktuell verfügbare Restmittel ca. 3000 Euro)

 

Die o.g. Zahlen zeigen, dass es einen Bedarf in den vergangenen acht Jahren gegeben hat und auch zukünftig die Antragszahlen in ähnlicher Höhe zu erwarten sind.

Für das Jahr 2021 wird seitens des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Würzburg erneut ein Betrag in Höhe von 8.000 Euro beim Landkreis Würzburg beantragt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2021 aufzunehmen.

 

 

 

Debatte:

 

Hierbei geht es um die Förderung bzw. Bezuschussung von Langzeitverhütungsmitteln für sozial schwächere, aufgrund der hohen Preise. Die Nachfrage ist im letzten Jahr stark gestiegen.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2021 aufzunehmen.