Sitzung: 19.10.2020 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Seit Ende 2013 werden
finanzielle Mittel des Landkreises Würzburg als freiwillige Leistungen an
Personen mit geringem Einkommen im Rahmen der Familienplanung durch die
Staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen vergeben.
Hintergrund ist die
veränderte Gesetzeslage. Mit dem Inkrafttreten des
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 und der Hartz IV Gesetze 2005 wurde die
gesetzlich verankerte Hilfe auf Familienplanung (Kostenübernahme von Mitteln
zur Empfängnisverhütung, Sterilisation) gestrichen. Es wurden seither nur noch
Leistungen gewährt, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
entsprechen. Das bedeutet, Frauen ab dem vollendeten 22. Lebensjahr erhalten
keine Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel, also keine
Hilfe zur Familienplanung.
Diese Regelung betrifft
insbesondere Frauen und Familien, die von ALG II und aufstockender Hilfe oder
Sozialhilfe leben. Auch Familien mit geringem Einkommen, Bezieher von Wohngeld
oder Kinderzuschlag sind finanziell belastet. Die Realität zeigt, dass dieser
Personenkreis aufgrund des engbemessenen Regelsatzes oder Familieneinkommens
nicht planmäßig für ein Langzeitverhütungsmittel ansparen kann. Die Kosten
belaufen sich beispielsweise für eine Hormonspirale auf 250 bis 400 Euro. Von
den Frauenärzten wird die Maßnahme als IGEL-Leistungen erbracht und
dementsprechend ihren Patientinnen in Rechnung gestellt.
Die Beraterinnen der
Schwangerschaftsberatungsstellen werden in Gesprächen mit ihren Klientinnen
häufig mit dieser Problematik konfrontiert. Aus der alltäglichen Arbeit wissen
wir, dass Frauen aus finanziellen Gründen auf unsichere und billigere
Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten, wenn das
Familieneinkommen eine teurere Verhütungsmaßnahme nicht zulässt. So riskieren
diese Frauen ihre Gesundheit und nicht selten eine ungewollte Schwangerschaft.
Um diesen
benachteiligten Familien zu helfen, wurde 2013 der Präventionsfonds von Stadt
und Landkreis Würzburg ins Leben gerufen. Insbesondere sollen Frauen, die in
der Schwangerenkonfliktberatung oder im Rahmen der allgemeinen
Schwangerenberatung die Beratungsstellen aufsuchen oder über den ASD an die
Schwangerenberatungsstellen vermittelt werden, auf diese freiwillige
finanzielle Leistung der Kommunen hingewiesen werden.
Aufgrund der
beschränkten Mittel und der prinzipiellen Freiwilligkeit der kommunalen
Leistungen, wird keine zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt bzw. der
P-Fonds nicht beworben, sondern ausschließlich im Rahmen o.g.
Beratungstätigkeit angeboten.
Entwicklung der Zahlen
im Landkreis Würzburg:
2013 1 Anträge Budget 5000 Euro
2014 8 Anträge „ 5000 Euro
2015 13 Anträge „ 5000 Euro
2016 12 Anträge „ 5000 Euro
2017 12 Anträge „ 5000 Euro
2018 10 Anträge „ 5000 Euro
2019 16 Anträge „ 5000 Euro
2020 bis jetzt 14 Anträge „ 8000 Euro (aktuell verfügbare Restmittel ca. 3000
Euro)
Die o.g. Zahlen zeigen,
dass es einen Bedarf in den vergangenen acht Jahren gegeben hat und auch
zukünftig die Antragszahlen in ähnlicher Höhe zu erwarten sind.
Für das Jahr 2021 wird seitens des Gesundheitsamtes für die Stadt und
den Landkreis Würzburg erneut ein Betrag in Höhe von 8.000 Euro beim Landkreis
Würzburg beantragt.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2021 aufzunehmen.
Debatte:
Hierbei geht es um die Förderung bzw. Bezuschussung von Langzeitverhütungsmitteln
für sozial schwächere, aufgrund der hohen Preise. Die Nachfrage ist im letzten
Jahr stark gestiegen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2021 aufzunehmen.